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   BGH, 14.01.1997 - VI ZR 366/95   

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BGH, 14.01.1997 - VI ZR 366/95 (https://dejure.org/1997,924)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1997 - VI ZR 366/95 (https://dejure.org/1997,924)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - VI ZR 366/95 (https://dejure.org/1997,924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schadensrechtliche Heilungsprognose - Unfallzeitpunkt - KünftigeEntwicklung - Jugendlicher - Möglichkeit gewinnbringender Erwerbstätigkeit

  • rabüro.de

    Zur Prognosebildung hinsichtlich eines hypothetischen Zukunftseinkommens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 252 S. 2
    Erwerbsprognose muß wahrscheinliche künftige Entwicklung einbeziehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252 S. 2
    Bemessung des Verdienstausfallschadens bei einem jungen Menschen; Maßgeblichkeit der wahrscheinlichen künftigen Entwicklung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 937
  • MDR 1997, 347
  • NZV 1997, 222
  • VersR 1997, 366
  • BB 1997, 493
  • DB 1997, 1077
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus BGH, 14.01.1997 - VI ZR 366/95
    Das Berufungsgericht hätte bei einer solchen Sachlage daher auch ohne weiteren Parteivortrag zu beruflichen Alternativen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht fernliegende Möglichkeit vorausschauend würdigen müssen, daß der noch jugendliche Kläger, um einer weiteren Arbeitslosigkeit oder sonstigen unbefriedigenden wirtschaftlichen Situation zu entgehen, entweder eine berufsfremde Tätigkeit hätte aufnehmen oder gar in seinen erlernten Beruf als Bäcker hätte zurückkehren können (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422 zu II 2 c), zumal das Berufungsgericht selbst feststellt, daß es dem Kläger jederzeit möglich wäre, eine Stelle als Bäckergeselle zu finden.

    11 3. Nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht werden die Parteien ungeachtet einer eventuellen Hinweispflicht des Gerichtes (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Januar 1995 aaO zu II 2 d) Gelegenheit haben, näheres dazu vorzutragen, wie die beruflichen Aussichten und Möglichkeiten des Klägers ohne das Unfallereignis gewesen wären und ob sowie gegebenenfalls inwieweit die voraussichtlichen Einkünfte unter Berücksichtigung des Mitverschuldensanteil des Klägers dessen Erwerbsunfähigkeitsrente überstiegen hätten.

  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 3341/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Syndrom mit lang anhaltender Schmerzsymptomatik

    Zwar trägt der Berufungsführer zutreffend vor, dass beim Verdienstausfall von Personen, die am Anfang ihres Berufslebens oder einer beruflichen Neuorientierung stehen, diesen ein sog. Schätzungsbonus zuzubilligen ist, weil ihnen die Chance genommen wurde, zu beweisen, dass sie ihre berufliche Tätigkeit erfolgreich betrieben hätten (vgl. BGH NJW 1997, 937 = VersR 1997, 366 ; NJW 2000, 3287 = VersR 2000, 152; Senat, Urt. v. 29.12.2006 - 10 U 3815/04 [[...]]; Steffen DAR 1984, 1 [4]; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 2. Aufl. 2006, Kap. 6 Rz. 20; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 11. Aufl. 2013, Rz. 173; siehe auch OLG Celle zfs 2008, 16 [Offiziersanwärter] und insbesondere BGH MDR 2010, 1381 = VersR 2010, 1607 ff.
  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Entscheidend ist somit eine Prognose über die künftige Entwicklung (BGH, Urt. v. 14. Januar 1997 - VI ZR 366/95, NJW 1997, 937, 938).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08

    Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind

    Im Rahmen der Prognoseentscheidung kann durchaus danach zu fragen sein, inwieweit der Geschädigte den von ihm mit Wahrscheinlichkeit ohne die Schädigung ergriffenen Beruf auch tatsächlich hätte ausüben und somit ein entsprechendes Einkommen erzielen können (vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 1997 - VI ZR 366/95, VersR 1997, 366, 367; vom 20. April 1999 - VI ZR 65/98, aaO).
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Bei einem jüngeren Menschen kann ohne konkrete Anhaltspunkte nicht angenommen werden, daß er auf Dauer die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten für eine gewinnbringende Erwerbstätigkeit nicht nutzen werde (vgl. Senatsurteile vom 3. März 1998 - VI ZR 385/96 - VersR 1998, 772, 773, vom 14. Januar 1997 - VI ZR 366/95 - VersR 1997, 366, 367 und vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424).
  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Hierbei hätte es berücksichtigen müssen, daß bei einem jugendlichen Menschen nicht ohne konkrete Anhaltspunkte angenommen werden kann, daß er auf Dauer die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten für eine gewinnbringende Erwerbstätigkeit nicht nutzen werde (Senatsurteil vom 14. Januar 1997 - VI ZR 366/95 - VersR 1997, 366; vom 17. Januar 1995 aaO).
  • BGH, 20.04.1999 - VI ZR 65/98

    Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten

    Verbleibende Risiken können gegebenenfalls auch gewisse Abschläge rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 3. März 1998 - VI ZR 385/96 - VersR 1998, 772, 773; vom 17. Februar 1998 - VI ZR 342/96 - VersR 1998, 770, 772; vom 14. Januar 1997 - VI ZR 366/95 - VersR 1997, 366, 367; vom 24. Januar 1995 - VI ZR 354/93 - VersR 1995, 469, 470; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92 - VersR 1993, 1284, 1285; vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 192/06

    Forderungsübergang hinsichtlich Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeit in einer

    Zwar hat der erkennende Senat stets betont, dass an den Vortrag zur Erwerbsprognose bei jüngeren Geschädigten, die noch keine Berufstätigkeit ausgeübt haben oder deren berufliche Entwicklung bisher unstet verlaufen ist, keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen, das Gericht vielmehr je nach Sachlage auch ohne näheren Vortrag der Klägerseite auf die Lebenserfahrung abstellen darf und muss, wonach bei einem jüngeren Menschen ohne konkrete Anhaltspunkte nicht angenommen werden kann, dass er auf Dauer die Möglichkeiten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, nicht nutzen werde (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 423 f.; vom 14. Januar 1997 - VI ZR 366/95 - VersR 1997, 366, 367; vom 20. April 1999 - VI ZR 65/98 - VersR 2000, 233 f.; vom 6. Juni 2000 - VI ZR 172/99 - VersR 2000, 1521 f.).
  • OLG München, 24.09.2010 - 10 U 2671/10

    Schmerzensgeld: Zögerliches und kleinliches Regulierungsverhalten der

    Dass Vorgänge in einer hypothetischen Zukunft Unwägbarkeiten enthalten, ist unbestritten, aber hier im Rahmen eines Erwerbsschadens von Personen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen, nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. zum sog. Schätzungsbonus BGH NJW 1997, 937 = VersR 1997, 336 und NJW 2000, 3287 = VersR 2000, 1521 sowie eingehend Senat, Urt. vom 29.12.2006 - 10 U 3815/04 [Juris].
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 15/19

    Steuerbarkeit einer als "Verdienstausfall" bezeichneten Versicherungsleistung bei

    Steht einem im Kindesalter geschädigten Steuerpflichtigen nach dem insoweit einschlägigen (nationalen) Schadenersatzrecht auch der Ersatz eines solchen (abstrakten) Erwerbs- und Fortkommensschadens zu --etwa weil ohne konkrete Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein junger Mensch auf Dauer seine Möglichkeiten, gewinnbringend tätig zu sein, nicht nutzen und ohne Einkünfte bleiben wird (vgl. BGH-Urteil vom 14.01.1997 - VI ZR 366/95, NJW 1997, 937)-- und wird damit im Ergebnis lediglich eine dem Geschädigten entzogene Chance, sich ein Erwerbsleben aufzubauen, im Wege der Schadensregulierung entgolten (zu Einzelheiten im deutschen Recht vgl. Staudinger/Vieweg, BGB, § 842 Rz 21, 41), kann --entgegen der Auffassung des FG-- aus einem im Rahmen dieser Regulierung erforderlichen prognostizierten Verlauf eines rein hypothetischen Erwerbslebens grundsätzlich weder auf eine bestimmte Einkunftsart (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG) noch auf die Steuerbarkeit der hierbei lediglich abstrakt unterstellten Einkünfte geschlossen werden.
  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 35/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei einem

    Gerade bei relativ jungen Geschädigten kann allerdings ohne konkrete Anhaltspunkte nicht angenommen werden, dass sie auf Dauer die ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten für gewinnbringende Erwerbstätigkeit nicht nutzen werden (BGH NJW 1997, S. 937; BGH VersR 2000, S. 1521; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 53).
  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 3313/13

    Erhöhung des Schmerzensgeldanspruchs durch zögerliches Regulierungsverhalten des

  • LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen Privatpatienten aufgrund

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2021 - 1 U 68/19

    Schmerzensgeld und Ersatz eines Erwerbsausfallschadens aufgrund eines

  • OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 12 U 65/21

    Berechnung unfallbedingten Verdienstausfallschadens; Ausgleich von Erwerbsschäden

  • OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04

    Mitverschulden eines Beifahrers gegenüber einem alkoholisierten Unfallfahrer;

  • LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeld und immaterieller Vorbehalt bei

  • OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 56/06

    Echte Begrenzung der vom Schädiger geschuldeten Leistung im Rahmen der

  • OLG Hamm, 21.02.2001 - 13 U 208/00

    Unerlaubte Handlung - Sorgfaltspflichten der Eheleute - Beitragsanspruch des

  • OLG Celle, 03.01.2007 - 14 U 45/06

    Anspruch eines 17-Jährigen auf Erstattung von Erwerbsausfallschäden wegen des

  • OLG München, 29.11.2011 - 10 U 4359/10

    Unfallverletzung eines Minderjährigen: Schätzung des Verdienstausfalls;

  • OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 12 W 8/07

    Krankenhaushaftung: Erfolgsaussicht einer Klage auf Schmerzensgeldrente und auf

  • OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 211/97

    Schadensberechnung bei Berufsunfähigkeit

  • LG Köln, 03.04.2012 - 5 O 367/09

    Prüfung des Verdienstausfalls i.R.d. Schadensersatzes nach unberechtigter

  • KG, 23.08.2023 - 25 U 141/19
  • LAG Hessen, 11.08.2000 - 2 Sa 1114/99

    Haftung des Arbeitgebers: Konkursverschleppung

  • OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Umfang des Schadensersatzes i.R. eines

  • OLG Frankfurt, 29.04.2015 - 16 U 202/14

    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.Verkündet am: 29.04.2015

  • OLG Koblenz, 25.10.2002 - 8 U 895/01

    Pflichten des Anwalts zum Schutz des Verkäufers

  • OLG Nürnberg, 19.03.1997 - 4 U 3827/96

    Mitverschulden wegen Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes - deutliche Kürzung

  • OLG Saarbrücken, 22.01.2002 - 3 UH 804/01

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

  • OLG Köln, 08.09.1997 - 12 U 46/93
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