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   BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96   

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BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96 (https://dejure.org/1996,820)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1996 - 3 StR 317/96 (https://dejure.org/1996,820)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1996 - 3 StR 317/96 (https://dejure.org/1996,820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 2 S. 1 StGB; § 63 StGB; § 66 StGB; § 72 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wenn die Voraussetzungen für den weiteren Vollzug nicht mehr vorliegen; Anordnung der Sicherungsverwahrung neben Unterbringung ...

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafenbildung - Unterbringung - Vollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55, § 63, § 72

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 306
  • NJW 1997, 875
  • NJ 1997, 223
  • JR 1998, 119
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
    Dies ist der Fall, wenn die neue Tat ihrerseits Grundlage für die Anordnung einer Nebenstrafe oder Maßregel bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete miteinschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 306 f.; BGH NJW 1979, 2113; NStZ 1992, 231).

    Um auch in diesen Fällen dem Grundgedanken des § 55 StGB Rechnung zu tragen, daß der Täter nicht schlechter oder besser gestellt werden soll, als er bei Aburteilung aller Taten durch die frühere Entscheidung gestanden hätte, muß es deshalb mit der Aufrechterhaltung der früheren Rechtsfolgenanordnung sein Bewenden haben (vgl. BGHST 30, 305, 306 f.; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4 und 5).

  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
    Beide Maßregeln können grundsätzlich nebeneinander angeordnet werden (BGH NStZ 1995, 284 f. m.w.Nachw.), wenn sowohl die Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als auch die der Sicherungsverwahrung vorliegen.

    Allerdings ist der auch bei mangelnder Therapierbarkeit des Täters zulässigen Maßregelanordnung nach § 63 StGB gemäß den Grundsätzen des § 72 StGB in der Regel der Vorzug einzuräumen (BGH NJW 1991, 1244; NStZ 1995, 284; vgl. auch Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 72 Rdn. 24 f.).

  • OLG Frankfurt, 22.05.1978 - 3 Ws 290/78
    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
    Da eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt - die Erledigung einer Maßregel nach § 63 StGB wäre nach dem Gesetz nur über den Weg einer erfolgreichen Aussetzung der Vollstreckung nach Ablauf der anschließenden Führungsaufsicht möglich (§ 67 g Abs. 5 StGB) - haben die Strafvollstreckungsgerichte im Wege der Rechtsfortbildung und in analoger Anwendung des § 67 c Abs. 2 Satz 5 StGB den Rechtssatz entwickelt, daß sich bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf, so daß der Untergebrachte sofort zu entlassen ist, selbst wenn von ihm erneute Straftaten in der Freiheit zu erwarten sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 1961, 342; OLG Frankfurt NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151 und Die Justiz 1987, 463).
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
    Diese richterliche Rechtsanwendung hat allgemeine Zustimmung (vgl. Dreher/Tröndle § 67 d Rdn. 5; Horn in SK-StGB § 63 Rdn. 23 und § 67 d Rdn. 13; Horstkotte in LK StGB 10. Aufl. § 67 c Rdn. 9 und § 67 d Rdn. 48; Schönke/Schröder/Stree § 67 d Rdn. 14; Volckart Maßregelvollzug 3. Aufl. S. 165 f.) und verfassungsgerichtliche Billigung (vgl. BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1995, 2405, 2406) gefunden.
  • BGH, 25.06.1981 - 4 StR 313/81

    Hang des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten - Zur Vorzugswürdigkeit

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
    Eine solche, die frühere Maßregelanordnung nach § 63 StGB mitumfassende und sie damit miteinschließende bzw. ersetzende Rechtsfolge stellt die mit dem angefochtenen Urteil gegen den Angeklagten verhängte Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB nicht dar, da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kein "geringeres", sondern ein "anderes Übel" als die Sicherungsverwahrung ist (BGHSt 5, 312, 314; BGH NStZ 1981, 390).
  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
    Es hat entsprechend den in der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 26, 152, 154 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilung 6 und 9) für die Fälle der Vorverurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe entwickelten Grundsätzen dargelegt, daß der Angeklagte jeweils eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern die Straftaten als Einzelstrafen abgeurteilt worden wären.
  • OLG Karlsruhe, 30.06.1982 - 1 Ws 143/82
    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
    Da eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt - die Erledigung einer Maßregel nach § 63 StGB wäre nach dem Gesetz nur über den Weg einer erfolgreichen Aussetzung der Vollstreckung nach Ablauf der anschließenden Führungsaufsicht möglich (§ 67 g Abs. 5 StGB) - haben die Strafvollstreckungsgerichte im Wege der Rechtsfortbildung und in analoger Anwendung des § 67 c Abs. 2 Satz 5 StGB den Rechtssatz entwickelt, daß sich bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf, so daß der Untergebrachte sofort zu entlassen ist, selbst wenn von ihm erneute Straftaten in der Freiheit zu erwarten sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 1961, 342; OLG Frankfurt NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151 und Die Justiz 1987, 463).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
    Die früher verhängte Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist in Anbetracht der Urteilsausführungen zur Gefährlichkeit des Angeklagten und mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 72 StGB hier so eng mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung verknüpft, daß eine Überprüfung dieser Maßregel nicht möglich ist, ohne den nicht angegriffenen Teil des freiheitsentziehenden Maßregelausspruchs mitzuberühren (vgl. BGHSt 29, 359, 364 ff.).
  • OLG Frankfurt, 05.11.1984 - 3 Ws 876/84
    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
    Da eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt - die Erledigung einer Maßregel nach § 63 StGB wäre nach dem Gesetz nur über den Weg einer erfolgreichen Aussetzung der Vollstreckung nach Ablauf der anschließenden Führungsaufsicht möglich (§ 67 g Abs. 5 StGB) - haben die Strafvollstreckungsgerichte im Wege der Rechtsfortbildung und in analoger Anwendung des § 67 c Abs. 2 Satz 5 StGB den Rechtssatz entwickelt, daß sich bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf, so daß der Untergebrachte sofort zu entlassen ist, selbst wenn von ihm erneute Straftaten in der Freiheit zu erwarten sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 1961, 342; OLG Frankfurt NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151 und Die Justiz 1987, 463).
  • OLG Hamm, 22.01.1982 - 4 Ws 389/81
    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
    Da eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt - die Erledigung einer Maßregel nach § 63 StGB wäre nach dem Gesetz nur über den Weg einer erfolgreichen Aussetzung der Vollstreckung nach Ablauf der anschließenden Führungsaufsicht möglich (§ 67 g Abs. 5 StGB) - haben die Strafvollstreckungsgerichte im Wege der Rechtsfortbildung und in analoger Anwendung des § 67 c Abs. 2 Satz 5 StGB den Rechtssatz entwickelt, daß sich bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf, so daß der Untergebrachte sofort zu entlassen ist, selbst wenn von ihm erneute Straftaten in der Freiheit zu erwarten sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 1961, 342; OLG Frankfurt NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151 und Die Justiz 1987, 463).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 188/95

    Einziehung - Unterbringung - Maßregelung - Sicherheitsverwahrung - Nachträgliche

  • BGH, 16.08.1995 - 3 StR 18/95

    Einbezogenes Urteil - Aufrechterhaltung - Neue Anordnung - Berufsverbot

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

  • BGH, 11.02.1954 - 4 StR 755/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79

    Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der

  • BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht erledigter Rechtsfolge im Bereich der

  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96

    Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung -

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1987 - 4 Ws 119/87
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Hintergrund der Einführung dieser Vorschriften sind Probleme bei der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB: Die Strafvollstreckungsgerichte hatten im Wege der Rechtsfortbildung und in analoger Anwendung des § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB den Rechtssatz entwickelt, dass sich bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung erledigte und nicht weiter vollstreckt werden durfte, so dass der Untergebrachte sofort zu entlassen war, selbst wenn von ihm erneute Straftaten in der Freiheit zu erwarten waren (vgl. nur BGHSt 42, 306 ).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Wenn der im Rahmen von § 66 StGB vorausgesetzte Hang ausschließlich auf einen psychischen Defekt zurückgeht, welcher gleichzeitig die erheblich verminderte Schuldfähigkeit begründet, ist die Unterbringung nach § 63 StGB vorrangig und deren alleinige Anordnung im Regelfall auch ausreichend (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; BGHSt 42, 306, 308).

    Wenn - wie im vorliegenden Fall - der im Rahmen von § 66 StGB vorausgesetzte Hang ausschließlich auf einen psychischen Defekt zurückgeht, welcher gleichzeitig die erheblich verminderte Schuldfähigkeit begründet, ist die Unterbringung nach § 63 StGB vorrangig und deren alleinige Anordnung im Regelfall auch ausreichend (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 1998, 35; BGHSt 42, 306, 308).

    Denn bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB wäre diese Maßregel in analoger Anwendung des § 67c Abs. 2 S. 5 StGB für erledigt zu erklären, selbst wenn von dem Untergebrachten weiterhin Straftaten zu befürchten sind (vgl. BGHSt 42, 306, 310; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151; OLG Frankfurt StV 1985, 117).

  • BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung

    Nachdem die Strafvollstreckungsgerichte in analoger Anwendung des § 67c Abs. 2 Satz 2 StGB die Auffassung vertreten hatten, dass "sich bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf, so dass der Untergebrachte sofort zu entlassen ist" (vgl. BGHSt 42, 306 ), wurde mit Einführung von § 67d Abs. 6 StGB die Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gesetzlich geregelt und zugleich mit § 66b Abs. 3 StGB eine Vorschrift geschaffen, die in diesen Fällen für "Abgeurteilte, die nach einer umfassenden Gesamtwürdigung als hochgefährlich zu betrachten sind", die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung eröffnen sollte (BTDrucks 15/2887, S. 2).
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des

    Auch aus diesem Grund ist - und zwar unabhängig von der Frage der Therapierbarkeit - der Maßregelanordnung nach § 63 StGB in der Regel gegenüber der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung der Vorrang einzuräumen (BGH, Urteile vom 27. November 1996 - 3 StR 317/96, BGHSt 42, 306, 308 und vom 20. September 2011 - 1 StR 71/11 Rn. 21; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 530/06 Rn. 7).
  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 530/06

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Entbehrlichkeit nach § 72 StGB mit

    Jedoch hat die Schwurgerichtskammer versäumt zu prüfen, ob auch eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) in Betracht kommt, die nach den Grundsätzen des § 72 StGB die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung entbehrlich machen kann (vgl. BGHSt 42, 306, 308).

    Auch aus diesem Grund ist - und zwar unabhängig von der Frage der Therapierbarkeit - der Maßregelanordnung nach § 63 StGB in der Regel gegenüber der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung der Vorrang einzuräumen (BGHSt 42, 306, 308).

  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Deshalb ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß in einem früheren Urteil verhängte Maßnahmen nicht nur durch spätere Anordnung weiterer, sie in ihrer Wirkung mitumfassenden Maßnahmen im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB "gegenstandslos" werden, sondern auch dann, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre (weitere) Vollstreckung entfallen sind, wie dies bei tatsächlicher Erledigung durch Zeitablauf, etwa einer nach § 69 a StGB bestimmten Sperrfrist, angenommen wird (vgl. BGHSt 42, 306, 308 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 56/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungserwahrung trotz

    Durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet aber die Entscheidung, von einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB abzusehen, die nach den Grundsätzen des § 72 StGB die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung entbehrlich machen kann (vgl. BGHSt 42, 306, 308; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 530/06).

    Auch aus diesem Grund ist - und zwar unabhängig von der Frage der Therapierbarkeit - der Maßregelanordnung nach § 63 StGB in der Regel gegenüber der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung der Vorrang einzuräumen (BGHSt 42, 306, 308; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 530/06).

  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; nachträgliche Bildung der

    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).
  • EGMR, 07.06.2012 - 65210/09

    Gerichte hätten Sicherungsverwahrung nicht nachträglich anordnen dürfen

    Tatsächlich musste die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik nach der früheren Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte für erledigt erklärt werden und die betreffende Person musste entlassen werden, wenn ein die Schuldfähigkeit ausschließender oder vermindernder Zustand bei ihr nicht mehr vorlag oder nie vorgelegen hatte, auch wenn diese Person für die Öffentlichkeit immer noch gefährlich war (siehe Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 389/81, Entscheidung vom 22. Januar 1982, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1982, S. 300; Oberlandesgericht Karlsruhe, 1 Ws 143/82, Entscheidung vom 30. Juni 1982, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1983, S. 151; Bundesgerichtshof, 3 StR 317/96, Urteil vom 27. November 1996, BGHSt Nr. 42, S. 310; siehe auch Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1914/92 und 2105/93, Entscheidung vom 28. Dezember 1994, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, S. 2406; und Bundesgerichtshof, 4 StR 577/09, Entscheidung vom 12. Mai 2010, Rdnr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 10.06.2008 - 1 Ws 154/08

    Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Ausweislich der Entwurfsbegründung zu § 67d Abs. 6 StGB (BT-Drucks. 15/2887, S. 10/14) setzt die Vorschrift die bereits zuvor von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsfortbildung in Gesetzesform um, dass bei nachträglichem Wegfall einer gesetzlichen Voraussetzung des § 63 StGB sich die Unterbringung erledigt und nicht weiter vollstreckt werden darf (BGHSt 42, 306; vgl. weiter auch OLG Rostock Beschluss vom 8. Februar 2007, 1 Ws 438/06, zitiert nach Juris, für Fälle der sog. Fehleinweisung).

    Zum anderen ist die Erledigung der Unterbringung auch dann festzustellen, wenn Ereignisse eingetreten sind, die die auf dem krankhaften Zustand beruhende Gefährlichkeit des Untergebrachten beseitigt haben (vgl. zum Ganzen etwa: OLG Rostock a.a.O.; OLG Stuttgart Justiz 2007, 325; BGH NJW 1997, 875, 876f).

  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 26/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung von in der früheren

  • EGMR, 07.06.2012 - 61827/09

    K ./. Deutschland

  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

  • BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Ablehnung; sexuelle Devianz; schwere

  • EGMR, 28.06.2012 - 3300/10

    S ./. Deutschland

  • AG Fürth/Bayern, 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18

    Selbständiges Einziehungsverfahren bei einer unterbliebenen gerichtlichen

  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08

    Ausreichende Erörterung einer möglichen Sicherungsverwahrung; Beschränkung des

  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 326/02

    Strafzumessung (von Tatsachen nicht mehr gedeckte Negativwertung;

  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18

    Strafvollstreckung: Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzuges auf die Strafe

  • BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der bedingten Entlassung aus der Unterbringung

  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10

    Grenzen der Aufrechterhaltung von Maßnahmen in der nachträglichen

  • AG Fürth/Bayern, 25.11.2019 - 441 Ls 951 Js 163194/18

    Selbstständiges Einziehungsverfahren bei einer unterbliebenen gerichtlichen

  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 81/18

    Aufrechterhaltung einer ausgesprochenen Sperre für die Neuerteilung einer

  • KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigterklärung einer Unterbringung

  • BGH, 19.05.1999 - 3 StR 115/99

    Verwerfung der Revision

  • KG, 20.05.2020 - 161 Ss 59/20

    Nachholung von Entscheidungen nach §§ 73, 73c, 55 Abs. 2 StGB durch das

  • OLG Koblenz, 20.07.2000 - 1 Ws 140/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Überprüfung, Erledigung

  • OLG Koblenz, 20.07.2000 - 1 Ws 139/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Überprüfung, Erledigung

  • OLG Koblenz, 20.07.2000 - 1 Ws 141/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Überprüfung, Erledigung

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