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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95   

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BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95 (https://dejure.org/1997,377)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1997 - 3 C 12.95 (https://dejure.org/1997,377)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1997 - 3 C 12.95 (https://dejure.org/1997,377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden Verwwaltungsakts; Berufsrecht - Ärzte, Widerruf der Approbation wegen Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerruf einer ärztlichen Approbation - Ausschlußfrist - Ausübung des ärztlichen Berufs - Unzuverlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 214
  • NJW 1998, 2756
  • NJW 1998, 2757
  • NVwZ 1998, 1078 (Ls.)
  • DVBl 1998, 528
  • DÖV 1998, 293
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 S. 21, 23 f. und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95 S. 28, 29).

    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und ihrer Lebensumstände auf der Grundlage der Sachlage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - a.a.O., S. 24).

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 S. 21, 23 f. und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95 S. 28, 29).

    Abzustellen ist für die somit anzustellende Prognose auf die jeweilige Situation des Arztes im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens (vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 28 S. 27, 29 und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - a.a.O.), sowie auf seinen vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordenen Charakter (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
    Unausgesprochen geht das Berufungsgericht davon aus, der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Widerspruchsbescheids stehe die Tatsache nicht entgegen, daß das Landgericht Koblenz in seinem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 18. April 1991 von der Anordnung eines Berufsverbots nach § 70 StGB abgesehen hat (vgl. in diesem Zusammenhang etwa Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 - BVerwGE 15, 282, 286 ff.).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
    Beim Widerruf einer als begünstigender Verwaltungsakt ergehenden Approbation handelt es sich um einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Berufswahl; denn die freie Berufswahl umfaßt nicht nur die Entscheidung über den Eintritt in den Beruf, sondern überdies die Entscheidung darüber, ob und wie lange ein Beruf ausgeübt werden soll (vgl. BVerfG, statt vieler Beschluß vom 2. März 1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105, 117 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 122.81

    Verwaltungsakt - Rechtswidrig - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
    Richtig ist, daß § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG im Interesse - außer der Rechtssicherheit vor allem - des Vertrauensschutzes die Rücknahmebefugnis der Behörde auf den Zeitraum eines Jahres begrenzt (vgl. etwa Urteil vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 122.81 - BVerwGE 66, 61, 63).
  • BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 16.84

    Subsidiaritätsgrundsatz - Voraussetzungen - Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
    Das sei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. August 1986 - BVerwG 4 C 16.84 - Buchholz 316 § 1 VwVfG Nr. 3 = NVwZ 1987, 488 ) bereits anzunehmen, wenn der - gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnde - Regelungsanspruch einer anderen Rechtsvorschrift abschließenden Charakter habe.
  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
    Abzustellen ist für die somit anzustellende Prognose auf die jeweilige Situation des Arztes im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens (vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 28 S. 27, 29 und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - a.a.O.), sowie auf seinen vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordenen Charakter (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - a.a.O.).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
    Bei der revisionsrechtlichen Prüfung, ob dem Tatsachengericht ein derartiger Verfahrensmangel unterlaufen ist, ist von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung auszugehen (u.a. Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1, 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Insoweit gilt hier nichts anderes als im Berufsrecht der Ärzte und Angehörigen sonstiger Heil- und Heilhilfsberufe (s. dazu Beschluss vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 38.93 - Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 5; Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 214 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 96 S. 36 m.w.N.; Beschluss vom 9. November 2006 - BVerwG 3 B 7.06 - juris Rn. 10).

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird außerdem dadurch Rechnung getragen, dass das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Wiedererteilung der Erlaubnis zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - a.a.O. S. 222 bzw. S. 38; Beschluss vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100; s. auch BVerfG, Beschluss vom 4. April 1984 - 1 BvR 1287/83 - BVerfGE 66, 337 ).

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    So geht das BVerwG auch bei Maßnahmen, die - wie insbesondere der Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit - in ihren Auswirkungen der Zulassungsentziehung vergleichbar sind, in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens ankommt (BVerwG Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 = NJW 1999, 3425; BVerwGE 105, 214, 220 mwN; BVerwG Beschluss vom 25.2.2008 - 3 B 85/07 - Juris RdNr 16; zuletzt BVerwG Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6/11 - Juris RdNr 9 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111; vgl auch BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10 - Widerruf der Berufserlaubnis von Logopäden) .
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    b) In Überstimmung hiermit hat der erkennende Senat den Widerruf einer ärztlichen Approbation mit Blick auf den Schutz des Gemeinschaftsgutes der Gesundheitsversorgung des einzelnen Patienten und der Bevölkerung als verfassungsgemäß beurteilt (vgl. Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 214 m.w.N.); nichts anderes gilt hinsichtlich des Widerrufs einer Approbation als Apotheker, sofern sich ein Apotheker eines Verhaltens schuldig gemacht hat, welches zwar nicht - wie dies bei der unzulässigen Abgabe von Arzneimitteln der Fall sein kann - unmittelbar die Gesundheit von Einzelnen oder Gruppen, aber das normativ begründete und ausgestaltete sozialversicherungsrechtliche Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG und hierzu Rengeling, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band IV, 2. Aufl. 1999, § 100 Rn. 190 f. m.w.N.) schädigt, weil die Solidargemeinschaft der Versicherten für Leistungen aufzukommen hat, welche überhaupt nicht oder so, wie abgerechnet, nicht erbracht worden sind, was zur Folge hat, dass die erbrachten Mittel in anderen Zusammenhängen fehlen.

    Dabei ist die gesamte Persönlichkeit des Apothekers und seiner Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. Urteil vom 16. September 1997 a.a.O. S. 220).

    aa) Entgegen der Annahme der Revision muss die anzustellende Prognose nicht darauf beschränkt sein, ob die nach Art, Zahl und Schwere beachtlichen Verstöße gegen Berufspflichten in der Vergangenheit erwarten lassen, der Betreffende werde gleiche (oder zumindest ähnliche) Berufspflichten in der Zukunft schwerwiegend verletzen; vielmehr kann aus dem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen Berufspflichten manifest gewordenen Charakter (vgl. Urteil vom 16. September 1997 a.a.O. S. 220) des Apothekers auch die Befürchtung abzuleiten sein, es seien andere, aber ähnlich schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen.

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97   

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OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97 (https://dejure.org/1997,4645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.10.1997 - 1 Ss 271/97 (https://dejure.org/1997,4645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 1 Ss 271/97 (https://dejure.org/1997,4645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2756 (Ls.)
  • NStZ 1998, 260
  • StV 1998, 82
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97
    Dabei ist insbesondere den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. März 1994 (NJW 1994, 1577 ) zum Übermaßverbot bei der Strafverfolgung von gelegentlichen Eigenverbrauchstätern aufgestellt hat, Rechnung zu tragen.
  • OLG Koblenz, 19.12.1974 - 1 Ss 280/74

    Haschisch; Geringe Menge; Menge; Gramm

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97
    Die Prüfung muß allerdings unter Berücksichtigung aller strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte des Einzelfalles erfolgen und unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Richters (OLG Koblenz NJW 1975, 1471).
  • OLG Hamm, 15.12.1988 - 4 Ss 1275/88

    Heroinkonsum

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97
    Dies war schon nach der früheren Rechtslage erforderlich, soweit der Angeklagte einen Antrag, nach § 29 Abs. 5 BtMG zu verfahren, gestellt hatte (§ 267 Abs. 3 Satz 4 StPO ; vgl. OLG Hamm StV 89, 438; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 267 , Rdn. 23; Hügel-Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht, § 29 Rdn. 29.2) oder sich dies - auch ohne einen solchen Antrag - aufdrängte (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 22.10.1953 - 1 StR 66/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97
    Darin lag zugleich der stillschweigende Hilfsantrag, im Falle des Nichtfreispruchs zumindest von Bestrafung abzusehen (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1954, 284 bei einem Antrag auf "milde Bestrafung").
  • LG Oldenburg, 02.01.2002 - 6 Qs 86/01
    Bleibt es auch nach der Hauptverhandlung bei den gegensätzlichen Auffassungen, hat das Gericht nach Klärung der Schuldfrage nur die Möglichkeit, gemäß § 29 Abs. 5 BtMG von einer Bestrafung abzusehen (vgl. Weber, BtMG , § 29 , Rn. 1068; OLG Koblenz NJW 98, 2756).
  • OLG Koblenz, 23.07.1998 - 1 Ss 175/98

    Betäubungsmittel: geringe Menge - Prüfungspflicht des Gerichts in Bezug auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NStZ 1998, 260 ; Beschluß vom 20. Februar 1998 - 1 Ss 33/98 -) gelten dazu folgende Grundsätze:.
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 21.10.1997 - V AK 8/96   

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https://dejure.org/1997,7728
LG Freiburg, 21.10.1997 - V AK 8/96 (https://dejure.org/1997,7728)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21.10.1997 - V AK 8/96 (https://dejure.org/1997,7728)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - V AK 8/96 (https://dejure.org/1997,7728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2756 (Ls.)
  • NStZ-RR 1998, 138
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