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   BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97   

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BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97 (https://dejure.org/1998,1875)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97 (https://dejure.org/1998,1875)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1998 - 2 BvR 1827/97 (https://dejure.org/1998,1875)
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Lügendetektor II

Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Einsatz eines Lügendetektors im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine gegen die Ablehnung der Verwendung eines Lügendedektors gerichtete Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Einsatz eines "Lügendetektors" im Strafverfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Einsatz eines "Lügendetektors" im Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1938
  • NStZ 1998, 523
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.11.1965 - 2 BvR 246/62

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Entscheidungen der Gerichte in jeder Hinsicht auf die Richtigkeit der Interpretation der Gesetze und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu kontrollieren (stRspr; vgl. BVerfGE 11, 343 [349]; 15, 219 [221]; 18, 85 [92]; 19, 166 [175]).

    Ein solcher Verstoß wäre nur dann gegeben, wenn das Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen verfassungsmäßige Rechte eines Beteiligten beeinträchtigt oder bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt oder bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechtssätze verstoßen oder grundrechtswidrige Gesetze angewandt hätte und die Entscheidung darauf beruhen würde (stRspr; vgl. z. B. BVerfGE 19, 166 [175]).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Gegen das Willkürverbot wird nur dann verstoßen, wenn die Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (stRspr; vgl. z. B. BVerfGE 86, 59 [63]).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Beweismittel (vgl. BVerfGE 57, 250 [274]; 63, 45 [60]).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Entscheidungen der Gerichte in jeder Hinsicht auf die Richtigkeit der Interpretation der Gesetze und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu kontrollieren (stRspr; vgl. BVerfGE 11, 343 [349]; 15, 219 [221]; 18, 85 [92]; 19, 166 [175]).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Entscheidungen der Gerichte in jeder Hinsicht auf die Richtigkeit der Interpretation der Gesetze und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu kontrollieren (stRspr; vgl. BVerfGE 11, 343 [349]; 15, 219 [221]; 18, 85 [92]; 19, 166 [175]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Dazu gehört nicht nur, daß das angeblich verletzte Recht bezeichnet, sondern auch der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (stRspr; vgl. z. B. BVerfGE 28, 17 [19]; 81, 347 [355]).
  • BVerfG, 18.08.1981 - 2 BvR 166/81

    Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Verwendung eines Lügendedektors oder

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Er wendet sich gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Fachgerichte zur Verwertbarkeit polygraphischer Gutachten; sie sei im Hinblick auf die seit Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 18. August 1981 - 2 BvR 166/81 - [Vorprüfungsausschuß] (NJW 1982, S. 375) zu verzeichnende Fortentwicklung der Untersuchungstechnik, der in der Literatur vorgetragenen Einwände und der Rechtsprechung zur Verwertbarkeit von Polygraphen-Tests auf anderen Rechtsgebieten zu überdenken.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Beweismittel (vgl. BVerfGE 57, 250 [274]; 63, 45 [60]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Entscheidungen der Gerichte in jeder Hinsicht auf die Richtigkeit der Interpretation der Gesetze und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu kontrollieren (stRspr; vgl. BVerfGE 11, 343 [349]; 15, 219 [221]; 18, 85 [92]; 19, 166 [175]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97
    Dazu gehört nicht nur, daß das angeblich verletzte Recht bezeichnet, sondern auch der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (stRspr; vgl. z. B. BVerfGE 28, 17 [19]; 81, 347 [355]).
  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Die 3. Kammer des Zweiten Senats hat die diesbezügliche Frage in einem Nichtannahmebeschluß jedoch für den Fall der Einwilligung des Beschuldigten in die Anwendung eines Polygraphen ausdrücklich offengelassen (BVerfG StraFo 1998, 16 m. Anm. Scherer; s. ferner den Nichtannahmebeschluß der 2. Kammer desselben Senats NStZ 1998, 523).
  • OLG Bremen, 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires

    Sind - wie vorliegend - die Beweisanträge des Betroffenen durch das Gericht beschieden worden, so kommt eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schon durch eine (lediglich) nach einfachem Recht zu Unrecht erfolgte Ablehnung der Beweiserhebung in Betracht (siehe BVerfG, Beschluss vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97, juris Rn. 11, NJW 1998, 1938; Beschluss vom 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03, juris Rn. 29, NJW 2004, 209; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).

    Als willkürlich erscheint ein Richterspruch aber nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht, während eine fehlerhafte Rechtsanwendung allein die Gerichtsentscheidung nicht willkürlich macht und von einer willkürlichen Missdeutung insbesondere nicht gesprochen werden kann, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (siehe BVerfG, Beschluss vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97, juris Rn. 11, NJW 1998, 1938; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374

    Keine veränderte Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Beweismittel (BVerfG, B.v. 7.4.1998 - 2 BvR 1827/97 - NJW 1998, 1938).
  • OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines

    Ist - wie vorliegend - der vom Gericht als Beweisantrag behandelte Antrag des Betroffenen durch das Gericht beschieden worden, so kommt eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schon durch eine (lediglich) nach einfachem Recht zu Unrecht erfolgte Ablehnung der Beweiserhebung in Betracht (siehe BVerfG, Beschluss vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97, juris Rn. 11, NJW 1998, 1938; Beschluss vom 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03, juris Rn. 29, NJW 2004, 209; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).

    Als willkürlich erscheint ein Richterspruch aber nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht, während eine fehlerhafte Rechtsanwendung allein die Gerichtsentscheidung nicht willkürlich macht und von einer willkürlichen Missdeutung insbesondere nicht gesprochen werden kann, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (siehe BVerfG, Beschluss vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97, juris Rn. 11, NJW 1998, 1938; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).

  • OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22

    Verletzung des rechtlichen Gehörs Betroffenen im Bußgeldverfahren durch Ablehnung

    aa) Sind - wie vorliegend - die (Beweis-) Anträge des Betroffenen durch das Gericht beschieden worden, kommt eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht schon durch eine lediglich nach einfachem Recht zu Unrecht erfolgte Ablehnung in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 1998, 2 BvR 1827/97, Rz. 11, Juris; Beschluss vom 06. August 2003, 2 BvR 1071/03, Rz. 29, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).

    Als willkürlich erscheint ein Richterspruch aber nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht, während eine fehlerhafte Rechtsanwendung allein die Gerichtsentscheidung nicht willkürlich macht und von einer willkürlichen Missdeutung insbesondere nicht gesprochen werden kann, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVErfG, Beschluss vom 07. April 1998, 2 BvR 1827/97, Rz. 11, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).

  • BGH, 14.10.1998 - 3 StR 236/98

    Zur Berücksichtigung der Ergebnisse eines ohne Wissen des Gerichts durchgeführten

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes greift die Verwendung des Polygraphen im Strafverfahren in unzulässiger Weise in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein, und zwar auch dann, wenn dieser mit einer derartigen Beweiserhebung einverstanden ist (BGHSt 5, 332; vgl. BVerfG NStZ 1981, 446; 1998, 523).
  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 258/98

    Lügendetektor; Polygraph; Verwerfung der Revision; Menschenwürde; Specific lie

    Die 3. Kammer des Zweiten Senats hat die diesbezügliche Frage in einem Nichtannahmebeschluß jedoch für den Fall der Einwilligung des Beschuldigten in die Anwendung eines Polygraphen ausdrücklich offengelassen (BVerfG StraFo 1998, 16 m. Anm. Scherer; s. ferner den Nichtannahmebeschluß der 2. Kammer desselben Senats NStZ 1998, 523).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 1 Ss 247/97

    Freiheitsstrafe wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern

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  • AG Demmin, 07.09.1998 - 94 Ls 182/98

    Zweigstelle Malchin, Polygrapheneinsatz im Strafverfahren

    So führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluß vom 07.04.1998 aus, ob ein Beweismittel zulässig sei, sei in erster Linie eine Frage der Auslegung und Anwendung des einfachen Verfahrensrechts (NJW 1998, 1938).
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