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   OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95   

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https://dejure.org/1997,2325
OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95 (https://dejure.org/1997,2325)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.1997 - 1 L 5856/95 (https://dejure.org/1997,2325)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 1 L 5856/95 (https://dejure.org/1997,2325)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 57 VwVfG; § 62 VwVfG; § 126 BGB; § 906 BGB; § 1004 BGB
    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftform; Urkundeneinheit; Fußballplatz; Zufliegen von Bällen; Ballfangzaun; Geeignete Vorkehrungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftform; Urkundeneinheit; Fußballplatz; Zufliegen von Bällen; Ballfangzaun; Geeignete Vorkehrungen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Formnichtiger Vergleichsvertrag zum Ausschluss schlichter Abwehransprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2921
  • NVwZ 1998, 1087 (Ls.)
  • ZMR 1998, 252
  • ZfBR 1997, 332
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.1989 - 7 A 1976/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95
    Wie sich aus dem Tatbestand des dem Beschluß vorangegangenen Urteils des OVG Münster (v. 30. März 1989 - 7 A 1976/86 -, DWW 1989, 207 (208)) ergibt, hatte die Beklagte jenes Verfahrens den Platz der Allgemeinheit uneingeschränkt zur Verfügung gestellt und ihn nicht verschlossen gehalten.

    Der Anspruch des Klägers ist auch nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB analog ausgeschlossen, weil er nicht verpflichtet ist, das Zufliegen der Spielbälle zu dulden (zu ähnlichen Fällen vgl. Nds. OVG, Urt. v. 31. Juli 1996 - 6 L 7158/94 - BVerwG, Beschl. v. 30. Januar 1990 - 7 B 162.89 -, NVwZ 1990, 858, ergangen auf OVG Münster, Urt. v. 30. März 1989 - 7 A 1976/86 -, DWW 1989, 207 (209)).

    Wer ein Grundstück erwirbt, bei dem künftige Störungen absehbar sind, gibt mit dem Erwerb allein noch nicht zu erkennen, daß er von der Rechtsordnung nicht gedeckte Störungen in Zukunft hinnehmen will (vgl. OVG Münster, Urt. v. 30. März 1989 - 7 A 1976/86 -, DWW 1989, 207 (209)).

  • BGH, 29.04.1977 - V ZR 71/75

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95
    Eine solche Einschränkung muß, da die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn in erster Linie durch die nachbarrechtlichen Gesetzesvorschriften (vgl. insbesondere §§ 905 ff. BGB) geregelt werden, eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben, für die als Ausgleich eine Entschädigung zu gewähren ist (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1977 - V ZR 71/75 -, BGHZ 68, 350 (354) m.w.N.).

    Soweit darauf abgestellt wird, daß der Sportplatz wegen der Grenzbepflanzung vom Grundstück des Klägers nicht eingesehen werden kann und der Kläger deshalb gehindert ist, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, weil ihm die Person des Schädigers verborgen bliebe, hat das Verwaltungsgericht ersichtlich nur den Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB gesehen, nicht aber den hier einschlägigen Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog (vgl. BGH, Urt. v. 8. Februar 1972 - VI ZR 155/70 -, BGHZ 58, 149 (158 f.) und Urt. v. 29. April 1977 - V ZR 71/75 -, BGHZ 68, 350 (354)).

  • BVerwG, 30.01.1990 - 7 B 162.89

    Zweckfremde Nutzungen eines öffentlichen Sportplatzes - Nachbar - Vorkehrungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95
    Der vom Verwaltungsgericht als Belegstelle angegebene Beschluß des BVerwG (v. 30. Januar 1990 - 7 B 162.89 -, NVwZ 1990, 858) ist jedoch mit diesem Fall nicht vergleichbar.

    Der Anspruch des Klägers ist auch nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB analog ausgeschlossen, weil er nicht verpflichtet ist, das Zufliegen der Spielbälle zu dulden (zu ähnlichen Fällen vgl. Nds. OVG, Urt. v. 31. Juli 1996 - 6 L 7158/94 - BVerwG, Beschl. v. 30. Januar 1990 - 7 B 162.89 -, NVwZ 1990, 858, ergangen auf OVG Münster, Urt. v. 30. März 1989 - 7 A 1976/86 -, DWW 1989, 207 (209)).

  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95
    Soweit darauf abgestellt wird, daß der Sportplatz wegen der Grenzbepflanzung vom Grundstück des Klägers nicht eingesehen werden kann und der Kläger deshalb gehindert ist, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, weil ihm die Person des Schädigers verborgen bliebe, hat das Verwaltungsgericht ersichtlich nur den Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB gesehen, nicht aber den hier einschlägigen Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog (vgl. BGH, Urt. v. 8. Februar 1972 - VI ZR 155/70 -, BGHZ 58, 149 (158 f.) und Urt. v. 29. April 1977 - V ZR 71/75 -, BGHZ 68, 350 (354)).
  • OVG Berlin, 22.04.1993 - 2 B 6.91

    Beseitigung; Bolzplatz; Sportanlage; Lärmbelästigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95
    Angesichts dessen können eine unbefugte Benutzung des Sportplatzes und die damit verbundenen Emmissionen der Beklagten ebensowenig zugerechnet werden wie in anderen Immissionsfällen die über eine erteilte Baugenehmigung hinausgehende Nutzung (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 13. Januar 1988 - 3 S 3157/86 -, NVwZ-RR 1989, 173 (175) für das Nichteinhalten der zugelassenen Spielzeiten und des Verbots des Befahrens mit Motorfahrzeugen auf einem nicht abgeschlossenen, aber entsprechend beschilderten Schulsportplatzes; die Beklagte jenes Verfahrens hatte nachgewiesen, daß sie die Einhaltung der Nutzungsverbote regelmäßig überwacht, und OVG Berlin, Urt. v. 22. April 1993 - 2 B 6.91 -, BauR 1994, 346 (349) für einen abends abgeschlossenen Bolzplatz).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.10.1984 - 1 A 34/83

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen einen Bolzplatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95
    Der Kläger hat auch keinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 BGB iVm den Vorschriften des BImSchG (vgl. das Senatsurteil v. 30. Oktober 1984 - 1 A 34/83 -, BRS 42 Nr. 188) darauf, daß die Beklagte jegliche Ballspiele auf der südlichen Hälfte des Sportplatzes mit Ausnahme der das ganze Spielfeld benötigenden Punkt- und Freundschaftsspiele unterbindet sowie an Sonn- und Feiertagen auf dem gesamten Sportplatz eine Ruhezeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ohne jegliche Ballspiele durchsetzt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1983 - 1 A 192/81

    Baurecht: Ersatzansprüche gegen eine Gemeinde wegen vergeblich aufgewandter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95
    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Nds. OVG fest, daß ein Schriftwechsel zwischen dem Kläger und dem Beklagten nicht ausreicht, um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen (vgl. Urt. v. 7. März 1983 - 1 A 192/81 -, BRS 40 Nr. 32; Urt. v. 13. August 1991 - 9 L 362/89 -, NJW 1992, 1404 (1405) unter Hinweis auf einen nicht veröffentlichten Beschl. v. 30. Oktober 1990 - 9 O 10/90 - ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17. April 1989 - 5 S 1990/87 -, NVwZ-RR 1990, 225), weil die Unterschiede in der Warn- und der Beweisfunktion zwischen § 126 und § 127 BGB es nicht rechtfertigen, für die in § 57 VwVfG und damit gesetzlich verlangte Schriftform lediglich die Anforderungen der gewillkürten Schriftform gemäß § 127 BGB genügen zu lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 5 S 1990/87

    Schadensersatz für Straßenschäden; zur Umdeutung eines formnichtigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95
    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Nds. OVG fest, daß ein Schriftwechsel zwischen dem Kläger und dem Beklagten nicht ausreicht, um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen (vgl. Urt. v. 7. März 1983 - 1 A 192/81 -, BRS 40 Nr. 32; Urt. v. 13. August 1991 - 9 L 362/89 -, NJW 1992, 1404 (1405) unter Hinweis auf einen nicht veröffentlichten Beschl. v. 30. Oktober 1990 - 9 O 10/90 - ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17. April 1989 - 5 S 1990/87 -, NVwZ-RR 1990, 225), weil die Unterschiede in der Warn- und der Beweisfunktion zwischen § 126 und § 127 BGB es nicht rechtfertigen, für die in § 57 VwVfG und damit gesetzlich verlangte Schriftform lediglich die Anforderungen der gewillkürten Schriftform gemäß § 127 BGB genügen zu lassen.
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95
    In dem Urteil vom 24. August 1994 (- 11 C 14.93 -, NJW 1995, 1104 (1105)) ist die Frage, ob Urkundeneinheit erforderlich ist, um § 57 VwVfG zu genügen, ausdrücklich offengelassen, weil über die Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses gemäß § 781 BGB zu entscheiden war.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1988 - 3 S 3157/86

    Nachbarklage gegen außerschulische Nutzung eines Schulsportplatzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95
    Angesichts dessen können eine unbefugte Benutzung des Sportplatzes und die damit verbundenen Emmissionen der Beklagten ebensowenig zugerechnet werden wie in anderen Immissionsfällen die über eine erteilte Baugenehmigung hinausgehende Nutzung (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 13. Januar 1988 - 3 S 3157/86 -, NVwZ-RR 1989, 173 (175) für das Nichteinhalten der zugelassenen Spielzeiten und des Verbots des Befahrens mit Motorfahrzeugen auf einem nicht abgeschlossenen, aber entsprechend beschilderten Schulsportplatzes; die Beklagte jenes Verfahrens hatte nachgewiesen, daß sie die Einhaltung der Nutzungsverbote regelmäßig überwacht, und OVG Berlin, Urt. v. 22. April 1993 - 2 B 6.91 -, BauR 1994, 346 (349) für einen abends abgeschlossenen Bolzplatz).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.1991 - 9 L 362/89

    Zulässigkeit; Mehrkostenvereinbarung; Leistungsgebundene Einrichtung;

  • OLG Naumburg, 23.11.2015 - 12 U 184/14

    Unterlassungsanspruch eines Grundstücksnachbarn: Höhe eines Ballfangzauns an

    Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird aber bei einem Fußballplatz in der Regel ein sechs Meter hoher Schutzzaun für notwendig aber auch ausreichend erachtet (z. B. OVG Lüneburg, NJW 1998, 2921; LG Aachen, NJW-RR 1988, 665; Staudinger/Johannes/ Hager (2009) BGB, § 823 E 337).
  • BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 7/20 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an die Wirksamkeit eines im

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass die Schriftform durch einen Schriftwechsel der Beteiligten erfüllt werden könnte (offengelassen: BVerwG Urteil vom 24.8.1994 - 11 C 14/93 - BVerwGE 96, 326, 332 = juris RdNr 21; ablehnend: OVG Niedersachsen Urteil vom 25.7.1997 - 1 L 5856/95 - NJW 1998, 2921) , wären diese Voraussetzungen hier entgegen der Auffassung des Beklagten nicht erfüllt.
  • OVG Hamburg, 19.03.2008 - 2 Bf 192/05

    Zur Schriftform für einen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag -

    Vielmehr entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 3.3.1995, BVerwGE 98, 58, 67 - unter Bezug auf Urt. v. 15.12.1989, 7 C 6.88 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 4), den Entscheidungen zahlreicher Oberverwaltungsgerichte (so z.B. OVG Koblenz, Urt. v. 11.12.2000, 2 A 11170/00, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.7.1997, NJW 1998, 2921; VGH Mannheim, NwVZ-RR 1990, 225; OVG Saarlouis, Urt. v. 24.4.1990, 1 R 77/89, juris; a.A. wohl VGH Kassel, Urt. v. 25.11.2004, NVwZ-RR 2005, 680, 681) und Kommentaren (z.B.: Meyer/Borks, VwVfG, 2. Aufl., § 57 Rn. 3; Obermayer, a.a.O., § 57 Rn. 8; Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 4. Aufl. 1995, S. 772; Ziekow, VwVfG, 2006, § 57 Rn. 4), dass bei einem zweiseitig verpflichtenden subordinationsrechtlichen Vertrag die Anforderungen des § 126 Abs. 2 BGB einzuhalten sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Umstritten ist zwar, ob entsprechend § 126 Abs. 2 BGB die Unterzeichnung durch Vertragspartner auf derselben Urkunde erfolgen muss, also immer Urkundeneinheit erforderlich ist (so z.B. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.08.1991 - 9 L 362/89 -), wonach Schriftwechsel zwischen den Beteiligten für den wirksamen Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht ausreicht, da dies der Warn- und Beweisfunktion widersprechen würde (OVG Lüneburg, Urteil vom 25.07.1997 - 1 L 5856/95 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 11 KA 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Umstritten ist zwar, ob entsprechend § 126 Abs. 2 BGB die Unterzeichnung durch Vertragspartner auf derselben Urkunde erfolgen muss, also immer Urkundeneinheit erforderlich ist (so z.B. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.08.1991 - 9 L 362/89 -), wonach Schriftwechsel zwischen den Beteiligten für den wirksamen Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht ausreicht, da dies der Warn- und Beweisfunktion widersprechen würde (OVG Lüneburg, Urteil vom 25.07.1997 - 1 L 5856/95 - ).
  • VG Braunschweig, 22.06.2004 - 6 A 149/04

    Übernahme eines Kostenbeitrages für eine Klassenfahrt durch die Eltern; Eröffnung

    Zwar ist in der Regel für die Formwirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach den §§ 57, 62 VwVfG i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB zu verlangen, dass sowohl die Antrags- als auch die Annahmeerklärung schriftlich auf derselben Urkunde abgegeben werden (Niedersächsisches OVG, Urt. vom 25.07.1997, NJW 1998, 2921; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 57 Rn. 9, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 ME 112/08

    Ausreichen des Vorliegens eines Schriftwechsels für das Schriftformerfordernis

    Der Senat hat mit Urteil vom 25. Juli 1997 - 1 L 5856/95 - (NJW 1998, 2921) ausführlich die Gründe dargelegt, die bei § 57 VwVfG für das Festhalten am Erfordernis der Urkundeneinheit sprechen.
  • VG Hannover, 27.02.2002 - 6 A 1660/01

    Annahmeerklärung; Eltern; Klassenfahrt; Kostenbeteiligung; Kostenübernahme;

    Zwar wird in der Regel für die Formwirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach den §§ 57, 62 VwVfG i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB zu verlangen sein, dass sowohl die Antrags- als auch die Annahmeerklärung schriftlich auf derselben Urkunde abgegeben werden müssen und dass das Fehlen dieser Voraussetzung zur Nichtigkeit des Vertrages insgesamt führt (OVG Lüneburg, NJW 1998 S. 2921 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01

    Zur Eigentumslage bei Umschlag- oder anderen Hafenanlagen in Bundeswasserstraßen;

    Insoweit folgt der Senat der Rechtsprechung des Nds. OVG, wonach ein Schriftwechsel zwischen den Parteien nicht ausreicht, um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen (vgl. Urt. v. 25.07.1997 - 1 L 5856/95 -, NJW 1998, 2921 mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Nachweisen).
  • VGH Hessen, 02.09.2004 - 23 F 2687/03

    Abfluss, Ausbauklage, Feldweg, Kanalanschluss, Oberflächenwasser

    OVG, Urteil vom 15.10.1985 - Bf VI 10/82 -, BRS 44 Nr. 182; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.11.1984 - 8 S 3029/83 -, BRS 42 Nr. 39; Nds. OVG, Urteil vom 25.07.1997 - 1 L 5856/95 -, BRS 59 Nr. 184).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2000 - 2 A 11170/00
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2000 - 1 O 2424/00

    Auslegung; einstweilige Einstellung; Unterlassungsanspruch; Urteilstenor;

  • VG Würzburg, 28.09.2004 - W 4 K 03.1492
  • VG Minden, 17.01.2002 - 9 K 2/01

    Auf Schulhof darf nachmittags gespielt werden

  • VG Halle, 28.12.2016 - 6 A 277/14

    Erstattung von Kosten für eine Klassenfahrt

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