Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 09.02.1998 | EGMR, 01.07.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 02.10.1997 - C-1/95   

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https://dejure.org/1997,222
EuGH, 02.10.1997 - C-1/95 (https://dejure.org/1997,222)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.1997 - C-1/95 (https://dejure.org/1997,222)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - C-1/95 (https://dejure.org/1997,222)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Teilzeitbeschäftigung - Berechnung des Dienstalters

  • EU-Kommission PDF

    Gerster / Freistaat Bayern

    EG-Vertrag, Artikel 119
    1 Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 des Vertrages - Anwendungsbereich - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Gerster / Freistaat Bayern

  • Europäischer Gerichtshof

    Gerster

    Sozialpolitik

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen; Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; Ablehnung der Bewerbung ...

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; EGV Art. 119; ; Richtlinie 75/117/EWG; ; Richtlinie 76/207/EWG; ; LbV § 13 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Teilzeitbeschäftigung - Berechnung des Dienstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach - Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag und der Richtlinie 75/117/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2961 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 721
  • EuZW 1997, 764
  • NZA 1997, 1277
  • DVBl 1998, 181
  • DVBl 1998, 183
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
    22 Die Klägerin macht geltend, es handele sich im vorliegenden Fall wie in der mit Urteil vom 7. Februar 1991 entschiedenen Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297) um ein System der quasiautomatischen Einstufung in die Vergütungsgruppen, das unter den Begriff des Entgelts im Sinne des Artikels 119 des Vertrages falle und gegen die Richtlinie 75/117 verstosse.

    39 In dem genannten Urteil Nimz hat der Gerichtshof festgestellt, daß sich der Behauptung, es bestehe ein besonderer Zusammenhang zwischen der Dauer einer beruflichen Tätigkeit und dem Erwerb eines bestimmten Kenntnis- oder Erfahrungsstands, keine objektiven Kriterien entnehmen lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, da es sich dabei lediglich um eine verallgemeinernde Aussage zu bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern handelt.

  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
    35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache des vorlegenden Gerichts, das für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständig ist, unter Berücksichtigung aller Umstände festzustellen, ob und inwieweit eine gesetzliche Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis die Frauen jedoch stärker trifft als die Männer, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. Urteile vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80, Jenkins, Slg. 1981, 911, Randnr. 14, Bilka, a. a. O., Randnr. 36, und Rinner-Kühn, a. a. O., Randnr. 15).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
    Wie der Gerichtshof schon im Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 12) festgestellt hat, gehört dieser Grundsatz zu den Grundlagen der Gemeinschaft.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
    30 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn die Anwendung einer nationalen Maßnahme, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741, Randnr. 24, und vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnr. 33).
  • EuGH, 06.02.1996 - C-457/93

    Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark

    Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
    Anders wäre es nur dann, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31).
  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

    Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
    21 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77 (Defrenne III, Slg. 1978, 1365, Randnr. 20) festgestellt, daß die Tragweite des Artikels 119 nicht auf andere Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses als diejenigen erstreckt werden kann, auf die er sich ausdrücklich bezieht.
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
    Anders wäre es nur dann, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31).
  • EuGH, 21.05.1985 - 248/83

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
    Im übrigen hat der Gerichtshof im Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16) festgestellt, daß die Richtlinie 76/207 - wie auch die Richtlinie 75/117 - für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse gilt; ebenso wie Artikel 119 haben diese Richtlinien, wie es dem in ihnen niedergelegten Prinzip entspricht, allgemeine Bedeutung.
  • EuGH, 24.02.1994 - C-343/92

    Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en

    Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
    30 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn die Anwendung einer nationalen Maßnahme, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741, Randnr. 24, und vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnr. 33).
  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
    Anders wäre es nur dann, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31).
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Denn der objektive Charakter eines solchen Kriteriums hängt von allen Umständen des Einzelfalls und insbesondere davon ab, welche Beziehung zwischen der Art der ausgeübten Tätigkeit und der Erfahrung besteht, die durch die Ausübung dieser Tätigkeit nach einer bestimmten Dauer erworben worden ist (vgl. EuGH 10. März 2005 - C-196/02 - [Nikoloudi] Rn. 55, 61; 2. Oktober 1997 - C-1/95 - [Gerster] Rn. 39; 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 14; vgl. in diesem Sinne auch EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 25) .
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    (cc) Die Rechtsvorschriften des Unionsrechts über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen haben nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union allgemeine Bedeutung und umfassen beispielsweise auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (vgl. EuGH 2. Oktober 1997 - C-1/95 - [Gerster] Rn. 18; 21. Mai 1985 - 248/83 - [Kommission/Deutschland] Rn. 16 zu ua. den Vorgänger-Richtlinien der Richtlinie 2006/54/EG: Richtlinie 75/117 und Richtlinie 76/207) .

    Danach ist es nicht von Belang, ob das Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ist (EuGH 2. Oktober 1997 - C-1/95 - [Gerster] Rn. 18; 21. Mai 1985 - 248/83 - [Kommission/Deutschland] Rn. 16) oder ein Rechtsverhältnis sui generis.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    Spätestens seit der Entscheidung des EuGH vom 2. Oktober 1997 - Rs C-1/95 - sei klargestellt, dass Beamte Arbeitnehmer im Sinne des EU-Rechts seien.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1094
BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97 (https://dejure.org/1998,1094)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97 (https://dejure.org/1998,1094)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 (https://dejure.org/1998,1094)
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Nichtraucherschutz

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflichten aus Grundrechten

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2961
  • NVwZ 1998, 1172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Bayern, 30.04.1987 - 21-VII-85
    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
    Im besonderen zum Schutze der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens kann dabei auf der Ebene des Bundesrechts auf folgende Regelungen hingewiesen werden (vgl. hierzu auch die Zusammenstellung in BayVerfGH, BayVBl 1988, S. 108 ): § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - (vom 20. März 1975, BGBl I S. 729, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 1983, BGBl I S. 1057) regelt, daß in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft - wozu eine stark mit Tabakrauch angereicherte Atemluft nicht gehört - vorhanden sein muß.
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
    Dabei kann offen bleiben, ob mittlerweile hinreichend verläßliche wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gesundheitsrisiken des Passivrauchens existieren, wie der Beschwerdeführer behauptet (zu den Gesundheitsgefahren des Rauchens generell vgl. BVerfGE 95, 173 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, auf die es für die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ankommt, geklärt sind (vgl. zu diesem Kriterium BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
    Sie enthalten auch eine objektive Wertordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 ), aus der sich eine Pflicht der öffentlichen Gewalt ergeben kann, die Grundrechtsträger auch gegen Beeinträchtigungen der geschützten Rechtsgüter durch Dritte in Schutz zu nehmen.
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
    Insbesondere folgt aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen und sie gegebenenfalls auch vor rechtswidrigen Eingriffen von seiten Dritter zu bewahren (BVerfGE 88, 203 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ).
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht hat der Staat jedoch einen erheblichen Spielraum (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639 - Juris RdNr 11; BVerfG NJW 1998, 2961, 2962 - Juris RdNr 6 jeweils mwN; BVerfGE 46, 160, 164).

    Auch die Schutzpflicht gegenüber Nichtrauchern gebietet kein gesetzliches allgemeines Rauchverbot, um diese vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu bewahren (vgl BVerfG NJW 1998, 2961).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2021 - 19 B 1458/21

    Kein Anspruch auf Distanzunterricht statt Präsenzunterricht in der

    Andererseits verstärkt das Schulverhältnis die - neben die Dimension als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Bereich tretende - allgemeine grundrechtliche Pflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen und sie gegebenenfalls auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, vgl. dazu statt vieler BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, 2961, juris, Rn. 5, um der besonderen Vulnerabilität der Schüler im Verhältnis zur staatlichen Institution Schule Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht

    Angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht nur erheblich belästigenden, sondern auch - zumindest nicht ausschließbaren - gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 95, 173 ; 121, 317 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, S. 2961 ) kann darin, dass ein Gefangener auf seinem Haftraum ohne seine Zustimmung dem Rauchen eines Mitgefangenen ausgesetzt wird, ein Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht liegen (vgl. BVerfGK 13, 67 ).
  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Diese Grundrechtsnormen gebieten den jeweils zuständigen Organen, sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen (VerfGH vom 30.4.1987 = VerfGH 40, 58/64; BVerfG vom 9.2.1998 = NJW 1998, 2961).
  • BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07
    Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht hat der Staat jedoch einen erheblichen Spielraum (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639 - Juris RdNr 11; BVerfG NJW 1998, 2961, 2962 - Juris RdNr 6 jeweils mwN; BVerfGE 46, 160, 164).

    Auch die Schutzpflicht gegenüber Nichtrauchern gebietet kein gesetzliches allgemeines Rauchverbot, um diese vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu bewahren (vgl BVerfG NJW 1998, 2961).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09

    Verfassungsbeschwerde gegen geändertes Nichtraucherschutzgesetz

    Die Regelung des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 NRSG lässt dieses Schutzkonzept - welches sich an dem Leitgedanken eines wirksamen Gesundheitsschutzes orientiert, zugleich aber den Interessen der Gaststättenbetreiber und Raucher Rechnung trägt - auch nicht als offensichtlich unzureichend erscheinen (vgl. hierzu BVerfGE 121, 317 [360 ff.]; BVerfG-K, NJW 1998, 2961 f.; NVwZ 2010, 38 [39]).
  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten

    Die aus Art. 100 und 101 BV abzuleitende Schutzpflicht, nach der die zuständigen staatlichen Organe sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen haben (VerfGH vom 30.4.1987 = VerfGH 40, 58/64; BVerfG vom 9.2.1998 = NJW 1998, 2961/2962), hängt nicht von der persönlichen Schutzwürdigkeit der Grundrechtsträger, sondern von ihrer objektiven Schutzbedürftigkeit ab.
  • VerfGH Bayern, 18.03.2020 - 17-VII-18

    Begründungsanforderungen an eine Rechtssatz-Popularklage

    Zu Recht weisen die Antragsteller zwar darauf hin, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs durch Art. 100 BV (Schutz der Menschenwürde) und Art. 101 BV (Handlungsfreiheit) garantiert wird (vgl. VerfGH vom 17.5.2006 VerfGHE 59, 63/74), nicht nur ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe ist, sondern dass darüber hinaus aus seinem objektivrechtlichen Gehalt die Pflicht der staatlichen Organe folgt, sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen und es vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.4.1987 VerfGHE 40, 58/64; vom 21.12.1989 VerfGHE 42, 188/192; BVerfG vom 9.2.1998 NJW 1998, 2961/2962; vom 2.7.2018 NVwZ 2018, 1555 Rn. 39).
  • BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07

    Gemeinschaftsunterbringung von Strafgefangenen - § 201 StVollzG als

    Angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht nur erheblich belästigenden, sondern auch - zumindest nicht ausschließbaren - gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 95, 173 ; BVerfG, Beschluss 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, EuGRZ 1998, S. 172 f.) kann darin, dass ein Gefangener auf seinem Haftraum gegen seinen erklärten Willen dem Rauchen eines Mitgefangenen ausgesetzt wird, ein Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht liegen.
  • VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07

    Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch

    Mit dem Verzicht auf Raucherräume bezweckt die Beklagte den Schutz der nichtrauchenden Bediensteten, die sich für den Schutz vor den mit Passivrauchen verbundenen Gesundheitsgefahren nicht nur auf die aus Art. 2 Abs. 2 GG herzuleitende Schutzpflicht des Staates - vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, 2961 f. -, sondern auch - einfachgesetzlich - auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gemäß § 85 LBG NRW berufen können.
  • VG Düsseldorf, 12.10.2021 - 18 L 2049/21
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Rechtsprechung
   EGMR, 01.07.1997 - 17820/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,25300
EGMR, 01.07.1997 - 17820/91 (https://dejure.org/1997,25300)
EGMR, Entscheidung vom 01.07.1997 - 17820/91 (https://dejure.org/1997,25300)
EGMR, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 17820/91 (https://dejure.org/1997,25300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    PAMMEL c. ALLEMAGNE

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 46, Art. 46 Abs. 2 MRK
    Violation de l'Art. 6-1 Dommage matériel - réparation pécuniaire Remboursement partiel frais et dépens - procédure nationale Remboursement partiel frais et dépens - procédure de la Convention ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    PAMMEL v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 46, Art. 46 Abs. 2 MRK
    Violation of Art. 6-1 Pecuniary damage - financial award Costs and expenses partial award - domestic proceedings Costs and expenses partial award - Convention proceedings (englisch)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2961 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 25.11.1993 - 14282/88

    ZANDER v. SWEDEN

    Auszug aus EGMR, 01.07.1997 - 17820/91
    The dispute before the civil courts therefore concerned the applicant's right of property, which is certainly a civil right within the meaning of Article 6 (art. 6) (see, inter alia, the Zander v. Sweden judgment of 25 November 1993, Series A no. 279-B, p. 40, para. 27).
  • EGMR, 23.06.1993 - 12952/87

    RUIZ-MATEOS c. ESPAGNE

    Auszug aus EGMR, 01.07.1997 - 17820/91
    In accordance with its established case-law on the question (see, most recently, the Ruiz-Mateos v. Spain judgment of 23 June 1993, Series A no. 262, p. 19, para. 35, and the aforementioned Süßmann judgment, p. 1171, para. 39), the relevant criterion for determining whether proceedings before a constitutional court should be taken into account in order to establish whether the overall length of proceedings was reasonable is the question whether the result of those proceedings may influence the outcome of the proceedings in the ordinary courts.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

    Nach der Rspr. des EGMR ist aber ein entgangener Gewinn zu entschädigen (vgl. die Entscheidungen vom 2. September 2010, 46344/06; 25. März 2010, 485/09, 13. November 2008; 10597/03, 4. April 2002; 45181/99, 31. Juli 2003; 57249/00; 1. Juli 1997, 17820/91, Rn. 76 ff, jeweils zit. nach Juris; vgl. Meyer-Ladewig, EMRK Kommentar, Art. 41 Rn. 7).

    Im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Verfahrensverzögerung hat der EGMR selbst häufig den Vortrag als ungenügend eingeschätzt (vgl. die Entscheidungen vom 2. September 2010, 46344/06; 25. März 2010, 485/09, 13. November 2008; 10597/03, 4. April 2002; 45181/99, 31. Juli 2003; 57249/00, jeweils zit. nach Juris; vgl. hierzu auch Meyer-Ladewig, EMRK Kommentar, Art. 41 Rn. 8); die Anforderungen sind hoch (vgl. EGMR, 1. Juli 1997, 17820/91, Juris Rn. 76 ff.).

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