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   BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97, 2 St RR 273/97   

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https://dejure.org/1997,4811
BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97, 2 St RR 273/97 (https://dejure.org/1997,4811)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 2St RR 273/97, 2 St RR 273/97 (https://dejure.org/1997,4811)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 2St RR 273/97, 2 St RR 273/97 (https://dejure.org/1997,4811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • strafrechtsiegen.de

    Strafmilderung wegen Schadenswiedergutmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a
    Kein Täter-Opfer-Ausgleich allein aufgrund erbrachter Leistungen der Kfz-Haftpflichversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1654
  • NStZ 1998, 356
  • NZV 1998, 122
  • VersR 1998, 1430
  • JR 1999, 40
  • BayObLGSt 1997, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 1 Ss 38/96

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung auf Grund eines

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97
    Daß die Voraussetzungen des § 46 a StGB strenger sind als die des § 46 StGB , wurde oben dargelegt (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1996, 2109/2110).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97
    aa) § 46 a Nr. 1 StGB bezieht sich vor allem auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat und setzt einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß; das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt nicht (BGH StV 1995, 584 = wistra 1996, 308 ; Lackner StGB 22. Aufl. § 46 a Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.09.1999 - Ss 390/99

    Anwendung des § 142 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei einem Unfall während des

    Die Vorschrift des § 46 a Nr. 1 StGB bezieht sich vor allem auf den Ausgleich immaterieller Folgen einer Straftat und setzt einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer voraus (BayObLG NJW 1998, 1654).

    Sollten - was anzunehmen ist - Ersatzleistungen von der Kraffahrzeughaftpflichtversicherung des Angeklagten erbracht worden sein, so rechtfertigt dies allein grundsätzlich nicht die Anwendung des § 46 a StGB (BayObLG NJW 1998, 1654).

  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Dazu ist, wie der Senat bereits an anderer Stelle ausgeführt hat (vgl. Senat, a.a.O.), nicht die Verwendung des Gesetzeswortlautes erforderlich, obwohl dies die kürzeste und deutlichste Verweisungsmöglichkeit darstellen dürfte, so dass grundsätzlich diese Form der Verweisung zu empfehlen sein wird (siehe auch BayObLG DAR 1998, 148 und auch OLG Brandenburg, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Inhalt der Urteilgründe

    Dazu ist, wie der Senat bereits an anderer Stelle ausgeführt hat (vgl. Senat, a.a.O.), nicht die Verwendung des Gesetzeswortlautes erforderlich, obwohl dies die kürzeste und deutlichste Verweisungsmöglichkeit darstellen dürfte, so dass grundsätzlich diese Form der Verweisung zu empfehlen sein wird (siehe auch BayObLG DAR 1998, 148 und auch OLG Brandenburg, a.a.O.; Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232).
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