Rechtsprechung
BGH, 18.02.1998 - XII ZR 39/96 |
GbR als Vermieterin
Gesellschafterwechsel, § 47 GBO
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 571
Gesellschafterwechsel und Mietvertrag über Grundstück - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fortführung eines Mietvertrages mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Vermieterin in neuer personeller Zusammensetzung nach einem Gesellschafterwechsel - Anwendung des § 571 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei der Übertragung eines Erbbaurechts einer GbR ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gesellschafterwechsel bei der BGB- Gesellschaft als Vermieter
- Judicialis
BGB § 571 Abs. 1
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Auswirkungen des Gesellschafterwechsels in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf einen Mietvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 571 Abs. 1
Fortsetzung eines Grundstücksmietvertrages mit einer BGB -Gesellschaft bei Änderung der personellen Zusammensetzung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
GbR als Vermieter nach Anteilsübertragung
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
BGB-Gesellschaft als Vermieterin, Fortführung eines Mietvertrags, Gesellschafterwechsel
Papierfundstellen
- BGHZ 138, 82
- NJW 1998, 1220
- ZIP 1998, 604
- MDR 1998, 525
- DNotZ 1998, 744
- NZM 1998, 260
- ZMR 1998, 412
- NJ 1998, 426
- WM 1998, 1455
- BB 1998, 763
- DB 1998, 716
- JR 1998, 288
- NZG 1998, 377
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 13.05.1992 - 11 U 81/91
Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs von veräußererfremden Zubehörstücken …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - XII ZR 39/96
Zu Unrecht meint das Oberlandesgericht Düsseldorf (MDR 1993, 143), § 571 Abs. 1 BGB sei in einem solchen Falle nicht anwendbar, weil keine echte Übertragung des Eigentums (hier: des Erbbaurechts) von einem Rechtsträger auf einen anderen erfolgt sei, die Eigentumsverhältnisse sich vielmehr außerhalb des Grundbuchs durch ein Auswechseln des Gesellschafters der GbR verändert hätten. - BGH, 19.11.1971 - V ZR 88/69
Voraussetzungen für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages - Einigung über den …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - XII ZR 39/96
Die Bestimmung gehört nämlich zu den "sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften", die nach § 11 Abs. 1 Satz 1 ErbbauVO auf das Erbbaurecht entsprechend anzuwenden sind (BGH, Urteil vom 19. November 1971 - V ZR 88/69 - NJW 1972, 198 f. m.N.). - BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91
Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung
- BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96
BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft; …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - XII ZR 39/96
Die mietrechtliche Literatur befaßt sich in diesem Zusammenhang überwiegend nicht mit der gesellschaftsrechtlichen Frage (vgl. aber Gläser, Grundeigentum 1997, 838 f.), in welchem Umfang der GbR eine "Teilrechtsfähigkeit" zuzubilligen ist in dem Sinne, daß sie als "gesamthänderisches Rechtssubjekt" selbst Rechte erwerben und Schuldnerin sein kann (vgl. hierzu BGHZ 116, 86, 88; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - II ZR 249/96 - WM 1997, 2220;… MünchKomm-BGB/Ulmer, 3. Aufl. § 705 Rdn. 130 f. m.N.;… Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht 3. Aufl., § 60 II 1 = S. 1772 f.), und inwieweit sich daraus eine Verselbständigung der Gesamthand gegenüber ihren Mitgliedern ergibt, die auch beim Auswechseln eines Mitglieds die Identität der Personengesellschaft und die Aufrechterhaltung des ihr zugeordneten Gesamthandsvermögens sicherstellt (…vgl. MünchKomm-BGB/Ulmer aaO § 719 Rdn. 19 f.). - BGH, 04.11.1991 - II ZB 10/91
Mitgliedschaft einer GbR in einer Genossenschaft
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - XII ZR 39/96
Die mietrechtliche Literatur befaßt sich in diesem Zusammenhang überwiegend nicht mit der gesellschaftsrechtlichen Frage (vgl. aber Gläser, Grundeigentum 1997, 838 f.), in welchem Umfang der GbR eine "Teilrechtsfähigkeit" zuzubilligen ist in dem Sinne, daß sie als "gesamthänderisches Rechtssubjekt" selbst Rechte erwerben und Schuldnerin sein kann (vgl. hierzu BGHZ 116, 86, 88; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - II ZR 249/96 - WM 1997, 2220;… MünchKomm-BGB/Ulmer, 3. Aufl. § 705 Rdn. 130 f. m.N.;… Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht 3. Aufl., § 60 II 1 = S. 1772 f.), und inwieweit sich daraus eine Verselbständigung der Gesamthand gegenüber ihren Mitgliedern ergibt, die auch beim Auswechseln eines Mitglieds die Identität der Personengesellschaft und die Aufrechterhaltung des ihr zugeordneten Gesamthandsvermögens sicherstellt (…vgl. MünchKomm-BGB/Ulmer aaO § 719 Rdn. 19 f.).
- OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 2 U 71/14
Veräußerung einer vermieteten Gewerbefläche: Identität von Veräußerer und …
Der Einbeziehung der Begründungsoption in den Anwendungsbereich des § 566 BGB steht auch nicht entgegen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - und auch schon die des Reichsgerichts - gegenüber einer analogen Anwendung des § 566 BGB restriktiv ist und sie bisher nur in wenigen Fällen zugelassen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 09. Juli 2008 - VIII ZR 280/07 -, NJW 2008, 2773;BGH, Urteil vom 18. Februar 1998 - XII ZR 39/96 -, BGHZ 138, 82; siehe auch RGZ 103, 167), wobei der Bundesgerichtshof zu diesen Analogien betont, dass hier die Ähnlichkeit mit der in § 566 BGB vorausgesetzten Änderung der dinglichen Rechtszuständigkeit in ähnlicher Weise auf der Hand liege wie bei §§ 1056, 2135 BGB, §§ 11, 30 ErbbauRG, § 37 Abs. 2 WEG, § 57 ZVG. - BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07
Übergang der Rechtstellung des Vermieters bei gesetzlichem Eigentumsübergang
Mit § 566 BGB soll - wie mit der Vorgängervorschrift § 571 BGB aF - verhindert werden, dass ein Mieter, der von dem oder den Eigentümern gemietet hat, ohne sein Zutun plötzlich einem oder mehreren Vermietern gegenübersteht, die nicht mehr Eigentümer sind, und einem oder mehreren Eigentümern, die nicht durch einen Mietvertrag an ihn gebunden sind (BGHZ 138, 82, 86). - BGH, 09.12.1998 - XII ZR 170/96
Umfang einer Sicherungsabtretung
Die diesbezüglichen Ausführungen sind rechtsbedenkenfrei (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 138, 82) und werden auch von keiner Seite angegriffen.
- OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98
Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 09.06.2005 - 32 Wx 52/05
Keine Grundbucheintragung bei Veränderungen der Anteilshöhe einzelner …
Der Wechsel der Beteiligungsverhältnisse an der GbR sei lediglich im Wege einer Berichtigung in das Grundbuch einzutragen (BGHZ 138, 82/85). - OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 68/06
Arglistige Täuschung im Zusammenhang mit Veräußerung und Übertragung eines …
Vielmehr lässt sich den Regelungen nur eine Zustandsbeschreibung zum Gesellschaftsvermögen und die Zustimmung zu der nach Änderung der Mitglieder der Gesellschaft - von den Beklagten zu 3) und 4) in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf die Beklagten zu 1) und 3) in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - gemäß § 894 BGB eröffneten Berichtigung des Grundbuchs entnehmen (vgl. zur lediglich deklaratorischen Berichtigung des Grundbuches bei Gesellschafterwechsel: BGHZ 140, 175, 182 = NJW 1999, 715 = BB 1999, 348 = ZMR 1999, 233; BGHZ 138, 82, 85 = NJW 1998, 1220 = NZM 1998, 260 = ZMR 1998, 412; BGH, NJW 1998, 376). - OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 3 U 22/00
Abwicklung der Nutzung eines Gutshofes
Einem solchen Zusatz hat der Bundesgerichtshof schon bisher ganz wesentliche Bedeutung beigemessen (vgl. zu § 571 Abs. 1 BGB a.F. BGHZ 138, 82). - OLG Brandenburg, 13.08.2008 - 3 U 176/07
Vermieterstellung einer BGB-Außengesellschaft bei Wechsel im …
Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, Urt. v. 18.02.1998 - XII ZR 39/96 (BGHZ 138, 82) den Umkehrschluss zu ziehen, ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - schon deshalb verfehlt, weil sie aus einer Zeit stammt, als die Gesellschaft bürgerlichen Rechts von der ganz herrschenden Meinung und insbesondere in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung noch nicht als rechtsfähig angesehen wurde, und weil sie deutlich die Tendenz erkennen lässt, die damit in der Praxis verbundenen Probleme zu lösen. - KG, 23.04.1998 - 16 REMiet 1752/98
Anwendbarkeit von § 571 BGB (analog) bei aus einem Gesellschafterwechsel bei …
Der Bundesgerichtshof hat jedoch durch Urteil vom 18. Februar 1998 (NJW 1998, 1220 ) entschieden, daß ein Mietvertrag über ein Grundstück, den eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieterin abgeschlossen hat, nach einem Gesellschafterwechsel jedenfalls dann ohne weiteres mit der Gesellschaft in der neuen personellen Zusammensetzung fortgeführt wird, wenn die ursprünglichen Gesellschafter mit einem ihre gesamthänderische Bindung bezeichnenden Vermerk (§ 47 GBO ) als Eigentümer oder Erbbauberechtigte im Grundbuch eingetragen waren. - VG Gera, 27.03.2003 - 4 K 429/02
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Eigentum; …
Der Wechsel der Gesellschafter ist lediglich im Wege einer Berichtigung in das Grundbuch einzutragen, da der Eintragung keine konstitutive Wirkung zukommt (BGH, Urteil vom 18. Februar 1998 - XII ZR 39/96 - zitiert nach juris;… Palandt/Sprau, § 705 BGB, Rn. 24, 2003;… Münchener Kommentar/Ulmer, § 705 BGB, Rn. 132, 1997).