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   BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97   

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BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97 (https://dejure.org/1997,3443)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97 (https://dejure.org/1997,3443)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 (https://dejure.org/1997,3443)
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Durchsuchung der Strafverteidiger

§ 176 GVG, Art. 12 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Sitzungspolizeiliche Anordnung zum Schutz der Integrität der Verteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung von Verteidigern vor Betreten des Sitzungssaals der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durchsuchung der Strafverteidiger vor Gerichtsverhandlung bei konkreten Anhaltspunkten für eine Gefahrenlage erlaubt - Kein Verstoß gegen Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG) und Gleichheitssatz (Art. 3 GG)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-frankfurt.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Zivilrecht der Pflichtverteidigung (Dr. Matthias Jahn)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG
    Durchsuchung des Verteidigers vor dem Betreten des Sitzungssaales

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 296
  • StV 1998, 241
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97
    Den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 7. April 1978 (Beschluß des Vorprüfungsausschusses, abgedruckt in BVerfGE 48, 118 ff.) unter den Gesichtspunkten des Übermaßverbots und der Zumutbarkeit geforderten strengen Anforderungen an eine solche Anordnung werde die Verfügung des Strafkammervorsitzenden nicht gerecht.

    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände auch in Gestalt von Einlaßkontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und daß sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 [123]).

    Dabei kann offenbleiben, ob es, wie im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (Vorprüfungsausschuß) vom 7. April 1978 (vgl. BVerfGE 48, 118 ff.]) ausgeführt worden ist, dem Gewährleistungsgehalt der Berufsausübungsfreiheit genügt, wenn sich konkrete Anhaltspunkte unkorrekten Verhaltens von Verteidigern aus anderen ähnlich gelagerten Verfahren ergeben.

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97
    Dies gilt hinsichtlich des Schutzes der anwaltlichen Berufsausübung durch Art. 12 Abs. 1 GG auf dem Gebiet der Strafverteidigung (vgl. insoweit nur BVerfGE 30, 1 [32]; 38, 26 [30]) ebenso wie für den Maßstab, der bei der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen von Verfassungs wegen anzulegen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

    Der Schutz der Freiheit der Berufsausübung beschränkt sich auf die Abwehr übermäßiger und unzumutbarer Belastungen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 30, 1 [32 f.]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97
    Dies gilt hinsichtlich des Schutzes der anwaltlichen Berufsausübung durch Art. 12 Abs. 1 GG auf dem Gebiet der Strafverteidigung (vgl. insoweit nur BVerfGE 30, 1 [32]; 38, 26 [30]) ebenso wie für den Maßstab, der bei der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen von Verfassungs wegen anzulegen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

    Das Bundesverfassungsgericht kann diese Annahmen als Auslegung und Anwendung des sogenannten einfachen Rechts (§ 176 GVG ) im Verfassungsbeschwerde-Verfahren lediglich daraufhin überprüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]; stRspr).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97
    Der Schutz der Freiheit der Berufsausübung beschränkt sich auf die Abwehr übermäßiger und unzumutbarer Belastungen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 30, 1 [32 f.]).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 805/72

    Durchsuchung eines Rechtsanwalts bei Besuch seines Mandanten in der U-Haft

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97
    Dies gilt hinsichtlich des Schutzes der anwaltlichen Berufsausübung durch Art. 12 Abs. 1 GG auf dem Gebiet der Strafverteidigung (vgl. insoweit nur BVerfGE 30, 1 [32]; 38, 26 [30]) ebenso wie für den Maßstab, der bei der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen von Verfassungs wegen anzulegen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 04.11.1965 - 2 BvR 91/64

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97
    Das Bundesverfassungsgericht kann diese Annahmen als Auslegung und Anwendung des sogenannten einfachen Rechts (§ 176 GVG ) im Verfassungsbeschwerde-Verfahren lediglich daraufhin überprüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]; stRspr).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97
    Das Bundesverfassungsgericht kann diese Annahmen als Auslegung und Anwendung des sogenannten einfachen Rechts (§ 176 GVG ) im Verfassungsbeschwerde-Verfahren lediglich daraufhin überprüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]; stRspr).
  • OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung des Tragens einer Maske im Gerichtssaal;

    Darüber hinaus können sich aber anerkanntermaßen auch sonstige, nach § 176 Abs. 1 GVG getroffene Anordnungen gegen am Verfahren beteiligte Verteidiger richten, was - wiederum entgegen der Auffassung des Verteidigers des Angeklagten B. - auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung nicht beanstandet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.04.1978 - 2 BvR 202/78, BVerfGE 48, 118, juris Rn. 17; Beschluss vom 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97, juris Rn. 25; Beschluss vom 05.01.2006 - 2 BvR 2/06, juris Rn. 3; vgl. aus dem jüngeren Schrifttum etwa Eckel, DRiZ 2020, 394).
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    bb) Die Anwendungen der danach bestehenden Befugnisse im Einzelfall unterliegt nur eingeschränkter verfassungsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfGE 48, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2006 - 2 BvQ 27/06 -, juris, Rn. 3, 6 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 -, NJW 2007, S. 56 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, S. 1053 , jeweils zu § 176 GVG).
  • LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08

    Sitzungspolizei: Krawattenzwang in der Hauptverhandlung; Zurückweisung eines

    Der Sitzungspolizei unterstehen auch Verteidiger (BVerfG NJW 1978, 1048 f.; 1998, 296 ff., 2006, 1500 f.) und in sonstiger Funktion im Verfahren auftretende Rechtsanwälte (Kissel/Mayer, a.a.O., Rn 40 zu § 176, m.w.N.).
  • BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06

    Grundrecht der Freien Berufsausübung (sitzungspolizeiliche Anordnung gegen einen

    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände auch in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ).

    Vielmehr muss die Verfügung selbst nach ihrem Wortlaut und durch hinreichende Bestimmtheit in der Fassung sicherstellen, dass der Umfang der Durchsuchung im Einzelfall dem Maß der angenommenen Gefahr entspricht und die Überprüfung den betroffenen Verteidiger jedenfalls nur insoweit belastet, als dies unumgänglich erscheint (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ).

  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstande in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .

    Die Besorgnis, die Antragstellerin könnte durch Zwang oder Drohung als Werkzeug für Befreiungsaktionen der Angeklagten oder sonstige Störungen des Prozesses eingesetzt werden, stellt eine sachliche Erwägung dar, die generell geeignet sein kann, die Durchsuchung ihrer Person und Behältnisse trotz ihrer Tätigkeit als Verteidigerin im betroffenen Strafverfahren zu rechtfertigen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 4 A 1778/12

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse aus einer Widerholungsgefahr bei Ungewissheit

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 1978 - 2 BvR 202/78 -, BVerfGE 48, 118; Beschluss vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, 296.
  • OLG Jena, 03.02.2003 - 1 Ws 380/02

    Rechtsmittel eines hauptamtlichen Bewährungshelfers gegen seine Durchsuchung beim

    Insbesondere wird die Anordnung der Absondung eines Bewährungshelfers nicht dessen Grundrechte nach Art. 2 Abs. 1 GG verletzen (vgl. hierzu - allerdings zur Absondung von Verteidigern - BVerfG, Vorprüfungsausschuss, ZfStrVO 1982, 377; BVerfG, NJW 1998, 296; OLG Nürnberg, StV 2002, 669).
  • AG Bensheim, 15.11.2003 - 6 M 2642/03
    Eine Sittenwidrigkeit ist zu bejahen, wenn die Maßnahme des Gläubigers die Gesundheit des Schuldners erheblich gefährden würde (BVerfG NJW 98, 296).
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