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   BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98   

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BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98 (https://dejure.org/1998,456)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1998 - 1 BvR 434/98 (https://dejure.org/1998,456)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 1 BvR 434/98 (https://dejure.org/1998,456)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines Testaments von Heimbewohnern zugunsten von Heimbetreibern

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verbot der Errichtung eines Testaments von Heimbewohnern zugunsten von Heimbetreibern

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GG Art. 14 Abs. 1; HeimG §§ 1, 14; BGB § 138
    Verfassungsmäßigkeit des Testierverbots in § 14 HeimG

  • fuesser.de (Kurzinformation)

    § 14 Abs. 1 HeimG
    Testierfreiheit im Heim - § 14 I HeimG

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Testierverbot ist verfassungsgemäß: Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2964
  • DNotZ 1999, 56
  • FamRZ 1998, 1498
  • VersR 1998, 1245
  • Rpfleger 1998, 516
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
    Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, daß die Testierfreiheit ein bestimmendes Element der Erbrechtsgarantie ist (BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ) und daß der Gesetzgeber bei der näheren Ausgestaltung des Erbrechts den grundlegenden Gehalt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung wahren muß (BVerfGE 67, 329 ).

    Er darf insbesondere von Elementen des Erbrechts, die Bestandteil der verfassungsrechtlichen Gewährleistung sind, nur in Verfolgung eines verfassungsrechtlich legitimen Zwecks und nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abweichen (BVerfGE 91, 346 ).

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts sind Sache der allgemein zuständigen Gerichte und einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle weitgehend entzogen (BVerfGE 18, 85 ; 91, 346 ).

  • BayObLG, 24.11.1992 - 1Z BR 73/92

    Einsetzung des Altenheimträgers als Erben im Testament eines Heimbewohners

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
    Gemessen an diesen Grundsätzen stellt das Testierverbot des § 14 HeimG a.F. eine verhältnismäßige Einschränkung der Testierfreiheit dar (BVerwG, NJW 1990, S. 2268; BGH, ZEV 1996, S. 145 f.; BayObLG, NW 1992, S. 55 f.; NJW 1993, S. 1143 f.).

    Bei fehlender Kenntnis des Begünstigten ist das Testament stets wirksam (BayObLG, NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BGH vom 24. Januar 1996, BGHR, HeimG § 14 Abs. 1 Satz 1 Vermögensvorteil 2).

  • BGH, 11.01.1996 - IX ZR 112/95

    Heimgesetz - Verfassungmäßigkeit - Verfassungskonforme Auslegung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
    Gemessen an diesen Grundsätzen stellt das Testierverbot des § 14 HeimG a.F. eine verhältnismäßige Einschränkung der Testierfreiheit dar (BVerwG, NJW 1990, S. 2268; BGH, ZEV 1996, S. 145 f.; BayObLG, NW 1992, S. 55 f.; NJW 1993, S. 1143 f.).

    Hingegen verhindert § 14 HeimG a.F. bereits die Ausübung offenen oder versteckten Drucks und entfaltet damit eine umfassendere Schutzwirkung (BGH, ZEV 1996, S. 145 f.).

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
    Damit stellt sich ein Verbot der testamentarischen Vorteilsannahme jedenfalls dann als geringstmöglicher Eingriff dar, wenn es als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt angesehen wird und wenn dem Heimbewohner ein Anspruch auf Erlaubniserteilung eingeräumt wird, soweit die mit dem Verbot verfolgten Zwecke im Einzelfall nicht eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 353 ; 71, 137 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
    Die Feststellung des Sachverhalts und die Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts sind Sache der allgemein zuständigen Gerichte und einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle weitgehend entzogen (BVerfGE 18, 85 ; 91, 346 ).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83

    Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Fischereigesetzes

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
    Damit stellt sich ein Verbot der testamentarischen Vorteilsannahme jedenfalls dann als geringstmöglicher Eingriff dar, wenn es als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt angesehen wird und wenn dem Heimbewohner ein Anspruch auf Erlaubniserteilung eingeräumt wird, soweit die mit dem Verbot verfolgten Zwecke im Einzelfall nicht eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 353 ; 71, 137 ).
  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
    Bei fehlender Kenntnis des Begünstigten ist das Testament stets wirksam (BayObLG, NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BGH vom 24. Januar 1996, BGHR, HeimG § 14 Abs. 1 Satz 1 Vermögensvorteil 2).
  • BGH, 24.01.1996 - IV ZR 84/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung - Einordnung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
    Bei fehlender Kenntnis des Begünstigten ist das Testament stets wirksam (BayObLG, NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BGH vom 24. Januar 1996, BGHR, HeimG § 14 Abs. 1 Satz 1 Vermögensvorteil 2).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
    Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, daß die Testierfreiheit ein bestimmendes Element der Erbrechtsgarantie ist (BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ) und daß der Gesetzgeber bei der näheren Ausgestaltung des Erbrechts den grundlegenden Gehalt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung wahren muß (BVerfGE 67, 329 ).
  • BVerwG, 26.01.1990 - 7 B 86.89

    Testament - Heimbewohner - Heimträger - Annahmeverbot von Vermögensvorteilen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
    Gemessen an diesen Grundsätzen stellt das Testierverbot des § 14 HeimG a.F. eine verhältnismäßige Einschränkung der Testierfreiheit dar (BVerwG, NJW 1990, S. 2268; BGH, ZEV 1996, S. 145 f.; BayObLG, NW 1992, S. 55 f.; NJW 1993, S. 1143 f.).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88

    Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen

  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23

    Keine Nichtigkeit eines Testaments zugunsten eines behandelnden Arztes

    So hat das Bundesverfassungsgericht das in § 14 HeimG enthaltene Testierverbot bzw. das Verbot der testamentarischen Vorteilsnahme als verhältnismäßige Einschränkung der Testierfreiheit bestätigt (BVerfG, NJW 1998, 2964, juris Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 21 W 67/14

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten

    Bei fehlender Kenntnis des Begünstigten ist die letztwillige Verfügung hingegen stets wirksam (BVerfG NJW 1998, 2964; BGH NJW 2012, 155, Rn 15 nach juris; OLG Frankfurt, NJW 2001, 1504, Rn 9 nach juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 1492, Rn 18 nach juris; Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, 10. Aufl. 2004, § 14 Rn 24).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10

    Wirksamkeit eines Testaments mit Einsetzung des Heimträgers zum Nacherben durch

    Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht die in § 14 HeimG enthaltene Einschränkung der Testierfreiheit des Heimbewohners als verfassungskonform unter anderem mit der Erwägung gebilligt, eine Unverhältnismäßigkeit der Regelung zur Erreichung der mit ihr verfolgten Zwecke liege nicht vor, weil testamentarische Verfügungen, die dem Betroffenen nicht mitgeteilt und im Stillen angeordnet werden, stets zulässig seien; bei fehlender Kenntnis des Begünstigten sei das Testament stets wirksam (BVerfG NJW 1998, 2964 unter II 1).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Schließlich liegen diese ohnehin marginalen Beschränkungen auch im berechtigten Interesse des Arbeitgebers, der Pflegepersonen sowie der gesetzlichen Erben der Pflegepersonen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Testierverbots in § 14 HeimG aF: BVerfG 3. Juli 1998 - 1 BvR 434/98 - NJW 1998, 2964).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04

    Ausnahmegenehmigung für testamentarische Verfügung eines Heimbewohners zu Gunsten

    § 14 Abs. 1 HeimG ist auch auf Testamente anwendbar (ebenso die h.A.; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26.01.1990, Buchholz 451.44, HeimG Nr. 5 = NJW 1990, 2268; BGH, Beschluss vom 24.01.1996, ZEV 1996, 147; s. auch BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 03.07.1998, NJW 1998, 2964; Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, Kommentar, 9. Aufl., 2003, § 14, Randnr. 8; LPK-HeimG, 1. Aufl., 2004, § 14, Randnr. 5; Dahlem/ Giese/Igl/Klie, Das Heimgesetz, Stand: Oktober 2002, § 14, Randnr. 22; Crößmann/Goberg/Iffland/Mangels, Taschenkommentar Heimgesetz, 4. Aufl. 2000, Randnr. 5.5; Gitter/Schmitt, Heimgesetz, Kommentar, Stand: September 2003, § 14, IV Nr. 1; Dubischar, Die untersagte "Vorteilsnahme" nach § 14 HeimG, Deutsche Notarzeitung 1993, 419, 420; Petersen, Die eingeschränkte Testierfreiheit beim Pflegeheimbetrieb durch eine GmbH, Deutsche Notarzeitung 2000, 739, 740; vgl. dazu auch BT-Drs.

    Zudem besteht bei Testamenten, auch wenn sie vor Einzug errichtet worden sind, stets die Gefahr einer Störung des von § 14 Abs. 1 HeimG a.F. - auch - geschützten Heimfriedens aufgrund finanzieller Konkurrenz der Bewohner (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.07.1998, aaO) .

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 03.07.1998 (NJW 1998, 2964) ausgeführt, dass das in § 14 HeimG enthaltene Testierverbot legitimen Gemeinwohlzwecken diene und eine übliche und zumutbare Einschränkung der Berufs- und Gewerbefreiheit der Heimträger darstelle, deren berechtigten Interessen bereits durch das Pflegeentgelt Rechnung getragen werde.

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies u.a. mit der Möglichkeit eines Heimbewohners begründet, in den Fällen, in denen die Genehmigungsfähigkeit einer testamentarischen Verfügung daran scheitere, dass der Bewohner vom begünstigten Heimträger nicht rechtzeitig über den Genehmigungsvorbehalt aufgeklärt worden sei, inhaltsgleich erneut zu testieren (Beschl. v. 03.07.1998, aaO).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99

    Erbeinsetzung eines Heimbediensteten durch einen Heimbewohner: Umgehung des

    Dies hat das BVerfG für § 14 HeimG a.F. entschieden (BVerfG, NJW 1998, 2964 ff).

    Deren Recht auf freie Verfügung von Todes wegen soll nicht durch offenen oder versteckten Druck faktisch gefährdet werden (BayObLG, NJW 2000, 1875 ff; BVerfG, NJW 1998, 2964; Niemann, Testierverbot in Pflegefällen, ZEV 1998, 419 ff; Dubischar, Die untersagte Vorteilsannahme" nach § 14 Heimgesetz, DNotZ 1993, 419 ff, 421; Stach, Nichtigkeit letztwilliger Verfügungen zugunsten Bediensteter staatlicher Altenpflegeeinrichtungen, NJW 1988, 943 ff).

  • OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18

    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

    Der hessische Landesgesetzgeber verfolgte ursprünglich mit § 7 HGBP und verfolgt nunmehr mit § 6 HGBP unverändert die gleichen Zwecke wie der Bundesgesetzgeber mit der Vorschrift des § 14 HeimG (vgl. Hessischer Landtag Drs. 18/3763, S. 22 f. unter Bezugnahme auf BT-Drs. 7/1180, S. 12 und BT-Drs. 11/5120, S. 17 f.), welche wiederum im Wesentlichen den folgenden drei legitimen Gemeinwohlzielen dient(e) (vgl. zu den Einzelheiten auch: BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.07.1998, Az. 1 BvR 434/98, zitiert nach juris Tz. 8):.
  • OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 U 12/18

    Zur Sittenwidrigkeit durch Ausnutzung einer Vertrauensstellung zur Erlangung

    Grund hierfür ist, dass es dem Treueverpflichteten aufgrund seiner überlegenen Einwirkungsmöglichkeiten und Kenntnisse (Informationsasymmetrie) in vielfältiger Art und Weise möglich ist, die Gestaltung seiner Rechtsverhältnisse mit dem Berechtigten zu steuern, so dass dem Berechtigten ein etwaiger späterer positiver Nachweis einer Schädigung seiner Interessen oder des Ausmaßes dieser Schädigung erschwert sein kann (siehe BGH, Urteil vom 05.02.1979, a.a.O., juris Rn. 55 f; Urteil vom 05.02.1990, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 03.07.1998 - 1 BvR 434/98, juris Rn. 10, NJW 1998, 2964).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11

    Erbeinsetzung des Heimträgers: Kenntnis des Heimträgers von seiner Erbeinsetzung

    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1998, 2964) hat die in § 14 HeimG (Bund) enthaltene Einschränkung der Testierfähigkeit des Heimbewohners unter anderem mit der Erwägung als verfassungskonform gebilligt, eine Unverhältnismäßigkeit der Regelung zur Erreichung der mit ihr verfolgten Zwecke liege nicht vor, weil testamentarische Verfügungen, die dem Betroffenen nicht mitgeteilt und im Stillen angeordnet werden, stets zulässig seien.
  • OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06

    Verbotene Zuwendung an Heimträger durch Vermächtnis eines Angehörigen bei

    Sie sollen vor der nochmaligen oder überhöhten Abgeltung von Pflegeleistungen bewahrt werden (BT-Drucks. 7/1180 S. 12, 15; BVerfG NJW 1998, 2964).
  • KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17

    Nichtigkeit des Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers:

  • VG Sigmaringen, 26.02.2003 - 3 K 1082/01

    Versprechen von Geld oder geldwerten Leistungen der Heimbewohner an einen Verein,

  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 8 W 241/10

    Verfahren der Erbscheinseinziehung: Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung eines

  • LAG Hamm, 22.11.2007 - 17 Sa 1119/07

    Zum Anspruch einer Altenpflegerin auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Annahme

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2013 - 2 Sa 326/13

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung mit einer außerordentlichen

  • OLG Bremen, 24.02.1999 - 4 UF 16/99

    Genehmigungsfähigkeit des entgeltlichen Erwerbs eines Kommanditanteils durch

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09

    Begriff des Gewährenlassens von Vorteilen i.S. von § 14 Abs. 1 HeimG

  • BayObLG, 19.02.1999 - 1Z BR 176/98

    Betreiben eines Heimes

  • OLG Oldenburg, 19.02.1999 - 5 W 29/99

    Verbot der Vorteilsannahme des Trägers eines Altenheims; Erteilung eines

  • VG Würzburg, 03.06.2008 - W 1 K 08.638

    Heimrecht; Ausnahme vom Verbot der Gewährung von Leistungen über das Heimentgelt

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