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   BGH, 15.07.1997 - VI ZR 208/96   

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https://dejure.org/1997,2800
BGH, 15.07.1997 - VI ZR 208/96 (https://dejure.org/1997,2800)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1997 - VI ZR 208/96 (https://dejure.org/1997,2800)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - VI ZR 208/96 (https://dejure.org/1997,2800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einkommensausfall durch Verenden von Schweinen trotz Beauftragung eines Tierarztes - Berechnung des Einkommensverlustes schon erfolgter Investitionen zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zieles - Anzuwendende Berechnungsmethode zur Berechnung des Einkommensausfalls - ...

  • rabüro.de

    Zur Berechnung des Einkommensverlust, wenn der Geschädigte bereits Investitionen zur Einreichung seines wirtschaftlichen Ziels vorgenommen hat

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 252
    Einkommensverlust des Geschädigten bei erfolglosen Investitionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 252
    Berechnung des Einkommensverlustes eines Landwirts wegen der Verendung von Schweinen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Schweine

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2943
  • MDR 1997, 937
  • VersR 1997, 1154
  • BB 1997, 1967
  • DB 1997, 2608
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 10 U 213/06

    Verstoß von Vertragsstraferegelungen gegen das Transparenzgebot; Höhe des einem

    Zur Berechnung entgangenen Gewinns gehört wie in der Rechtsprechung im Rahmen von § 252 BGB (vgl. PalandtlHeinrichs BGB, 66. Aufl. 2007, § 252 Rdn. 16 mit Hinweis auf BGH NJW 1997, 2943) und § 649 BGB (vgl. PalandtlSprau, a.a.O., § 649 Rdn. 7 mit Hinweis auf BGH NJW 1999, 1253 u. 3261, BGH NJW 1996, 3270, 99, 1867, BGH NJW 00, 653) eine Aufschlüsselung ersparter Betriebskosten unter Offenlegung einer entsprechenden Kalkulation, wobei selbst die Angabe eines Prozentsatzes ohne nähere ihre Spezifizierung nicht genügt.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2009 - 23 U 83/08
    In einem solchen Fall hat der Geschädigte aus §§ 249, 252 BGB einen Anspruch auf Erstattung des entgangenen Gewinns sowie der bereits aufgewandten Betriebskosten, das heißt auf Erstattung des entgangenen Roherlöses abzüglich ersparter Betriebskosten (BGH, Urt. v. 15.7.1997, VI ZR 208/96, NJW 19976, 2943).
  • OLG Koblenz, 03.08.1999 - 3 U 1806/98

    Verpflichtung des Geschäftsführers zur rechtzeitigen Stellung eines Antrags auf

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