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   KG, 13.03.1998 - 17 U 9667/97   

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https://dejure.org/1998,8534
KG, 13.03.1998 - 17 U 9667/97 (https://dejure.org/1998,8534)
KG, Entscheidung vom 13.03.1998 - 17 U 9667/97 (https://dejure.org/1998,8534)
KG, Entscheidung vom 13. März 1998 - 17 U 9667/97 (https://dejure.org/1998,8534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Nichtigkeit einer Willenserklärung wegen Geschäftsunfähigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2911
  • VersR 1999, 1026
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.1989 - III ZR 9/88

    Vorhergehende Bestellung bei verbotener Überrumpelung; Rechtsfolgen der

    Auszug aus KG, 13.03.1998 - 17 U 9667/97
    Die vom LG herangezogene Rechtsprechung des BGH (NJW 1989, 3217 = LM § 55 GewO Nr. 6; NJW 1995, 1152 = LM § 607 BGB Nr. 152) sowie die zitierte Kommentarstelle bei Palandt/Thomas tragen das angefochtene Urteil nicht, da sie nicht vergleichbare Fallgestaltungen betreffen.
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus KG, 13.03.1998 - 17 U 9667/97
    Dem steht schließlich auch nicht § 818 IV BGB für die Zeit ab Rechtshängigkeit entgegen, da weder ersichtlich noch von der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Kl. dargetan ist daß die Bekl. zumindest im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit noch bereichert gewesen wäre (vgl. Palandt/Thomas, § 818 Rdnr. 55; BGHZ 118, 383 = NJW 1992, 2415 = LM § 812 BGB Nr. 231).
  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 225/93

    Rückforderung eines wegen Verfolgung eines sittenwidrigen Zwecks unwirksamen

    Auszug aus KG, 13.03.1998 - 17 U 9667/97
    Die vom LG herangezogene Rechtsprechung des BGH (NJW 1989, 3217 = LM § 55 GewO Nr. 6; NJW 1995, 1152 = LM § 607 BGB Nr. 152) sowie die zitierte Kommentarstelle bei Palandt/Thomas tragen das angefochtene Urteil nicht, da sie nicht vergleichbare Fallgestaltungen betreffen.
  • BGH, 21.04.2015 - XI ZR 234/14

    Erfüllungswirkung einer Zahlung an einen Betreuten

    Es kommt insoweit auf die Kenntnis des Betreuers an, da andernfalls eine Haftung wie aus dem unwirksamen Rechtsgeschäft begründet und so der Schutzzweck der gesetzlichen Regelung unterlaufen würde (vgl. für Geschäftsunfähige und beschränkt Geschäftsfähige: OLG Nürnberg, WM 1990, 307, 308; KG, NJW 1998, 2911; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 819 Rn. 4; Staudinger/Lorenz, BGB, Neubearb. 2007, § 819 Rn. 10).
  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Es kommt deshalb im Rahmen von § 819 Abs. 1 BGB auf die Kenntnis des gesetzlichen Vertreters der Geschäftsunfähigen an (KG, Urteil vom 13. März 1998 - 17 U 9667/97, [...] Rn. 7 f.; Wendehorst in: Bamberger/Roth, BeckOK, BGB , 2015, § 818 Rn. 49; Lorenz in: Staudinger, BGB , 2007 , § 819 Rn. 10).
  • LG Bonn, 09.08.2019 - 1 O 20/19

    Einwilligungsvorbehalt - KFZ Reparatur - Vergütung

    Unabhängig davon, ob man deshalb mit der wohl überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur die Unwirksamkeit des Vertrages nach den §§ 104ff. BGB als anspruchsausschließende Einwendung des Beklagten versteht oder dem Beklagten den Einwand der Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) ermöglicht, steht dem Kläger aus diesen Überlegungen kein (weitergehender) Anspruch auf Zahlung des von ihm berechneten Werklohnes zu (vgl. dazu BGH NJW 2015, 2497, 2499 Rd.24f.; KG NJW 1998, 2911; Palandt/Sprau, aaO., § 812 Rd.68 m.w.N.).
  • AG Kerpen, 24.05.2006 - 20 C 579/05

    Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Kontoeröffnung eines Minderjährigen

    Dabei mag dahinstehen, ob bei § 819 Abs. 1 BGB - wie es verbreitet mit gutem Grund angenommen wird - generell ausschließlich auf die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen abzustellen ist (so Lieb , a.a.O., § 819 Rn. 7; Canaris , JZ 1971, 560, 563; Larenz/Canaris , a.a.O., § 73 II, S. 312 f.; Pinger , MDR 1972, 101, 103 Fn. 40; Ebel , JA 1982, 526; AnwKomm-BGB/ Linke , Bd. 2, § 819 Rn. 5; Wendehorst , a.a.O., § 819 Rn. 8 und wohl auch KG, NJW 1998, 2911).
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