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   BVerfG, 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96   

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BVerfG, 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96 (https://dejure.org/1998,2796)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96 (https://dejure.org/1998,2796)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 1998 - 2 BvR 2227/96 (https://dejure.org/1998,2796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz bei prozessualer Überholung, Fortsetzungsfeststellung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes bei prozessual überholten Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2813
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96
    a) Zwar hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 30. April 1997 (2 BvR 817/90 u. a. = NJW 1997, 2163 ff.) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG auch bei erledigten schwerwiegenden Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche gerichtliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange, aufgegeben.

    Tiefgreifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 - vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163 ff.).

  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

    Allerdings kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Überprüfung prozessual überholter Maßnahmen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. NJW 1997, 2163/2164; NJW 1998, 2813/2814 und 2432/2433 sowie NJWE-FER 1998, 163), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. FGPrax 2000, 213), gleichwohl ein Rechtsschutzinteresse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Maßnahme unter der Voraussetzung zu bejahen sein, dass es sich um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handelte und die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in den nach der Verfahrensordnung gegebenen Instanzen kaum erlangen kann.

    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat es in einem vergleichbaren Fall (NJW 1998, 2813/2814) für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, dass das Oberlandesgericht einen nachhaltigen Grundrechtsrechtseingriff und damit die Möglichkeit einer Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde verneint hatte, weil der dort Betroffene sich der zwangsweise angeordneten Untersuchung inzwischen freiwillig unterzogen hatte.

  • BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Durchsuchung bei dokumentiertem

    Tief greifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163/2164; NJW 1998, 2813/2814; NJW 2003, 1514; NJW 2004, 2510).

    b) Das Beschwerdegericht hat jedoch zu Recht angenommen, dass es an einem tief greifenden Grundrechtseingriff als Grundlage des fortwirkenden Rechtsschutzinteresses der Betroffenen fehle, da diese ihr Einverständnis mit der Durchsuchung erklärt habe (BVerfG NJW 1998, 2813/2814; KG FGPrax 2002, 45/46).

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Jedenfalls aber fehlt in den Akten jeglicher Anhaltspunkt dafür, dass der Betroffene unter Anwendung von Gewalt untergebracht worden ist, so dass ein Grundrechtseingriff gar nicht stattgefunden hat (vgl. BVerfG NJW 1998, 2813/2814).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Wx 237/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Wohn-,

    Die gerichtliche Entscheidung muss daher nicht nur angeordnet, sondern tatsächlich auch vollzogen worden sein (Keidel/Budde, FamFG, § 62, Rn. 14; BVerfG, NJW 1998, 2813 für den Fall der Einwilligung in eines Unterbringung sowie BayObLG 3Z BR 260/03 = BeckRS 2004, 02024).
  • KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01

    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im

    Dabei ist es den Instanzgerichten jedoch verboten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel -hier das der einfachen Beschwerde nach § 19 FGG- ineffektiv zu machen und für den Betroffenen leerlaufen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2813/2814).
  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1497

    Unzulässige Grundrechtsklage eines Strafgefangenen gegen außer Vollzug gesetzten

    Die Voraussetzungen, unter denen das Bundesverfassungsgericht bei tiefgreifenden, jedoch erledigten Grundrechtseingriffen ein Recht aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet hat, die Berechtigung des Eingriffs feststellen zu lassen, lagen nicht vor (grundlegend: BVerfGE 96, 27 ff.; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19.07.1997-2 BvR 941/91-,EuGRZ 1997, 372 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26.06.1997-2 BvR 126/91-, EuGRZ 1997, 374 ff.; Beschluss der 1.Kammer des Ersten Senats vom 24.03.1998-1 BvR 1935/96 u.a.-, NJW 1998, 2131 f.; Beschluss der 3.Kammer des Zweiten Senats vom 10.05.1998-2 BvR 978/97-, NJW 1998, 2432 f.; Beschluss der 3.Kammer des Zweiten Senats vom 14.06.1998-2 BvR 2227/96-, NJW 1998, 2813 f.; Beschluss der 2.Kammer des Zweiten Senats vom 15.07.1997-2 BvR 446198-, NJW 1999, 273 f.; Beschluss der 1.Kammer des Zweiten Senats vom 03.02.1999-2 BvR 804/97-, NJW 1999, 3773).
  • BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung nach Aufhebung einer

    So darf beispielsweise der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abgelehnt werden, wenn er erst lange nach der Beendigung des Grundrechtseingriffs gestellt wird (vgl. BVerfG NJW 2003, 1514 für den Fall einer Durchsuchungsanordnung), oder sich der Betroffene inzwischen freiwillig dem angeordneten Eingriff unterworfen hat (BVerfG NJW 1998, 2813).
  • BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im Zusammenhang mit der

    So darf beispielsweise der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abgelehnt werden, wenn er erst lange nach der Beendigung des Grundrechtseingriffs gestellt wird (vgl. BVerfG NJW 2003, 1514 für den Fall einer Durchsuchungsanordnung), oder sich der Betroffene inzwischen freiwillig dem angeordneten Eingriff unterworfen hat (BVerfG NJW 1998, 2813).
  • BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04

    Vorläufige Unterbringung bei krankheitsbedingter Tätlichkeit gegenüber

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Rechtsschutzinteresse für den Fall zu verneinen wäre, dass der Betroffene mit seinem Verbleib in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses einverstanden war (vgl. KG FGPrax 2002, 45/46; BVerfG [Kammer] NJW 1998, 2813/2814).
  • BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 202/01

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Handelt es sich jedoch um ein Unterbringungs(genehmigungs)- verfahren, ist das Interesse des Betroffenen an einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringungsmaßnahme in den nach der Rechtsordnung gegebenen Instanzen ungeachtet des zwischenzeitlichen Wegfalls der direkten Belastung schutzwürdig, wenn der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt war, in welcher der Betroffene kaum den ganzen Instanzenzug durchlaufen konnte (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; NJW 1998, 2813/14; BayObLGZ 1999, 24; BayObLG FamRZ 2001, 657/658; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165/166; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303).
  • KG, 07.06.2021 - 22 W 1048/20

    Handelsregisterverfahren: Erledigung des Verfahrens auf Eintragung des

  • OLG Schleswig, 07.01.1999 - 2 W 41/98
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