Rechtsprechung
BGH, 23.04.1998 - III ZR 194/96 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Schiedsvertrages zwischen deutschen und jugoslawischen/ kroatischen Unternehmen
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wirksamkeit eines Schiedsvertrags zwischen einem deutschen und jugoslawisch/kroatischen Unternehmen
- unalex.eu
Art. 11 EVÜ
Regelungsinhalt - Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren Aufhebungs-/Versagungsgründe: - Unwirksamkeit/Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung
- Judicialis
ZPO § 1041 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; EGBGB Art. 7 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 12; ; EuÜbK ü. d. internat. Handelsgerichtsbarkeit Art. VI Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines Schiedsvertrages zwischen einem deutschen und einem jugoslawischen/kroatischen Unternehmen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 16.09.1994 - 15 O 318/93
- BGH, 23.04.1998 - III ZR 194/96
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2452
- MDR 1998, 976
- WM 1998, 1791
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93
Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages …
Auszug aus BGH, 23.04.1998 - III ZR 194/96
c) Die in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörterte Frage, ob die jugoslawischen Außenhandelsbestimmungen in Verbindung mit dem Obligationenrecht, welche die fehlende Rechtsfähigkeit der Antragsgegnerin für Außenhandelsverträge herbeiführten, als international zwingende Normen (Eingriffsnormen) anzusehen und als solche für die deutschen Gerichte unbeachtlich sind (vgl. hierzu Fischer, IPRax 1996, 332, 333 und BGHZ 31, 367, 371 f; 64, 183, 188 f; 128, 41, 52), ist zu verneinen. - BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73
August Vierzehn
Auszug aus BGH, 23.04.1998 - III ZR 194/96
c) Die in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörterte Frage, ob die jugoslawischen Außenhandelsbestimmungen in Verbindung mit dem Obligationenrecht, welche die fehlende Rechtsfähigkeit der Antragsgegnerin für Außenhandelsverträge herbeiführten, als international zwingende Normen (Eingriffsnormen) anzusehen und als solche für die deutschen Gerichte unbeachtlich sind (vgl. hierzu Fischer, IPRax 1996, 332, 333 und BGHZ 31, 367, 371 f; 64, 183, 188 f; 128, 41, 52), ist zu verneinen. - BGH, 17.12.1959 - VII ZR 198/58
Interzonales Recht. Klagerecht des Zessionars
Auszug aus BGH, 23.04.1998 - III ZR 194/96
c) Die in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörterte Frage, ob die jugoslawischen Außenhandelsbestimmungen in Verbindung mit dem Obligationenrecht, welche die fehlende Rechtsfähigkeit der Antragsgegnerin für Außenhandelsverträge herbeiführten, als international zwingende Normen (Eingriffsnormen) anzusehen und als solche für die deutschen Gerichte unbeachtlich sind (vgl. hierzu Fischer, IPRax 1996, 332, 333 und BGHZ 31, 367, 371 f; 64, 183, 188 f; 128, 41, 52), ist zu verneinen. - OLG Bremen, 30.05.1996 - 2 U 120/94
Auszug aus BGH, 23.04.1998 - III ZR 194/96
v. 30.5.96 - 2 U 120/94.
- OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
Werkvertrag zwischen einer Druckerei und dem Mitglied einer losen …
Eine analoge Anwendung von Art. 12 EGBGB ist für juristische Personen erwogen worden (offengelassen in BGH NJW 1998, 2452), aber jedenfalls für nicht rechtsfähige ausländische Gesellschaften unzulässig.