Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 27.06.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 32.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2159
BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 32.94 (https://dejure.org/1995,2159)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1995 - 3 C 32.94 (https://dejure.org/1995,2159)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1995 - 3 C 32.94 (https://dejure.org/1995,2159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Krankenhaus - Pflegesatz - Neuvereinbarung - Kalkulation - Wesentliche Änderung - Wesentliche Abweichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesundheitswesen: Anspruch auf Neuvereinbarung von Pflegesätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 816 (Ls.)
  • DVBl 1996, 818 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 32.94
    Entscheidend ist danach, welche Verhältnisse von den Vertragsparteien beim Vertragsabschluß zur gemeinsamen Grundlage des Vertrages gemacht worden sind (vgl. BVerwGE 25, S. 299, 303; Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Aufl. 1990, § 60 Rn. 7).
  • BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89

    Ausgleich von schenkweisen Zuwendungen unter Partnern einer nichtehelichen

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 32.94
    Mit diesem System wäre es schwerlich vereinbar, eine der Vertragsparteien einseitig mit dem Risiko zu belasten, daß vorhersehbare aber nicht vorhergesehene Entwicklungen tatsächlich eintreten (für das Zivilrecht ebenfalls verneinend BGHZ 112 S. 259, 261).
  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 96/84

    Erhöhung des Erbbauzinses wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 32.94
    Unzweifelhaft ist nämlich jedenfalls, daß eine wesentliche Änderung dann nicht vorliegt, wenn die später eingetretene Entwicklung von dem benachteiligten Beteiligten tatsächlich vorausgesehen worden ist und feststeht, daß er die Vereinbarung auch auf dieser Grundlage abgeschlossen haben würde (vgl. BGH NJW 1986 S. 1333; Stelkens/Bonk/Leonhard, VwVfG, 3. Auflage 1990, § 60 Rn. 14).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 7.08

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über

    Hinzu kommt, dass das Krankenhaus, wenn die tatsächlich erbrachte Leistungsmenge von der vorauskalkulierten wesentlich abweicht, also den Rahmen der normalen Fehlerquote bei der Vorauskalkulation überschreitet, nicht in allen Fällen auf den Mehrerlösausgleich nach § 12 Abs. 2 BPflV verwiesen ist, sondern nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 Satz 2 BPflV sogar eine Neuverhandlung des Budgets verlangen kann (Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 32.94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3 ; zum Mehrerlösausgleich noch Urteil vom 20. Dezember 2007 - BVerwG 3 C 53.06 - Buchholz 451.73 § 12 BPflVO Nr. 1 ).
  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 53.06

    Gesamtbetrag der Erlöse; Budget; flexible Budgetierung; Mehrerlösausgleich;

    Die Regelung zielte also darauf, dem Krankenhaus bei einer Minderbelegung die gleichwohl anfallenden Fixkosten zu erstatten und ihm bei einer Mehrbelegung nur die zusätzlich angefallenen variablen Kosten zu belassen, die ohnehin bereits gedeckten Fixkosten aber nicht noch zusätzlich zu gewähren (vgl. Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 32.94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3).
  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 1/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gesamtpunktzahlvolumen - Änderung der

    So hat das BVerwG jenes Rechtsinstitut zB zur Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 2 Krankenhausentgeltgesetz herangezogen, wonach eine Vertragspartei bei "wesentlichen Änderungen" der dem vereinbarten Erlösbudget zugrunde gelegten Annahmen eine neue Budgetvereinbarung beanspruchen kann (BVerwG vom 16.11.1995 - 3 C 32/94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3 S 6 = Juris RdNr 43 zur damaligen Parallelvorschrift in § 4 Abs. 3 Bundespflegesatzverordnung) .
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 8.08

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über

    Hinzu kommt, dass das Krankenhaus, wenn die tatsächlich erbrachte Leistungsmenge von der vorauskalkulierten wesentlich abweicht, also den Rahmen der normalen Fehlerquote bei der Vorauskalkulation überschreitet, nicht in allen Fällen auf den Mehrerlösausgleich nach § 12 Abs. 2 BPflV verwiesen ist, sondern nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 Satz 2 BPflV sogar eine Neuverhandlung des Budgets verlangen kann (Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 32.94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3 ; zum Mehrerlösausgleich noch Urteil vom 20. Dezember 2007 - BVerwG 3 C 53.06 - Buchholz 451.73 § 12 BPflVO Nr. 1 ).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 3 C 14.08

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Gesamtbetrag der Erlöse; Budget;

    Die Regelung zielte also darauf, dem Krankenhaus bei einer Minderbelegung die gleichwohl anfallenden Fixkosten zu erstatten und ihm bei einer Mehrbelegung nur die zusätzlich angefallenen variablen Kosten zu belassen, die ohnehin bereits gedeckten Fixkosten also nicht noch zusätzlich zu gewähren (BRDrucks 224/85 S. 34 ff., 57; Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 32.94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2001 - 11 LB 1943/01

    Bettenhaus; Bettenhausneubau; Folgekosten; Gesamtbetrag; Kapazitätsausweitung;

    Denn ein Schiedsspruch, mit dem ein Antrag des Krankenhausträgers auf Neuvereinbarung des Budgets abgelehnt wird und die bisher vereinbarten Pflegesätze gleichsam bestätigt werden, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 32/94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3) von der zuständigen Landesbehörde zu genehmigen und gegen die Genehmigung besteht die Möglichkeit der Klage.
  • VG Münster, 15.05.2009 - 1 L 164/09
    vgl. zu diesem Grundsatz BVerwG, Urt. v. 3. November 1994 - 3 C 32.94 -, in: Buchholz 427.6 § 20a BFG Nr. 2. Angesichts dessen braucht sich das Gericht auch nicht mit dem von der Antragstellerin im Rahmen von § 22 BImSchG angeführten Argument möglicher Alternativstandorte auseinandersetzen, da es hierauf im Rahmen des FTEG nicht ankommt.
  • VGH Bayern, 18.05.2011 - 12 C 11.942

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Sie muss sich auch insoweit die Kenntnis ihres Bevollmächtigten nach dem Rechtsgedanken des § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (vgl. BVerwG vom 16.11.1995 Az. 3 C 32/94 zu § 166 Abs. 2 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Berlin, 27.06.1996 - 14 A 134.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6129
VG Berlin, 27.06.1996 - 14 A 134.94 (https://dejure.org/1996,6129)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.06.1996 - 14 A 134.94 (https://dejure.org/1996,6129)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 14 A 134.94 (https://dejure.org/1996,6129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis für ein wissenschaftlich begleitetes Projekt zur medizinisch-pharmakologischen Überprüfung der Verschreibungsmöglichkeiten von Heroin aus medizinischen Gründen; Erforschung sozialwissenschaftlicher Folgen der kontrollierten ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 816
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.1994 - 1 BvL 12/94

    Anforderungen an eine konkrete Normenkontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.1996 - 14 A 134.94
    Behörden und Gerichten steht bei der Prüfung von Projekten lediglich eine §qualifizierte Plausibilitätskontrolle§ zu (vgl. zur Prüfungsbefugnis von Tierschutzbehörden bei der Erteilung von Genehmigungen für Tierversuche BVerfG in NVwZ 1994, 894 und den vorangegangenen Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. April 1994 - VG 1 A 232.92 -).
  • VG Berlin, 20.04.1994 - 1 A 232.92

    Tierschutz: Freiheit von Forschung und Lehre, Verfassungskonforme Auslegung von §

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.1996 - 14 A 134.94
    Behörden und Gerichten steht bei der Prüfung von Projekten lediglich eine §qualifizierte Plausibilitätskontrolle§ zu (vgl. zur Prüfungsbefugnis von Tierschutzbehörden bei der Erteilung von Genehmigungen für Tierversuche BVerfG in NVwZ 1994, 894 und den vorangegangenen Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. April 1994 - VG 1 A 232.92 -).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.1996 - 14 A 134.94
    So ist sie insbesondere auch Trägerin des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG , das jedem, der wissenschaftlich tätig ist oder werden will, zusteht (BVerfGE 15, 256 [263 f.]), hat zudem als Gebietskörperschaft, jedenfalls soweit es den Verwaltungsteil §Drogenreferat§ betrifft, auch eine eigenständige Funktion in Forschung und Lehre (vgl. hierzu Scholz in Maunz-Düng-Herzog-Scholz, Grundgesetz , Komm., München 1994, Art. 5 Rdn. 119 ff. [122 ff.]), und kann sich schließlich auch noch auf Art. 28 Abs. 2 GG berufen.
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.1996 - 14 A 134.94
    Wissenschaft ist alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (BVerfGE 5, 85 [146 f.]), heißt der autonome geistige Prozeß planmäßiger, methodischer und eigenverantwortlicher Suche nach Erkenntnissen sachbezogen-obiektiver Wahrheit sowie kommunikativer Vermittlung solcher Erkenntnisse (vgl. Scholz a.a.O. Rdn. 101).Mißt man das Projekt der Klägerin an diesem Grundgedanken, so kann man ihm nach Ziel und Zweck die Wissenschaftlichkeit nicht absprechen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - 13 A 414/11

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau, zur Einfuhr und zum Erwerb von

    vgl. VG Berlin, Urteil vom 27. Juni 1996 - VG 14 A 134/94 -, NJW 1997, 816; Patzak, in: Körner/Patzak/Volkmer, Betäubungsmittelgesetz, 7. Auflage 2012, § 9, Rn. 9.
  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu

    Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann (vgl. VG Berlin, NJW 1997, S. 816 = StV 1996, S. 621 mit Anm. Körner; Schirrmacher a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht