Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 05.08.1996

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.10.1996 - 11 TG 2638/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3922
VGH Hessen, 21.10.1996 - 11 TG 2638/96 (https://dejure.org/1996,3922)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.10.1996 - 11 TG 2638/96 (https://dejure.org/1996,3922)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Oktober 1996 - 11 TG 2638/96 (https://dejure.org/1996,3922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verwirklichung des Merkmals "in gefahrdrohender Weise" einer Gefahrenabwehrverordnung durch das Anspringen von Menschen durch Hunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 153 (Ls.)
  • NJW 1997, 961
  • NVwZ 1997, 808 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 23.04.1992 - 11 TH 3607/90

    Polizeiverfügung gegen Hauseigentümer als Zweckveranlasser wegen Überlassung von

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1996 - 11 TG 2638/96
    Soweit das Verwaltungsgericht in der Begründung seiner Entscheidung hinsichtlich der Befugnisnormen zwischen sogenannten selbständigen und sogenannten unselbständigen Polizeiverfügungen unterschieden hat, weist der Senat hierzu auf seinen Beschluß vom 23. April 1992 - 11 TH 3607/90 - (Blatt 15 des Beschlußabdrucks, insoweit nicht veröffentlicht in NVwZ-RR 1992, 622) hin, in dem er folgendes ausgeführt hat:.
  • VG Gießen, 26.09.2000 - 10 G 3053/00

    TÖTUNGSANORDNUNG BEI GEFÄHRLICHEN HUNDEN

    Gleiches gilt nunmehr nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde, da die Vorschrift nur dahingehend ausgelegt werden kann, dass aus der Sicht des angesprungenen Menschen sich die Hunde als potentiell gefährlich darstellen und dieser Eindruck auch objektiv nachvollziehbar ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21.10.1996 - 11 TG 2638/96 -).
  • VG Stuttgart, 04.08.2003 - 5 K 1950/03

    Maulkorbzwang bei fehlender Gefährlichkeit des Hundes.

    Insbesondere Kinder, alte, gebrechliche oder behinderte Menschen sind durch das Anspringen von Hunden gefährdet (vgl. HessVGH, Beschluss vom 21.10.1996, NJW 1997, 961).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.08.1996 - 14 AS 96.1624   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11638
VGH Bayern, 05.08.1996 - 14 AS 96.1624 (https://dejure.org/1996,11638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.1996 - 14 AS 96.1624 (https://dejure.org/1996,11638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 1996 - 14 AS 96.1624 (https://dejure.org/1996,11638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 961
  • NVwZ 1997, 604 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Gaststätte; Bestandteil einer

    Die Regelung trägt damit dem in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsatz Rechnung, dass Anordnungen der Bauaufsicht - wie die Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung gemäß § 79 BauO LSA - auf die Liegenschaft bezogene dingliche Verwaltungsakte sind, mit der Folge, dass sie sachbezogen mit der Liegenschaft verbunden sind und dies auch dann bleiben, wenn ein Eigentums- oder Besitzwechsel stattgefunden hat (OVG LSA, Beschl. v. 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris RdNr. 10; HessVGH, Beschl. v. 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris RdNr. 16; OVG MV, Beschl. v. 02.02.2016 - 3 M 77/14 -, juris RdNr. 9; zur Rechtsnachfolge bei Beseitigungsanordnungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.01.2006 - OVG 10 S 25.05 -, juris RdNr. 9; BayVGH, Beschl. v. 05.08.1996 - 14 AS 96.1624 -, juris RdNr. 13; Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: September 2016, § 57 RdNr. 55 ff.; § 79 RdNr. 123; a. A. ThürOVG, Beschl. v. 10.12.2013 - 1 EO 312/13 -, juris RdNr. 14; vgl. zudem Jäde, a. a. O., § 79 RdNr. 126).Eine an den zivilrechtlichen Begriff der Rechtsnachfolge anknüpfende Betrachtungsweise (so ThürOVG, a. a. O.) hätte anderenfalls zur Konsequenz, dass durch fortlaufende Weitergabe der Liegenschaft und Schaffung neuer Besitzverhältnisse die Durchsetzung bauordnungsrechtlicher Verfügungen und damit die Verwirklichung der Nutzungsuntersagung praktisch ins Leere liefe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2006 - 10 S 25.05

    Anwendbarkeit und Anforderungen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung

    Sie tritt unabhängig davon ein, ob der Rechtsvorgänger als Zustands- oder als Handlungsstörer in Anspruch genommen worden ist (VGH München, Beschluss vom 5. August 1996 - 14 AS 96.1624 -, NJW 1997, 961).

    Das gilt nicht nur für den Fall der Gesamtrechtsnachfolge (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - IV C 62.66 -, NJW 1971, 1624), sondern ebenso für den Fall der Einzelrechtsnachfolge (VGH Mannheim, Urteil vom 14. Mai 1976 - III 741.75 -, NJW 1977, 861; Beschluss vom 12. März 1991 - 5 S 618.91 -, NVwZ 1992, 392; VGH München, Beschluss vom 5. August 1996 - 14 AS 96.1624 -, NJW 1997, 961).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2006 - 3 M 92/06

    Rechtsnachfolge in Beseitigungsanordnung

    Damit kommt es nicht darauf an, ob der Adressat der ursprünglichen Verfügung als Handlungs- oder Zustandsstörer bzw. Bauherr in Anspruch genommen worden ist (vgl. VGH München, B. v. 05.08.1996 - 14 AS 96.1624 -, NJW 1997, 961; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 13.01.2006 - 10 S 25.05 - zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090

    Beseitigungsanordnung für Stützmauer - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Die Erstreckung der Beseitigungsanordnung auch auf den Pächter hat vielmehr zur Folge, dass diese nach wie vor gegen den Kläger als Bauherrn und zugleich Eigentümer des Baugrundstücks durchgesetzt werden kann, ohne dass zusätzlich eine Duldungsanordnung gegen den Pächter ergehen müsste (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.1996 - 14 AS 96.1624 - juris Rn. 14; B.v. 20.2.1998 - 2 B 93.2674 - juris Rn. 5; Praxiskommentar Bayern, BayBO, Stand Februar 2015, Art. 54 Erl. 2.4, Art. 76 Erl. 1.4.3; König in Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 54 Rn. 65).
  • VG München, 08.03.2017 - M 9 K 16.2327

    Zwangsvollstreckung einer Verpflichtung zur Gestattung des Zutritts zu einem

    Bei weiter Auslegung dieser Vorschrift (BayVGH, B.v. 5.8.1996 - 14 AS 96.1624 - juris; B.v. 20.2.1998 - 2 B 93.2674 - juris zum inhaltsgleichen Art. 60 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BayBO 1998 und Simon/Busse, BayBO, Stand: 123. EL August 2016, Art. 76 Rn. 420) ist eine (Duldungs-) Anordnung gegenüber einem Mieter bereits dann nicht (mehr) notwendig, wenn dieser sein Recht zum Besitz erst nach Erlass der Anordnung gegenüber dem Eigentümer erlangt hat, was vorliegend zweifelsfrei - auch nach dem klägerischen Vortrag - gegeben ist, schließlich behaupten die Kläger selbst, dass die Räumlichkeiten wenigstens von Dezember 2015 bis April 2016 und damit weit nach 2014 und nach Erlass der Grundverfügung vom 3. April 2014 an wechselnde Firmen vermietet wurde.
  • VG Cottbus, 13.10.2016 - 3 L 244/16

    Wirksamkeit bauaufsichtlicher Anordnungen gegenüber einem Rechtsnachfolger

    Bauordnungsrechtliche Beseitigungs- und Nutzungsuntersagungsverfügungen sind auf die Liegenschaft bezogene dingliche Verwaltungsakte mit der Folge, dass sie sachbezogen mit der Liegenschaft verbunden sind und dies auch dann bleiben, wenn ein Eigentums- oder Besitzwechsel stattgefunden hat (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 3 B 1633/14 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 3 M 77/14 -, juris Rn. 9; zur Rechtsnachfolge bei Beseitigungsanordnungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2006 - OVG 10 S 25.05 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. August 1996 - 14 AS 96.1624 -, juris Rn. 13).
  • VG Weimar, 16.07.1998 - 3 K 1382/98

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abwassergebühr;

    Jedoch besitzt der die Gebührenschuld konkretisierende Abgabenbescheid - anders als etwa eine baurechtliche Beseitigungsanordnung (vgl. dazu z.B. BayVGH, Beschluß vom 05.08.1996 - 14 AS 96.1624 -, BayVBl. 1997, 248) - keine "dingliche Wirkung" in dem Sinne, daß dieser auch gegenüber dem rechtsgeschäftlichen Erwerber des jeweiligen Grundstücks wirkt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht