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   BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95   

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https://dejure.org/1998,487
BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95 (https://dejure.org/1998,487)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1998 - IX ZR 74/95 (https://dejure.org/1998,487)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1998 - IX ZR 74/95 (https://dejure.org/1998,487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit eines Sicherungsgeschäfts wegen ursprünglicher Übersicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertermittlung von Globalsicherheiten bei ursprünglicher Übersicherung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehleridentität zwischen Sicherungsabrede und dinglicher Einigung bezüglich der Realsicherheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2047
  • ZIP 1998, 684
  • MDR 1998, 730
  • WM 1998, 856
  • WM 1999, 856
  • BB 1998, 1498
  • BB 1998, 866
  • DB 1998, 1027
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
    Der in der vorliegenden Sache angerufene Große Senat für Zivilsachen hat mittlerweile entschieden (Beschl. v. 27. November 1997 - GSZ 1 u. 2/97, ZIP 1998, 235 ff, z.V.b. in BGHZ), daß bei formularmäßig bestellten, revolvierenden Globalsicherungen weder eine ausdrückliche Freigaberegelung noch eine zahlenmäßig bestimmte Deckungsgrenze noch eine Klausel für die Bewertung der Sicherungsgegenstände Wirksamkeitsvoraussetzungen sind.

    Diese Grenze ist nur für das Entstehen eines Freigabeanspruchs wegen nachträglicher Übersicherung maßgeblich (BGH, Beschl. v. 27. November 1997 aaO S. 242).

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93

    Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
    Die ursprüngliche Übersicherung läßt das Geschäft als sittenwidrig erscheinen, wenn es im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem - aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden - Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (vgl. allgemein BGHZ 86, 82, 88; 120, 272, 275; 125, 206, 209).
  • BGH, 04.10.1965 - VII ZR 185/63

    Zahlung eines Kaufpreises - Abtretung von Forderungen - Verpflichtungen aus einem

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
    Die Übersicherung muß insbesondere auf einer verwerflichen Gesinnung des Sicherungsnehmers beruhen (BGH, Urt. v. 4. Oktober 1965 - VII ZR 185/63, WM 1966, 13, 15).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
    Die ursprüngliche Übersicherung läßt das Geschäft als sittenwidrig erscheinen, wenn es im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem - aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden - Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (vgl. allgemein BGHZ 86, 82, 88; 120, 272, 275; 125, 206, 209).
  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92

    Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
    Die ursprüngliche Übersicherung läßt das Geschäft als sittenwidrig erscheinen, wenn es im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem - aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden - Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (vgl. allgemein BGHZ 86, 82, 88; 120, 272, 275; 125, 206, 209).
  • BGH, 28.04.1994 - IX ZR 248/93

    Formularmäßige Bestellung von Sicherungsgrundschulden ohne Freigabeklausel

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
    Im Falle einer ursprünglichen Übersicherung können die Sicherstellungsverträge gemäß § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein (BGH, Urt. v. 28. April 1994 - IX ZR 248/93, NJW 1994, 1796, 1798 a.E.; MünchKomm-BGB/Quack, 3. Aufl. Anh. §§ 929936 Rdnr. 93 ff; Scholz/Lwowski, Das Recht der Kreditsicherung 7. Aufl. Rdnr. 148 d).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97

    Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
    Bewertungsrisiken und -unschärfen ist dabei angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Dezember 1997 - IX ZR 47/97, WM 1998, 248, 250).
  • OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 92/94

    Kein Anspruch aus § 816 BGB wegen einer Verfügung, der der Rechtsinhaber

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 1995, 129 ff (mit Anm. v. Pape EWiR 1995, 173 und Henckel WuB I F 5. - 3.95) veröffentlicht ist, hat einen Anspruch des Klägers aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB daran scheitern lassen, daß die Beklagte als Berechtigte über die Sicherheiten verfügt habe.
  • BGH, 25.01.2011 - II ZR 196/09

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Zahlung rückständiger Umsatz- und Lohnsteuern

    Das kann sich aber nur auf die Grenze beziehen, ab der eine ursprüngliche Übersicherung zur Nichtigkeit der Sicherungsabtretung nach § 138 Abs. 1 BGB führt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2003 - IX ZR 218/02, ZIP 2003, 1256, 1259; Urteil vom 12. März 1998 - IX ZR 74/95, ZIP 1998, 684, 685).
  • BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09

    Sicherungsgrundschuld: Sittenwidrigkeit einer anfänglichen Übersicherung;

    Das setzt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Sicherungswert und dem Sicherungsinteresse sowie eine verwerfliche Gesinnung des Sicherungsnehmers voraus (BGH, Urt. v. 12. März 1998, IX ZR 74/95, NJW 1998, 2047; MünchKomm-BGB/Oechsler, aaO).

    Entscheidend ist vielmehr, welcher Erlös bei Vertragsschluss aus einer Verwertung dieser Grundpfandrechte unter Berücksichtigung der Werte der belasteten Grundstücke und des Rangs der Rechte im späteren noch ungewissen Verwertungsfall zu erwarten und wie sicher dies bei Vertragsschluss zu beurteilen war (BGH, Urt. v. 12. März 1998, IX ZR 74/95, NJW 1998, 2047; LG Dessau WM 1999, 1711, 1712).

    Die verwerfliche Gesinnung muss vielmehr dargelegt und anhand der Umstände des Einzelfalls festgestellt werden (BGH, Urt. v. 12. März 1998, aaO).

  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung

    Denn bei formularmäßig bestellten, revolvierenden Globalsicherungen sind weder eine ausdrückliche Freigaberegelung noch eine zahlenmäßig bestimmte Deckungsgrenze noch eine Klausel für die Bewertung der Sicherungsgegenstände Wirksamkeitsvoraussetzungen (BGHZ GS 137, 212, 218 ff; BGH, Urt. v. 12. März 1998 - IX ZR 74/95, ZIP 1998, 684, 685).

    bb) Im Falle einer ursprünglichen Übersicherung können Sicherstellungsverträge gemäß § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn bereits bei Vertragsschluß sicher ist, daß im noch ungewissen Verwertungsfall ein auffälliges Mißverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung bestehen wird (BGH, Urt. v. 12. März 1998 aaO S. 685; vgl. Ganter, in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 90 Rn. 352).

    (2) Die Sachdarstellung der Beklagten stellte aber auch aus einem weiteren Grunde keine geeignete Grundlage dar, um die nötigen Feststellungen zu einer anfänglichen Übersicherung in tatrichterlicher Verantwortung - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe (vgl. BGH, Urt. v. 12. März 1998 aaO S. 685) - treffen zu können.

    Da die ursprüngliche Übersicherung des Geschäfts nur dann als sittenwidrig erscheinen kann, wenn es im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist, welcher u.a. dem Inhalt des Geschäfts zu entnehmen ist (vgl. BGH, Urt. v. 12. März 1998 aaO S. 685 m.w.N.), war der Vortrag der Beklagten zu dem Verhältnis von Sicherheiten und zu sichernder Forderung auch in zeitlicher Hinsicht nicht schlüssig.

  • OLG Köln, 27.01.2009 - 3 U 84/08

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehalts in

    Vielmehr hält sie einen Vertrag, der eine anfängliche Übersicherung beinhaltet, für sittenwidrig, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung besteht (BGH, Urteil vom 12.3.1998, IX ZR 74/95, NJW 1998, 2047, Rn. 11; BGH, Urteil vom 15.5.2003, IX ZR 218/02, NJW-RR 2003, 496, Rn. 30; OLG Hamm, Urteil vom 9.10.2001, 21 U 6/01, WM 2002, 451, Rn. 35).

    Die Rechtsprechung hat für das auffällige Missverhältnis im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB keine feste Quote festgelegt; der Bundesgerichtshof hat vielmehr ausgeführt, dass die für den Freigabeanspruch bei nachträglicher Übersicherung geltende 150%-Grenze bei der ursprünglichen Übersicherung ohne Belang sei (BGH, Urteil vom 12.3.1998, a.a.O., Rn. 11).

    Denn die Klausel führt zu einer anfänglichen Übersicherung, weil ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung besteht (BGH, Urteil vom 12.3.1998, IX ZR 74/95, NJW 1998, 2047, Rn. 11; BGH, Urteil vom 15.5.2003, IX ZR 218/02, NJW-RR 2003, 496, Rn. 30; OLG Hamm, Urteil vom 9.10.2001, 21 U 6/01, WM 2002, 451, Rn. 35).

    Zudem muss schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses sicher sein, dass im noch ungewissen Verwertungsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung besteht (BGH, Urteil vom 12.3.1998, a.a.O., Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 9.10.2001, a.a.O., Rn. 28).

  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00

    Priorität bei mehrereren formularmäßigen Zweckerklärungen

    Sie setzt voraus, daß bereits bei Bestellung bzw. Abtretung der Grundschuld feststeht, daß im Verwertungsfall ein auffälliges Mißverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheiten und der gesicherten Forderung besteht (BGH, Urteil vom 12. März 1998 - IX ZR 74/95, WM 1998, 856, 857).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2015 - 9 S 280/14

    Gestaltung des Beamtenverhältnisses durch Vereinbarung; Bedingungsfeindlichkeit

    Eine ursprüngliche Übersicherung liegt vor, wenn bereits bei Vertragsschluss gewiss ist, dass im noch ungewissen Verwertungsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung bestehen wird, wobei sich das Missverhältnis nur anhand der Besonderheiten des Einzelfalls in tatrichterlicher Verantwortung ermitteln lässt (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1998 - IX ZR 74/95 -, NJW 1998, 2047 ; Armbrüster, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 138 Rn. 101).

    Davon kann ausgegangen werden, wenn der Sicherungsnehmer aus eigensüchtigen Gründen eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den berechtigten Belangen des Sicherungsgebers an den Tag legt, die nach sittlichen Maßstäben unerträglich ist (BGH, Urteil vom 12.03.1998, a.a.O., mwN; vgl. auch Roth, a.a.O., § 398 Rn. 130; von Varel, JuS 2004, 192, 195).

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 232/96

    Erstreckung des Konkursbeschlags auf geschmacksmusterrechtliche

    Wie bei allen Rechtsgeschäften ist auch für ein Sicherungsgeschäft, das zu einer anfänglichen Übersicherung führt, ein Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB nur zu bejahen, wenn das Geschäft im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (vgl. allgemein BGHZ 86, 82, 88; 120, 272, 275; 125, 206, 209 sowie insbesondere BGH, Urt. v. 12. März 1998 - IX ZR 74/95, z.V.b.).
  • OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06

    Unwirksamkeit einer Bürgschaftsverpflichtung wegen Übersicherung

    Eine ursprüngliche (oder anfängliche) Übersicherung liegt dann vor, wenn bereits bei Vertragsschluss feststeht, dass im noch ungewissen Verwertungsfall zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung ein auffälliges (krasses) Missverhältnis bestehen wird und zudem eine verwerfliche Gesinnung des Sicherungsnehmers hinzutritt (BGH, NJW 98, 2047 = WM 98, 856; Ganter, WM 98, 2045, 2047; Schimansky-Ganter, Bankrechtshandbuch, 3. Aufl. 2007, § 90 Rn. 352).

    unter Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe, die Werthaltigkeit der Sicherung genau zu ermitteln sei und sodann aufgrund der Gesamtumstände in tatrichterlichem Ermessen das Vorliegen einer Übersicherung festzustellen sei (BGH NJW 98, 2047; Schimansky-Ganter, Bankrechtshandbuch, 3. Aufl. 2007, § 90 Rn. 352c f.).

    Hiervon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn die Bank aus eigensüchtigen Gründen eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den berechtigten Belangen des Sicherungsgebers zeigt, die nach sittlichen Maßstäben unerträglich ist (BGH NJW 98, 2047).

  • OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Übersicherung und Tilgungsbestimmung bei

    Die von Anfang an bestehende Übersicherung läßt das zugrunde liegende Geschäft als sittenwidrig erscheinen, wenn es im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (BGH NJW 1998, 2047).

    Dies gilt jedoch lediglich für den Fall der nachträglichen Übersicherung, d.h. die Situation, daß die zu sichernde Forderung und der Wert der Sicherheiten nach Vertragsschluß auseinanderlaufen, nicht für den Fall einer ursprünglichen Übersicherung (BGH NJW 1998, 671, 674; NJW 1998, 2047).

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2013 - 4 U 436/12

    Internationales Sachenrecht: Grundsatz der lex rei sitae; Wirksamkeit einer

    Bewertungsrisiken und -unschärfen ist dabei angemessen Rechnung zu tragen (BGH NJW 1998, 2047).

    Davon kann ausgegangen werden, wenn der Sicherungsnehmer aus eigensüchtigen Gründen eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den berechtigten Belangen des Sicherungsgebers an den Tag legt, die nach sittlichen Maßstäben unerträglich ist (BGH NJW 1998, 2047).

  • KG, 30.08.2004 - 24 U 295/02

    Nachträgliche Tilgungsbestimmung für eine in Unkenntnis einer Teilabtretung

  • KG, 04.12.2003 - 8 U 98/03

    Sittenwidrigkeit einer Abtretungsvereinbarung wegen Übersicherung

  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14

    Begriff der anfänglichen Übersicherung

  • OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen

  • BGH, 29.06.2010 - KZR 9/08

    Teilnehmerdaten IV

  • OLG Celle, 18.02.2009 - 3 U 170/08

    Löschung von einer von zwei ideellen Miteigentümern bewilligten Grundschuld auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 105/06

    Anspruch auf Auszahlung höherer Teilbeträge aus abgetretener Witwenrente;

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05

    Pfandleihe: Gewährung eines Darlehens mit einem überhöhten Zinssatz;

  • OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09

    Wirksamkeit einer Vorausabtretung im Rahmen eines verlängerten

  • OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 7 U 195/06

    Voraussetzung der Annahme einer Übersicherung; Wertansatz abgetretener

  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 2 U 98/15

    Wirksamkeit eines Verkaufs mit Rückanmietung

  • OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 7 U 104/02

    Anfechtung nach der Gesamtvollstreckungsordnung: Zahlungsunfähigkeit des

  • OLG Köln, 17.12.2004 - 19 U 153/03

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus notarieller Grundschuldurkunde

  • OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 27 U 3/02

    Zwangsvollstreckungsverfahren wegen Darlehensforderungen gegen eine in Konkurs

  • OLG Saarbrücken, 06.11.2008 - 8 U 528/07

    Umfang des Rückgewähranspruchs bei Hinterlegung durch den Drittschuldner;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06

    Abtretung; Rangfolge; Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Personen für die

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 601/06

    Absonderungsrecht aus Sicherungsabtretung von Forderungen der

  • LG Fulda, 24.10.2019 - 5 T 229/18
  • OLG Hamm, 19.09.2018 - 12 U 34/17

    Wirksamkeit einer Forderungsabtretung

  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 246/95

    Rechtsfolgen der Unangemessenheit formularmäßger Bewertungs- und Freigabeklauseln

  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 10 W 17/09

    Pflicht des Altenteilers zur Duldung der Veräußerung eines im Verhältnis zur

  • OLG Frankfurt, 17.01.2001 - 7 U 222/99

    Globalzession zugunsten einer Bank: Hinderung unzulässiger Übersicherung und

  • OLG Jena, 21.01.2003 - 5 U 1473/01

    Voraussetzungen, Anforderungen und Zustimmungserfordernis im Hinblick auf die

  • OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01

    Widerruf eines Kreditvertrags durch den Geschäftsführer einer GmbH;

  • OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03

    Anfechtbarkeit einer Globalzession

  • OLG Celle, 01.02.2006 - 9 U 147/05

    Überschuldung einer Gesellschaft; Erstattung unzulässiger Auszahlungen; Korrektur

  • BGH, 03.09.1998 - IX ZR 178/97
  • LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07

    Grundschuld: Voraussetzungen einer ursprünglichen Übersicherung

  • OLG Hamm, 31.01.2001 - 31 U 96/99

    Schadenersatzbegehren wegen Verletzung eines Auskunftsvertrages i.R. von Arbeiten

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