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   BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95   

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https://dejure.org/1996,618
BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95 (https://dejure.org/1996,618)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1996 - V ZR 259/95 (https://dejure.org/1996,618)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - V ZR 259/95 (https://dejure.org/1996,618)
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Ölverunreinigtes Grundstück

§ 459 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Weiterverkauf unter Gewährleistungsausschluß, Arglist des Vorverkäufers;

§ 281 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 285 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§§ 133, 157 BGB, ergänzende Vertragsauslegung

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 157
    Grundstückskaufvertrag und Haftung für Altlasten

  • Prof. Dr. Lorenz

    Gewährleistungsausschluß und Surrogat: Ergänzende Vertragsauslegung

  • Wolters Kluwer

    Ergänzende Vertragsauslegung - Grundstückskauf - Verschweigen eines Ölschadens - Abtretung der Ansprüche bei Weiterverkauf

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstückskaufvertrag; Gewährleistungsausschluss bei Zweitverkauf; Vertragsauslegung auf Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Zweitverkäufers gegen den Erstverkäufer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157
    Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Zweitverkäufer vom Erstverkäufer Abtretung von Gewährleistungsansprüchen verlangen? (IBR 1997, 164)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 652
  • ZIP 1997, 242
  • MDR 1997, 328
  • DNotZ 1998, 40
  • WM 1997, 481
  • BB 1997, 439
  • DB 1997, 718
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95
    Die ergänzende Auslegung setzt eine Regelungslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit in den Bestimmungen des Rechtsgeschäfts voraus (vgl. BGHZ 90, 69, 73 ff).

    Die ausfüllungsbedürftige Lücke in den Vereinbarungen der Parteien ist durch ergänzende Vertragsauslegung (§ 157 BGB, § 133 BGB) in der Weise zu schließen, wie die Parteien den Fall im Hinblick auf den mit dem Vertrag verfolgten Zweck bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte geregelt hätten (BGHZ 90, 69, 75).

  • BGH, 10.03.1995 - V ZR 7/94

    Rechte des Grundstückskäufers nach Zerstörung des mitverkauften Gebäudes bei

    Auszug aus BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95
    Andererseits hätte die Klägerin trotz des Gewährleistungsausschlusses die Kaufsache bei Entdeckung des Mangels vor Gefahrübergang zurückweisen (BGH, Urteil vom 10. März 1995, V ZR 7/94, NJW 1995, 1737) oder das Grundstück übernehmen und mit der Beklagten die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen die Erstverkäuferin vereinbaren können.
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95
    b) Die vom Berufungsgericht unterlassene Auslegung kann das Revisionsgericht nach dem festgestellten Sachverhalt des angefochtenen Urteils selbst nachholen, weil insofern weitere tatrichterliche Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 65, 107, 112; Urteil vom 12. Februar 1988, V ZR 8/87, WM 1988, 767, 769).
  • BGH, 12.02.1988 - V ZR 8/87

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Tragung von Erschließungskosten

    Auszug aus BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95
    b) Die vom Berufungsgericht unterlassene Auslegung kann das Revisionsgericht nach dem festgestellten Sachverhalt des angefochtenen Urteils selbst nachholen, weil insofern weitere tatrichterliche Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 65, 107, 112; Urteil vom 12. Februar 1988, V ZR 8/87, WM 1988, 767, 769).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95
    c) Diese nach beiden Seiten hin interessengerecht ausgerichtete Auslegung (vgl. zu diesem Grundsatz BGH, Urteil vom 7. Juni 1991, V ZR 175/90, NJW 1991, 2488, 2489) führt zu dem Ergebnis, daß die Parteien das Risiko einer Ölbelastung des Grundstücks durch den Erstverkäufer jedenfalls mit der Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche geregelt hätten.
  • OLG Stuttgart, 29.02.2024 - 24 U 1424/22
    Darüber hinaus, wäre eine Lücke in den Vereinbarungen der Parteien durch ergänzende Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) in der Weise zu schließen, wie die Parteien den Fall im Hinblick auf den mit dem Vertrag verfolgten Zweck bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte geregelt hätten (BGH, Urteil vom 20.12.1996 - V ZR 259/95, juris Rn. 12 mwN).
  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

    Wenn die Parteien bei Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses den Umständen nach das Risiko einer Bodenbelastung durch Schadstoffe nicht bedacht haben, kann sich auf dem Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung sogar eine Verpflichtung des Verkäufers ergeben, seine etwaigen Gewährleistungsansprüche gegen einen Erstverkäufer an den Käufer abzutreten (vgl. Senat, Urt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652; Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 225/03, Umdruck S. 4 f., zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Es wird im Regelfall den Interessen des Käufers (dazu Wächter, NJW 1997, 2073, 2074 f.; zur beiderseits interessengerechten Auslegung Senat, Urt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652) zuwiderlaufen, durch eine Vereinbarung zu Gunsten Dritter auch auf Ausgleichsansprüche gegen einen nicht am Vertrag beteiligten Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast zu verzichten (so im Ergebnis auch Wagner, ZfIR 2003, 841, 847, 850).

  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse

    Nachdem diese die Bodenverunreinigung festgestellt hatte, nahm sie I. C. (im folgenden: die Erstkäuferin) mit Erfolg auf Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche aus deren Vertrag mit der Beklagten in Anspruch (vgl. Senat, Urt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03

    Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von

    Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß ist für eine Verpflichtung zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erstverkäufer im Wege ergänzender Vertragsauslegung nur dann Raum, wenn besondere Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Gewährleistungsausschluß dem Zweitkäufer Ansprüche gegen den Erstverkäufer nicht vorenthalten sowie den Erstkäufer wegen etwaiger Mängel nicht abschließend entlasten und vor unvorhersehbaren Rückwirkungen einer Inanspruchnahme des Erstverkäufers schützen sollte (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652).

    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings, daß das Berufungsgericht die Voraussetzungen, unter denen der Senat mit Urteil vom 20. Dezember 1996 (V ZR 259/95, NJW 1997, 652) eine Verpflichtung zur Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegen den Erstverkäufer im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung angenommen hat, nicht für gegeben hält.

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist zunächst, daß die Vereinbarung der Parteien eine Regelungslücke - eine planwidrige Unvollständigkeit - aufweist (BGHZ 127, 138, 142; Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - VIII ZR 370/89, NJW-RR 1991, 176 unter B II 2 a; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1996 - V ZR 259/95, NJW 1997, 652).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichthofes ist bei der ergänzenden Auslegung darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1996 aaO).

  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99

    Zusicherung der Unfallfreiheit; Anspruch des Käufers eines gebrauchten Pkw auf

    Vielmehr ist die Nichtigkeit des Gewährleistungsausschlusses in § 476 BGB gesetzlich geregelt und im Übrigen auf Fälle beschränkt worden, wo die Freizeichnung im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien zu unbilligen Ergebnissen führen würde, (BGH NJW 1997, 652; Reinking/Eggert a.a.O: Rz: 1985; Soergel/Huber: BGB, 12. Aufl., § 463 BGB, Rz., 58; Staudinger/Honsell: BGB, 12. Aufl., § 463 BGB, Rz. 73).

    Erforderlich ist für die Unwirksamkeit des Gewährleistungsanspruches ein widersprüchliches oder arglistiges Verhalten des eigenen Vertragspartners, also des Zweitverkäufers (vgl. BGH NJW 1980, 1619, 1621; NJW 1997, 652).

    Hieran fehlt es im Gegensatz zu dem dein Urteil des BGH vom 20.12.1996 (NJW 1997, 652) zugrundeliegenden Fall.

  • VG Berlin, 30.06.2017 - 4 K 16.15

    Fernwärme im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

    Es ist bereits zweifelhaft, ob überhaupt eine zu schließende Lücke vorliegt, also eine planwidrige Unvollständigkeit in den Bestimmungen des Rechtsgeschäfts, die ihrerseits Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1996 - V ZR 259/95 -, juris Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 12 U 152/09

    Nachträgliche Pflicht zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des

    Nach Auffassung des Klägers betreffen die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen nur das bis 31.12.2002 geltende Kaufrecht (BGH, Urt. v. 13.2.2004, V ZR 225/02, NJW 2004, 1873; Urt. v. 20.12.1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652).

    Eine nachvertragliche Pflicht zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des Zwischenverkäufers wird in der Rechtssprechung (BGH, V ZR 225/03; a. a. o.; V ZR 259/95, a. a. o.).

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch

    Insoweit besteht revisionsrechtlich kein Unterschied zur einfachen Vertragsauslegung (BGH 20. Dezember 1996 - V ZR 259/95 - LM BGB § 157 (D) Nr. 68).
  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96

    Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Der Senat kann die unterbliebene ergänzende Vertragsauslegung aufgrund der seiner Nachprüfung unterliegenden tatsächlichen Grundlagen (§ 561 ZPO) nachholen, weil die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGHZ 16, 71, 81; Senatsurt. v. 12. Februar 1988, V ZR 8/87, WM 1988, 767, 769; v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, WM 1997, 481, 483).
  • OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02

    Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97

    Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10

    Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskauf: Ergänzende Vertragsauslegung

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01

    Schadensersatzanspruch eines Autokäufers, der einen Wagen unbesehen von einem

  • OLG Köln, 28.07.2006 - 20 U 66/05

    Eigentumserwerb eines in Spanien gelegenen Hauses; Anhaltspunkte für die

  • OLG Stuttgart, 18.09.2015 - 9 U 69/15

    Auftragnehmer muss beweisen, dass er Bedenken angemeldet hat!

  • LG Köln, 11.05.2012 - 8 O 429/11

    Zahlungsanspruch aus dem Verkauf einer Kommanditbeteiligung

  • LG Kiel, 05.10.2004 - 16 O 110/03

    Anspruch auf Rückzahlung von Entgelten für Stromlieferungen; Rechtsgrund für

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