Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.11.1997

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   BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97   

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BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97 (https://dejure.org/1997,1287)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1997 - 3 StR 567/97 (https://dejure.org/1997,1287)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97 (https://dejure.org/1997,1287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 184 Abs. 5 StGB a.F.; § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB; § 184c Nr. 1 StGB
    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben; Anfertigen von kinderpornographischen Fotografien (bloße Darstellung natürlicher Posen); Erheblichkeitsschwelle

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Aufhebung eines Urteils; Verschiedene Fallgestaltungen des Sichverschaffens kinderpornographischer Lichtbilder; Fotografieren unbekleideter Kinder in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch; Anforderungen an Erheblichkeitsmerkmal bei sexuellen Handlungen

  • Judicialis

    StGB § 184 Abs. 5; ; StGB § 176 Abs. 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184 Abs. 5, § 176 Abs. 5 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 366
  • NJW 1998, 1502
  • NStZ 1998, 351
  • StV 1998, 542
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.08.1991 - 3 StR 292/91

    Anforderungen an das Merkmal "Sexuelle Handlungen" im Sinne der §§ 176, 184c

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Denn das Spreizen der Beine, um die unbedeckte Scheide offen zur Schau zu stellen, beinhaltet eine - nicht unerhebliche (§ 184 c Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5; BGHR StGB § 176 V sexuelle Handlung 1).

    Denn es ist schon begrifflich ausgeschlossen, ein schlafendes Kind zu etwas zu bestimmen (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5).

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Zwar tritt in den Fällen natürlicher Handlungseinheit, wenn das gesamte Handeln des Täters objektiv als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und - wie hier - zwischen dem Photographieren und dem anschließenden Betasten der unbedeckten Scheiden ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, das Vergehen gegen § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB hinter dem des § 176 Abs. 1 StGB zurück (vgl. BGH NStZ 1996, 383).
  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86

    Vorliegen von tateinheitlicher Begehung des sexuellen Missbrauchs bei

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Danach handelt es sich nur um einen Fall des sexuellen Mißbrauchs von Kindern, wenn auch in zwei tateinheitlichen Fällen (vgl. BGHR StGB § 176 I Konkurrenzen 1 + 2; BGH bei Miebach NStZ 1993, 224 und 225).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 82/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zwei

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Denn das Spreizen der Beine, um die unbedeckte Scheide offen zur Schau zu stellen, beinhaltet eine - nicht unerhebliche (§ 184 c Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5; BGHR StGB § 176 V sexuelle Handlung 1).
  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Vielmehr sind kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen auszuscheiden (BGH NStZ 1983, 553).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 737/94

    Regelbeispiel - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall -

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Das gilt um so mehr, als das Landgericht in den Fällen des - zum Teil ausdrücklich als kurz gewerteten - "Krabbelns" an den unbedeckten Scheiden der Kinder (Fälle 1 bis 4 der Urteilsgründe) das mögliche Vorliegen eines minder schweren Falles nicht geprüft (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1996, 121) und nicht bedacht hat, daß die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (BGH aaO).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich zur Auslegung dieses Begriffs für den Tatbestand des § 184b StGB bislang noch nicht geäußert und - soweit er sich mit der Einordnung von Schriften, insbesondere Lichtbildern, als "kinderpornographisch" im Sinne von § 184 StGB aF, § 184b StGB nF befasst hat - ersichtlich nur die Frage des Sexualbezugs der dargestellten Handlungen thematisiert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13; Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13 ; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, StV 2012, 540; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, StraFo 2008, 477; Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHSt 45, 41; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, NJW 1998, 1502).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16

    Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen:

    Die Anweisungen der Mutter an ihr Kind zur Vornahme einer sexuellen Handlung in Form des nach unten Schiebens der Unterhose und zum Ziehen am Penis (UA S. 13) stellen grundsätzlich eine nicht unerhebliche sexuelle Handlung dar, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39 und vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366).
  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des

    aa) Der Angeklagte hat die Kinder danach zwar dazu bestimmt, vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, denn das Posieren der Kinder, um Genitalien und Gesäß unbedeckt zur Schau zu stellen, ist eine - nicht unerhebliche (§ 184 f Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHSt 43, 366, 368 m.N.).

    Im Gegensatz zu § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB i.d.F. des 4. StrRG, der das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter "oder einem Dritten" unter Strafe stellte und demgemäß auch solche sexuellen Handlungen erfasste (vgl. BGHSt 43, 366, 368; BGHR StGB § 176 Abs. 5 sexuelle Handlungen 1 und § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5), setzt § 176 Abs. 3 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG - ebenso wie § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB n.F. - voraus, dass der Täter ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt.

    bb) Damit sind auch die Schuldsprüche wegen jeweils tateinheitlich begangenen Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften i. S. des § 184 Abs. 5 StGB i.d.F. des 6. StrRG nicht belegt, weil diese Vorschrift nur solche Schriften erfasst, die den sexuellen Missbrauch eines Kindes i. S. der §§ 176 bis 176 b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.; vgl. auch § 184 b Abs. 1 n.F.).

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Die Vornahme einer sexuellen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB setzt einen solchen Kontakt demgegenüber nicht voraus, sondern kann auch dann gegeben sein, wenn das Tatopfer etwa im Fall des so genannten Posings in einer obszönen Haltung abgebildet wird (vgl. BGHSt 43, 366 ff.; Röder a.a.O.) oder sexuelle Handlungen nur angedeutet werden.
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es

    Es setzt das Unternehmen voraus, sich den Besitz an einer kinderpornografischen Schrift zu verschaffen, beispielsweise durch eigenhändiges Anfertigen entsprechender Fotoaufnahmen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366 ff.; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 29. Aufl., § 184b Rn. 14).
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 72/16

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Ausziehen eines Kindes als sexuelle Handlung

    Beide Posen, zu deren Vornahme er das Kind aufgefordert hat, enthalten eine - nicht unerhebliche (§ 184g Nr. 1 StGB aF) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368).

    Das Verhalten des Angeklagten erfüllt indes die Voraussetzungen des § 184b Abs. 4 StGB aF, weil er sich Lichtbilder und Filme, die einen sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB zum Gegenstand haben und die auch ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, durch Anfertigen verschafft hat (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/2601, S. 32, 29 f.) sollen durch den Tatbestand der Wiedergabe in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung namentlich solche Fälle erfasst werden, in denen bei einem wachen Kind bzw. Jugendlichen eine sexuelle Handlung, z.B. durch das Spreizen der Beine mit Zurschaustellung unbedeckter Genitalien, vorläge (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17.12.1997 - 3 StR 567/97 - NStZ 1998, 351).

    Indem durch die Positionierung des Penis' des Nebenklägers, der zudem teilweise erigiert ist, der Blick des Betrachters, ähnlich wie beim Spreizen der Beine, unmittelbar auf den Genitalbereich gelenkt wird, wodurch der Betrachter offenkundig sexuell provoziert werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.1997 - 3 StR 567/97 - NStZ 1998, 351), ist der erforderliche Sexualbezug der Körperhaltung, in welcher der Nebenkläger auf den Videos zu sehen ist, gegeben.

  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 434/06

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Vornahme einer nicht mit Manipulationen am

    Der Angeklagte hat die kindliche Nebenklägerin danach zwar dazu bestimmt, vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, denn das Posieren der Nebenklägerin, um ihre Genitalien unbedeckt zur Schau zu stellen, ist eine - nicht unerhebliche (§ 184 f Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368).

    Im Gegensatz zu § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB in der Fassung des 4. Strafrechtsreformgesetzes, der das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter unter Strafe stellte (BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368 m.w.N.), demgemäß auch die hier festgestellten Handlungen des Angeklagten erfasste, setzt § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Fassung des 6. Strafrechtsreformgesetzes - ebenso wie § 176 Abs. 4 Satz 2 StGB n.F. - voraus, dass der Täter ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen "an sich" vornimmt.

    Diese Vorschriften setzen voraus, dass die pornografischen Schriften den sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne der §§ 176 bis 176b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 50, 370, 372; 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.).

  • BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20

    Herstellen kinderpornographischer Schriften

    Jedoch verwirklichte der Angeklagte jeweils die Voraussetzungen des § 184b Abs. 4 StGB, weil er sich Schriften verschaffte und bis zur Durchsuchung am 3. Juli 2018 besaß, die einen sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB zum Gegenstand hatten und ein tatsächliches Geschehen wiedergaben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368).

    Die Posen, die die Nebenklägerin und bei Tat 10 deren gleichfalls kindliche Freundin einnehmen mussten, enthielten in Einklang mit dem Ausgangspunkt des Landgerichts jeweils nicht unerhebliche (§ 184g Nr. 1 StGB aF) sexuelle Handlungen, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden sollte (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368; vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39).

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Die Norm dient nämlich auch dem Schutz des Kindes davor, als Modell für die Herstellung derartiger Filme mißbraucht zu werden (OLG Koblenz NJW 1979, 1467, 1468; OLG München OLGSt Nr. 1 zu § 184 StGB; KG NJW 1979, 1897; diese Auslegung liegt auch schon der Entscheidung des Senats in BGHSt 43, 366, 368 zugrunde).

    Der von Laufhütte zu § 184 Abs. 3 und 5 StGB geäußerten Auffassung (LK 11. Aufl. § 184 Rdn. 15 und 49), daß die Darstellung von Handlungen nach § 176 Abs. 5 StGB den Tatbestand nicht erfülle, weil die anderen Alternativen des § 184 Abs. 3 StGB auf Handlungen an Menschen oder an Tieren abstellen, ist der Senat nicht beigetreten ( BGHSt 43, 366, 368).

  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
  • BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21

    Konkurrenzen (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Besitz

  • OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21

    Der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften - auch bei

  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

  • LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 141/23

    Bestimmen des Geschädigten zur Vornahme von sexuellen Handlungen an sich und zum

  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08

    Abgrenzung von sexueller Nötigung und Nötigung; Hinweispflicht (rechtliches

  • BGH, 24.08.2023 - 3 StR 257/23

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zu sexuellen Handlungen mit Dritten

  • VG Göttingen, 12.05.2009 - 5 A 4/07

    Entfernung aus dem Dienst; Kinderpornografie; Professor

  • VG Düsseldorf, 04.10.2017 - 37 K 10723/16

    Disziplinarklage

  • BGH, 16.05.2002 - 4 StR 105/02

    Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften; Hinweispflicht (Änderung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2015 - 14 LB 6/12

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Dienstpflichtverletzungen innerhalb und

  • BGH, 05.09.2002 - 4 StR 253/02

    Bedrohung durch eine allgemein gehaltene Drohung

  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes

  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 365/13

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Erörterungen zum Ausschluss schuldrelevanter

  • BGH, 13.05.2003 - 4 StR 133/03

    Fassung des Tenors bei § 184 Abs. 5 StGB

  • BayObLG, 25.10.2002 - 5St RR 287/02

    Konkurrenzverhältnis mehrerer jeweils aufgrund neuen Tatentschlusses erfolgte

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 6 WF 95/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9230
OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 6 WF 95/97 (https://dejure.org/1997,9230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1997 - 6 WF 95/97 (https://dejure.org/1997,9230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1997 - 6 WF 95/97 (https://dejure.org/1997,9230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1502
  • FamRZ 1999, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99

    Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 BGB und zum Übergang

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  • OLG Hamm, 20.12.2001 - 2 UF 309/01
    Der Einkommensbegriff des § 76 BSHG umfaßt kein fiktives Einkommen, so daß derartige Unterhaltsansprüche grundsätzlich nicht auf den Sozialhilfeträger übergehen (BGH FamRZ 1998, 818 und FamRZ 2000, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 127 und 885; OLG Hamm FamRZ 1997, 90).

    Kosten für Strom gehören gem. § 1 Abs. 1 der Regelsatzverordnung nicht zum berücksichtigungsfähigen Aufwand (ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 127 und OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1542 gegen OLG Koblenz FamRZ 1997, 679).

  • AG Steinfurt, 12.04.2005 - 10 F 283/04

    Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt ; Anspruch auf Zahlung von

    Wird der Unterhaltspflichtige nämlich seinerseits durch die Inanspruchnahme wegen Unterhalts hilfebedürftig, verstößt dieses Ergebnis gegen die Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsprinzip (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1990, 849; BVerwG, FamRZ 1999, 780; BSG, FamRZ 1985, 379 f.; OLG E, FamRZ 1999, 127; Wendl/Staudigl/Scholz, a.a.O., § 6, Rn. 523).
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