Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6664
VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96 (https://dejure.org/1997,6664)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.1997 - VfGBbg 30/96 (https://dejure.org/1997,6664)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 30/96 (https://dejure.org/1997,6664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2942
  • NVwZ 1997, 1208 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96
    § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg liegt der Gedanke zugrunde, daß ein Beschwerdeführer vor der Anrufung des Verfassungsgerichts alle ihm nach Lage der Dinge gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung ergreifen muß, wie es einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen dem Verfassungsgericht und den Fachgerichten entspricht (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, zuletzt Beschluß vom 19. Dezember 1996 a.a.O., S. 5 des Umdrucks, m.w.N; vgl. auch etwa BVerfGE 68, 376, 380).

    Erscheint wie vorliegendenfalls - immerhin möglich, daß das Verwaltungsgericht die Klage für zulässig hält, ist es dem Beschwerdeführer zuzumuten, zunächst diesen Weg zu beschreiten, bevor er das Verfassungsgericht in Anspruch nimmt (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 19. Dezember 1996 - VfGBbg 28/96 - S. 6 des Umdrucks; BVerfGE 91, 93, 106; 68, 376, 381; 16, 1, 2).

  • VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 17/96

    Verfahrensbindung; Asylrecht; Bundesrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96
    Sie haben hierbei auch den Schutz von Grundrechten sicherzustellen (vgl. bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 - S. 14 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Nr. 17 vorgesehen).

    Ebenso wie bei Nichterschöpfung des Rechtsweges (im engeren Sinne) kommt auch im Anwendungsbereich des Subsidiaritätsgrundsatzes eine Sofortentscheidung des Verfassungsgerichts nur unter den - engen - Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg in Betracht (s. dazu näher Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96, 19/96 - S. 15 ff. des Umdrucks), die hier ersichtlich nicht vorliegen.

  • VerfG Brandenburg, 19.12.1996 - VfGBbg 28/96

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Beschwerdegegenstand; zügiges Verfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96
    § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg liegt der Gedanke zugrunde, daß ein Beschwerdeführer vor der Anrufung des Verfassungsgerichts alle ihm nach Lage der Dinge gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung ergreifen muß, wie es einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen dem Verfassungsgericht und den Fachgerichten entspricht (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, zuletzt Beschluß vom 19. Dezember 1996 a.a.O., S. 5 des Umdrucks, m.w.N; vgl. auch etwa BVerfGE 68, 376, 380).

    Erscheint wie vorliegendenfalls - immerhin möglich, daß das Verwaltungsgericht die Klage für zulässig hält, ist es dem Beschwerdeführer zuzumuten, zunächst diesen Weg zu beschreiten, bevor er das Verfassungsgericht in Anspruch nimmt (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 19. Dezember 1996 - VfGBbg 28/96 - S. 6 des Umdrucks; BVerfGE 91, 93, 106; 68, 376, 381; 16, 1, 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1983 - 1 S 339/82

    Zur Anfechtung einer Landratswahl; mangelnde fachliche Eignung des Bewerbers;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96
    In diesem Zusammenhang obläge es dem Verwaltungsgericht auch, zu klären, ob das Ehrenrichteramt ein "öffentliches Amt" i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG darstellt, was gegebenenfalls einschließt, daß der Bewerbende einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung hat (vgl. dazu Maunz in Maunz-Dürig, GG, Band 2, 1994, Art. 33, Rdn. 13; v. Mangoldt-Klein, GG, Band 2, 2. Aufl., 1964, Art. 33, Anm. IV.4.; Battis in: Sachs, GG, 1996, Art. 33, Rdn. 24 f.; Schnellenbach, a.a.O., S. 706; AK-GG-Ridder, Band 1, 2. Aufl., 1989, Art. 33, Rdn. 49 ff., 52; zu den rechtlichen Vorgaben an die Eignung von Wahlbeamten und deren gerichtliche Überprüfung auch VGHBW ESVGH 34, 45, 46 ff ) Soweit ein subjektives Recht auf Zugang zu staatlichen Ehrenämtern zu bejahen ist, ergibt sich für das Verwaltungsgericht die weitere Frage, welche Bedeutung die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahrnehmung dieses Rechts hat.
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96
    Erscheint wie vorliegendenfalls - immerhin möglich, daß das Verwaltungsgericht die Klage für zulässig hält, ist es dem Beschwerdeführer zuzumuten, zunächst diesen Weg zu beschreiten, bevor er das Verfassungsgericht in Anspruch nimmt (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 19. Dezember 1996 - VfGBbg 28/96 - S. 6 des Umdrucks; BVerfGE 91, 93, 106; 68, 376, 381; 16, 1, 2).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96
    Die Zulässigkeit einer darauf gerichteten Klage erscheint nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BAGE 46, 322, 340 f.).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 5/94

    Subsidiarität; Vorabentscheidung; Naturschutzrecht; Beschwerdefrist

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96
    Von einer Verweisung auf den Verwaltungsrechtsweg wäre freilich abzusehen, wenn dort effektiver Rechtsschutz nicht zu erwarten wäre (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94 - LVerfGE 2, 171, 176 f.).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96
    Erscheint wie vorliegendenfalls - immerhin möglich, daß das Verwaltungsgericht die Klage für zulässig hält, ist es dem Beschwerdeführer zuzumuten, zunächst diesen Weg zu beschreiten, bevor er das Verfassungsgericht in Anspruch nimmt (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 19. Dezember 1996 - VfGBbg 28/96 - S. 6 des Umdrucks; BVerfGE 91, 93, 106; 68, 376, 381; 16, 1, 2).
  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96
    Die von der Gemeindevertretung bei der Aufstellung der Vorschlagsliste zu beachtenden Vorgaben ergeben sich außer aus §§ 32 bis 34 GVG nicht zuletzt aus § 36 Abs. 2 Satz 1 GVG, wonach alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen (vgl. zum Verfahren der Aufstellung der Vorschlagsliste, das die Wahl geeigneter Schöffen gewährleisten soll, BGH NStZ 1992, 92 f., mit Anm. Katholnigg, ebenda, S. 73 ff.).
  • BVerfG, 11.04.2000 - 1 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der

    Schließlich deutet auch eine Entscheidung des Brandenburgischen Landesverfassungsgerichts (BbgVerfG, NJW 1997, S. 2942 f.), die das Landesarbeitsgericht im Zusammenhang mit der Kompetenzfrage anführt, darauf hin, dass Art. 110 Abs. 1 BbgVerf nur für Kündigungen gelten soll, die im Zusammenhang mit der Amtstätigkeit stehen.

    Soweit ersichtlich sehen allein das Brandenburger Verfassungsgericht (NJW 1997, S. 2942) und Sachs (LKV 1993, S. 247) die Regelung in Art. 110 Abs. 1 Satz 2 BbgVerf als "kompetenzrechtlich nicht unproblematisch" an, ohne jedoch diesem Schlagwort einen erläuternden Satz hinzuzufügen.

  • LAG Brandenburg, 17.06.2004 - 4 Sa 71/04

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist sowie einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

    Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat ausgeführt, es sei nicht unzweifelhaft, ob der brandenburgische Gesetzgeber nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes überhaupt befugt sei, einen besonderen Schutz für ehrenamtliche Richter zu normieren (vgl. Beschluss vom 20. Februar 1997 - 30/96, NJW 1997, 2942f.).

    Auch die vom Bundesverfassungsgericht herangezogene Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg (Beschluss vom 20. Februar 1997 - 30/96, NJW 1997, 2942f.) ist nicht in diesem Sinne zu verstehen.

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10

    Rechtswegerschöpfung; Befangenheit und unaufschiebare Handlung; Recht auf den

    Das Gebot der vorherigen Erschöpfung des Rechtswegs kann zwar unter dem Gesichtpunkt der Zumutbarkeit Einschränkungen erfahren, etwa dann, wenn der Rechtsbehelf offensichtlich aussichtslos ist (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 30/96 - LVerfGE 6, 91, 93).
  • LAG Brandenburg, 28.04.1998 - 5 Sa 885/97

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Brandenburg, 30.08.2018 - 4 Ca 187/18
    Sofern die Beklagte davon ausgeht, dass Artikel 110 Abs. 1 S. 2 LV Brandenburg so auszulegen sein muss - um dem Gebot der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen - dass nur Kündigungen erfasst sind, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter stehen, ist auf folgendes hinzuweisen (unter Berücksichtigung der zu Artikel 110 LV Brandenburg ergangenen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21.12.2009, 10 Sa 2193, 2194/09, der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 11.04.2000, 1 BvL 2/00 II 2 a bb der Gründe, der Entscheidung des Brandenburgischen Verfassungsgerichts vom 20.02.1997 - VFG BBG 30/96, in NJW 97, 2942 und Eylert, Besonderer Kündigungsschutz vor betriebsbedingten Kündigungen für ehrenamtliche Richter in Brandenburg, in Festschrift für Klaus Bepler zum 65. Geburtstag):.
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin

    Einem Beschwerdeführer ist jedoch zuzumuten, sich auch einer fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeit zu bedienen, deren Erfolgsaussicht ungewiß ist, solange sie nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 16, 1, 3; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 30/96 -, S. 8 des Entscheidungsumdrucks).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht