Rechtsprechung
EuGH, 02.10.1997 - C-1/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Teilzeitbeschäftigung - Berechnung des Dienstalters
- EU-Kommission
Gerster / Freistaat Bayern
EG-Vertrag, Artikel 119
1 Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 des Vertrages - Anwendungsbereich - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse - Einbeziehung - EU-Kommission
Gerster / Freistaat Bayern
- Europäischer Gerichtshof
Gerster
Sozialpolitik
- Wolters Kluwer
Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen; Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; Ablehnung der Bewerbung ...
- Judicialis
EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; EGV Art. 119; ; Richtlinie 75/117/EWG; ; Richtlinie 76/207/EWG; ; LbV § 13 Abs. 2 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Teilzeitbeschäftigung - Berechnung des Dienstalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach - Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag und der Richtlinie 75/117/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2961 (Ls.)
- NVwZ 1998, 721
- EuZW 1997, 764
- NZA 1997, 1277
- DVBl 1998, 181
- DVBl 1998, 183
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
22 Die Klägerin macht geltend, es handele sich im vorliegenden Fall wie in der mit Urteil vom 7. Februar 1991 entschiedenen Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297) um ein System der quasiautomatischen Einstufung in die Vergütungsgruppen, das unter den Begriff des Entgelts im Sinne des Artikels 119 des Vertrages falle und gegen die Richtlinie 75/117 verstosse.39 In dem genannten Urteil Nimz hat der Gerichtshof festgestellt, daß sich der Behauptung, es bestehe ein besonderer Zusammenhang zwischen der Dauer einer beruflichen Tätigkeit und dem Erwerb eines bestimmten Kenntnis- oder Erfahrungsstands, keine objektiven Kriterien entnehmen lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, da es sich dabei lediglich um eine verallgemeinernde Aussage zu bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern handelt.
- EuGH, 31.03.1981 - 96/80
Jenkins / Kingsgate
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache des vorlegenden Gerichts, das für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständig ist, unter Berücksichtigung aller Umstände festzustellen, ob und inwieweit eine gesetzliche Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis die Frauen jedoch stärker trifft als die Männer, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. Urteile vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80, Jenkins, Slg. 1981, 911, Randnr. 14, Bilka, a. a. O., Randnr. 36, und Rinner-Kühn, a. a. O., Randnr. 15). - EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Wie der Gerichtshof schon im Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 12) festgestellt hat, gehört dieser Grundsatz zu den Grundlagen der Gemeinschaft.
- EuGH, 14.12.1995 - C-444/93
Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
30 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn die Anwendung einer nationalen Maßnahme, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741, Randnr. 24, und vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnr. 33). - EuGH, 06.02.1996 - C-457/93
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Anders wäre es nur dann, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31). - EuGH, 15.06.1978 - 149/77
Defrenne / Sabena
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
21 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77 (Defrenne III, Slg. 1978, 1365, Randnr. 20) festgestellt, daß die Tragweite des Artikels 119 nicht auf andere Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses als diejenigen erstreckt werden kann, auf die er sich ausdrücklich bezieht. - EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Anders wäre es nur dann, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31). - EuGH, 21.05.1985 - 248/83
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Im übrigen hat der Gerichtshof im Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16) festgestellt, daß die Richtlinie 76/207 - wie auch die Richtlinie 75/117 - für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse gilt; ebenso wie Artikel 119 haben diese Richtlinien, wie es dem in ihnen niedergelegten Prinzip entspricht, allgemeine Bedeutung. - EuGH, 24.02.1994 - C-343/92
Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en …
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
30 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn die Anwendung einer nationalen Maßnahme, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741, Randnr. 24, und vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnr. 33). - EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Anders wäre es nur dann, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31).
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Denn der objektive Charakter eines solchen Kriteriums hängt von allen Umständen des Einzelfalls und insbesondere davon ab, welche Beziehung zwischen der Art der ausgeübten Tätigkeit und der Erfahrung besteht, die durch die Ausübung dieser Tätigkeit nach einer bestimmten Dauer erworben worden ist (…vgl. EuGH 10. März 2005 - C-196/02 - [Nikoloudi] Rn. 55, 61; 2. Oktober 1997 - C-1/95 - [Gerster] Rn. 39; 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 14; vgl. in diesem Sinne auch EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 25) . - BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19
Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz
(cc) Die Rechtsvorschriften des Unionsrechts über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen haben nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union allgemeine Bedeutung und umfassen beispielsweise auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (vgl. EuGH 2. Oktober 1997 - C-1/95 - [Gerster] Rn. 18; 21. Mai 1985 - 248/83 - [Kommission/Deutschland] Rn. 16 zu ua. den Vorgänger-Richtlinien der Richtlinie 2006/54/EG: Richtlinie 75/117 und Richtlinie 76/207) .Danach ist es nicht von Belang, ob das Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ist (EuGH 2. Oktober 1997 - C-1/95 - [Gerster] Rn. 18; 21. Mai 1985 - 248/83 - [Kommission/Deutschland] Rn. 16) oder ein Rechtsverhältnis sui generis.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11
Streikrecht für Beamte?
Spätestens seit der Entscheidung des EuGH vom 2. Oktober 1997 - Rs C-1/95 - sei klargestellt, dass Beamte Arbeitnehmer im Sinne des EU-Rechts seien.
- EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE
Esentspricht ständiger Rechtsprechung, daß dieser Grundsatz allgemeine Geltung hatund daß die Richtlinie auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist(vgl. Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83,Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, vom 2. Oktober 1997 in derRechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18, und Sirdar,Randnr. 18). - EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …
Jüngere Urteile, u. a. die Urteile vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297), vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95 (Gerster, Slg. 1997, I-5253) und vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-243/95 (Hill und Stapleton, Slg. 1998, I-3739) deuteten auf eine gewisse Kehrtwende in der Rechtsprechung des Gerichtshofes hin. - BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 10.98
Teilweiser Ausschluß von Teilzeitarbeit bei Weiterbildung zur praktischen Ärztin …
In der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, in der es insbesondere um die Benachteiligung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gegenüber Vollzeitbeschäftigten geht (vgl. u.a. Urteile vom 13. Mai 1986 Rs 170/84 - Slg. 1986, 1607 Bilka -, vom 13. Juli 1989 Rs 171/88 - Slg. 1989, 1743 Rinner-Kühn -, vom 7. Februar 1991 Rs C-184/89 - Slg. 1991 S. 297 Nimz -, vom 2. Oktober 1997 Rs C-1/95 - Slg. 1997, 5253 Gerster , vom 2. Oktober 1997 Rs C-100/95 Slg. 1997 I 5289 Kording -), findet diese Meinung allerdings keine Grundlage.Darin hat der Gerichtshof ausgeführt, eine unmittelbare Diskriminierung durch nationale Bestimmungen liege vor, wenn sie eine Gruppe in direkter Anknüpfung an das Geschlecht benachteiligten (vgl. Urteile vom 2. Oktober 1997 Rs C-1/95 - a.a.O. Rn. 29 und Rs C-100/95 a.a.O. Rn. 15).
Eine mittelbare Diskriminierung liege hingegen vor, wenn die Anwendung einer nationalen Maßnahme, die zwar neutral formuliert sei, tatsächlich wesentlich mehr Frauen als Männer benachteilige (Urteile vom 2. Oktober 1997 Rs C-1/95 - a.a.O. Rn. 30 und Rs C-100/95 - a.a.O. Rn. 16).
Dies gelte nur dann nicht, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt sei, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hätten (vgl. Urteile vom 2. Oktober 1997 Rs C-1/95 - Rn. 34 und Rs C-100/95 - a.a.O. Rn. 19).
Auf andere Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses als auf diejenigen, auf die er sich ausdrücklich bezieht, kann die Tragweite des Art. 119 EGV nicht erstreckt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 Rs C-1/95 a.a.O. Gerster , Rn. 21).
- EuGH, 11.03.2003 - C-186/01
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEHRPFLICHT NUR FÜR MÄNNER NICHT ENTGEGEN
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dieser Grundsatz allgemeine Geltung hat und dass die Richtlinie 76/207 auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18, Sirdar, Randnr. 18, und Kreil, Randnr. 18). - BVerwG, 05.09.2013 - 2 C 47.11
Versorgung; Ruhen; Kapitalabfindung; zwischenstaatliche Einrichtung; …
Dieser Grundsatz verbietet geschlechterbezogene Ungleichbehandlungen; er begründet als unmittelbar geltendes Primärrecht der Union Rechte, die die Betroffenen vor den nationalen Gerichten durchsetzen können (stRspr; EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - Rs. C-1/95, Gerster - Slg. 1997, I-5253 Rn. 17).Der Grundsatz findet auch für Beamte Anwendung (stRspr; EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 a.a.O. Rn. 18 f.).
- VGH Bayern, 08.04.2011 - 3 B 10.2529
Beamtenrecht
Auf Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts gemäß Art. 177 EWG-Vertrag, in dem auf § 13 Abs. 2 Satz 2 LbV Bezug genommen wurde, entschied der EuGH im Rahmen einer Vorabentscheidung mit Urteil vom 2. Oktober 1997, Az. C-1/95:.Der EuGH habe mit Urteil vom 2. Oktober 1997 (Az. C-1/95) eine Entscheidung zur geschlechtsspezifischen mittelbaren Diskriminierung unter Aufzeigung von Prüfungsleitlinien getroffen.
Allerdings erging das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Oktober 1997 (Az. C-1/95), das im Rahmen eines von der Klägerin durchgeführten Verwaltungsstreitverfahrens als Vorabentscheidung erlassen worden war, vor der letzten Versagung einer an sich geboten gewesenen Beförderung der Klägerin.
Mit dem Urteil des EuGH vom 2. Oktober1997 (Az. C-1/95) in Verbindung mit dem rechtskräftigen Urteil des BayVGH vom 30. Juni 2004 (Az. 3 B 99.2341) wurde geklärt, dass § 13 Abs. 2 Satz 2 LbV a.F. mit der Richtlinie 76/207/EWG nicht im Einklang gestanden hat und somit nicht angewendet werden durfte.
Insbesondere das vom Beklagten vorgebrachte Argument, ein solcher rechtfertigender objektiver Faktor, der nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes zu tun habe, liege in der längeren und damit typischerweise größeren Erfahrung der Vollzeitbeschäftigten im Vergleich zu Teilzeitbeschäftigten mit einer geringeren als zwei Dritteln der regelmäßigen Arbeitszeit, ist jedenfalls nicht völlig von der Hand zu weisen, zumal auch der Europäische Gerichtshof es in seinem in der Sache der Klägerin ergangenen Urteil vom 2. Oktober 1997 (Az. C-1/95) für notwendig hielt, die Frage einer derartigen Rechtfertigung durch das zuständige nationale Gericht prüfen zu lassen.
- BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 442/00
Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit - Verletzung von …
Der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit oder bei einer Arbeit, die als gleichwertig anerkannt wird, bezieht sich nur auf geldwerte Leistungen des Arbeitgebers (ständige Rechtsprechung des EuGH vgl. 2. Oktober 1997 - RS C 1/95 - "Gerster" AP Artikel 119 EG-Vertrag Nr. 5).Das kann der Senat nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH selbst beurteilen (vgl. EuGH 2. Oktober 1997 aaO mwN).
- VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09
Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-196/02
Nikoloudi
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
Kathleen Hill und Ann Stapleton gegen The Revenue Commissioners und Department of …
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -, …
- EuGH, 10.03.2005 - C-196/02
Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119 …
- VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09
Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00
Voraussetzungen des Vorliegens eines zusatzversorgungsrechtlichen …
- BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie …
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer …
- EuGH, 16.09.2010 - C-149/10
Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über …
- EuGH, 26.10.1999 - C-273/97
Sirdar
- EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - …
- EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
Z - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - …
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- BVerwG, 05.09.2013 - 2 C 45.11
Anrechnung einer Kapitalabfindung auf das Ruhegehalt eines Beschäftigten bei der …
- BVerwG, 05.09.2013 - 2 C 46.11
Anrechnung einer Kapitalabfindung auf das Ruhegehalt eines Beschäftigten bei der …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-4/02
Schönheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 2323/02
Berechtigung für eine Schichtzulage; Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
Vorliegen einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung
- EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
Schnorbus
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
Krüger
- VGH Bayern, 30.06.2004 - 3 B 99.2341
Beamtenrecht, Teilzeitbeschäftigung, unterschiedliche Berechnung von Dienstzeiten …
- LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
Anforderungen an eine Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand; …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1998 - C-167/97
Regina gegen Secretary of State for Employment, ex parte Nicole Seymour-Smith und …
- BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06
Gerichtliche Zuständigkeit für die Gewährung von Teilzeitbeschäftigung eines …
- BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
Wirksamkeit einer Anrechnungsklausel in der Satzung einer kirchlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-5/02
Becker
- EuGH, 27.10.1998 - C-411/96
Boyle u.a.
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 174/07
Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit
- VG Frankfurt/Main, 29.02.2008 - 9 E 941/07
Versetzung eines schwerbehinderten Beamten in den Ruhestand - Nichtdurchführung …
- BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03
Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten
- BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 7.01
Voraussetzungen des Qualifikationsgrades einer Praktischen Ärztin - Versagung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 6 A 4424/01
Höheres Entgelt für Überstunden teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL WIRD EINE NATIONALE REGELUNG WIE DIE …
- EuGH, 14.09.1999 - C-249/97
Gruber
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 3 LB 44/03
Lehrer, Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung, Mehrarbeit, Besoldung, …
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.1998 - 4 S 425/98
Arbeitszeiterhöhung für Lehrer: Vereinbarkeit des Vorgriffsstundenmodells mit GG …
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- EuGH, 20.06.2013 - C-7/12
Riezniece - Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-300/06
Voß - Sozialpolitik - Gleichheit zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern …
- VG Frankfurt/Main, 02.02.1998 - 9 E 991/97
Anspruch auf Festsetzung eines Ruhegehaltssatzes; Versorgungsabschlag bei …
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 427/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 424/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 510/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 22.04
Einordnung der Unterrichtsverpflichtung als Teil der Lehrerarbeitszeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03
Mayer
- OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
VA-Qualität der Festsetzung von Dienstalter und Einweisungsdatum in …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
Kreil
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-25/02
Rinke
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00
Kutz-Bauer
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-17/05
Cadman - Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer - Anwendung …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-322/98
Kachelmann
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-333/97
Lewen
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-411/96
Margaret Boyle u. a. gegen Equal Opportunities Commission. - Gleiches Entgelt für …
- VG Ansbach, 17.03.1999 - AN 12 K 94.00914
Unterschiedliche Anrechnung von Dienstzeiten bei Teilzeit- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 3 A 3479/07
Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für nicht in Anspruch genommene …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2010 - C-149/10
Chatzi - Richtlinie 96/34/EG - Elternurlaub - Dauer des zu gewährenden …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 11 KA 202/01
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin; …
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 5973/04
Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung nach dem Stundensatz des § 4 Abs. 3 Nr. 4 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 11 KA 125/02
Zulassung als psychologische Psychotherapeutin ; Teilnahme an der ambulanten …
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 7463/04
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer Oberstudienrätin auf die …
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 249/05
Einführung einer fixen Mindeststundenzahl für Beamte als Voraussetzung für die …
- VG Köln, 12.07.2006 - 3 K 8852/04
Voraussetzungen für die Gewährung einer Vergütung von Mehrarbeit an Beamte des …
- VG Halle, 25.08.2010 - 5 A 209/09
Ausgleichszulage für Beamtin nach Elternzeit
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 6733/04
Festlegung einer fixen Mindeststundenzahl für die Gewährung einer …
- VG Würzburg, 26.06.2012 - W 1 K 11.858
Schadensersatzanspruch eines Lehrers wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung …
Rechtsprechung
BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97 |
Nichtraucherschutz
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflichten aus Grundrechten
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung der Schutzpflicht des Gesetzgebers vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen - Gesetzgeber nicht gänzlich untätig geblieben
- Kanzlei Prof. Schweizer
Nichtraucherschutz durch den Gesetzgeber
- Judicialis
- rechtsportal.de
Verfassungsrechtliche Überprüfung des gesetzgeberischen Unterlassens des Schutzes vor Passivrauchen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2961
- NVwZ 1998, 1172 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (10)
- VerfGH Bayern, 30.04.1987 - 21-VII-85
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Im besonderen zum Schutze der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens kann dabei auf der Ebene des Bundesrechts auf folgende Regelungen hingewiesen werden (vgl. hierzu auch die Zusammenstellung in BayVerfGH, BayVBl 1988, S. 108 ): § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - (vom 20. März 1975, BGBl I S. 729, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 1983, BGBl I S. 1057) regelt, daß in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft - wozu eine stark mit Tabakrauch angereicherte Atemluft nicht gehört - vorhanden sein muß. - BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
Warnhinweise für Tabakerzeugnisse
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Dabei kann offen bleiben, ob mittlerweile hinreichend verläßliche wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gesundheitsrisiken des Passivrauchens existieren, wie der Beschwerdeführer behauptet (zu den Gesundheitsgefahren des Rauchens generell vgl. BVerfGE 95, 173 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, auf die es für die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ankommt, geklärt sind (vgl. zu diesem Kriterium BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ). - BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ). - BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Sie enthalten auch eine objektive Wertordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 ), aus der sich eine Pflicht der öffentlichen Gewalt ergeben kann, die Grundrechtsträger auch gegen Beeinträchtigungen der geschützten Rechtsgüter durch Dritte in Schutz zu nehmen. - BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Insbesondere folgt aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen und sie gegebenenfalls auch vor rechtswidrigen Eingriffen von seiten Dritter zu bewahren (BVerfGE 88, 203 m.w.N.). - BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
Zweitregister
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ). - BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ).
- BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R
Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller - …
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht hat der Staat jedoch einen erheblichen Spielraum (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639 - Juris RdNr 11; BVerfG NJW 1998, 2961, 2962 - Juris RdNr 6 jeweils mwN; BVerfGE 46, 160, 164).Auch die Schutzpflicht gegenüber Nichtrauchern gebietet kein gesetzliches allgemeines Rauchverbot, um diese vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu bewahren (vgl BVerfG NJW 1998, 2961).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2021 - 19 B 1458/21
Kein Anspruch auf Distanzunterricht statt Präsenzunterricht in der …
Andererseits verstärkt das Schulverhältnis die - neben die Dimension als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Bereich tretende - allgemeine grundrechtliche Pflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen und sie gegebenenfalls auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, vgl. dazu statt vieler BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, 2961, juris, Rn. 5, um der besonderen Vulnerabilität der Schüler im Verhältnis zur staatlichen Institution Schule Rechnung zu tragen. - BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11
Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht …
Angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht nur erheblich belästigenden, sondern auch - zumindest nicht ausschließbaren - gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 95, 173 ; 121, 317 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, S. 2961 ) kann darin, dass ein Gefangener auf seinem Haftraum ohne seine Zustimmung dem Rauchen eines Mitgefangenen ausgesetzt wird, ein Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht liegen (vgl. BVerfGK 13, 67 ).
- VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08
Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen …
Diese Grundrechtsnormen gebieten den jeweils zuständigen Organen, sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen (VerfGH vom 30.4.1987 = VerfGH 40, 58/64; BVerfG vom 9.2.1998 = NJW 1998, 2961). - BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07 Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht hat der Staat jedoch einen erheblichen Spielraum (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639 - Juris RdNr 11; BVerfG NJW 1998, 2961, 2962 - Juris RdNr 6 jeweils mwN; BVerfGE 46, 160, 164).
Auch die Schutzpflicht gegenüber Nichtrauchern gebietet kein gesetzliches allgemeines Rauchverbot, um diese vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu bewahren (vgl BVerfG NJW 1998, 2961).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
Verfassungsbeschwerde gegen geändertes Nichtraucherschutzgesetz
Die Regelung des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 NRSG lässt dieses Schutzkonzept - welches sich an dem Leitgedanken eines wirksamen Gesundheitsschutzes orientiert, zugleich aber den Interessen der Gaststättenbetreiber und Raucher Rechnung trägt - auch nicht als offensichtlich unzureichend erscheinen (vgl. hierzu BVerfGE 121, 317 [360 ff.]; BVerfG-K, NJW 1998, 2961 f.; NVwZ 2010, 38 [39]). - VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08
Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten
Die aus Art. 100 und 101 BV abzuleitende Schutzpflicht, nach der die zuständigen staatlichen Organe sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen haben (VerfGH vom 30.4.1987 = VerfGH 40, 58/64; BVerfG vom 9.2.1998 = NJW 1998, 2961/2962), hängt nicht von der persönlichen Schutzwürdigkeit der Grundrechtsträger, sondern von ihrer objektiven Schutzbedürftigkeit ab. - VerfGH Bayern, 18.03.2020 - 17-VII-18
Begründungsanforderungen an eine Rechtssatz-Popularklage
Zu Recht weisen die Antragsteller zwar darauf hin, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs durch Art. 100 BV (Schutz der Menschenwürde) und Art. 101 BV (Handlungsfreiheit) garantiert wird (vgl. VerfGH vom 17.5.2006 VerfGHE 59, 63/74), nicht nur ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe ist, sondern dass darüber hinaus aus seinem objektivrechtlichen Gehalt die Pflicht der staatlichen Organe folgt, sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen und es vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.4.1987 VerfGHE 40, 58/64; vom 21.12.1989 VerfGHE 42, 188/192; BVerfG vom 9.2.1998 NJW 1998, 2961/2962;… vom 2.7.2018 NVwZ 2018, 1555 Rn. 39). - BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
Gemeinschaftsunterbringung von Strafgefangenen - § 201 StVollzG als …
Angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht nur erheblich belästigenden, sondern auch - zumindest nicht ausschließbaren - gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 95, 173 ; BVerfG, Beschluss 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, EuGRZ 1998, S. 172 f.) kann darin, dass ein Gefangener auf seinem Haftraum gegen seinen erklärten Willen dem Rauchen eines Mitgefangenen ausgesetzt wird, ein Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht liegen. - VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07
Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch …
Mit dem Verzicht auf Raucherräume bezweckt die Beklagte den Schutz der nichtrauchenden Bediensteten, die sich für den Schutz vor den mit Passivrauchen verbundenen Gesundheitsgefahren nicht nur auf die aus Art. 2 Abs. 2 GG herzuleitende Schutzpflicht des Staates - vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, 2961 f. -, sondern auch - einfachgesetzlich - auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gemäß § 85 LBG NRW berufen können. - VG Düsseldorf, 12.10.2021 - 18 L 2049/21
Rechtsprechung
EGMR, 01.07.1997 - 17820/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
PAMMEL c. ALLEMAGNE
Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 46, Art. 46 Abs. 2 MRK
Violation de l'Art. 6-1 Dommage matériel - réparation pécuniaire Remboursement partiel frais et dépens - procédure nationale Remboursement partiel frais et dépens - procédure de la Convention ... - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
PAMMEL v. GERMANY
Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 46, Art. 46 Abs. 2 MRK
Violation of Art. 6-1 Pecuniary damage - financial award Costs and expenses partial award - domestic proceedings Costs and expenses partial award - Convention proceedings (englisch)
Verfahrensgang
- EKMR, 10.01.1995 - 17820/91
- EGMR, 01.07.1997 - 17820/91
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2961 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EGMR, 25.11.1993 - 14282/88
ZANDER v. SWEDEN
Auszug aus EGMR, 01.07.1997 - 17820/91
The dispute before the civil courts therefore concerned the applicant's right of property, which is certainly a civil right within the meaning of Article 6 (art. 6) (see, inter alia, the Zander v. Sweden judgment of 25 November 1993, Series A no. 279-B, p. 40, para. 27). - EGMR, 23.06.1993 - 12952/87
RUIZ-MATEOS c. ESPAGNE
Auszug aus EGMR, 01.07.1997 - 17820/91
In accordance with its established case-law on the question (see, most recently, the Ruiz-Mateos v. Spain judgment of 23 June 1993, Series A no. 262, p. 19, para. 35, and the aforementioned Süßmann judgment, p. 1171, para. 39), the relevant criterion for determining whether proceedings before a constitutional court should be taken into account in order to establish whether the overall length of proceedings was reasonable is the question whether the result of those proceedings may influence the outcome of the proceedings in the ordinary courts.
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12
Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit …
Nach der Rspr. des EGMR ist aber ein entgangener Gewinn zu entschädigen (vgl. die Entscheidungen vom 2. September 2010, 46344/06; 25. März 2010, 485/09, 13. November 2008; 10597/03, 4. April 2002; 45181/99, 31. Juli 2003; 57249/00; 1. Juli 1997, 17820/91, Rn. 76 ff, jeweils zit. nach Juris;… vgl. Meyer-Ladewig, EMRK Kommentar, Art. 41 Rn. 7).Im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Verfahrensverzögerung hat der EGMR selbst häufig den Vortrag als ungenügend eingeschätzt (vgl. die Entscheidungen vom 2. September 2010, 46344/06; 25. März 2010, 485/09, 13. November 2008; 10597/03, 4. April 2002; 45181/99, 31. Juli 2003; 57249/00, jeweils zit. nach Juris;… vgl. hierzu auch Meyer-Ladewig, EMRK Kommentar, Art. 41 Rn. 8); die Anforderungen sind hoch (vgl. EGMR, 1. Juli 1997, 17820/91, Juris Rn. 76 ff.).