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   BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95   

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BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95 (https://dejure.org/1998,940)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95 (https://dejure.org/1998,940)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 (https://dejure.org/1998,940)
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Anstellungsbetrug MfS-Mitarbeiter

§ 263 StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 1 § 263
    Bejahung eines Anstellungsbetrugs durch Verschweigen der Tätigkeit/Zugehörigkeit zum MfS

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2589
  • NStZ 1998, 506
  • NJ 1998, 472
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
    Eine Vermögensbeschädigung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn der vertragliche Anspruch auf die Leistung des Täuschenden in seinem Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten zurückbleibt (vgl. BGHSt 23, 300 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt (noch) nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis führt, über dessen "Richtigkeit" sich streiten läßt, selbst dann nicht, wenn bei einer dem Richter durch gesetzliche Merkmale aufgetragenen Abwägung widerstreitender Interessen die von ihm vorgenommene Wertung im Einzelfall fragwürdig sein mag (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50

    Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
    In den Fällen der Erschwindelung einer Beamtenposition wird so trotz ausreichender Leistungen und disziplinarisch tadelloser Führung ein Vermögensschaden und damit Betrug bejaht, wenn sich der Täter persönlich der Stellung "unwürdig" erweist oder die laufbahnrechtlich erforderliche - nicht zuletzt für die Höhe seiner Besoldung nach den einschlägigen Besoldungsgesetzen maßgebliche - Vorbildung nicht besitzt (vgl. bereits RGSt 65, 281 sowie BGHSt 1, 13 und 5, 358 ).
  • BGH, 16.03.1954 - 5 StR 552/53
    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
    In den Fällen der Erschwindelung einer Beamtenposition wird so trotz ausreichender Leistungen und disziplinarisch tadelloser Führung ein Vermögensschaden und damit Betrug bejaht, wenn sich der Täter persönlich der Stellung "unwürdig" erweist oder die laufbahnrechtlich erforderliche - nicht zuletzt für die Höhe seiner Besoldung nach den einschlägigen Besoldungsgesetzen maßgebliche - Vorbildung nicht besitzt (vgl. bereits RGSt 65, 281 sowie BGHSt 1, 13 und 5, 358 ).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
    Die Auffassung, das Verhalten des Beschwerdeführers erfülle den objektiven Betrugstatbestand des § 263 Abs. 1 StGB, sprengt insbesondere nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ).
  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 93/61
    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
    Die für Beamte aufgestellten Grundsätze können aber dann auf Angestellte übertragen werden, wenn die dem Dienstverpflichteten gestellten Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erfordern oder wenn Anstellung und Höhe der Bezüge eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen oder von Art und Dauer früherer Beschäftigungen abhängig sind (vgl. neben BGH, NJW 1961, S. 2027/2028 insbesondere BGHSt 17, 254 und BGH, NJW 1978, S. 2042/2043).
  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62

    Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz,

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
    Die für Beamte aufgestellten Grundsätze können aber dann auf Angestellte übertragen werden, wenn die dem Dienstverpflichteten gestellten Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erfordern oder wenn Anstellung und Höhe der Bezüge eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen oder von Art und Dauer früherer Beschäftigungen abhängig sind (vgl. neben BGH, NJW 1961, S. 2027/2028 insbesondere BGHSt 17, 254 und BGH, NJW 1978, S. 2042/2043).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
    Die Auffassung, das Verhalten des Beschwerdeführers erfülle den objektiven Betrugstatbestand des § 263 Abs. 1 StGB, sprengt insbesondere nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt (noch) nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis führt, über dessen "Richtigkeit" sich streiten läßt, selbst dann nicht, wenn bei einer dem Richter durch gesetzliche Merkmale aufgetragenen Abwägung widerstreitender Interessen die von ihm vorgenommene Wertung im Einzelfall fragwürdig sein mag (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ).
  • RG, 27.04.1931 - III 171/31

    Zum Begriff der Vermögensbeschädigung im Falle der betrügerischen Erschleichung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
    In den Fällen der Erschwindelung einer Beamtenposition wird so trotz ausreichender Leistungen und disziplinarisch tadelloser Führung ein Vermögensschaden und damit Betrug bejaht, wenn sich der Täter persönlich der Stellung "unwürdig" erweist oder die laufbahnrechtlich erforderliche - nicht zuletzt für die Höhe seiner Besoldung nach den einschlägigen Besoldungsgesetzen maßgebliche - Vorbildung nicht besitzt (vgl. bereits RGSt 65, 281 sowie BGHSt 1, 13 und 5, 358 ).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    b) Ein Schaden i.S.v. § 263 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung (hier die vertragsgemäße Bezahlung der Anlagesumme an den Angeklagten beziehungsweise eines seiner Unternehmen) unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 30, 388, 389; 34, 199, 203; 45, 1, 4; 51, 10, 15 Rdn. 18; 51, 165, 174 Rdn. 31; BGHR StGB § 263 Abs. 1, Vermögensschaden 54, 70; BGH, Beschl. vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05 - BVerfG, Beschl. vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 - 2. Kammer des 2. Senats - Hefendehl in MünchKomm-StGB § 263 Rdn. 442 ff.).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Dort wurde zuerst nach der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein Vermögensschaden nicht nur im tatsächlichen Verlust eines Vermögenswertes, sondern schon in der konkreten Gefährdung vermögenswerter Positionen gesehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ; BGHSt 21, 112 ; 23, 300 ).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Gilt er dort beim Straftatbestand als hinreichend bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 f.), so kann bei der Bewertung der Rechtsfolgenregelung des § 43a StGB insoweit nichts anderes gelten.
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Er ist danach so durchzuführen, daß das Vermögen vor der Verfügung zu vergleichen ist mit dem Vermögen nach der Verfügung (BGHSt 16, 220; BGH wistra 1988, 188; BVerfG - Kammer - NStZ 1998, 506).

    Da die Vertragspflichten bei Vertragsabschluß - nicht aber die künftig erbrachten Leistungen im Rahmen der Vertragserfüllung - zu vergleichen sind, handelt es sich um einen Gefährdungsschaden (BVerfG Kammer - NStZ 1998, 506), der schadensgleich sein muß, um einen Vermögensschaden zu begründen.

    Die speziellen Grundsätze zum Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB beim Anstellungsbetrug durch Amtserschleichung hat der Bundesgerichtshof in Entscheidungen aus den 50er und 60er Jahren entwickelt (vgl. auch BVerfG-Kammer NStZ 1998, 506; kritisch zu der BGH-Rechtsprechung mit beachtlichen Gegenargumenten: Geppert, Zur Strafbarkeit des Anstellungsbetruges, insbesondere bei Erschleichung einer Amtsstellung, demnächst in Festschrift für H.-J. Hirsch).

    Die spezielle Frage, ob der Behörde ein Vermögensschaden entsteht, wenn sie einen (Polizei-)Beamten einstellt, dem wegen seiner früheren Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des MfS die persönliche Zuverlässigkeit fehlt, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich noch nicht entschieden (vgl. aber BVerfG -Kammer - NStZ 1998, 506).

  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafbarkeit verpflichtet Art. 103 Abs. 2 GG den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Nach der bisherigen, vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass sich unter dem Gesichtspunkt des sog. Anstellungsbetruges gemäß § 263 StGB strafbar machen kann, wer durch wahrheitswidrige Angaben eine Anstellung im öffentlichen Dienst erschleicht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1 mwN; BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95, NJW 1998, 2589).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Auch sonst kehrt in der bisherigen gefestigten Rechtsprechung wie auch in der Literatur bei der Umschreibung des Gefährdungsschadens das engere Verständnis des Verlustbegriffs wieder: Danach ist bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung ein Vermögensschaden "nicht nur im tatsächlichen Verlust" eines Vermögenswertes ("effektiver Schaden"), sondern schon in der konkreten Gefährdung vermögenswerter Positionen zu sehen (so zusammenfassend beispielsweise BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 - = NJW 1998, 2589 = NStZ 1998, 506; vgl. im übrigen zur gleichlaufenden Auslegung von Vermögensschaden - § 263 Abs. 1 StGB - und Vermögensnachteil - § 266 Abs. 1 StGB -: BGHSt 15, 342, 343 f.; 40, 287, 294 ff.; 43, 293, 297 ff.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 43; NK-Kindhäuser § 266 Rdn. 141; Schünemann in LK aaO § 266 Rdn. 132).
  • BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen

    Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit einer Strafvorschrift in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgebend (BVerfGE 71, 108 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, S. 349 = EuGRZ 2005, S. 71 ).
  • OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 Ss OWi 1050/06

    Ordnungswidrigkeit der Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor

    Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (st.Rspr.; vgl. z.B. BVerfGE 64, 389/393 f.; 71, 108/114 ff.; 87, 209/224; 105, 135/152 f.; BVerfG NJW 1998, 2589/2590 und zuletzt BVerfG NJW 2005, 349 , jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 18.01.2011 - 3 Ss OWi 1696/10

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verantwortlichkeit eines

    Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (st.Rspr.; vgl. z.B. BVerfGE 64, 389/393 f.; 71, 108/114 ff.; 87, 209/224; 105, 135/152 f.; BVerfG NJW 1998, 2589/2590 und BVerfG NJW 2005, 349, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10

    Voraussetzung für die Verurteilung wegen Anstellungsbetrugs

  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 515/05

    Verurteilung eines Landrats wegen Untreue rechtskräftig

  • OLG Bamberg, 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07

    Keine unerlaubte Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons durch die Aufnahme

  • BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

  • BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen

  • OLG Bamberg, 18.01.2017 - 2 Ss OWi 1363/16

    Umfang der Bindungswirkung verfahrensbezogener revisionsgerichtlicher

  • LG Erfurt, 24.03.2005 - 571 Js 34423/00

    Strafbarkeit der auf Grund von für den Fall des Wahlsieges abgegebenen Zusagen

  • LG Bielefeld, 29.04.2020 - 10 KLs 5/20
  • OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09

    Bußgeldbewehrter Verstoß gegen Gesundheitsvorschriften in Bayern: Rauchverbot auf

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