Rechtsprechung
   BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1990
BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96 (https://dejure.org/1996,1990)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.1996 - 1Z BR 97/96 (https://dejure.org/1996,1990)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 1Z BR 97/96 (https://dejure.org/1996,1990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbewegliches Vermögen als Nachlass im Sinn des Rechtsanwendungsgesetzes der DDR; Rechtsfolgen der Nachlassspaltung; Voraussetzungen der Nachlassspaltung; Bestimmung der erbrechtlichen Verhältnisse nach dem Recht der früheren DDR; Eigentum oder andere Rechte an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2100; EGZGB -DDR § 8
    Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 241
  • NJ 1997, 54
  • FamRZ 1997, 391
  • Rpfleger 1997, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96
    Auch wenn nach der den Vorbescheid bestätigenden Entscheidung des Landgerichts vom 21.3.1994 der dort angekündigte Erbschein erteilt worden ist, ist gegen den landgerichtlichen Beschluß die weitere Beschwerde mit dem Ziel der (von den Beschwerdeführern angestrebten) Einziehung dieses Erbscheins gegeben (BayObLGZ 1982, 236/239 und 1996, 69/73).

    Allein durch Zeitablauf haben sie die vom Gesetzgeber ohne Befristung eingeräumte Rechtsmittelbefugnis nicht verwirkt (BayObLGZ 1996, 69/72).

  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96
    Da ihn der Senat nicht selbst einziehen kann (§ 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB ), ist mit bindender Wirkung die Einziehung durch das Nachlaßgericht anzuordnen (vgl BayObLGZ 1994, 169/177).
  • BayObLG, 30.11.1995 - 1Z BR 86/95

    Zur Wirkung aufeinander folgender letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 2 bis 4 ergibt sich jedenfalls daraus, daß das Landgericht ein Erbrecht dieser Beteiligten hinsichtlich eines der Nachlaßspaltung unterliegenden Vermögensteils verneint hat und durch diese für das Nachlaßgericht bindende Auffassung die von den Beteiligten auch hinsichtlich dieses Vermögensteils in Anspruch genommene Miterbenstellung beeinträchtigt wird (§ 20 Abs. 1 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1996, 826 ).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96
    In einem solchen Fall ist nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung in entsprechender Anwendung von Art. 28 EGBGB a.F. (= Art. 3 Abs. 3 EGBGB n.F.) gemäß § 25 Abs. 2 RRG -DDR Nachlaßspaltung eingetreten, soweit zum Nachlaß das Eigentum oder andere Rechte an Grundstücken oder Gebäuden in der früheren DDR gehören (BGH FamRZ 1995, 1567/1568 f.; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 1922 Rn. 8 m.w.N.).
  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96
    Der Bundesgerichtshof folgert hieraus in seiner nach dem Beschluß des Landgerichts ergangenen Entscheidung, daß ein gegenständlich beschränkter Erbschein nicht erteilt werden darf, wenn außer derartigen Ansprüchen keine anderen Rechte an Immobilienvermögen in der früheren DDR vorhanden sind; ein gleichwohl erteilter gegenständlich beschränkter Erbschein ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs einzuziehen (BGH aaO; kritisch, im Ergebnis aber gleichwohl dem Bundesgerichtshof folgend KG Rpfleger 1996, 111/112).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.1992 - 3 W 172/91

    Weitere Beschwerde wegen Erteilung eines Erbscheins betreffend unbewegliches

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96
    Offenbleiben kann, ob auch die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft wirksam ist, die von einem bundesdeutschen Erblasser in einer nach dem Inkrafttreten des ZGB -DDR errichteten letztwilligen Verfügung getroffen worden ist (vgl. dazu die durch das Landgericht in Bezug genommene Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474/1475).
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96
    Jedoch ist regelmäßig davon auszugehen, daß er mit einer ausdrücklichen Erbeinsetzung ohne nähere Bestimmung über deren Umfang sein gesamtes Vermögen und damit alle Nachlaßteile erfassen will (vgl. BayObLGZ 1995, 79/88 f.).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96
    Auch wenn nach der den Vorbescheid bestätigenden Entscheidung des Landgerichts vom 21.3.1994 der dort angekündigte Erbschein erteilt worden ist, ist gegen den landgerichtlichen Beschluß die weitere Beschwerde mit dem Ziel der (von den Beschwerdeführern angestrebten) Einziehung dieses Erbscheins gegeben (BayObLGZ 1982, 236/239 und 1996, 69/73).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05

    Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines

    Anders als in einem Fall, der dem OLG Düsseldorf zur Entscheidung vorlag und in dem das Gericht die Videoaufzeichnung ausnahmsweise für zulässig erachtete (NJW 1998, 241: öffentlich begangene Körperverletzung), steht hier auch weder eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin noch die eines höheren Rechtsguts der Klägerin in Rede (z.B. körperliche Unversehrtheit, Leben).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FamRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182).
  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

    Interlokalen Nachlaßspaltung

    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FarftRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471).

    Eine vor dem 1.1.1976 angeordnete Vor- und Nacherbfolge blieb jedoch gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EGZGB in Kraft (BayObLG FamRZ 1997, 391/392; KG ZEV 1995, 372; OLG Naumburg ZEV 1999, 271; MünchKomm/Leipold aaO Rn. 228).

  • BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99

    Nachlassspaltung aufgrund in der ehemaligen DDR enteigneter Grundstücke

    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH FamRZ 1995, 481 ; BayObLGZ FamRZ 1997, 391 ).

    Der Erblasser kann die Erbfolge für jeden Nachlaßteil gesondert regeln; er kann hinsichtlich des einen Teils kraft Gesetzes, hinsichtlich des anderen kraft letztwilliger Verfügung beerbt werden (BayObLG FamRZ 1997, 391/392; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122).

  • BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98

    Auswirkungen der unterbliebenen Anhörung möglicher gesetzlicher Erben im

    die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH DtZ 1996, 84/85; FamRZ 1995, 481 ; BayObLG FamRZ 1997, 391 ).

    Der Erblasser kann die Erbfolge für jeden Nachlaßteil gesondert regeln; er kann hinsichtlich des einen Teils kraft Gesetzes, hinsichtlich des anderen Teils kraft letztwilliger Verfügung beerbt werden (BayObLG FamRZ 1997, 391/392; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122).

  • OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01

    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch

    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH, FamRZ 1995, 481 ; BayObLG, FamRZ 1997, 391 ; FamRZ 2000, 989, 990; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1922 Rdnr. 8)).
  • OLG Naumburg, 19.05.1998 - 11 U 36/98

    Anspruch eines testamentarischen Nacherben einer Erblasserin auf Zustimmung zur

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht