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   BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97   

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BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97 (https://dejure.org/1998,1123)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1998 - 1 StR 64/97 (https://dejure.org/1998,1123)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97 (https://dejure.org/1998,1123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2372
  • NJW 1998, 2373
  • NStZ 1998, 564 (Ls.)
  • StV 1998, 368
  • DVBl 1998, 600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1997 (BGHSt 43, 96 ff. = NStZ 1997, 540 ff.; zust. Anm. Ransiek NStZ 1997, 519 ff.; krit. Haft NStZ 1998, 29 f.) entschieden, daß der durch privatrechtlichen Vertrag in die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe von Werkleistungen durch eine Gebietskörperschaft eingeschaltete Prüf- und Planungsingenieur kein Amtsträger ist, wenn kein besonderer öffentlich-rechtlicher Bestellungsakt vorliegt.

    Die Einwände der Revision des Angeklagten K. gegen die Schuldsprüche wegen Betrugs (Tatkomplex I, Tatkomplex IV Fälle 1 und 2) sind unbegründet, weil der Angeklagte in diesen Fällen das Bestechungsgeld in die Angebotssumme "angebotserhöhend" eingerechnet hat (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1997, NStZ 1997, 540, 542, insoweit in BGHSt 43, 96 ff. nicht abgedruckt).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    In diesen Fällen ist es für das Revisionsgericht rekonstruierbar, daß die tatrichterliche Überzeugung nicht auf der dafür benannten Urkunde beruhen kann (BGHSt 29, 18, 21; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 115).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Dies kann vielmehr (grundsätzlich tatmehrheitlich) den Tatbestand des Betruges erfüllen (BGHSt 34, 379, 390; vgl. § 298 StGB n.F.), was verdeutlicht, daß solche Handlungen der Bestechung nicht mehr zugeordnet werden.
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    In diesen Fällen ist es für das Revisionsgericht rekonstruierbar, daß die tatrichterliche Überzeugung nicht auf der dafür benannten Urkunde beruhen kann (BGHSt 29, 18, 21; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 115).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Dies bedeutet für Bestechung, daß die Tat beendet ist, wenn der Beamte die Amtshandlung vollzogen hat und (gegebenenfalls) der ihm dafür versprochene Vorteil in seinem letzten Stück gewährt worden ist (vgl. BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347).
  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Beendet ist sie mit der Ausführung der zum Tatbestand gehörenden Handlungen (vgl. BGHSt 16, 207, 208; 24, 218, 220; BGHR StGB § 78 a Satz 1 Abfallagerung 1), bei Erfolgsdelikten mit dem Eintritt des zum Tatbestand gehördenden Erfolges (§ 78 a Satz 2 StGB).
  • BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Daneben stützt sich das Landgericht ausschließlich auf den erzielten Gewinn, während nach § 30 OWiG vorrangig auf den Unrechtsgehalt der Bezugstat und deren Auswirkungen für den geschützten Ordnungsbereich abzuheben ist (BGH wistra 1991, 268, 269).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Dies bedeutet für Bestechung, daß die Tat beendet ist, wenn der Beamte die Amtshandlung vollzogen hat und (gegebenenfalls) der ihm dafür versprochene Vorteil in seinem letzten Stück gewährt worden ist (vgl. BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347).
  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    Beendet ist sie mit der Ausführung der zum Tatbestand gehörenden Handlungen (vgl. BGHSt 16, 207, 208; 24, 218, 220; BGHR StGB § 78 a Satz 1 Abfallagerung 1), bei Erfolgsdelikten mit dem Eintritt des zum Tatbestand gehördenden Erfolges (§ 78 a Satz 2 StGB).
  • BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
    In diesen Fällen ist es für das Revisionsgericht rekonstruierbar, daß die tatrichterliche Überzeugung nicht auf der dafür benannten Urkunde beruhen kann (BGHSt 29, 18, 21; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 115).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Die Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist in diesem Sinne erst mit der letzten Annahme des von der Unrechtsvereinbarung umfassten Vorteils beendet (BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; Tröndle/ Fischer, StGB 53. Aufl. § 299 Rdn. 21; Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 299 Rdn. 31; vgl. auch BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347; BGHR StGB § 334 Verjährung 1; jeweils zu §§ 331 ff. StGB).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Es beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4 und 14).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10

    Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

    (ee) Die Amtsträgereigenschaft eines Vertragsarztes wird nach alldem auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass dieser seine Tätigkeit freiberuflich und bezüglich der Behandlungs- und Verordnungstätigkeit weisungsunabhängig ausübt (aA Geis, wistra 2007, 361, 364; Taschke, StV 2005, 406, 409); denn die freiberufliche Ausübung der übertragenen Aufgaben steht der Amtsträgereigenschaft jedenfalls dann nicht entgegen, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, NJW 1998, 2373: freiberuflich tätiger Bauingenieur).
  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Urteile vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, NJW 1998, 2373; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 303 ff.; ferner Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513; Beschluss vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308, 309).

    (2) Dieser rechtlichen Beurteilung steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Amtsdelikten der Bestechlichkeit und der Bestechung nicht entgegen, wonach nachfolgende Handlungen des Bestechenden, die die pflichtwidrige Diensthandlung des Bestochenen lediglich ausnutzen, für die Beendigung des Delikts deshalb ohne Belang sind, weil sie außerhalb der Erfüllung der Unrechtsvereinbarung liegen (so Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, NJW 1998, 2373; vgl. auch Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 305).

    Überdies hatte der Bestechende in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, aaO) die Handlungen gerade gegenüber dritten, nicht an der Unrechtsvereinbarung beteiligten Personen vorgenommen.

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Für dieses der Bestechlichkeit spiegelbildlich gegenüberstehende Vergehen wird allgemein von einem identischen Beendigungszeitpunkt ausgegangen (vgl. BGH NJW 1998, 2373; 2006, 925, 927; Kuhlen aaO § 333 Rdn. 17, § 334 Rdn. 12; Korte aaO § 333 Rdn. 46; Lemke aaO § 78a Rdn. 4; Fischer aaO § 78a Rdn. 8; Jähnke aaO § 78a Rdn. 5; Schmid aaO § 78a Rdn. 5; Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4).

    Nur nachfolgende Handlungen des Bestechenden, die die pflichtwidrige Diensthandlung ausnutzen, sind für die Beendigung der Bestechung ohne Belang; denn sie liegen außerhalb der Erfüllung der Unrechtsvereinbarung (vgl. BGH NJW 1998, 2373; Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4).

    In der Entscheidung NJW 1998, 2373 hat der Bundesgerichtshof, nachdem die pflichtwidrige Diensthandlung in jedenfalls verjährter Zeit vorgenommen worden und die versprochene Zahlung unterblieben war, auf den Zeitpunkt der Unrechtsvereinbarung abgestellt und es ausdrücklich offen gelassen, ob die Diensthandlung für den Verjährungsbeginn relevant sein könne.

  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09

    Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und

    Die Kammer verkennt nicht, dass die Rechtsprechung hierbei im Regelfall auch die über den einzelnen Auftrag hinausgehende längerfristige Tätigkeit für die öffentliche Verwaltung alleine als Bestellung hat ausreichen lassen (vgl. BGHSt 43, 96; BGHSt 52, 290 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 25); BGH NJW 98, 2373).

    So hat der Bundesgerichtshof (NJW 98, 2373) etwa die Bestellung eines freiberuflichen Ingenieurs ausschließlich auf dessen langjährige und intensive Verbindung mit einer Stadtverwaltung gestützt.

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Entscheidend ist, daß für den Normadressaten deutlich wird, daß mit dem Auftrag besondere Verhaltenspflichten verbunden sind (BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 - Amtsträger 4).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 29. Januar 1997 - 1 StR 64/97 (NJW 1998, 2373) steht dem schon deswegen nicht entgegen, weil anders als im hier vorliegenden Fall dort nicht aufgeklärt werden konnte, aus welchen Gründen die versprochene Zahlung an den bestochenen städtischen Angestellten unterblieb.
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Sie ist in der Heranziehung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu sehen, wenn diese mit einer auf eine gewisse Dauer angelegten Eingliederung verbunden ist (BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4).

    Sie beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4).

  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Im Hinblick auf seine herausgehobene Position als Geschäftsführer der Gesellschaft reicht hier für die Bestellung bereits aus, daß ihm dauerhaft Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur eigenständigen Wahrnehmung übertragen wurden und er demnach in die Organisation der Gesellschaft fest eingegliedert war (vgl. BGHSt 43, 370, 379 f.; Eser in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 11 Rdn. 27; Rudolphi in SK-StGB § 11 Rdn. 26; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 11 Rdn. 32; für den anders gelagerten Fall eines freiberuflich für die Verwaltung tätig werdenden Bauingenieurs vgl. BGHSt 43, 96, 105 und BGH NJW 1998, 2373 f.).
  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09

    Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
  • LG Cottbus, 23.08.2006 - 22 Ns 9/06
  • OLG Celle, 02.08.2016 - 1 Ws 358/16

    Amtsträger; Bestechlichkeit; Sachkundeprüfung; Schießsportverein;

  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

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