Rechtsprechung
   AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 10.12.1997 - 3 C 527/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7395
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 10.12.1997 - 3 C 527/97 (https://dejure.org/1997,7395)
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Entscheidung vom 10.12.1997 - 3 C 527/97 (https://dejure.org/1997,7395)
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 3 C 527/97 (https://dejure.org/1997,7395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bund der Energieverbraucher

    Klage auf Zahlung des vollen Strompreises wird nach Einwand der Unbilligkeit zurückgewiesen, rechtskräftig.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strom; Tarif; Billigkeit; Darlegungslast; Daseinsvorsorge; Stromversorgungsvertrag; Preisgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2540
  • NZM 1998, 453
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    b) Dem steht nicht entgegen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - VII ZR 77/86, WM 1987, 295 = NJW 1987, 1828 unter II 3 a; Senat, Urteil vom 2. Oktober 1991 - VIII ZR 240/90, WM 1991, 2065 = NJW-RR 1992, 183 unter I; siehe auch OLG Celle NJW-RR 1993, 630 f.; AG Bad Neuenahr-Ahrweiler NJW 1998, 2540 f.) und allgemeiner Meinung im Schrifttum (Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke, Recht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, Bd. 1 § 30 Rdnr. 56 AVBEltV; siehe auch Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 315 Rdnr. 59) die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Strompreises das Versorgungsunternehmen trifft.
  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

    Dementsprechend ist der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten, der es nach der Rechtsprechung des Senats (NZM 1998, 453 = ZMR 1998, 673) erfordert, daß bereits in der Regelung der Teilungserklärung die Sondernutzungsrechte in ihrer Anzahl, in ihrer räumlichen Lage auf dem Grundstück und in ihrer Ausdehnung näher konkretisiert werden.
  • LG Berlin, 31.07.2001 - 55 S 369/00
    Denn es sei regelmäßig davon auszugehen, dass die für die Stromtarife zuständige genehmigende Behörde ihre Kontrollfunktion als außenstehende und objektive Dritte den Vorgaben der Bundestarifordnung Elektrizität gemäß ausübe (AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, NJW 1998, 2540).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht