Weitere Entscheidung unten: BAG, 06.11.1996

Rechtsprechung
   BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96   

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BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96 (https://dejure.org/1997,695)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1997 - 5 AZB 41/96 (https://dejure.org/1997,695)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 (https://dejure.org/1997,695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weitere sofortige Beschwerde gegen den Verweisungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs für Arbeitssachen - Unterbleiben der Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH als streitauslösender Umstand - Arbeitnehmereigenschaft des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Satz 3; GVG §§ 13, 17, 17a
    Keine Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Bestandsstreit bei unterbliebener Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer - Inanspruchnahme des Kündigungsschutzgesetzes genügt allein nicht zur Begründung der Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gerichtszuständigigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 260
  • ZIP 1997, 1930
  • NZA 1997, 1363
  • DB 1997, 2029
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gelten als Arbeitnehmer nicht die Personen, die in Betrieben einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrages allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder Personengesamtheit berufen sind (vgl. dazu auch BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - NJW 1997, 1722 [BAG 18.12.1996 - 5 AZB 25/96], zu II 1 a der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist grundsätzlich nicht eröffnet, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem, der zum Organ(mitglied) bestellt werden soll und der juristischen Person geschlossen worden ist, für die er als deren Vertretungsorgan bestellt werden sollte (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluß vom 18. Dezember 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe, m.w.N.).

    Deshalb genügt für die Bejahung des Rechtswegs die entsprechende Behauptung des Klägers (BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - NJW 1997, 1722 [BAG 18.12.1996 - 5 AZB 25/96], unter II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    Durch den Abberufungsakt wird das Anstellungsverhältnis nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979; auch BGH Urteil vom 9. Februar 1978 - II ZR 189/76 - AP Nr. 1 zu § 38 GmbHG).

    In den Fällen, in denen der Anstellungsvertrag dagegen nicht mit der juristischen Person abgeschlossen worden ist, zu deren Organvertreter der Dienstnehmer bestellt werden sollte, sondern mit einem Dritten, z.B. einem Konzernunternehmen, ist § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG bei einer Klage gegen den Dritten nicht anzuwenden (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979; Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979).

  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    Durch den Abberufungsakt wird das Anstellungsverhältnis nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979; auch BGH Urteil vom 9. Februar 1978 - II ZR 189/76 - AP Nr. 1 zu § 38 GmbHG).
  • BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95

    Rechtswegzuständigkeit - GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    In den Fällen, in denen der Anstellungsvertrag dagegen nicht mit der juristischen Person abgeschlossen worden ist, zu deren Organvertreter der Dienstnehmer bestellt werden sollte, sondern mit einem Dritten, z.B. einem Konzernunternehmen, ist § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG bei einer Klage gegen den Dritten nicht anzuwenden (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979; Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 13.05.1996 - 5 AZB 27/95

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Vor-GmbH

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    Dabei ist es unerheblich, ob es zur vertraglich vorgesehenen Bestellung zum Organvertreter gekommen ist oder nicht (vgl. für den Geschäftsführer einer Vor-GmbH: BAG Beschluß vom 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979 = NZA 1996, 952).
  • LAG Köln, 06.11.1996 - 10 Ta 227/96

    Arbeitnehmereigenschaft: GmbH-Geschäftsführer - sic-non-Fall

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    Die weitere sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. November 1996 - 10 Ta 227/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Das Anstellungsverhältnis wird durch den Abberufungsakt nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 16; 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - zu II 1 b aa der Gründe; 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - zu II 3 b bb der Gründe) und der Organvertreter nicht zur arbeitnehmerähnlichen Person.
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Ebenso wenig wie allein durch die Abberufung eines Geschäftsführers ein Arbeitsverhältnis entsteht (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46; BGH 23. Januar 2003 - IX ZR 39/02 - NZA 2003, 439; 10. Januar 2000 - II ZR 251/98 - NZA 2000, 376; Nägele DB 2001, 305, 307; Jäger NZA 1998, 961, 965), kann ein bereits aufgehobenes Arbeitsverhältnis dadurch wieder aufleben.
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Ein Dienstvertrag verwandelt sich zwar bei einem (hier nicht vorliegenden) Verlust der Organstellung nicht automatisch in einen Arbeitsvertrag, weder bei einer Verschmelzung (BAG 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 28 mwN) noch in sonstigen Fällen des Verlustes, zB bei einer Abberufung (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37).

    Wird etwa ein bei einer Konzernobergesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer konzernabhängigen Gesellschaft bestellt, so kann der mit der Konzernobergesellschaft abgeschlossene Arbeitsvertrag nach wie vor die Rechtsgrundlage für die Geschäftsführerbestellung bei der Tochtergesellschaft sein (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37, zu II 1 b bb der Gründe mwN).

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Rechtsprechung
   BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95   

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https://dejure.org/1996,860
BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95 (https://dejure.org/1996,860)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1996 - 7 AZR 909/95 (https://dejure.org/1996,860)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1996 - 7 AZR 909/95 (https://dejure.org/1996,860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin - Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags - Auswahlermessen des Arbeitgebers bei der Besetzung einer Dauerstelle - Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Befristung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • Der Betrieb

    GG Art. 6 Abs. 4; BGB § 620
    Befristete Einstellung: Kenntnis von Schwangerschaft der Arbeitnehmerin steht nicht entgegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 260 (Ls.)
  • NZA 1997, 1222
  • BB 1997, 1797
  • BB 1997, 51
  • DB 1996, 2391
  • DB 1997, 1927
  • JR 1997, 528
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.07.1970 - 2 AZR 380/69

    Sachlich berechtigter Grund - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Verlust des

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
    Ein solches Interesse setzt zumindest voraus, daß sich der Arbeitgeber bereits im Zeitpunkt des befristeten Vertragsschlusses gegenüber dem auf unbestimmte Zeit einzustellenden Arbeitnehmer vertraglich gebunden hat (BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
    Das Bundesarbeitsgericht geht zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Wunsch des Arbeitnehmers auf eine befristete Beschäftigung die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann (BAG Urteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 388/92

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendet und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zugesagt oder zumindest konkret beabsichtigt hat (BAG Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP Nr. 148 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4 a der Gründe, m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.1990 - 1 BvR 938/90

    Sachliche Rechtsfertigung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei Studenten

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
    Art. 6 Abs. 4 GG zwingt bei der im Rahmen der Befristungskontrolle vorzunehmenden Abwägung schutzwürdiger Interessenlagen zwar nicht dazu, die Möglichkeit einer Schwangerschaft allen anderen Gesichtspunkten vorgehen zu lassen (BVerfG Beschluß vom 24. September 1990 - 1 BvR 938/90 - AP Nr. 136a zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87

    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
    Diese Regelung schränkt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - BAGE 58, 183, 193 = AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985, zu II der Gründe, m.w.N.) das Auswahlermessen des Arbeitgebers bei der Besetzung einer Dauerstelle ein.
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    aa) Der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung kann die Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG sachlich rechtfertigen (BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - zu II 2 a aa der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 101, 262; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - zu 3 der Gründe) .
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer auch bei einem Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Vertrags nur ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätte (BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 36, BAGE 150, 366; 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - zu II 2 a aa der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 101, 262; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - zu 3 der Gründe; 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - zu III 3 b der Gründe) .
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Von der Rechtsprechung ist - auch für die Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG - anerkannt, dass die für einen späteren Zeitpunkt geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitpunkt jedenfalls dann sachlich rechtfertigt, wenn der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer bereits vertraglich gebunden ist (BAG 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - EzA TzBfG § 17 Nr. 6, auch zVv., zu III 2 b aa der Gründe; vgl. zur Rechtslage vor In-Kraft-Treten des TzBfG: BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Zwar kann ein Wunsch des Arbeitnehmers nach einer befristeten Beschäftigung eine Befristung sachlich rechtfertigen (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 3 der Gründe).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer auch bei einem Angebot auf Abschluß eines unbefristeten Vertrags nur ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätte (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - aaO, zu 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14

    Arbeitnehmerwunsch nach zeitlich begrenzter Beschäftigung - Arbeitgeberangebot -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - juris Rn. 51, 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - juris Rn. 14, 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - juris Rn. 38) und der allgemeinen Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (etwa APS-Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 350 ff., EK-Müller-Glöge 15. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 61, Staudinger/Preis[2012] § 620 BGB Rn. 147) kann der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung als Unterfall der in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe die Befristung des Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen.

    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses müssen objektive Anhaltspunkte vorliegen, aus denen ein Interesse des Arbeitnehmers gerade an einer befristeten Beschäftigung folgt (BAG 6. November 1996 aaO Rn. 14).

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    (2) Ein sonstiger Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt vor, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend befristet bis zur endgültigen, dauerhaften Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem anderen Arbeitnehmer einstellt, sofern der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem befristet eingestellten Arbeitnehmer bereits mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer vertraglich gebunden ist (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 5 a und b der Gründe; 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - BAGE 112, 187 = EzA TzBfG § 17 Nr. 6, zu III 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle -

    aa) Der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung kann zwar die Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich rechtfertigen (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 3 der Gründe).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer auch bei einem Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Vertrags nur ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätte (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - aaO; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193, zu I 3 c der Gründe).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats zu der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Rechtslage jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer bereits vertraglich gebunden ist (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Es ist nicht ersichtlich, daß der Kläger in diesem Zeitpunkt gerade an einer befristeten Beschäftigung bei der Beklagten interessiert gewesen wäre und ein Angebot der Beklagten auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags abgelehnt hätte (vgl. BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

    Dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags mit dem anderen als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer bereits vertraglich gebunden ist (6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - zu 5 b der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146; 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 187).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01

    Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers

  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13

    Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit

  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 406/02

    Befristete Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 232/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - sozialer Überbrückungszweck als Sachgrund

  • LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf;

  • LAG Düsseldorf, 07.04.2006 - 10 (9) Sa 65/06

    Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • LAG Berlin, 18.06.2001 - 9 Sa 755/01
  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

  • LAG Hamm, 26.06.2008 - 17 Sa 488/08

    Wirksamkeit eines aufgrund seiner Befristung endenden Arbeitsverhältnisses nach

  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines noch einzustellenden Mitarbeiters

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1828/12

    Auslegung Klageantrag

  • LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf;

  • LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Mittelbare Vertretung - Versetzungs- und

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1730/12

    Entfristungsklage bei Abwicklungsarbeiten - Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11

    Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden bzw. eines Studierenden

  • BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 672/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis nach dem HRG; Höchstbefristungsgrenze;

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.09.2007 - 6 Sa 113/07

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung mit Ablauf des

  • LAG Hamm, 19.01.2012 - 17 Sa 1208/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Orchestermusikerin aus einem sonstigen

  • LAG Köln, 13.12.2017 - 5 Sa 206/17

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • OLG Rostock, 22.07.2008 - 1 W 11/08

    Zuständigkeit bei Entscheidung über den Rechtsweg bei Streitigkeiten aus dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2007 - L 1 KR 349/05
  • SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Erteilung verbunden mit

  • ArbG Rostock, 26.02.2008 - 1 Ca 1790/07

    Unwirksamkeit einer Befristung wegen einer geplanten anderweitigen Besetzung des

  • LG Dresden, 28.01.2003 - 13 O 4325/02

    Kündigungsschutzklage bei Geltendmachung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung;

  • ArbG Trier, 07.01.2010 - 3 Ca 937/09

    Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten bei Beendigung eines

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