Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.11.1997

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1997 - 5 StR 561/97   

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https://dejure.org/1997,3882
BGH, 26.11.1997 - 5 StR 561/97 (https://dejure.org/1997,3882)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1997 - 5 StR 561/97 (https://dejure.org/1997,3882)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1997 - 5 StR 561/97 (https://dejure.org/1997,3882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verkündung eines Urteils in Abwesenheit des Verteidigers - Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts - Vom Staatsrat der DDR beschlossene Amnestie für Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts - Annahme prozessualer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 336; StPO § 338 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    StGB § 336 ; StPO § 338 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2542 (Ls.)
  • NStZ 1998, 209
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 5 StR 561/97
    Allein die Nichteinhaltung solcher Formerfordernisse vermag den Vorwurf der Rechtsbeugung noch nicht zu rechtfertigen (vgl. auch BGHR StGB § 336 Rechtsbeugung 10).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Der andere Teil dieser "Bewältigungsstrategien" bestand in der Einrichtung hoher Hürden im Anwendungsbereich relativer Revisionsgründe für eine Ursächlichkeit des Formverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 3 StR 268/99 -, StV 1999, S. 585; Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ), in der Aufweichung der unbedingten Aufhebungswirkung absoluter Revisionsgründe (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 -, BeckRS, Abs.-Nr. 4 f. m.w.N.; dazu Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ; Mehle, in: Festschrift für Dahs, 2005, S. 381 ) und in der - vor allem beim absoluten Revisionsgrund des Fehlens notwendiger Verteidigung bemühten - Figur der Verwirkung von Verfahrensrügen infolge "dysfunktionalen Verteidigerverhaltens" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 5 StR 307/97 -, NStZ-RR 1998, S. 18; BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 5 StR 561/97 -, NStZ 1998, S. 209; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97 -, NStZ 1998, S. 267 [nicht tragend]; vgl. weiter BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 77/97 -, NStZ 1997, S. 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07 -, BeckRS).
  • BGH, 21.02.2024 - 3 StR 480/23
    Der Angeklagte hat das Anfechtungsrecht durch die Antragstellung auch nicht verwirkt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5 Rn. 10 f.; Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 612/12, BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 1 Ausschluss 4 Rn. 16; s. auch BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 5 StR 561/97, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 4; Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97, NStZ 1998, 267; Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 494/05, BGHR StPO § 218 Ladung 6; vom 15. Dezember 2005 - 1 StR 411/05, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 16 Rn. 14 ff.).
  • OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 Ss 79/13

    Strafverteidigung: Pflichtwidrigkeit bei Nichtfortführung der Verteidigung

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft zitierte Entscheidung BGH NStZ 1998, 209 ist nicht einschlägig.
  • BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05

    Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines

    b) Der Verfahrensrüge muss jedenfalls deshalb der Erfolg versagt werden, weil sie auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Angeklagten gestützt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 494/05 -, BGH NStZ 2002, 217; NStZ 2000, 606; NStZ 1998, 267; NStZ 1998, 209; NStZ 1997, 451; NStZ"1993, 198 jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

    Handelt es sich - wie vorliegend - um eine Verletzung unverzichtbarer Vorschriften, so spricht ferner gerade die Unverzichtbarkeit dafür, dass die Vorschrift für den Gang des Verfahrens derart wichtig ist, dass sogar selbst ein arglistiges Verhalten dem Beschwerdeführer das Rügerecht nicht nehmen kann (Ernst-Walter Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 337 Rn. 284 mit weiteren Nachweisen; a.A. wohl: BGH, NStZ 1998, 209).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9359
BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97 (https://dejure.org/1997,9359)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.1997 - 3 St 3/97 (https://dejure.org/1997,9359)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 1997 - 3 St 3/97 (https://dejure.org/1997,9359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StGB § 30 Abs. 1, § 129a Abs. 1, 3
    Werben für terroristische Vereinigung - Versuchte Anstiftung zur Gründung einer terroristischen Vereinigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2542
  • NStZ 1998, 250 (Ls.)
  • JR 1999, 81
  • BayObLGSt 1997, 158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.03.1995 - 3 St 13/94
    Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97
    So, wie der Gesetzgeber einerseits der geringeren kriminellen Intensität des bloßen Werbens für eine derartige Vereinigung im Vergleich zur Gründung oder der mitgliedschaftlichen Beteiligung durch einen gesonderten, milderen Strafrahmen (§ 129 a Abs. 3 StGB ) Rechnung getragen hat, ist andererseits zu berücksichtigen, daß wegen der weitgefaßten Tatbestandsbeschreibung, die auch die sogenannte Sympathiewerbung umfaßt (vgl. hierzu BGHSt 28, 26/28), eine einschränkende Auslegung geboten ist (BGHSt 33, 18; BayObLGSt 1995, 57/58).

    Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, der Angeklagte benütze den bereits legendären Ruf der RAF als Symbol (Kennzeichen) für eine auf diese Art besonders provozierend und drastisch zum Ausdruck gebrachte eigene Protesthaltung, die sich gegen die "BRD" richtet, soweit diese Staatsmacht verkörpert (BayObLGSt 1995, 57/59).

  • BayObLG, 08.09.1988 - RReg. 5 St 96/88

    Vermeidbarer Verbotsirrtum; Anlaß; Erkundigung; Rechtswidrigkeit; Tat;

    Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97
    Eine hierfür erforderliche durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung und zwar äußerlich durch die Rohheit des Ausdrucks oder inhaltlich durch den Vorwurf eines schimpflichen Verhaltens oder Zustands (LK/Laufhütte § 90 Rn. 8) liegt noch nicht vor, da die BRD damit zwar als nationalistisch/totalitär, aber noch nicht als Unrechtstaat bezeichnet bzw. mit dem Nazi-Regime gleichgesetzt wird (BayObLG Beschluß vom 8.9.1988 RReg 5 St 96/88; HansOLG JZ 1979, 118, Tröndle StGB 48. Aufl. § 90 a Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97
    Deshalb ist eine spätere Verurteilung des Angeklagten bei vorläufiger Tatbewertung (BGHSt 23, 304/306) nicht zu erwarten (LR/Rieß StPO 24. Aufl. § 203 Rn. 15).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 91/78

    Merkmal des Werbens für eine kriminelle Vereinigung - Gewinnung von Mitgliedern

    Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97
    So, wie der Gesetzgeber einerseits der geringeren kriminellen Intensität des bloßen Werbens für eine derartige Vereinigung im Vergleich zur Gründung oder der mitgliedschaftlichen Beteiligung durch einen gesonderten, milderen Strafrahmen (§ 129 a Abs. 3 StGB ) Rechnung getragen hat, ist andererseits zu berücksichtigen, daß wegen der weitgefaßten Tatbestandsbeschreibung, die auch die sogenannte Sympathiewerbung umfaßt (vgl. hierzu BGHSt 28, 26/28), eine einschränkende Auslegung geboten ist (BGHSt 33, 18; BayObLGSt 1995, 57/58).
  • OLG Koblenz, 27.01.1989 - OJs 10/88
    Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97
    Der Senat vermag auch nicht zu erkennen, weshalb die Annahme, die auf den Gesetzestext gestützte Feststellung, ein Werben i. S. des § 129 a StGB setze eine existente terroristische (oder kriminelle) Vereinigung voraus (Lackner § 129 Rn. 7; KG StV 81, 525; OLG Koblenz StV 89, 205), "eine einengende Auslegung der Tätigkeitsform des Werbens" darstellen soll.
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    (2) Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei dem - ähnlich wie § 85 Abs. 2 StGB aufgebauten und formulierten - § 129a Abs. 5 StGB in ständiger Rechtsprechung (ebenfalls) die objektive Existenz einer terroristischen Vereinigung vorausgesetzt wird (so - unter Hinweis auf den "eindeutigen Wortlaut" - ausdrücklich BayObLG, Beschl. v. 27.11.1997 - 3 St 3-97 = NJW 1998, 2542 f.; i.E. ohne nähere Erläuterung ebenso KG, Beschl. v. 02.07.1981 - (1) 2 OJs 20/80 = StV 1981, 525 ff. und auch BGH, Beschl. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 = NJW 2007, 2782 Rn. 5).
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