Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 01.11.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96   

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https://dejure.org/1996,1443
BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96 (https://dejure.org/1996,1443)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1996 - 1 BvL 10/96 (https://dejure.org/1996,1443)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - 1 BvL 10/96 (https://dejure.org/1996,1443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Richtervorlage mangels Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige gerichtliche Vorlage betreffend "Altersbegrenzung im Gesundheitsstrukturgesetz"

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtervorlage im Normenkontrollverfahren - Voraussetzungen - Abhängigkeit der Entscheidung - Gültigkeit der Norm - Prüfungsumfang - Inhalt der Begründung der Verfassungswidrigkeit

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung nach Vollendung des 55. Lebensjahres

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Altersgrenze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 791
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
    Schließlich dient das Begründungserfordernis auch der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 111 [116]).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
    Auch insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 88, 198 [201]; 89, 329 [336 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
    Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für eine Vorlage ist vielmehr schon deshalb geboten, weil das Gericht mit der Aussetzung des Verfahrens den Parteien zunächst eine Entscheidung in der Sache verweigert und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 [178]).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
    Darüber hinaus verlangt der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG , der die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung wahren soll, daß das Gericht sich seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür maßgeblichen Gesichtspunkten bildet (vgl. BVerfGE 86, 71 [77]).
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92

    Altersgrenze - Wiederzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
    Bei Prüfung der Verfassungsmäßigkeit hätte das Gericht jedenfalls die später ergangenen Entscheidungen des 6. Senats des Bundessozialgerichts vom 24. November 1993 zur Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Vorschrift im Vertragsarztrecht berücksichtigen müssen; sie waren im Zeitpunkt des Vorlagebeschlusses veröffentlicht (BSGE 73, 223 ff.; SozR 3-2500 § 98 Nr. 3).
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 26/91

    Vertragsarzt - Zulassung - Altersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
    Bei Prüfung der Verfassungsmäßigkeit hätte das Gericht jedenfalls die später ergangenen Entscheidungen des 6. Senats des Bundessozialgerichts vom 24. November 1993 zur Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Vorschrift im Vertragsarztrecht berücksichtigen müssen; sie waren im Zeitpunkt des Vorlagebeschlusses veröffentlicht (BSGE 73, 223 ff.; SozR 3-2500 § 98 Nr. 3).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
    Auch insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 88, 198 [201]; 89, 329 [336 f.]).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
    Auch insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 88, 198 [201]; 89, 329 [336 f.]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
    Eine Auseinandersetzung mit den in diesen Entscheidungen enthaltenen Argumenten hätte insbesondere deshalb nahegelegen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber bei der vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geforderten Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung des angestrebten Zwecks sowie bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Einschätzung und Prognose der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren ein Beurteilungsspielraum zusteht, der nur in begrenztem Umfang überprüfbar ist (vgl. BVerfGE 90, 145 [173]).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Zum Teil ist in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen in NZS 2000, 245 ff ) angenommen worden, daß sich Regelungen über die Verordnungsfähigkeit von Leistungen - etwa durch Richtlinien - in bezug auf Rechte der Leistungsanbieter als bloßer Rechtsreflex darstellen (so: BSGE 67, 251 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2 sowie USK 90107 = Die Leistungen 1992, 315 ; BVerfG Die Leistungen 1992, 237 = SGb 1993, 118 ; BVerfG NJW 1997, 791 ; aus der Literatur etwa: Wiegand in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, SGB V-GKV-Kommentar, 1200, § 92 RdNr 7; vgl Vahldiek in Hauck, SGB V, K § 92 RdNr 14 f).
  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Schließlich dient das Begründungserfordernis auch der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 83, 111 ; so wörtlich der Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 1996 - 1 BvL 10/96 -, NJW 1997, 791 ).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R

    Erneute Zulassung eines Vertragsarztes nach Vollendung des 55. Lebensjahres nach

    Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht einen Vorlagebeschluß des SG München betreffend die Regelung des § 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V für unzulässig gehalten, weil sich das vorlegende Gericht nicht hinreichend mit den Argumenten der oben angeführten Senatsurteile vom 24. November 1993 auseinandergesetzt habe (Beschluß vom 20. Dezember 1996 - 1 BvL 10/96).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 3/97

    Feststellungsinteresse, Verweis auf eine andere Rechtsschutzform und Zumutbarkeit

    Die Verfassung billigt dem Gesetzgeber bei der Feststellung und Bewertung etwaiger der Allgemeinheit drohender Gefahren wie auch der Geeignetheit und Erforderlichkeit der zu ihrer Behebung eingesetzten Mittel einen Beurteilungsspielraum zu, den er nur überschreitet, wenn seine Erwägungen so offensichtlich unvertretbar sind, daß sie vernünftigerweise keine Grundlage für eine gesetzgeberische Maßnahe abgeben können (BSG vom 24.11.1993 - 6 RKa 26/91 - und - 6 RKa 36/91 - vgl. auch BVerfG NJW 1997, 791, 792 zum Vorlagebeschluß des SG München zu § 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.11.1996 - 1 BvR 580/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3925
BVerfG, 01.11.1996 - 1 BvR 580/93 (https://dejure.org/1996,3925)
BVerfG, Entscheidung vom 01.11.1996 - 1 BvR 580/93 (https://dejure.org/1996,3925)
BVerfG, Entscheidung vom 01. November 1996 - 1 BvR 580/93 (https://dejure.org/1996,3925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Preismoratorium - Apotheken - Fertigarzneimittel - Budgetierung - Zuzahlung - Betroffenheit - Reflexwirkung - Unmittelbarkeit - Begründung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 791
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 01.11.1996 - 1 BvR 580/93
    Dies sind jedoch lediglich Reflexwirkungen der angegriffenen Regelungen, die nicht ausreichen, um die Beschwerdeführer als rechtlich selbst und unmittelbar betroffen zu qualifizieren (vgl. BVerfGE 70, 1 (23)).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 01.11.1996 - 1 BvR 580/93
    Eine unmittelbar gegen ein Gesetz erhobene Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 90, 128 (135) [BVerfG 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90]; stRspr).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03

    Anfechtungsklage der Arzneimittelherstellerin gegen Therapiehinweis in

    Zum Teil stellten sich Regelungen über die Verordnungsfähigkeit von Leistungen durch Richtlinien in Bezug auf Rechte der Leistungsanbieter als bloßer Rechtsreflex (z. B. die Klage von Arzneimittelherstellern gegen den Ausschluss von Arzneimitteln bei Bagatellerkrankungen durch § 34 SGB V, BVerfG NJW 1997, 791), andererseits waren das Bundesverfassungsgericht sowie der 1. und 3. Senat des BSG davon ausgegangen, dass durch Richtlinien des Beklagten und andere abstrakt-generelle normative Regelungen im Bereich des SGB V durchaus auch Leistungserbringer in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG tangiert sein könnten, selbst wenn sie nicht Adressaten der Vorschriften waren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98

    Nichtärztlicher Leistungserbringer - kein Anspruch auf Änderung der Richtlinien

    Schließlich sieht der Senat sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt durch den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 01.11.1996 (- 1 BvR 580/93- NJW 1997, 791), mit dem eine Grundrechtsbetroffenheit bei Apothekern verneint wurde, die sich gegen gesetzliche Vorschriften zur Regelung eines Preismoratoriums für apothekenpflichtige Fertigarzneimittel, die Budgetierung von Arznei- und Heilmitteln und die Zuzahlung von Versicherten zu verordneten Arznei- und Verbandsmitteln gewandt hatten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1999 - L 11 KA 54/99

    Vertragsarztrecht

    Schließlich sieht der Senat sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt durch den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 01.11.1996 (- 1 BvR 580/93- NJW 1997, 791), mit dem eine Grundrechtsbetroffenheit bei Apothekern verneint wurde, die sich gegen gesetzliche Vorschriften zur Regelung eines Preismoratoriums für apothekenpflichtige Fertigarzneimittel, die Budgetierung von Arznei- und Heilmitteln und die Zuzahlung von Versicherten zu verordneten Arznei- und Verbandsmitteln gewandt hatten.
  • BVerfG, 28.03.2002 - 1 BvR 408/02

    Normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen "aut-idem-Regelung" (Art 1 Nr 1, Nr

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei diesen Auswirkungen nicht lediglich um mögliche Reflexwirkungen der angegriffenen Regelungen handelt, die nicht ausreichen, um die Beschwerdeführerin als rechtlich selbst und unmittelbar betroffen anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. November 1996 - 1 BvR 580/93 - NJW 1997, S. 791 m.w.N.).
  • SG Hamburg, 01.08.2001 - S 3 KA 4/00
    Die Einschränkung des Überweisungsvolumens durch die Leistungsveranlasser und damit des Tätigkeitsumfangs der Klägerin stellt auch keine bloße Reflexwirkung dar, wie dies das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Auswirkung der Budgetierung von Arzneimitteln auf Umsatz und Gewinn der Apotheker angenommen hat (Beschluss vom 1.11.1996, 1 BvR 580/93 = NJW 1997, S. 791).
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