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   BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93   

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https://dejure.org/1997,503
BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93 (https://dejure.org/1997,503)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.1997 - 1 BvR 391/93 (https://dejure.org/1997,503)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - 1 BvR 391/93 (https://dejure.org/1997,503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener Verdienstmöglichkeiten infolge des Nichtbestehens einer Prüfung aufgrund einer später für verfassungswidrig erklärten Prüfungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2102
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
    Es ist demnach verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozeßkostenhilfe davon abhängig zu machen, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 2, 336 [341]; 9, 124 [131]; 81, 347 [357 f.]).

    Das ist namentlich der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozeßkostenhilfe, den Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 [357 f.]).

    Damit entsprach der von ihm angewandte Auslegungsmaßstab den durch Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bestimmten Vorgaben (vgl. BVerfGE 81, 347 [357 f.]).

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
    Eine Ausweitung des Aufopferungsanspruchs über seinen bisherigen Anwendungsbereich hinaus sei nicht berechtigt und angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1990 (BGHZ 111, 349 [352 ff.]) auch nicht zu erwarten.

    Auf die geforderte Ausweitung der Aufopferungsansprüche auf andere Rechte, insbesondere auf die Berufsfreiheit, ist die Rechtsprechung jedoch nicht eingegangen, sondern hat entsprechende Ansprüche stets abgewiesen, zuletzt im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1990 (BGHZ 111, 349 [352 ff.]).

  • BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93

    Entschädigungsanspruch wegen enteignungsgleichen Eingriffs bei Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
    Vielmehr ist die Prozeßprognose des Oberlandesgerichts inzwischen durch weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestätigt worden (vgl. BGH, NJW 1994, 1468 und BGH NJW 1994, 2229 f.; JZ 1996, 1122 ff.).
  • BGH, 14.03.1996 - III ZR 224/94

    Entschädigung für die Weigerung der Zustimmung zur Erbringung ärztlicher

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
    Vielmehr ist die Prozeßprognose des Oberlandesgerichts inzwischen durch weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestätigt worden (vgl. BGH, NJW 1994, 1468 und BGH NJW 1994, 2229 f.; JZ 1996, 1122 ff.).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 142/92

    fehlerhafte Prüfungsentscheidung - Art. 12 GG, Enteignungsgleicher Eingriff,

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
    Vielmehr ist die Prozeßprognose des Oberlandesgerichts inzwischen durch weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestätigt worden (vgl. BGH, NJW 1994, 1468 und BGH NJW 1994, 2229 f.; JZ 1996, 1122 ff.).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
    Es ist demnach verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozeßkostenhilfe davon abhängig zu machen, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 2, 336 [341]; 9, 124 [131]; 81, 347 [357 f.]).
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
    Es ist demnach verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozeßkostenhilfe davon abhängig zu machen, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 2, 336 [341]; 9, 124 [131]; 81, 347 [357 f.]).
  • BGH, 23.01.1961 - III ZR 8/60

    Rezeptsammelstelle

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof bereits Anfang der 60er Jahre in Fällen rechtswidriger Versagung von Apothekenkonzessionen mehrfach Entschädigungsansprüche aus enteignungsgleichem oder aufopferungsgleichem Eingriff abgelehnt (BGHZ 34, 188 [190 f.], BGH, DVBl 1963, 24 f.).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
    Nachdem diese Klausel der Approbationsordnung für verfassungswidrig erklärt worden war (BVerfGE 80, 1 [26 ff.]), beurteilte das Landesprüfungsamt die schriftliche Arbeit des Beschwerdeführers erneut und wertete sie im Januar 1990 als bestanden.
  • BGH, 20.09.1962 - III ZR 98/60
    Auszug aus BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof bereits Anfang der 60er Jahre in Fällen rechtswidriger Versagung von Apothekenkonzessionen mehrfach Entschädigungsansprüche aus enteignungsgleichem oder aufopferungsgleichem Eingriff abgelehnt (BGHZ 34, 188 [190 f.], BGH, DVBl 1963, 24 f.).
  • OVG Saarland, 06.01.2011 - 3 D 137/10

    Begriff des Zusammenlebens im Sinne des § 1 Abs. 3 UHVG (juris: UhVorschG)

    z.B. Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, E 81, 347 und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102, jeweils zitiert nach juris.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - L 12 AS 4387/10

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag trotz

    Hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO verlangt eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit; dabei sind freilich keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 2102, 2103).
  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Prozesskostenhilfe darf daher insbesondere dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 1997, NJW 1997, 2102 [2103]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 1991, NJW 1992, 889; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. März 2000, NJW 2000, 2098; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2001, 2 BvR 569/00, Umdruck S. 10, 11).
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