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   EuGH, 28.04.1998 - C-158/96   

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https://dejure.org/1998,9
EuGH, 28.04.1998 - C-158/96 (https://dejure.org/1998,9)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-158/96 (https://dejure.org/1998,9)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-158/96 (https://dejure.org/1998,9)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten - Vorherige Genehmigung der zuständigen Krankenkasse - Gesundheit - Zahnbehandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kohll

  • EU-Kommission PDF

    Kohll / Union des caisses de maladie

    EG-Vertrag, Artikel 59 bis 60
    1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr

  • EU-Kommission

    Kohll / Union des caisses de maladie

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 59 und 60 EG-Vertrag; Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten und vorherige Genehmigung der zuständigen Kasse ; Kassationsbeschwerde gegen das Urteil des Conseil supérieur des assurances ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    EWG-Verordnung Nr. 1408/98 - Frage der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder von Hilfsmitteln im EWR-Ausland mit oder ohne Genehmigung des zuständigen Trägers

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 59; ; EG-Vertrag Art. 60

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Genehmigung der Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Pflicht zur Genehmigung des Trägers der sozialen Sicherheit vor Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat nach den Tarifen des Versicherungsstaates

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG-Vertrag Art. 59 und 60
    Erstattung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefallenen Krankheitskosten: Erfordernis der vorherigen Genehmigung der zuständigen Krankenkasse verstößt gegen EU-Recht - Anwendbarkeit des Grundsatzes des freien Verkehrs im Bereich der sozialen Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Grundsätze des EG-Vertrages: Erstattung von Krankheitskosten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft angefallen sind

  • freie.be (Kurzinformation)

    Die Urteile Kohll & Decker

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV ("Kohl")

  • mpifg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Warum betreibt der Europäische Gerichtshof Rechtsfortbildung? Die Politisierungshypothese (Martin Höpner)

  • mpifg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die nächste große Transformation? Marktschaffende Politik: Ursachen, Dynamiken, Ergebnisse (Andreas J. Obermaier)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der luxemburgischen Cour de cassation - Auslegung der Artikel 59 und 60 EG-Vertrag - Nationales System der sozialen Sicherheit, das die Übernahme der Kosten für in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat des Versicherten erbrachte ...

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1771
  • ZIP 1998, 841
  • EuZW 1998, 345
  • NZA 1998, 614
  • NZS 1998, 280
  • DVBl 1998, 1141 (Ls.)
  • DB 1998, 988
 
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Wird zitiert von ... (174)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verstößt jede nationale Regelung gegen Artikel 59 EG-Vertrag, die die Leistung von Diensten zwischen Mitgliedstaaten im Ergebnis gegenüber der Leistung von Diensten im Inneren eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 17).
  • EuGH, 04.10.1991 - 349/87

    Paraschi / Landesversicherungsanstalt Württemberg

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluß an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu (Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15) und zum anderen ein Anspruch auf Leistung (Urteil vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36) besteht.
  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Artikel 56 EG-Vertrag erlaubt nämlich den Mitgliedstaaten, den freien Dienstleistungsverkehr im Bereich der ärztlichen und klinischen Versorgung einzuschränken, soweit die Erhaltung eines bestimmten Umfangs der medizinischen und pflegerischen Versorgung oder eines bestimmten Niveaus der Heilkunde im Inland für die Gesundheit oder selbst das Überleben ihrer Bevölkerung erforderlich ist (siehe zum Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Artikels 36 EG-Vertrag das Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Randnrn.
  • EuGH, 07.02.1984 - 238/82

    Duphar

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Nach ständiger Rechtsprechung läßt das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt (Urteile vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar u. a., Slg. 1984, 523, Randnr. 16, und vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-70/95, Sodemare u. a., Slg. 1997, I-3395, Randnr. 27).
  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Daher hält eine solche Regelung die Sozialversicherten davon ab, sich an ärztliche Dienstleistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat zu wenden, und stellt sowohl für diese wie für ihre Patienten eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 16, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 31).
  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    So hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Besonderheiten bestimmter Dienstleistungen nicht dazu führten, daß diese nicht unter den elementaren Grundsatz des freien Verkehrs fielen (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 10).
  • EuGH, 24.04.1980 - 110/79

    Coonan / Insurance Officer

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluß an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu (Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15) und zum anderen ein Anspruch auf Leistung (Urteil vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36) besteht.
  • EuGH, 07.05.1986 - 131/85

    Gül / Regierungspräsident Düsseldorf

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Das erlaubt ihnen jedoch nicht, den Gesundheitssektor als Wirtschaftssektor hinsichtlich des freien Dienstleistungsverkehrs vom elementaren Grundsatz des freien Verkehrs auszunehmen (siehe Urteil vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 131/85, Gül, Slg. 1986, 1573, Randnr. 17).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Daher hält eine solche Regelung die Sozialversicherten davon ab, sich an ärztliche Dienstleistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat zu wenden, und stellt sowohl für diese wie für ihre Patienten eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 16, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 31).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-398/95

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Rein wirtschaftliche Gründe können eine Beschränkung des elementaren Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nicht rechtfertigen (in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23).
  • EuGH, 30.01.1997 - C-4/95

    Stöber und Piosa Pereira / Bundesanstalt für Arbeit

  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs steht Art. 56 AEUV jeder nationalen Regelung entgegen, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil vom 28. April 1998, Kohll, C-158/96, EU:C:1998:171, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Obgleich rein wirtschaftliche Gründe eine Beschränkung des elementaren Grundsatzes des freien Warenverkehrs nicht rechtfertigen können, lässt sich nicht ausschließen, dass eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen kann, der eine derartige Beschränkung rechtfertigen kann (Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 41, sowie Urteile Vanbraekel u. a., Randnr. 47, Smits und Peerbooms, Randnr. 72, und vom 13. Mai 2003 in der Rechtssache C-385/99, Müller-Fauré und Van Riet, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    22 und 23, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.
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