Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 18.11.1997

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1998 - IX ZR 210/97   

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https://dejure.org/1998,5618
BGH, 19.03.1998 - IX ZR 210/97 (https://dejure.org/1998,5618)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1998 - IX ZR 210/97 (https://dejure.org/1998,5618)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1998 - IX ZR 210/97 (https://dejure.org/1998,5618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzzustellung eines Vollstreckungsbescheids durch einen Postbediensteten - Beleihung von Postbediensteten mit dem Recht der förmlichen Zustellung von Schriftstücken nach den Regeln des Prozeßrechts und Verfahrensrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PostG § 16 Abs. 1; ZPO § 191 Nr. 7
    Errichtung einer Zustellungsurkunde durch Bedienstete der Deutschen Post AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1716
  • NVwZ 1998, 771 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.12.1996 - IX R 5/96

    Durch die Deutsche Post AG vorgenommene Zustellungen sind wirksam

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - IX ZR 210/97
    An der bisher gültigen Rechtslage hat sich durch die Postreform nichts geändert (OLG Frankfurt NJW 1996, 3159; BFH ZIP 1997, 2012).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1996 - 3 Ws 735/96
    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - IX ZR 210/97
    An der bisher gültigen Rechtslage hat sich durch die Postreform nichts geändert (OLG Frankfurt NJW 1996, 3159; BFH ZIP 1997, 2012).
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZB 69/00

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    a) An der Zulässigkeit dieser Ersatzzustellung hat die Privatisierung der Deutschen Bundespost zur Deutschen Post AG nichts geändert (BGH, Beschl. v. 19. März 1998 - IX ZR 210/97, NJW 1998, 1716; BFH NJW 1997, 3264).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2000 - 1 Ws 336/00

    Unterzeichnung der Zustellungsurkunde

    Nach §§ 195 Abs. 2 Satz 1, 191 Nr. 7 ZPO muß die Zustellungsurkunde die Unterschrift des die Zustellung vollziehenden Beamten tragen (vgl. BGH NJW 1998, 1716).
  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 379/15

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachtung, Benennung Zeuge

    An dieser Rechtslage hat sich auch durch die Postreform nichts geändert (vgl. BGH Beschluss vom 19. März 1998 - IX ZR 210/97, NJW 1998, 1716).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01

    Widerruf einer angeordneten Vollstreckungsaussetzung einer Restfreiheitsstrafe

    In diesem Sinne versteht der erkennende Senat auch die Entscheidung des 1. Strafsenats, zumal der dort zugrundeliegende Fall dadurch geprägt ist, dass die "Merkmale eines Schriftzuges auch nicht ansatzweise zu erkennen sind." Die Beifügung einer Dienstbezeichnung als Wirksamkeitserfordernis kann auch nicht dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 19. März 1998 (NJW 1998, 1716) entnommen werden.
  • BVerwG, 09.11.1998 - 1 D 80.97

    Versäumung der Hauptverhandlung vor dem Bundesdisziplinargericht - Verspäteter

    Demzufolge begann hier die Antragsfrist mit der ordnungsgemäß ausgeführten Ersatzzustellung des disziplinargerichtlichen Urteils gemäß § 78 Abs. 3, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDO, § 182 ZPO (vgl. zur Zulässigkeit der Ersatzzustellung durch die Post nach der Postreform, BGH, Beschluß vom 19. März 1998, NJW 1998, 1716) am 5. Juni 1997 zu laufen und endete am Donnerstag, den 19. Juni 1997.
  • BVerwG, 06.12.1999 - 7 B 169.99
    Davon abgesehen war auch für die Zeit vor Einfügung des § 295 Abs. 2 Satz 3 ZPO in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß von Bediensteten der Deutschen Post AG ausgestellte Zustellungsurkunden öffentliche Urkunden im Sinne von §§ 415 und 418 ZPO waren (vgl. im einzelnen BGH, NJW 1998, 1716 ).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2975
OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97 (https://dejure.org/1997,2975)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.11.1997 - 11 U 1230/97 (https://dejure.org/1997,2975)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. November 1997 - 11 U 1230/97 (https://dejure.org/1997,2975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Fehlens Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bei Übernahme einer Bürgschaft durch einen Landkreis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 275, 276
    Unwirksamkeit der Bürgschaftserklärung eines Landrates ohne Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1716
  • NJW 2001, 704 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 773 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51

    Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
    Damit wird zum Schutze der öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen unbedachte und gefährdende Willenserklärungen die gesetzliche Vertretungsmacht der für sie handelnden Personen eingeschränkt (vgl. BGH NJW 1952, 1130, 1131; 1958, 866; Förschler, in: MünchKomm- BGB , 2. Aufl., § 125 Rn. 17 m. w. N.; Rn. 71).

    Eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB ) des Beklagten kann in seinem jetzigen Berufen auf den Genehmigungsmangel nicht erblickt werden (Förschler a.a.O.; BGH NJW 1972, 940 ; 1980, 115; 1985, 1778, 1780 m. w. N.), Über diesen "Umweg" darf das mit der gesetzlichen Regelung verfolgte Ziel nicht zur Disposition gestellt werden (BGH NJW 1952, 1130, 1131).

    Eine Haftung eines Landkreises, hier des Beklagten, für ein Verschulden bei Vertragsverhandlungen ist zwar trotz des Genehmigungserfordernisses nicht ausgeschlossen, wenn das handelnde Organ Schutz- oder Aufklärungspflichten gegenüber einem Vertragspartner (hier ggf. über die Genehmigungsbedürftigkeit der Bürgschaft) verletzt (vgl. BGH NJW 1952, 1130, 1131; 1985, 1778, 1780; MDR 1974, 918).

    Der Ausschluß der Haftung des Beklagten beim Vertragsabschluß ist gerechtfertigt, wenn der aus seinem Verschulden abgeleitete Schadensersatzanspruch auf das Erfüllungsinteresse für eine nicht wirksam begründete Verpflichtung gerichtet ist, selbst wenn es in das Gewand des Vertrauensschadens gekleidet ist (BGH NJW 1952, 1130, 1131).

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
    Eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB ) des Beklagten kann in seinem jetzigen Berufen auf den Genehmigungsmangel nicht erblickt werden (Förschler a.a.O.; BGH NJW 1972, 940 ; 1980, 115; 1985, 1778, 1780 m. w. N.), Über diesen "Umweg" darf das mit der gesetzlichen Regelung verfolgte Ziel nicht zur Disposition gestellt werden (BGH NJW 1952, 1130, 1131).

    Eine Haftung eines Landkreises, hier des Beklagten, für ein Verschulden bei Vertragsverhandlungen ist zwar trotz des Genehmigungserfordernisses nicht ausgeschlossen, wenn das handelnde Organ Schutz- oder Aufklärungspflichten gegenüber einem Vertragspartner (hier ggf. über die Genehmigungsbedürftigkeit der Bürgschaft) verletzt (vgl. BGH NJW 1952, 1130, 1131; 1985, 1778, 1780; MDR 1974, 918).

    Ein solcher Schadensersatzanspruch ist unter dem genannten Gesichtspunkt der Wahrung des gesetzlichen Regelungszieles und der Vereitelung des Erfolgseintritts über "Umwege" jedoch ausschließlich auf das Integritätsinteresse, also den Vertrauensschaden, und nicht auf das Erfüllungsinteresse gerichtet (BGH NJW 1980, 115; 1985, 1778, 1780; NJW-RR 1992, 1435 ).

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 256/77

    Inanspruchnahme aus erschwindelten Geschäften einer Gemeinde; Aufnahme eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
    Fehlt es an dieser privatrechtsrelevanten Genehmigungserklärung, ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam (BGH NJW 1980, 115; Förschler a.a.O.; Palandt/Heinrichs, BGB , 56. Aufl., § 275 Rn. 27; § 125 Rn. 3; Staudinger/Löwisch, BGB , 13. Bearb., Vorbem. zu § 275 Rn. 72; Staudinger/Sack, § 134 Rn. 168; Soergel/Leptien, 12. Aufl., vor § 182 Rn. 12; Soergel/Hefermehl, § 134 Rn. 44).

    Eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB ) des Beklagten kann in seinem jetzigen Berufen auf den Genehmigungsmangel nicht erblickt werden (Förschler a.a.O.; BGH NJW 1972, 940 ; 1980, 115; 1985, 1778, 1780 m. w. N.), Über diesen "Umweg" darf das mit der gesetzlichen Regelung verfolgte Ziel nicht zur Disposition gestellt werden (BGH NJW 1952, 1130, 1131).

    Ein solcher Schadensersatzanspruch ist unter dem genannten Gesichtspunkt der Wahrung des gesetzlichen Regelungszieles und der Vereitelung des Erfolgseintritts über "Umwege" jedoch ausschließlich auf das Integritätsinteresse, also den Vertrauensschaden, und nicht auf das Erfüllungsinteresse gerichtet (BGH NJW 1980, 115; 1985, 1778, 1780; NJW-RR 1992, 1435 ).

  • BGH, 11.06.1992 - VII ZR 110/91

    Culpa in contrahendo bei Mißachtung von Kompetenzvorschriften durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
    Ein solcher Schadensersatzanspruch ist unter dem genannten Gesichtspunkt der Wahrung des gesetzlichen Regelungszieles und der Vereitelung des Erfolgseintritts über "Umwege" jedoch ausschließlich auf das Integritätsinteresse, also den Vertrauensschaden, und nicht auf das Erfüllungsinteresse gerichtet (BGH NJW 1980, 115; 1985, 1778, 1780; NJW-RR 1992, 1435 ).
  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 98/96

    Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters nach der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
    Es kann dahinstehen, ob der handelnde Landrat kraft der ihm verliehenen Vertretungsmacht die Beklagte auch ohne entsprechenden Beschluß des Kreistages wirksam als Bürgin verpflichten konnte (bejahend: BGH DtZ 1997, 358).
  • BGH, 02.03.1972 - VII ZR 143/70

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung einer öffentlichen Körperschaft auf die

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
    Eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB ) des Beklagten kann in seinem jetzigen Berufen auf den Genehmigungsmangel nicht erblickt werden (Förschler a.a.O.; BGH NJW 1972, 940 ; 1980, 115; 1985, 1778, 1780 m. w. N.), Über diesen "Umweg" darf das mit der gesetzlichen Regelung verfolgte Ziel nicht zur Disposition gestellt werden (BGH NJW 1952, 1130, 1131).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZB 27/88

    Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei drohendem Ablauf der Fünf-Monats-Frist

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
    Das Urteil wurde mit seiner Verkündung wirksam, ohne Rücksicht darauf, ob es überhaupt unterschrieben war (Thomas/Putzo, § 315 Rn. 2; BGH NJW 1989, 1156, 1157).
  • BGH, 07.11.1977 - II ZR 236/75

    Außenwirkung einer Vorschrift in der Satzung einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
    Dies folgt aus der Vorschrift der Kommunalverfassung (vgl. BGH MDR 1978, 388).
  • BGH, 17.05.1974 - V ZR 158/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten -

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
    Eine Haftung eines Landkreises, hier des Beklagten, für ein Verschulden bei Vertragsverhandlungen ist zwar trotz des Genehmigungserfordernisses nicht ausgeschlossen, wenn das handelnde Organ Schutz- oder Aufklärungspflichten gegenüber einem Vertragspartner (hier ggf. über die Genehmigungsbedürftigkeit der Bürgschaft) verletzt (vgl. BGH NJW 1952, 1130, 1131; 1985, 1778, 1780; MDR 1974, 918).
  • OLG Koblenz, 18.04.1980 - 10 U 969/79
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
    Daß das angefochtene Urteil des Landgerichts nicht ordnungsgemäß unterschrieben ist (§ 315 Abs. 1 ZPO ), verlangt nicht dessen Aufhebung und die Zurückverweisung (a. A. OLG Koblenz, VersR 1981, 688; Musielak, in: MünchKomm- ZPO , § 315 Rn. 13; Stein-Jonas/Leipold, ZPO , 20. Aufl., § 315 Rn. 14; Thomas/Putzo, ZPO ., 20. Aufl., § 315 Rn. 2), da der Senat nach § 540 ZPO selbst entscheiden kann.
  • BGH, 27.01.1977 - IX ZR 147/72

    Rechtsmittel

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