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AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 10.12.1997 - 3 C 527/97 |
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AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 3 C 527/97 (https://dejure.org/1997,7395)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bund der Energieverbraucher
Klage auf Zahlung des vollen Strompreises wird nach Einwand der Unbilligkeit zurückgewiesen, rechtskräftig.
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Strom; Tarif; Billigkeit; Darlegungslast; Daseinsvorsorge; Stromversorgungsvertrag; Preisgenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2540
- NZM 1998, 453
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02
Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen
b) Dem steht nicht entgegen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - VII ZR 77/86, WM 1987, 295 = NJW 1987, 1828 unter II 3 a; Senat, Urteil vom 2. Oktober 1991 - VIII ZR 240/90, WM 1991, 2065 = NJW-RR 1992, 183 unter I; siehe auch OLG Celle NJW-RR 1993, 630 f.; AG Bad Neuenahr-Ahrweiler NJW 1998, 2540 f.) und allgemeiner Meinung im Schrifttum (…Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke, Recht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, Bd. 1 § 30 Rdnr. 56 AVBEltV;… siehe auch Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 315 Rdnr. 59) die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Strompreises das Versorgungsunternehmen trifft. - OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer
Dementsprechend ist der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten, der es nach der Rechtsprechung des Senats (NZM 1998, 453 = ZMR 1998, 673) erfordert, daß bereits in der Regelung der Teilungserklärung die Sondernutzungsrechte in ihrer Anzahl, in ihrer räumlichen Lage auf dem Grundstück und in ihrer Ausdehnung näher konkretisiert werden. - LG Berlin, 31.07.2001 - 55 S 369/00 Denn es sei regelmäßig davon auszugehen, dass die für die Stromtarife zuständige genehmigende Behörde ihre Kontrollfunktion als außenstehende und objektive Dritte den Vorgaben der Bundestarifordnung Elektrizität gemäß ausübe (AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, NJW 1998, 2540).