Rechtsprechung
| EuGH, 17.03.1998 - C-45/96 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Bürgschaft
- Alpmann Schmidt
EWG-Richtlinie 85/577/EWG v. 20.12.1985 Art. I 1
- Europäischer Gerichtshof
Dietzinger
- Prof. Dr. Lorenz
Anwendbarkeit der "Haustürwiderrufsrichtlinie" auf Bürgschaften des deutschen Rechts
- opinioiuris.de
Dietzinger
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 85/577 Art. 1; Richtlinie 85/577 Art. 2 erster Gedankenstrich
Rechtsangleichung - Verbraucherschutz im Falle von ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Richtlinie 85/577 - Geltungsbereich - Bürgschaftsvertrag zur Absicherung der Rückzahlung einer Schuld, die der Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit eingegangen ist - Ausschluß - [Richtlinie 85/577 des Rates, Artikel 2 erster Gedankenstrich] - - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Widerrufsrecht des als Verbraucher handelnden Bürgen bei nicht zur Erwerbstätigkeit abgeschlossenem Haustürgeschäft des Hauptschuldners ("Dietzinger")
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
UMWELT UND VERBRAUCHER
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes bei Bürgschaften
- finanztip.de (Kurzinformation)
Bürgschaft und Haustürwiderrufsgesetz
- finanztip.de (Kurzinformation)
Bürgschaft und Haustürwiderrufsgesetz
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die neuere LAG- und BAG-Rechtsprechung zum Arbeitnehmer-Verbraucher im Lichte der 'Dietzinger-Entscheidung' des EuGH" von Referendar Rouven Schwab, original erschienen in: FA 2004, 331 - 334.
Verfahrensgang
- LG Landshut, 24.02.1994 - 41 O 2775/93
- OLG München, 21.12.1994 - 20 U 2858/94
- BGH, 11.01.1996 - IX ZR 56/95
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-45/96
- EuGH, 17.03.1998 - C-45/96
- BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1998, I-1199
- NJW 1998, 1295
- NJW 2005, 2912
- ZIP 1998, 554
- MDR 1998, 665
- NJ 1998, 367
- WM 1998, 649
- DB 2005, 1092
Wird zitiert von ... (25)
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03
Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung
Nach Art. 1 der Richtlinie 85/577/EWG werden nur solche Verbindlichkeiten von ihr erfasst, die ein Verbraucher im Rahmen eines Haustürgeschäftes gegenüber einem Gewerbetreibenden als Gegenleistung für eine Ware oder Dienstleistung eingeht (EuGH 17. März 1998 Rs C-45/96 - EuGHE I 1998, 1199). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
Kein Rücktritt von geschlossenem Immobilienfonds // Haustür-Widerruf nicht …
59. So hat der Gerichtshof z. B. im Urteil Dietzinger(48) den Bürgschaftsvertrag als Vertrag angesehen, der unter die Richtlinie 85/577 fällt.48 - Urteil vom 17. März 1998, Dietzinger (C-45/96, Slg. 1998, I-1199).
49 - Der Gerichtshof hat im Urteil Dietzinger außerdem darauf hingewiesen, dass die Gewährung eines Kredits eine Dienstleistung im Sinne dieser Richtlinie darstellt und dass der Bürgschaftsvertrag akzessorisch zum Kreditvertrag und in der Praxis sehr oft Voraussetzung für den Abschluss dieses Vertrags ist.
Vgl. Urteil Dietzinger (in Fn. 48 angeführt, Randnr. 18).
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03
Widerruf eines Aufhebungsvertrags
Nach Art. 1 der Richtlinie 85/577/ EWG werden nur solche Verbindlichkeiten von ihr erfasst werden, die ein Verbraucher im Rahmen eines Haustürgeschäftes gegenüber einem Gewerbetreibenden als Gegenleistung für eine Ware oder Dienstleistung eingeht (EuGH 17. März 1998 - Rs C-45/96 - EuGHE I 1998, 1199).
- BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97
Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für …
b) Mit Urteil vom 17. März 1998 (Rs. C-45/96, WM 1998, 649) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auf Vorlage des Senats (Beschl. v. 11. Januar 1996 - IX ZR 56/95, WM 1996, 384, 385) entschieden, daß die Richtlinie 85/577/EWG vom 20. Dezember 1985 "betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen" Bürgschaften von nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit handelnden natürlichen Personen nur dann erfaßt, wenn die gesicherte Forderung durch ein Haustürgeschäft entstanden ist, das ein Verbraucher mit einem Gewerbetreibenden abgeschlossen hat (Ziff. 22). - LAG Brandenburg, 30.10.2002 - 7 Sa 386/02
Arbeitsverhältnisse - Aufhebungsvertrag - aufgehoben ist aufgehoben
Durch den Vertrag muss also mindestens eine Schuld des Verbrauchers begründet werden, wobei dahinstehen kann, ob es sich hierbei um einen gegenseitigen Vertrag handeln muss (vgl. EUCH 17.03.1998-C-45/96; BGH 14.05.1998 - IX ZR 56/95 - BGHZ 139, 21 für den Fall der Bürgschaft).Ob dem Arbeitnehmer eine Abfindung zugesagt wird, ist für die Frage der Entgeltlichkeit unerheblich, da es bei richtlinienkonformer Anwendung des § 312 BGB nur darauf ankommt, ob sich der Verbraucher zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet (vgl. EUCH 17.03.1998 - C - 45/96).
Weiterhin ist der amtliche Hinweis von Bedeutung, dass dieser Untertitel der Richtlinie 85/577/EWG betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertragen diene Aus dem Wortlaut der Richtlinie folgt, dass unter sie nur Verbindlichkeiten fallen, die ein Verbraucher im Rahmen eines Haustürgeschäfts gegenüber einem Gewerbetreibenden als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen eingeht (vgl. EUCH 17.03.1998 - C - 45/96 - NJW 1998, 1295).
- BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Der Europäische Gerichtshof hat auf die Vorlage des Senats durch Urteil vom 17. März 1998 (Rs C-45/96, WM 1998, 649, 651) entschieden, daß "ein Bürgschaftsvertrag, der von einer nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit handelnden natürlichen Person geschlossen wird, nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie (fällt), wenn er die Rückzahlung einer Schuld absichert, die der Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit eingegangen ist". - EuGH, 23.03.2000 - C-208/98
Rechtsangleichung - Verbraucherkredit - Richtlinie 87/102 - Geltungsbereich - …
Gerade aufgrund dieses Zieles der genannten Richtlinie hat der Gerichtshof entschieden, daß ein Vertrag, der einem Dritten zugute kommt, und insbesondere ein Bürgschaftsvertrag, der aufgrund eines Haustürgeschäfts geschlossen wurde, nicht ohne weiteres von deren Geltungsbereich ausgeschlossen werden kann (vgl. Urteil vom 17. März 1998 in der Rechtssache C-45/96, Dietzinger, Slg. 1998, I-1199, Randnr. 19). - BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08
Mietrecht - Welche Voraussetzungen haben Entgeltforderungen?
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt z.B. auch die Gewährung eines Kredits eine Dienstleistung dar (EuGHE C-45/96, 1998 I -1199 = NJW 1998, 1295 - Dietzinger). - OLG Brandenburg, 25.05.2005 - 3 U 130/04
Haustürgeschäft - Schuldrechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines dinglichen …
aa) Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urt. v. 17.03.1998 - C-45/96, WM 1998, 649 = NJW 1998, 1295) und des Bundesgerichtshofes (BGHZ 139, 21) fällt ein Bürgschaftsvertrag, der von einer außerhalb des Rahmens einer Erwerbstätigkeit handelnden Personen geschlossen wird, nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG beziehungsweise des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften, wenn er die Rückzahlung einer Schuld absichert, die der Hauptschuldner bei seiner Erwerbstätigkeit begründet hat (…vgl. hierzu auch Mackenthun in Rösler/ Mackenthun/Pohl, Handbuch Kreditgeschäft, 6. Aufl., S. 755).Dass unter die Richtlinie 85/577/EWG lediglich eine Bürgschaft für eine Verbindlichkeit fallen kann, die ein Verbraucher im Rahmen eines Haustürgeschäfts gegenüber einem Gewerbetreibenden als Gegenleistung für Waren und Dienstleistungen eingegangen ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften aus dem Wortlaut der Richtlinie 85/577/EWG und aus dem akzessorischen Charakter dieses Sicherungsmittels geschlossen (EuGH, Urt. v. 17.03.1998 - C-45/96, WM 1998, 649 = NJW 1998, 1295, Tz 22;… vgl. dazu Nobbe, Bankrecht - Aktuelle höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, Rdn. 879).
Hier kommt es darauf an, ob die schuldrechtliche Verpflichtung, zur Absicherung eines Geschäftskredits ein dingliches Pfandrecht zu bestellen, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urt. v. 17.03.1998 - C-45/96, WM 1998, 649 = NJW 1998, 1295) und des Bundesgerichtshofes (BGHZ 139, 21) in den Anwendungsbereich des § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt.
- LAG Brandenburg, 30.10.2002 - 7 Sa 368/02 Durch den Vertrag muss also mindestens eine Schuld des Verbrauchers begründet werden, wobei dahinstehen kann, ob es sich hierbei um einen gegenseitigen Vertrag handeln muss (vgl. EuGH v. 17.3.1998 -- Rs C-45/96, ZIP 1998, 554 = NJW 1998, 1295 , dazu EWiR 1998, 465 (Pfeiffer) ; BGH v. 14.5.1998 -- IX ZR 56/95, BGHZ 139, 21 = ZIP 1998, 1144 = ZBB 1999, 156 (m. Bespr. Auer, S. 161), dazu EWiR 1998, 845 (H.-W. Eckert) für den Fall der Bürgschaft).
Ob dem Arbeitnehmer eine Abfindung zugesagt wird, ist für die Frage der Entgeltlichkeit unerheblich, da es bei richtlinienkonformer Anwendung des § 312 BGB nur darauf ankommt, ob sich der Verbraucher zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet (Vgl. EuGH ZIP 1998, 554 = NJW 1998, 1295).
Aus dem Wortlaut der Richtlinie folgt, dass unter sie nur Verbindlichkeiten fallen, die ein Verbraucher im Rahmen eines Haustürgeschäfts gegenüber einem Gewerbetreibenden als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen eingeht (vgl. EuGH ZIP 1998, 554 = NJW 1998, 1295).
- LG Karlsruhe, 08.12.2004 - 9 O 188/03
Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Art …
- BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03
Aufhebungsvertrag
- EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag - Einheitliche Bankbedingungen für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2004 - C-350/03
Immobilienanlagen - Kein Widerrufsrecht bei Kauf von Schrottimmobilien!
- BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 428/03
Aufhebungsvertrag
- OLG Dresden, 29.01.1999 - 8 W 1964/98
Auslegung der Rücksendung einer Bürgschaftsurkunde
- LAG Hessen, 08.01.2008 - 13 Sa 978/07
Aufhebungsvertrag - Haustürgeschäft - Inhaltskontrolle
- OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08
Begriff des Fernabsatzgeschäfts; Bürgschaft eines Verbrauchers als …
- OLG München, 07.05.1999 - 21 U 6544/98
- OLG Frankfurt, 09.10.2006 - 9 U 45/06
Haustürgeschäft: Widerruf einer Zweckerklärung
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06
Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Zuständigkeit für …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-208/98
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-481/99
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1998 - C-423/97
- OLG München, 20.07.1999 - 25 U 5436/98
Rechtsprechung
| EuGH, 17.07.1997 - C-130/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Artikel 177 - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Nationale Rechtsvorschriften, die Gemeinschaftsvorschriften übernehmen - Zollkodex der Gemeinschaften - Rechtsbehelf - Aussetzung einer zollrechtlichen Entscheidung - Sicherheitsleistung
- Europäischer Gerichtshof
Giloy
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zollbehörde: Vollziehungsaussetzung
- rechtsportal.de
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 177; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 244
1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Auslegungsersuchen aufgrund der sich aus einer Verweisung im nationalen Recht ergebenden Anwendbarkeit von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts auf einen innerstaatlichen Sachverhalt - Zuständigkeit für diese Auslegung - Judicialis
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zollbehörde: Vollziehungsaussetzung
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 2913/92 (ZK) Art 244
Aussetzung der Vollziehung; Einfuhrumsatzsteuerbescheid
Verfahrensgang
- FG Hessen, 31.03.1995 - 7 V 3115/94
- EuGH, 17.07.1997 - C-130/95
- FG Hessen, 14.01.1998 - 7 V 3600/97
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1997, I-4291
- NJW 1998, 1295 (Ls.)
- BB 1997, 794
Wird zitiert von ... (57)
- EuGH, 11.01.2001 - C-1/99
Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Nationale …
16 Gestützt auf das Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95 (Giloy, Slg. 1997, I-4291) hält das Tribunale den Gerichtshof im vorliegenden Fall für die Beantwortung von Fragen über diese Vorschriften des Zollkodex für zuständig.Folglich ist es allein Sache der mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichte, in deren Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der einzelnen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihnen vorgelegten Fragen zu beurteilen (Urteil Giloy, Randnr. 20).
Weder aus dem Wortlaut des Artikels 177 noch aus dem Zweck des dort vorgesehenen Verfahrens ergibt sich, dass die Verfasser des EG-Vertrags von der Zuständigkeit des Gerichtshofes die Vorabentscheidungsersuchen hätten ausschließen wollen, die eine Gemeinschaftsbestimmung in dem besonderen Fall betreffen, dass das nationale Recht eines Mitgliedstaats auf den Inhalt dieser Bestimmung verweist, um einen rein internen Sachverhalt zu regeln (Urteil Giloy, Randnr. 21).
22 Ein von einem nationalen Gericht gestelltes Ersuchen kann nur zurückgewiesen werden, wenn sich zeigt, dass das Verfahren des Artikels 177 EG-Vertrag zweckentfremdet wurde und der Gerichtshof in Wirklichkeit mittels eines konstruierten Rechtsstreits zu einer Entscheidung veranlasst werden soll, oder wenn es auf der Hand liegt, dass das Gemeinschaftsrecht auf den konkreten Sachverhalt weder unmittelbar noch mittelbar angewandt werden kann (Urteil Giloy, Randnr. 22).
32 Wenn sich also, wie im Ausgangsverfahren, nationale Rechtsvorschriften zur Regelung eines innerstaatlichen Sachverhalts nach den im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelungen richten, um sicherzustellen, dass in vergleichbaren Fällen ein einheitliches Verfahren angewandt wird, besteht ein klares Interesse der Gemeinschaft daran, dass die aus dem Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (Urteil Giloy, Randnr. 28).
- EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen …
34 Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn feststuende, dass das Verfahren des Artikels 234 EG zweckwidrig angewendet wurde und der Gerichtshof in Wirklichkeit ohne Vorliegen eines echten Rechtsstreits zu einer Entscheidung veranlasst werden soll, oder wenn offensichtlich wäre, dass die Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, die dem Gerichtshof zur Auslegung vorgelegt worden ist, im Ausgangsverfahren weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar ist (in diesem Sinne Urteile Gmurzynska-Bscher, Randnr. 23, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 22). - BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00
Vorlage an EuGH: Werden Tabakwaren durch Entfernen des Versandscheins oder Öffnen …
Hinsichtlich des Entstehens der Abgabenschuld, des Zollschuldners und der Erstattung der Steuer sind daher die zollrechtlichen Vorschriften maßgebend, für deren Auslegung bei Zweifelsfragen gemäß Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam (EG) vom 2. Oktober 1997 (ABlEG 1997 Nr. C 340/1; 1999 Nr. L 114/56) der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zuständig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 Rs. C-130/95, EuGHE 1997, I-4291).Da gleichwohl materiell Gemeinschaftsrecht sinngemäß anzuwenden ist, muß bei Zweifeln über die Auslegung der maßgeblichen Vorschriften der EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht werden (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE 1997, I-4291).
- EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Begriff des …
Weder aus dem Wortlaut des Artikels 234 EG noch aus dem Zweck des durch diesen Artikel errichteten Verfahrens ergibt sich nämlich, dass die Verfasser des Vertrages von der Zuständigkeit des Gerichtshofes solche Vorabentscheidungsersuchen ausnehmen wollten, die sich auf eine Gemeinschaftsvorschrift in dem besonderen Fall beziehen, dass das nationale Recht eines Mitgliedstaats zur Bestimmung der auf eine rein innerstaatliche Situation anwendbaren Vorschriften auf den Inhalt dieser Vorschrift verweist (Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 21, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 21).Richten sich nämlich nationale Rechtsvorschriften wegen der Lösungen, die sie für rein innerstaatliche Situationen vorsehen, nach den im Gemeinschaftsrecht angewandten Lösungen, um insbesondere das Auftreten von Diskriminierungen oder etwaigen Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, so besteht ein unbestreitbares Gemeinschaftsinteresse daran, dass zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen die vom Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie anzuwenden sind, einheitlich ausgelegt werden (vgl. Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-28/95, Leur-Bloem, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 32; Giloy, Randnr. 28, und Kofisa Italia, Randnr. 32).
- EuGH, 11.10.2001 - C-267/99
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff des freien Berufes - …
27 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich nämlich, dass, wenn sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung eines innerstaatlichen Sachverhalts nach den im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelungen richten, um sicherzustellen, dass in vergleichbaren Fällen ein einheitliches Verfahren angewandt wird, ein klares Interesse der Gemeinschaft daran besteht, dass die aus dem Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsdivergenzen zu verhindern (vgl. insbesondere Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 28, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 32). - BFH, 07.05.2002 - VII R 39/01
Vorlagebeschluss: Muss Mitteilung nach Art. 4 Nr. 19 ZK Hinweis auf versteckte …
Hinsichtlich des Entstehens der Steuerschuld, des Steuerschuldners und der Erstattung der Steuer sind danach die zollrechtlichen Vorschriften maßgebend, für deren Auslegung bei Zweifelsfragen der EuGH zuständig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 Rs. C-130/95, EuGHE 1997, I-4291). - EuGH, 16.06.1998 - C-53/96
Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - TRIPS - Artikel 177 …
32 Zum anderen besteht, wenn eine Vorschrift sowohl auf dem innerstaatlichen Recht unterliegende als auch auf dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Sachverhalte anwendbar ist, ein klares Interesse der Gemeinschaft daran, daß diese Vorschrift unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden soll, einheitlich ausgelegt wird, um in der Zukunft voneinander abweichende Auslegungen zu verhindern (siehe in diesem Sinn Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 28, und in der Rechtssache C-28/95, Leur-Blöm, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 34). - EuGH, 29.04.2004 - C-222/01
Freier Warenverkehr - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - …
Insoweit genügt der Hinweis darauf, dass - wie der Gerichtshof in anderen Rechtssachen, in denen die Gemeinschaftsvorschriften, deren Auslegung begehrt wurde, nur aufgrund einer vom nationalen Recht vorgenommenen Verweisung anwendbar waren, in ständiger Rechtsprechung entschieden hat -, wenn sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung eines innerstaatlichen Sachverhalts nach den im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelungen richten, um u. a. sicherzustellen, dass in vergleichbaren Fällen ein einheitliches Verfahren angewandt wird, ein klares Interesse der Gemeinschaft daran besteht, dass die aus dem Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsdivergenzen zu verhindern (vgl. u. a. Urteile vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 37, vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 28, und vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-300/01, Salzmann, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 34). - BFH, 19.04.2011 - VII B 234/10
AdV eines Einfuhrabgabenbescheids für in den aktiven Veredelungsverkehr …
Die Sicherheit ist in Höhe des Betrags der Einfuhrabgabenschuld festzusetzen (EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 C-130/95 - Giloy -, Slg. 1997, I-4291, ZfZ 1997, 335).Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Voraussetzungen des Art. 244 Unterabs. 3 Satz 2 ZK für ein Absehen von der Sicherheitsleistung oder für ihre Reduktion (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 1997, I-4291, ZfZ 1997, 335) im Streitfall vorliegen, sind weder vorgetragen noch ersichtlich, zumal die festgesetzten Einfuhrabgaben bereits entrichtet worden sind.
- EuGH, 28.04.2004 - C-373/02
Artikel 9 des Assoziierungsabkommens EWG - Türkei - Artikel 3 des Beschlusses Nr. …
18 bis 26, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnrn. - EuGH, 22.12.2008 - C-48/07
Körperschaftsteuer - Richtlinie 90/435/EWG - Muttergesellschaft - …
- EuGH, 11.01.2001 - C-226/99
Zollkodex der Gemeinschaften - Rechtsbehelf - Aussetzung des Vollzugs einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-267/99
- BFH, 07.05.2002 - VII R 38/01
EuGH -Vorlage; TabSt bei vorschriftswidrigem Verbringen von Zigaretten in das …
- EuGH, 10.01.2006 - C-302/04
Artikel 234 EG - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucher - Missbräuchliche …
- EuGH, 08.03.2011 - C-240/09
Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Öffentlichkeitsbeteiligung an …
- EuGH, 03.12.1998 - C-247/97
Artikel 177 EG-Vertrag - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Nationales Recht, …
- BFH, 11.08.2005 - VII B 292/04
Tarifierung von Apfelsaftkonzentrat
- EuGH, 04.05.2010 - C-533/08
Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Gerichtliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03
Hans-Jürgen Ritter-Coulais und Monique Ritter-Coulais gegen Finanzamt …
- EuGH, 07.07.2011 - C-310/10
Gehaltsansprüche von Angehörigen des höheren Justizdienstes - Diskriminierung …
- EuGH, 21.10.2010 - C-205/09
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10
Krizan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03
Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine verbindliche Zolltarifauskunft, …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-467/05
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-280/06
Wettbewerb - Art. 81 EG - Absprache über den Verkaufspreis von Zigaretten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-240/09
Umwelt - Århus-Übereinkommen - Öffentlichkeitsbeteiligung an …
- EuGH, 31.03.2011 - C-546/09
Zollkodex - Zölle - Einfuhrzollschuld - Säumniszinsen - Zeitraum für die Erhebung …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-413/99
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2001 - C-515/99
- EuGH, 21.12.2011 - C-482/10
Nationales Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakte - Begründungspflicht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2000 - C-300/98
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2000 - C-392/98
Diese Richtlinie lässt Vorschriften des Gemeinschaftsrechts oder des Rechts des …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-302/04
Immobilienmakler - Unwirksame Provisionsregelung in AGB
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-217/05
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Tankstellenverträge - Kommissions- bzw. …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2000 - C-300/98
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-222/01
British American Tobacco Manufacturing BV gegen Hauptzollamt Krefeld - Freier …
- FG Hamburg, 26.11.2003 - IV 227/03
Maßnahmen gegenüber Marktbeteiligten, bei denen das Risiko der Unzuverlässigkeit …
- EuGH, 29.04.2004 - C-373/02
Sakir Öztürk gegen Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-208/98
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-131/00
- FG Hamburg, 24.01.2002 - IV 377/01
Entnahme von Probemengen zur Feststellung der Warenbeschaffenheit
- FG Hamburg, 16.04.2002 - IV 338/01
Zur Vorlage von Ankunftsnachweisen bei Ausfuhren von landwirtschaftlichen …
- FG Hamburg, 11.06.2004 - IV 72/04
Ausfuhrerstattung: Festsetzung von Aufschubzinsen
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2007 - C-1/06
Ausfuhr - Regelung für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen …
- FG Hamburg, 02.10.2001 - IV 234/01
Aussetzung der Vollziehung eines Sanktionsbescheids nur gegen Sicherheitsleistung
- FG Hamburg, 12.10.2001 - IV 256/01
Verfahrensaussetzung ohne Sicherheitsleistung
- FG Hamburg, 27.05.2002 - IV 43/02
Rückforderung von Ausfuhrerstattung:
- FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
Alleinverantwortlichkeit des Ausführers für die Erfüllung der …
- FG Hamburg, 31.08.2004 - IV 136/04
Ausfuhrerstattung: Anordnung des Verfalls einer Sicherheit
- FG Hamburg, 11.04.2005 - IV 183/04
Rückforderung von Ausfuhrerstattung und Tarifierung von Mozzarella
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-3/04
Bedeutung des Begriffes Handelsvertreter - Selbständiger Vermittler, der einen …
- FG Hamburg, 13.02.2007 - 4 V 196/06
Befugnis des Finanzgerichts zur Anordnung einer Aussetzung der Vollziehung zwecks …
- FG Hamburg, 18.07.2008 - 4 V 123/08
Zollrecht: Zur Steuerbarkeit von Wasserpfeifentabak mit abgelaufenem …
- FG Hamburg, 22.03.2004 - IV 10/04
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