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   KG, 01.04.1997 - 7 U 5782/95   

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https://dejure.org/1997,4930
KG, 01.04.1997 - 7 U 5782/95 (https://dejure.org/1997,4930)
KG, Entscheidung vom 01.04.1997 - 7 U 5782/95 (https://dejure.org/1997,4930)
KG, Entscheidung vom 01. April 1997 - 7 U 5782/95 (https://dejure.org/1997,4930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages ; Anspruch auf Schadensersatz

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Abschluss eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung durh zwischengeschalteten Vermittler: arglistige Täushung führt zur Rückabwicklung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zukunftsprognose als Tatsache? - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückabwicklung bei falscher Finanzierungsberatung? (IBR 1997, 349)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerbermodell: Rückabwicklung bei nicht eingetretener Kostendeckung? (IBR 1998, 313)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1082
  • VersR 1998, 995
  • VersR 1998, 995 H
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus KG, 01.04.1997 - 7 U 5782/95
    Mag es auch wirtschaftlich nicht vernünftig erscheinen, ohne ein konkretes Zahlenwerk, insbesondere ohne Kenntnis der tatsächlichen Mieteinnahmen und des Wohngeldes das Risiko eines Wohnungskaufes ohne Eigenkapital einzugehen, ist zu beachten, daß ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß der Getäuschte die wahre Sachlage aus Fahrlässigkeit nicht kannte (vgl. BGH NJW 1971, 1795, 1798).
  • KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88

    Wirksamkeit eines Darlehens ; Rückauflassung einer Eigentumswohnung

    Auszug aus KG, 01.04.1997 - 7 U 5782/95
    Denn es kann den Beklagten nicht zugute kommen, daß sie die Vertragsverhandlungen anderen überlassen und sich selbst dabei im Hintergrund halten (vgl. KG NJW-RR 1990, 399, 400 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines

    Auszug aus KG, 01.04.1997 - 7 U 5782/95
    Unerheblich ist, ob der Verhandlungsgehilfe als Vertrauensperson des Anfechtungsgegners aufgetreten ist (vgl. BGH NJW 1978, 2144, 2145).
  • AG Saarbrücken, 02.04.2014 - 121 C 248/13

    Mobilfunkvertrag: Arglistanfechtung eines von einem "Partnershop" vermittelten

    Diese Vermittlungsgesellschaft ist ihrerseits Verhandlungsgehilfin (zum Begriff, Palandt-Ellenberger, 70.A., § 123 Rn. 12, 13 BGB und KG juris, 1.4.1997, 7 U 5782/95) und damit "Nicht-Dritte" im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB im Verhältnis zur Klägerin.
  • LAG Nürnberg, 27.08.2001 - 7 Sa 293/00

    Voraussetzungen zum Erlass eines Sachurteils, wenn erschienener Prozessvertreter

    Andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGH, NJW 98, 1082; MDR 90, 712; Oehlers, MDR 96, 447, 449).
  • OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02

    Wirksamer Widerruf eines Realkreditvertrages ; Sofortige Unterwerfung unter die

    von der Firma ####### bzw. Frau ####### falsch beraten worden zu sein und dies beweisen zu können, müsste er sich an die Firma ####### als seine Verkäuferin halten, weil ein Verkäufer, der mit unzutreffenden Angaben beraten und geworben hat, sich Schadensersatzansprüchen aussetzen kann (vgl. BGH NJW 99, 638; KG NJW 1998, 1082), dagegen nicht die beklagte Bank.
  • LSG Bayern, 16.06.1999 - L 2 U 466/98

    Zur Frage der wirksamen Anfechtung eines im vorangegangenen Klageverfahrens

    Auch das Bestehen eines Verdachtes, der aus den Anfragen nach Abgabe des Anerkenntnisses geschlossen werden könnte, reicht nicht zur Annahme, es liege keine Täuschung vor und steht damit auch einer Anfechtung nach § 123 BGB nicht entgegen (Kammergericht Berlin NJW 1998, 1082).
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