Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1997 - 3 StR 394/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 2375 (Ls.)
  • NStZ 1998, 191
  • NStZ 1998, 346 (Altvater)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 579/00  

    Minder schwerer Fall des Totschlages; Extensiver Notwehrexzeß; Furcht;

    Anhaltspunkte dafür, daß die tatauslösende Spannungssituation auch dem Angeklagten zuzurechnen gewesen wäre, bestehen aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht; damit kam eine Ablehnung der Voraussetzungen des § 213 1. Alternative StGB wegen fehlender Schuldlosigkeit des Totschlägers (vgl. BGH NStZ 1996, 33; 1998, 191, 192) nicht in Betracht.
  • BayObLG, 19.03.2002 - 3 ObOWi 86/01  

    Verteilung politischer Schriften an Kraftfahrer bei Ampelstop - Sondernutzung

    Allerdings wird zumindest das nichtgewerbliche und unaufdringliche Verteilen von Handzetteln und dergleichen an Fußgänger, gerade wenn dies zur politischen Meinungsäußerung geschieht, als Form des - nicht erlaubnispflichtigen - kommunikativen Gemeingebrauchs eingeordnet, wenn dies in verkehrsberuhigten Zonen, in Fußgängerbereichen oder auf Gehsteigen ohne ins Gewicht fallende Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs geschieht (vgl. etwa BVerfG BayVBl 1992, 83; BVerwG NJW 1997, 406; BVerwGE 84, 71; 56, 63; 35, 326; BayVGH BayVBl 1996, 665; 1978, 602; OLG Düsseldorf NJW 1998, 2375; OLG Stuttgart VRS 90, 217; OVG Bremen GewArch 1997, 285; OVG Lüneburg NVwZ-RR 1996, 247 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 03.12.2004 - 143/04  

    Zulässigkeit eines durch die Deutsche Bahn AG ausgesprochenen Bahnhofsverbots;

    Deshalb ist die Auseinandersetzung um öffentlich-rechtliche Aufenthaltsverbote (Übersicht bei Hecker in NVwZ 2003, 1334) und um die Reichweite des Gemeingebrauches bei öffentlichen Wegen (vgl. OLG Düsseldorf in NJW 1998, 2375, 2376 m.w.N.: Entwicklung hin zum allgemein zugänglichen Forum der Kontaktaufnahme und Kommunikation) hier ohne Bedeutung.
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  • VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98  

    Straßenverkauf von Zeitungen als Sondernutzung

    Ob dies auch dann gilt, wenn die individuelle Meinungsäußerung auf der Straße mit der Verfolgung kommerzieller Interessen einhergeht, ist fraglich (offengelassen im Beschluss des VGH vom 12.06.1996, a.a.O.; vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl.v. 08.04.1998 - 5 Ss (Owi) 394/97 -, NJW 1998, 2375: Gemeingebrauch bis zur Grenze der Kostendeckung).
  • VG Düsseldorf, 23.06.2006 - 15 K 460/04  
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Frage der Überschreitung der Grenzen des Gemeingebrauchs nach dem äußeren Erscheinungsbild der in Rede stehenden Nutzung, vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. November 1995 - 12 L 1856/93 -, NVwZ-RR 1996, 247, oder nach der Motivation und inneren Zweckrichtung des Benutzers, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Juli 1996 - 5 S 472/96 -, NVwZ 1998, 91, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. April 1998 - 5 Ss (OWi) 294/97m NJW 1998, 2375, zu beurteilen ist.
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