Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97   

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BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97 (https://dejure.org/1997,742)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 4 B 204.97 (https://dejure.org/1997,742)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 4 B 204.97 (https://dejure.org/1997,742)
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Garagensüdwand

Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten beruht auf Landesrecht (vgl. für Baden-Württemberg: § 47 Abs. 1 Satz 2 LBO), Möglichkeit zivilrechtlicher Rechtsbehelfe ist berücksichtigungsfähig;

§ 130a VwGO, zu den Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens bei der Stellung von Beweisanträgen

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten

  • Wolters Kluwer

    Abstandsflächenrecht - Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten - Pflicht zum Einschreiten - Ermessensreduzierung - Zivilrechtliche Abwehransprüche des Nachbarn

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abstandsflächenrecht; Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten; Pflicht zum Einschreiten; Ermessensreduzierung; zivilrechtliche Abwehransprüche des Nachbarn

  • Judicialis

    BayBO 1994 § 89 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO (1994) § 89 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht: Anspruch auf baubehördliches Einschreiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2302 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 395
  • BauR 1998, 201 (Ls.)
  • BauR 1998, 319
  • ZfBR 1998, 106
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 7.68

    Geruch in der Nähe von Fleischereien - Störung der öffentlichen Ordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (im Anschluß an Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586).

    Auch die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586; vgl. auch Beschluß vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 7 B 154.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 3).

  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 B 93.88

    Baurecht - Nachbarschutz - Schwarzbau - Behördliches Einschreiten -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Ob dem Nachbarn bei der Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift - hier des Abstandsflächenrechts - ein im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null gebundener Anspruch auf behördliches Einschreiten zusteht, entscheidet sich grundsätzlich nach Landesrecht (im Anschluß an Beschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80 = NVwZ 1988, 824 = BRS 48 Nr. 161).

    Ob dem Nachbarn bei der Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift - hier einer landesrechtlichen Vorschrift des Abstandsflächenrechts - ein im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null gebundener Anspruch auf behördliches Einschreiten zusteht, entscheidet sich grundsätzlich nach dem gemäß § 137 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO irrevisiblen Landesrecht (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80 = NVwZ 1988, 824 = BRS 48 Nr. 161).

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs in den Fällen, in denen das Berufungsgericht an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens auch angesichts von Beweisanträgen festhalten will, die der Berufungsführer erst nach der Anhörungsmitteilung stellt, in der Regel genügt wird, wenn der Berufungsführer durch eine erneute Anhörungsmitteilung über das unverändert beabsichtigte Verfahren und damit auch darauf hingewiesen wird, daß das Gericht seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen werde (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 m.w.N.).

    Aus den Entscheidungsgründen eines gemäß § 130 a VwGO ergangenen Beschlusses muß allerdings erkennbar sein, daß das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und, wenn sie Beweisanträge gestellt haben, diese vorher auf ihre Erheblichkeit überprüft hat (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Die Bauaufsichtsbehörde hat die für und gegen ein Einschreiten sprechenden Gesichtspunkte sachgerecht abzuwägen und bei der Verletzung nachbarschützender Vorschriften neben dem besonderen öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände auch die Interessen des in seinen Rechten verletzten Nachbarn zu berücksichtigen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - BVerwGE 11, 95 ).
  • BVerwG, 21.10.1988 - 7 B 154.88

    Behördliches Ermessen bei immissionsschutzrechtlichem Einschreiten gegen von

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Auch die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586; vgl. auch Beschluß vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 7 B 154.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Die Anhörungsmitteilung soll den Beteiligten Gelegenheit bieten, ihre Sachargumente unter Berücksichtigung der in der erneuten Anhörung zum Ausdruck kommenden Ablehnung der Beweisanträge zu vertiefen und ggf. die Gründe darzutun, aus denen sie eine mündliche Verhandlung für sachdienlich halten (Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Ein unzulässiges Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf eine weder im Verwaltungs- noch im Verwaltungsstreitverfahren erörterte rechtliche Erwägung stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135; stRspr).
  • VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 184.14

    Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; Arbeitszeit der Erzieherinnen und

    Dies bedeutet, dass die Behörde prinzipiell verpflichtet ist, gegen rechts- und ordnungswidrige Zustände vorzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 50.82 - juris Rn. 22) und nur bei Vorliegen besonderer Umstände vom Einschreiten absehen darf oder muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 4 B 204.97 - ZfBR 1998 S. 106 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 10 N 27.14

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung - formelle und materielle Illegalität

    Auch die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich geltend zu machen, kann je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 4 B 204.97 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein

    Es kann aber im Einzelfall ermessensgerecht sein, ihn auf ein unmittelbares zivilrechtliches Vorgehen gegen den "Störer" zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1997 - 4 B 204.97 -, NVwZ 1998, 395; Urt. v. 25.2.1969 - I C 7.68 -, DVBl. 1969, 586).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1997 - 14 A 362/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6724
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1997 - 14 A 362/93 (https://dejure.org/1997,6724)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.11.1997 - 14 A 362/93 (https://dejure.org/1997,6724)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. November 1997 - 14 A 362/93 (https://dejure.org/1997,6724)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Individualforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg; Zwei-plus-Vier-Vertrag; Reparationsfrage; Polnische Verzichtserklärung; Vergütung der Zwangsarbeit

  • nrw.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Vergütung von Zwangsarbeit als Kriegsgefangener im Zweiten Weltkrieg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2302
  • DVBl 1998, 846
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

    Distomo-Prozeß vor dem BGH

    Der Senat folgt insoweit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Münster NJW 1998, 2302; OLG Stuttgart NJW 2000, 2680; OLG Hamm NJW 2000, 3577, 3579; KG KGReport 2000, 257, 259 f) und der in diesem Punkt jedenfalls im Ergebnis einhelligen Fachliteratur (vgl. Seidl-Hohenveldern Völkerrecht 9. Aufl. Rn. 1871 ff; Blumenwitz NJW 1990, 3041, 3042; Dolzer NJW 2000, 2480, 2481; Eichhorn, Reparation als völkerrechtliche Deliktshaftung [1992], S. 144 ff; v. Goetze NJW 1990, 2161, 2168; Kämmerer ArchVölkerR Bd. 37 [1999], 283 ff, 312 ff, 315; Kempen, Die deutsch-polnische Grenze nach der Regelung des Zwei-plus-Vier-Vertrages [1997], 208 ff, 218 f; Paech KritJustiz 1999, 381, 391; Rauschning DVBl. 1990, 1275, 1279 f ; ders. JuS 1991, 977, 983; Weiß JA 1991, 56, 60).
  • KG, 19.02.2001 - 9 W 7474/00

    Amtshaftung - Entschädigung von Zwangsarbeitern - polnische Staatsangehörige

    Das "Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs" vom 18. Oktober 1907 (Haager Landkriegsordnung -- HLKO) begründet ebenso wie das Genfer "Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen" vom 27. Juli 1929 als Völkervertragsrecht nur Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten Staaten, verleihen dem Einzelnen aber keine vor den innerstaatlichen Gerichten individuell durchsetzbaren subjektiven Rechte (OVG Münster NJW 1998, 2302, 2304; Hahn, Individualansprüche auf Wiedergutmachung von Zwangsarbeit im Zweiten Weltkrieg, NJW 2000, 3521; Randelzhofer, Entschädigung für Zwangsarbeit?, 1994, 23--25).

    Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz scheiden schon deshalb aus, weil dieses keine Rechtsgrundlage enthält, nach der Entschädigung für geleistete Zwangsarbeit verlangt werden kann (BVerfG NJW 1996, 2717, 2718; OVG Münster NJW 1998, 2302, 2305).

    Klarheit besteht nur insoweit, als darin ein materieller Anspruchsverzicht des polnischen Staates gegenüber Deutschland als Ganzem gesehen wird (BVerfG NJW 1975, 2287, 2290; OVG Münster NJW 1998, 2302, 2303).

    Streitig ist hingegen, ob davon auch individuelle Forderungen polnischer Staatsangehöriger erfasst werden (bejahend: wohl Randelzhofer, a.a.O., S. 70; verneinend: Landgericht Bonn, Urteil vom 24. September 1997 -- 1 O 134/92 -- zitiert nach: Klaus Barwig, Entschädigung für NS-Zwangsarbeit, 1998, S. 248, 265; Frauendorf. Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit - ein aktuelles Problem, ZRP 1999, S. 1, 4; offengelassen: BVerfG NJW 1996, 2717, 2720; OVG Münster NJW 1998, 2302, 2303 -- in der Tendenz aber wohl eher verneinend).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 11 N 42.06

    Anspruch auf Entschädigung von Kriegsgefangenen wegen Zwangsarbeit (hier: Antrag

    Die erhobenen Leistungsklagen hat das Verwaltungsgericht mit dem angegriffenen Urteil unter Hinweis auf das mit Beschluss des OVG Münster vom 13. Dezember 2004 - 14 A 813/03 - bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. November 2002 - 8 K 9902/97 - und das Urteil des OVG Münster vom 19. November 1997 - 14 A 362/93 - im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen: Aus den bis zum 8. Mai 1945 geltenden Regelungen des humanitären Völkerrechts ließen sich keine individuell durchsetzbaren Vergütungsansprüche von Kriegsgefangenen für Arbeitsleistungen während der Gefangenschaft ableiten.

    Das Verwaltungsgericht hat in Bezug auf völkerrechtliche Rechtsgrundlagen unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 19. November 1997 - 14 A 362/93 - einen Vergütungsanspruch der Kläger/innen aus dem GKGA-29 im Kern mit der Begründung verneint, unabhängig von der fehlenden objektiven Eignung der Art. 27 Abs. 3 und Art. 34 Abs. 2 GKGA-29 als Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch, stehe ihrer unmittelbaren Anwendung als innerstaatliches Recht auch der Umstand entgegen, dass es an Bestimmungen über ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit fehle.

    Schließlich führt der Hinweis darauf, dass das OVG Münster im Urteil vom 19. November 1997 - 14 A 362/93 - die Revision zugelassen hatte, nicht weiter.

  • OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00

    Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem

    Die Erledigung der Reparationsfrage gilt jedoch auch im Verhältnis zu Dänemark (vgl. zur Erstreckung auf Polen: OVG Münster NJW 1998, 2302, 2303).
  • SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97

    Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943

    Darüber hinaus ist an den Tatbestand der oft unter schwersten unerträglichen Bedingungen geleisteten "Zwangsarbeit als solche" eine gesetzliche oder anderweitig geregelte Entschädigungsleistung bis zu dem am 12. August 2000 in kraft getretenen Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom 2. August 2000 (BGBl I S 1263) nicht geknüpft worden (vgl Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 19. Januar 2001 - 4 W 47/99-, des OLG Koblenz vom 30. Oktober 2000 - 10 W 542/00 - OLGR Koblenz 2001, S 30 ff, des Kammergerichts (KG) Berlin vom 6. Juni 2000 - 9 W 2104/00 - KGR Berlin 2000, S 257 ff, des KG Berlin vom 23. Mai 2000 - 14 W 1577/00 -, des Landgerichts (LG) Berlin vom 1. Februar 2000 - 2 O 199/99 - Neue Juristische Wochenschrift 2000, S 1958 f, und des LG Hamburg vom 19. Mai 1999 - 302 0 108/99 - Neue Juristische Wochenschrift 1999, S 2825; Urteile des OLG Stuttgart vom 20. Juni 2000 - 12 U 37/00 - Neue Juristische Wochenschrift 2000, S 2680 ff, des LG Stuttgart vom 24. November 1999 - 24 O 192/99 -, und des OLG Köln vom 3. Dezember 1998 - 7 U 222/97 - Neue Juristische Wochenschrift 1999, S 1555 ff; Hermann-Josef Brodesser / Bernd Josef Fehn /Tilo Franosch / Wilfried Wirth, Wiedergutmachung und Kriegsfolgenliquidation: Geschichte - Regelungen - Zahlungen, 2000, S 192 ff; Christian Tomuschat, Rechtsansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik Deutschland, Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrecht 1999, S 237 ff; Burkhard Heß, Entschädigung für NS-Zwangsarbeit vor US-amerikanischen und deutschen Zivilgerichten, Die Aktiengesellschaft 1999, S 145, 150; ders., Intertemporales Privatrecht, 1998, S 260 ff; Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 19. November 1997 - 14 A 362/93 - Neue Juristische Wochenschrift 1998, S 2302 ff; Beschluss des BVerfG vom 13. Mai 1996 - 2 BvL 33/93 - Neue Juristische Wochenschrift 1996, S 2717 ff; BT-Drucksachen 14/1694, 14/765, 14/554, 13/8956, 13/4787 und 10/6287; Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag Niedersachsen vom 10. Juli 1998: Entschädigungszahlungen für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter durch den VW-Konzern, Drucksache 14/102; vgl zu den Holocaust-Prozessen in den USA: Christoph J. M. Safferling, Zwangsarbeit vor US-amerikanischen Gerichten, Neue Juristische Wochenschrift 2000, S 1922 ff; Karl Doehring, Zwangsarbeit und Reparationen, Die Aktiengesellschaft 2000, S 69 ff; Heribert Hirte, Sammelklagen - Fluch oder Segen? - Ein Blick in die amerikanische Diskussion, Versicherungsrecht 2000, S 148 ff; August Reinisch, NS-Verbrechen und political questions: Könnten deutsche Unternehmen von ehemaligen Zwangsarbeitern vor US-Gerichten verklagt werden? Anmerkungen zu Burger-Fischer et al.
  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik

    Die Reparationsfrage war mit Inkrafttreten des Vertrages am 14. Oktober 1990 erledigt (vgl. auch OVG Münster, NJW 1998, 2302, 2303).
  • VG Gelsenkirchen, 09.09.2016 - 6 K 5470/15

    Kriegsgegangener; Haager Landkriegsordnung

    vgl. ausführlich zu dieser Frage OVG NRW, Urteil vom 19. November 1997 - 14 A 362/93 -, (betreffend die Genfer Kriegsgefangenen-Konvention) und zuletzt noch (in einem ähnlichen Fall wie dem vorliegenden) Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 5. August 2014 - S 11 So 23 77/13 -.
  • OLG Schleswig, 19.01.2001 - 4 W 47/99

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik

    Die eingetretene Hemmung dürfte jedoch nach zunehmend gefestigter Rechtsprechung mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990, des sog. Zwei-plus-Vier-Vertrags, geendet haben (vgl. OVG Münster, NJW 1998, 2302 ff; LG Berlin, NJW 2000, 1958 f; KG OLG R 2000, 257, 259 f; ferner LG Stuttgart und Hannover nach FAZ vom 26.01. und 02.12.2000).
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2014 - 6 K 4638/14

    Unterhalt; Kriegsgefangener; Nichtkombattant; Haager Landkriegsordnung

    vgl. ausführlich zu dieser Frage OVG NRW, Urteil vom 19. November 1997 - 14 A 362/93 -, (betreffend die Genfer Kriegsgefangenen-Konvention) und zuletzt noch (in einem ähnlichen Fall wie dem vorliegenden) Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 5. August 2014 - S 11 So 23 77/13 -.
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