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   BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 279/97   

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https://dejure.org/1997,3012
BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 279/97 (https://dejure.org/1997,3012)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.1997 - 3Z BR 279/97 (https://dejure.org/1997,3012)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 1997 - 3Z BR 279/97 (https://dejure.org/1997,3012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    PartGG §2; HGB § 24 Abs. 2
    Einwilligung in Namensfortführung bei Umwandlung in Partnerschaft

  • Anwaltsblatt

    § 2 PartGG, § 24 HGB

  • BRAK-Mitteilungen

    Weiterführung des Namens in Sozietätsbezeichnung bei Umwandlung einer Anwalts-GbR in Partnerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 24 Abs. 2; PartGG § 2
    Weiterführung des Familiennamens bei Umwandlung der Anwaltssozietät in Partnerschaft nach Ausscheiden des namensgebenden BGB -Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1158
  • MDR 1998, 310
  • BB 1998, 556
  • DB 1998, 253
  • AnwBl 1998, 159
  • Rpfleger 1998, 162
  • BayObLGZ 1997, 328
  • NZG 1998, 148
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 11.06.1997 - 13 T 6624/97

    Gesellschaftsrecht; Firmierung einer Partnerschaft nach Umwandlung aus einer GbR

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 279/97
    Daher könne nicht angenommen werden, daß auch die Namensfortführung durch die Partnerschaft konkludent gestattet worden wäre; zudem verlange § 24 Abs. 2 HGB eine ausdrückliche Zustimmung (vgl. LG München I NJW-RR 1997, 1188 ).
  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94

    Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 279/97
    Eine etwaige Täuschungsgefahr oder irreführende Werbung, die sich allenfalls auf die Namensleiste beziehen könnte und vom Registergericht nicht zu prüfen ist, wird ausgeräumt, wenn kenntlich gemacht wird, daß der ausgeschiedene Beteiligte zu 1 auch weiterhin anderweitig als Patentanwalt tätig ist (vgl. BGH ZIP 1997, 1763 = DB 1997, 2219/2220).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 34/93

    Einwilligung des bisherigen Geschäftsinhabers in die Firmenfortführung

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 279/97
    Demnach ist auch eine stillschweigende Einwilligung ausreichend; ausdrücklich ist nur im Sinne von eindeutig zu verstehen (vgl. BGH NJW 1994, 2025/2026 m. w. N.; Heymann/Emmerich § 22 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 18.09.1990 - 4 U 103/90
    Auszug aus BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 279/97
    Jedenfalls ist im Recht der Handelsgesellschaften die Bildung einer neuen Firma mit dem Namen des ausgeschiedenen Gesellschafters in der Regel nicht von der Einwilligung in die Firmenfortführung gedeckt (vgl. dazu OLG Hamm BB 1991, 86/87).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Dies gilt ungeachtet der Rechtsform, in der die Sozietät betrieben wird; insbesondere kann auch der Name, unter dem eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Geschäftsverkehr auftritt, nach § 5 MarkenG geschützt sein (vgl. Teplitzky in Großkomm. UWG, § 16 Rdn. 12; anders offenbar BayObLG NJW 1998, 1158, 1159).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

    Nach dem Ausscheiden des Klägers zu 1 verwenden die Beklagten für ihre inzwischen von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Partnerschaft umgewandelte Sozietät weiterhin die - vom Kläger zu 1 im Registerverfahren ohne Erfolg (vgl. BayObLG NJW 1998, 1158) angegriffene - Kanzleibezeichnung.

    a) Der Kläger zu 1 war bereits an dem registerrechtlichen Verfahren beteiligt, das durch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. November 1997 (NJW 1998, 1158) zugunsten der Beklagten abgeschlossen worden ist.

    Aus dem Zweck der gesetzlichen Regelung wird hingegen deutlich, daß die in § 2 PartGG getroffene Bestimmung gerade auch für diesen Fall gelten soll (so auch BayObLG NJW 1998, 1158; Meilicke in Meilicke/Graf v. Westphalen/Hoffmann/Lenz, PartGG, § 2 Rdn. 35; Michalski/Römermann, PartGG, 2. Aufl., § 2 Rdn. 43; Sommer, NJW 1998, 3549 f.).

    Wie das Bayerische Oberste Landesgericht in der im Registerverfahren ergangenen Entscheidung im einzelnen dargelegt hat (NJW 1998, 1158), sollte Freiberuflern mit der Partnerschaft eine angemessene Rechtsform zur Verfügung gestellt werden.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der namengebende Sozius bei der Erteilung der Einwilligung von den Plänen für ein Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Kenntnis hatte oder nicht (offengeblieben in BayObLG NJW 1998, 1158, 1159).

  • OLG Hamm, 12.07.2018 - 27 W 24/18

    Zulässigkeit der Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine

    Damit soll es etwa einer Anwaltssozietät, die in der Rechtsform einer GbR betrieben wird, ermöglicht werden, den in ihrer Bezeichnung enthaltenen Wert (good will) auf die Partnerschaft zu übertragen; die Umwandlung soll namensrechtlich nicht unnötig erschwert werden (vgl. BGH, Urteil v. 28.02.2002, Az. I ZR 195/99, Rn. 48; BayObLG NJW 1998, 1158, 1159).
  • OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11

    Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht gegenüber dem Mandanten vor Beendigung

    Wie das Landgericht im Beschluss vom 23.03.2011 zutreffend ausgeführt hat, kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach allgemeiner Auffassung identitätswahrend in eine Partnerschaftsgesellschaft umgewandelt werden (BayObLG, BayObLGZ 1997, 328; Münchener Kommentar zum BGB/Ulmer, 5. Aufl. 2009, § 1 PartGG Rn. 27).
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