Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2405
BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96 (https://dejure.org/1997,2405)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1997 - 3 StR 607/96 (https://dejure.org/1997,2405)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 (https://dejure.org/1997,2405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2251
  • NVwZ 1997, 1038 (Ls.)
  • StV 1997, 594
  • StV 1998, 138 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    Eine weitergehende Auslegung dieser Strafvorschrift wäre auch im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 340, 341 sowie zu §§ 42, 47 BVerfGG a.F. BVerfGE 25, 44, 55) bedenklich.

    Erfaßt werden alle Tätigkeiten, die unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erheblich sind (vgl. im einzelnen Senatsentscheidung NStZ 1996, 340, 341 m. zust. Anm. Scholz NStZ 1996, 602 ; zur Veröffentlichung in BGHSt 42, 30 vorgesehen).

    Dabei reicht es aus, daß die Handlungsweise des Täters konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (BGH NStZ 1996, 340, 341).

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    Eine weitergehende Auslegung dieser Strafvorschrift wäre auch im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 340, 341 sowie zu §§ 42, 47 BVerfGG a.F. BVerfGE 25, 44, 55) bedenklich.
  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    c) Diese Auffassung steht auch im Einklang mit früherer Rechtsprechung des Senats zu vergleichbaren Fällen von Verstößen gegen das KPD-Verbot, welche seinerzeit durch die §§ 42, 47 BVerfGG a.F. strafrechtlich erfaßt wurden (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 15. Juli 1964 - 3 StR 12/64 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    Eine Einbeziehung außenstehender Dritter setzt nach dieser Rechtsprechung ein gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliches Verhalten voraus (vgl. BGHSt 42, 30 ; 43, 312 ; BGH, NJW 1997, S. 2248 ; NJW 1997, S. 2251 ; NStZ 1997, S. 497 ; NJW 2002, S. 2190 ; NJW 2003, S. 2621 ).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

    Mangels Außenwirkung stelle das bloße Vorrätighalten, solange es nicht zu Verbreitungsakten gekommen sei, noch keinen ausreichenden Förderungsbeitrag dar (BGH NJW 1997, 2251 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18

    Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 -, juris, Rn. 23 ff.; BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 6 VR 3.08 u. a. -, juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 -, juris, Rn. 6, sowie Beschluss vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99 -, juris, Rn. 15 f.; Groh, VereinsG, 2012, § 20 Rn. 17 ff.; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 20 VereinsG Rn. 59 ff.

    vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 -, juris, Rn. 7; Heinrich, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2017, § 20 VereinsG Rn. 85; Groh, VereinsG, 2012, § 20 Rn. 19; Roth, in: Schenke/ Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 20 VereinsG Rn. 63.

  • BGH, 07.05.1997 - 3 StR 185/97

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch

    Bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG muß dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 14.01.1998 - 3 StR 667/97

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es bei der Beurteilung der Handlungsweise eines außenstehenden Dritten darauf an, ob seinem Verhalten eine gewisse Außenwirkung zukommt, aus der ein (objektiver) Bezug des Dritten zur Vereinstätigkeit erkennbar wird (BGHR VereinsG § 20 I 4 Dritthandeln 1).
  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 410/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Propagierung von

    Soweit es um unterstützende Handlungen durch außenstehende Dritte im Bereich der Propaganda für eine mit einem Betätigungsverbot belegte Vereinigung geht, setzt die vollendete Verbotszuwiderhandlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz voraus, daß der Täter mit seiner eigenen werbenden Tätigkeit irgendwie nach außen hervorgetreten ist oder einen nach außen wirkenden Beitrag zu der von anderen organisierten Propagierung der Ideen und Parolen der verbotenen Vereinigung geleistet hat (vgl. BGH NJW 1997, 2251).
  • BGH, 16.07.1997 - 3 StR 314/97

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot -

    Vielmehr muß bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97

    Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Geltungsbereich des

    Bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG muß dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 - und Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.10.1997 - 3 StR 488/97

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Unterstützende

    Vielmehr muß bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96, BGHR VereinsG § 20 I Nr. 4 Dritthandeln 1).
  • BGH, 21.01.1998 - 3 StR 660/97

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot -

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es bei der Beurteilung der Handlungsweise eines außenstehenden Dritten darauf an, ob seinem Verhalten eine gewisse Außenwirkung zukommt, aus der ein (objektiver) Bezug des Dritten zur Vereinstätigkeit erkennbar wird (BGHR VereinsG § 20 I 4 Dritthandeln 1).
  • BGH, 27.08.1997 - 3 StR 420/97

    Tatbestandsvoraussetzungen des Verstoßes gegen ein Betätigungsverbot nach dem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht