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Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.1996 - C-194/94   

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https://dejure.org/1996,171
EuGH, 30.04.1996 - C-194/94 (https://dejure.org/1996,171)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.1996 - C-194/94 (https://dejure.org/1996,171)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 1996 - C-194/94 (https://dejure.org/1996,171)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Auslegung des Artikels 30 EG-Vertrag und der Richtlinie 83/189/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Nationale Rechtsvorschriften über die Vermarktung von Alarmsystemen und -zentralen - Vorherige ...

  • EU-Kommission PDF

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Anrufung des Gerichtshofes; Tragweite der nationalen Rechtsvorschriften; Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung; Beurteilung durch das nationale Gericht

  • EU-Kommission

    CIA Security International / Signalson und Securitel

  • Wolters Kluwer

    Vermarktung von Alarmsystemen ; Erbringung von Dienstleistungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Normen und technische Vorschriften: Informationsverfahren

  • Judicialis

    Richtlinie 83/189/EWG Art. 8; ; Richtlinie 83/189/EWG Art. 9; ; EG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Tragweite der nationalen Rechtsvorschriften - Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung - Beurteilung durch das nationale Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 30 EG-Vertrag und der Richtlinie 83/189/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Nationale Rechtsvorschriften über die Vermarktung von Alarmsystemen und -zentralen - Vorherige ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1062 (Ls.)
  • BB 1996, 513
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-194/94
    42 Sodann ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, diese Bestimmungen gegenüber allen nicht richtlinienkonformen nationalen Vorschriften herangezogen werden können (vgl. Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, und vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357).
  • EuGH, 13.07.1989 - 380/87

    Enichem Base u.a. / Comune di Cinisello Balsamo

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-194/94
    49 Sodann ist festzustellen, daß diese Auslegung der Richtlinie mit dem Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 380/87 (Enichem Base u. a., Slg. 1989, 2491, Randnrn. 19 bis 24) im Einklang steht.
  • EuGH, 07.12.1995 - C-45/94

    Cámara de Comercio, Industria y Navegación de Ceuta / Ayuntamiento de Ceuta

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-194/94
    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes obliegt es dem vorlegenden Gericht, die Tragweite der nationalen Bestimmungen und die Art und Weise ihrer Anwendung zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-45/94, Ayuntamiento de Ceuta, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26).
  • EuGH, 20.11.2007 - C-245/05

    Metro International - Streichung

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-194/94
    36 Es ist daran zu erinnern, daß die Kommission schon 1986 in einer Mitteilung (86/C 245/05; ABl. 1986, C 245, S. 4) ihren Standpunkt zu dem vom Tribunal de commerce Lüttich in seinen letzten beiden Fragen aufgeworfenen Problem festgelegt hat.
  • EuGH, 01.06.1994 - C-317/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-194/94
    Bildet die Vorschrift nach nationalem Recht lediglich eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß von Verwaltungsregelungen, die für die Betroffenen zwingende Vorschriften enthalten, so daß sie selbst keine Rechtswirkung für einzelne entfaltet, so stellt sie keine technische Vorschrift im Sinne der Richtlinie dar (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-317/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 26).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-194/94
    42 Sodann ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, diese Bestimmungen gegenüber allen nicht richtlinienkonformen nationalen Vorschriften herangezogen werden können (vgl. Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, und vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Rs. C-397-403/01, Pfeiffer, Slg. 2004, S. 1-8835 Rn. 108), hat der Gerichtshof anerkannt, dass richtlinienwidrig erlassene innerstaatliche Normen in einem Rechtsstreit zwischen Privaten unangewendet bleiben müssen (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 30. April 1996, Rs. C-194/94, CIA Security, Slg. 1996, S. 1-2201; EuGH, Urteil vom 26. September 2000, Rs. C-443/98, Unilever, Slg. 2000, S. 1-7535 Rn. 49 ff.).
  • BGH, 14.05.2020 - VII ZR 174/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der

    So liegt keine Vergleichbarkeit mit der Konstellation in den Entscheidungen "CIA Security International" (EuGH, Urteil vom 30. April 1996 - C-194/94, EuZW 1996, 379, juris Rn. 54) und "Unilever" (EuGH, Urteil vom 26. September 2000 - C-443/98, ZIP 2000, 1773, juris Rn. 49 ff.) vor, in denen ausnahmsweise nationale technische Vorschriften, die unter Missachtung verfahrensmäßiger Zustellungs- und Aussetzungspflichten in der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften erlassen wurden, in einem Zivilrechtsstreit zwischen Privatpersonen nicht anzuwenden waren (vgl. EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 51 ff. - Smith).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-390/18

    Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis

    Somit ist zu bestimmen, ob der Verstoß eines Mitgliedstaats gegen seine in Art. 3 Abs. 4 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 2000/31 vorgesehene Pflicht zur vorherigen Unterrichtung über Maßnahmen, die den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft beschränken, eine Unanwendbarkeit der betreffenden Regelung auf Einzelne nach sich zieht, entsprechend den Folgen, die sich aus einem Verstoß eines Mitgliedstaats gegen seine in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2015/1535 vorgesehene Pflicht zur vorherigen Mitteilung technischer Vorschriften ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 1996, CIA Security International, C-194/94, EU:C:1996:172, Rn. 54).

    Die in dieser Bestimmung vorgesehene Verpflichtung ist inhaltlich hinreichend klar, genau und unbedingt, um ihr unmittelbare Wirkung zuzuerkennen, und kann folglich vom Einzelnen vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden (vgl. entsprechend Urteil vom 30. April 1996, CIA Security International, C-194/94, EU:C:1996:172, Rn. 44).

    Dieses Verfahren erlaubt es der Kommission, den Erlass oder zumindest die Aufrechterhaltung von gegen den AEU-Vertrag verstoßenden Handelsschranken u. a. dadurch zu verhindern, dass sie Änderungen der geplanten nationalen Maßnahmen vorschlägt (vgl. entsprechend Urteil vom 30. April 1996, CIA Security International, C-194/94, EU:C:1996:172, Rn. 41).

    In Anbetracht der in den Rn. 89 bis 92 des vorliegenden Urteils dargelegten Gesichtspunkte stellt die durch Art. 3 Abs. 4 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 2000/31 eingeführte Pflicht zur vorherigen Unterrichtung nicht eine bloße Mitteilungspflicht dar, die mit der in der Rechtssache, in der das Urteil vom 13. Juli 1989, Enichem Base u. a. (380/87, EU:C:1989:318, Rn. 19 bis 24), ergangen ist, in Rede stehenden vergleichbar wäre, sondern vielmehr eine wesentliche Verfahrensvorschrift, die es rechtfertigt, dass nicht mitgeteilte Maßnahmen, die den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft beschränken, dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden dürfen (vgl. entsprechend Urteil vom 30. April 1996, CIA Security International, C-194/94, EU:C:1996:172, Rn. 49 und 50).

    Drittens bietet sich die Übertragung der im Urteil vom 30. April 1996, CIA Security International (C-194/94, EU:C:1996:172), für die Richtlinie 2015/1535 gefundenen Lösung auf die Richtlinie 2000/31, wie von der Kommission in der mündlichen Verhandlung zu Recht geltend gemacht, umso mehr an, als die in Art. 3 Abs. 4 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 2000/31 vorgesehene Unterrichtungspflicht nicht - wie die in der Rechtssache, in der das angeführte Urteil ergangen ist - dazu dient, den Erlass von Maßnahmen durch einen Mitgliedstaat zu verhindern, die in dessen Zuständigkeitsbereich fallen und möglicherweise die Dienstleistungsfreiheit beschränken, sondern dazu, einen Eingriff eines Mitgliedstaats in die grundsätzliche Zuständigkeit des Mitgliedstaats des Sitzes des betreffenden Anbieters des Dienstes der Informationsgesellschaft zu verhindern.

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass ein Verstoß eines Mitgliedstaats gegen seine in Art. 3 Abs. 4 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 2000/31 vorgesehene Pflicht zur Unterrichtung über eine Maßnahme, die den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft beschränkt, die von einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbieter erbracht werden, dazu führt, dass diese Maßnahme dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 30. April 1996, CIA Security International, C-194/94, EU:C:1996:172, Rn. 54).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96   

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https://dejure.org/1996,755
BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 (https://dejure.org/1996,755)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 (https://dejure.org/1996,755)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 1308/96 (https://dejure.org/1996,755)
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Schulische Behindertendiskriminierung

Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinsame Einschulung mit Behinderten, Schulgesetz Niedersachsen

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2 Satz 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anspruch einer behinderten Schülerin auf Besuch einer Integrierten Gesamtschule?

  • rechtsportal.de

    Gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Schülern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderschulbedürftigkeit - Zuständige Schule/Schulbehörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Die Verfassungsbeschwerde einer behinderten Schülerin ist erfolgreich

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Benachteiligungsverbot

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schüler - Behinderung - Sonderpädagogik - Gemeinsame Beschulung - Benachteiligung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Pauschale Ablehnungsbegründung eines behinderten Kindes hinsichtlich Aufnahme in die Regelschule nicht ausreichend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1062
  • NVwZ 1997, 782 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 1265
  • DVBl 1996, 1369
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 28.05.1996 - 13 M 1663/96
    Auszug aus BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
    den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1996 - 13 M 1663/96 -.

    Der Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1996 - 13 M 1663/96 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob bei Auslegung und Anwendung einfachen Rechts der Einfluß der Grundrechte oder grundrechtsgleicher Rechte nicht beachtet oder grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 43, 130 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob bei Auslegung und Anwendung einfachen Rechts der Einfluß der Grundrechte oder grundrechtsgleicher Rechte nicht beachtet oder grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 43, 130 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob bei Auslegung und Anwendung einfachen Rechts der Einfluß der Grundrechte oder grundrechtsgleicher Rechte nicht beachtet oder grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 43, 130 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    b) Diese Entscheidung wurde auf eine frühere Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hin durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts unter Zurückverweisung der Sache an das Oberverwaltungsgericht aufgehoben (Beschluß vom 30. Juli 1996, JZ 1996, S. 1073 m. Anm. Dietze = NJW 1997, S. 1062).
  • BVerfG, 04.04.1997 - 1 BvR 9/97

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung zugunsten einer körperbehinderten Schülerin

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt eine frühere Entscheidung des gleichen Gerichts, die auf Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin wegen Verletzung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG mit Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 1308/96 - (JZ 1996, S. 1073 [BVerfG 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96]) aufgehoben wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Die in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende gerichtliche Entscheidung ergeht nach ständiger verwaltungsgerichtlicher - verfassungsrechtlich unbedenklicher (vgl. BVerfG-K, Beschl. v. 30.7.1996, DVBl. 1996, 1369) - Rechtsprechung im Wege einer Interessenabwägung.
  • BVerwG, 14.08.1997 - 6 B 34.97

    Verfassungsrecht - Verbot der Benachteiligung Behinderter; Schulrecht - Aufnahme

    In der verfassungsrechtlichen Literatur ist jedoch unbestritten, daß sie nur objektivrechtlichen Charakter haben und keine subjektiven Leistungsansprüche auf Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen begründen (vgl. Sachs, RdJB 1996, 154, 171; Dietze, JZ 1996, 1074 [BVerfG 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96]; Berlit, RdJB 1996, 145, 150; Osterloh in: Sachs, GG, Art. 3 Rn. 305; Heun in: Dreier, GG, Art. 3 Rn. 123); derartige Ansprüche können erst auf der Grundlage einer gesetzlichen Ausgestaltung durch den einfachen Gesetzgeber entstehen.

    Nichts anderes läßt sich den beiden Beschlüssen entnehmen, mit denen die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei körperbehinderten Kindern im Wege der einstweiligen Anordnung den Verbleib in der Regelschule ermöglicht hat (Beschlüsse vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 1308/96 - JZ 1996, 1073 [BVerfG 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96] und vom 4. April 1997 - 1 BvR 9/97 - EuGRZ 1997, 211).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96

    Sonderschule; Pflicht zum Besuch einer Sonderschule; Verfassungsmäßigkeit;

    Diesen Beschluß hat das BVerfG - 1. Kammer des Ersten Senats am 30. Juli 1996 (1 BvR 1308/96, JZ 1996, 1073 m. Anm. Dietze) aufgehoben, weil er - in Ansehung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG nicht ausreichend begründet worden sei, und die Sache an das OVG zurückverwiesen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 1 M 18/07

    Nutzungsuntersagung nach Erneuerung einer Steganlage in einem Naturschutzgebiet

    Die in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende gerichtliche Entscheidung ergeht nach ständiger - verfassungsrechtlich unbedenklicher (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 -, DVBl. 1996, 1369) - Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf der Grundlage einer Interessenabwägung.

    Diese Prägung der Interessenabwägung durch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.1998 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, 130; Beschl. v. 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 -, DVBl. 1996, 1369).

  • BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ausnahmen von der

    Zwar kann dieses verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot, das sich primär an den Gesetzgeber richtet und ihn zur Gewährung des gebotenen Schutzes durch ausgleichende und begünstigende Regelungen für behinderte Menschen verpflichtet, als Ausdruck einer prinzipiellen Wertentscheidung des Verfassungsgebers geeignet sein, auf die Anwendung und Auslegung des Gesetzesrechts im Einzelfall einzuwirken (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 1308/96 -, NJW 1997, 1062).
  • VG Karlsruhe, 15.10.2008 - 7 K 1409/07

    Befreiung von Studiengebühren bei Schwerbehinderung

    Bei der Anwendung und Auslegung dieser Bestimmung ist deshalb auch der Ausstrahlungswirkung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG , Beschl. v. 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 -, NJW 1997, 1062; BVerfG , Beschl. v. 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288, 306 ff.).
  • VG Köln, 14.12.2001 - 18 K 1560/00

    Voraussetzungen des schwerbehindertenrechtlichen Anspruchs auf Übernahme der

    vgl. die Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG im Schulrecht; insbesondere den Beschluss vom 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 - DVBl. 1996, 1369; und das Urteil vom 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288 ff.
  • VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568

    Zum Aufnahmeanspruch eines behinderten Schülers in die allgemeine Grundschule in

    Aus der Sicht betroffener Eltern, deren Kind gegen ihren Willen aus dem bisherigen sozialen Umfeld von gleichaltrigen Nichtbehinderten, die gemeinsam die örtliche Grundschule besuchen werden, herausgenommen und einer Förderschule zugewiesen wird, kann darin eine Benachteiligung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gesehen werden (vgl. BVerfG DVBl 1996, 1369 = JZ 1996, 1073 m. Anm. von Dietze; Osterloh in Sachs, Grundgesetz, 1996 RdNr. 312 zu Art. 3 GG).
  • VGH Bayern, 07.11.1996 - 7 CE 96.3145
  • VGH Bayern, 09.07.1997 - 7 B 97.1185
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96

    Einwendungen gegen die Übereinstimmung eines Verwaltungsaktes mit dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1996 - 3 M 81/96

    Ungleichbehandlung; Behinderter; Regelfall; Integrative Beschulung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.1999 - A 2 S 140/98
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1996 - 9 S 1971/96

    Ermöglichung eines gemeinsamen Unterrichts behinderter Schüler mit

  • VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 11 K 1246/00

    Abfallbeseitigung - gefährlicher Abfall

  • VG Göttingen, 09.01.2003 - 4 A 4138/02

    Schule für geistig Behinderte; Schule für Lernhilfe; sonderpädagogischer

  • VG Karlsruhe, 13.03.2000 - A 11 K 10150/00

    Rechtmäßigkeit eines Erwerbstätigkeitsverbots bei nach Asylablehnung geduldetem

  • VG Braunschweig, 31.01.2005 - 6 A 353/04

    Förderschule; Schulfähigkeit; sonderpädagogischer Förderbedarf

  • OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 13 L 2468/99
  • VG Karlsruhe, 28.06.2004 - 9 K 1230/04

    Bretten: Hundeausbildung im Französischen Ring

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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.1996 - 2 BvL 20/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9186
BVerfG, 30.04.1996 - 2 BvL 20/94 (https://dejure.org/1996,9186)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrolle - Förmliches Gesetz - Organ - Personalvertretung - Gruppenprinzip

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1062
  • NJW 1997, 1063 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 261
  • NZA-RR 1997, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Dem Gesetzgeber wäre insoweit ein Gestaltungsspielraum eröffnet, den er nicht überschreitet, wenn er die Prinzipien mit sachgerechten Erwägungen gewichtet (vgl. dazu BVerfGE 59, 119 [125]; sowie Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Oktober 1994 - 2 BvR 347/93 -, Umdruck S. 10 f. und vom 30. April 1996 - 2 BvL 20/94 -, Umdruck S. 8; ferner Nds. StGH, DVBl. 1978, S. 139 [144 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2014 - 3 A 1217/14

    Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung

    Mit der dargestellten Anerkennung von "Parlaments-/Legislativverordnungen", d.h. dem im förmlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgenden Erlass von Recht im Rang einer Rechtsverordnung, hat das Bundesverfassungsgericht eine Neukonzeption vorgenommen und sich von seinem früheren Grundsatz, dass die vom Gesetzgeber erlassenen Normen Gesetze seien und es diesem verwehrt sei, Verordnungen zu erlassen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. November 1967 - 2 BvL 7/64 u.a. -, juris, Rn. 66; Kammerbeschluss vom 30. April 1996 - 2 BvL 20/94 -, juris, Rn. 5, gelöst.

    Die sogenannte "gesetzesändernde Rechtsverordnung" ist in Wirklichkeit - wie verfassungsrechtlich geboten - eine gesetzesausführende, da das Gesetz selbst für bestimmte seiner Regelungen nur einen subsidiären Geltungsanspruch des folgenden Inhalts postuliert: "Zur Regelung des Näheren durch Rechtsverordnung wird ermächtigt; soweit eine solche Regelung nicht erfolgt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen." vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 - 2 BvL 37/56, 2 BvL 11/57 -, juris, Rn. 81 ff., sowie Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 -, juris, Rn. 16, und vom 30. April 1996 - 2 BvL 20/94 -, juris, Rn. 5; BFH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VII R 133/92 -, juris, Rn. 7; Remmert, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: Dezember 2013, Art. 80, Rn. 91 und 99; Bauer, in: Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 80, Rn. 19; Nierhaus, in: Bonner Kommentar, GG, Stand: November 1998, Rn. 229 ff.; Mann, in: Sachs, GG, 6. Aufl., Art. 80, Rn. 11.

  • VG Wiesbaden, 22.04.2015 - 3 K 271/14

    Beihilfe für Hörgeräte eines Kindes

    Art. 100 Abs. 1 GG erfasst nur förmliche Gesetze (BVerfG, B. v. 30.04.1996 - 2 BvL 20/94 -, Rn. 5 bei juris; U. v. 20.03.1952 - 1 BvL 12/51, 1 BvL 15/51, 1 BvL 16/51, 1 BvL 24/51, 1 BvL 28/51 -, Rn. 53 bei juris).
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