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   BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98   

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https://dejure.org/1998,2268
BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98 (https://dejure.org/1998,2268)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1998 - 1 StR 103/98 (https://dejure.org/1998,2268)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98 (https://dejure.org/1998,2268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Die Gefahr der Begehung weiterer Taten aufgrund derselben psychischen Störung als Voruassetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen ...

  • Judicialis

    StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2986
  • StV 1999, 207
  • StV 1999, 482
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.10.1976 - 2 StR 366/76

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
    Entscheidend ist, daß sie auf dieselbe psychische Störung zurückzuführen ist, die auch die Gefahr weiterer Taten begründet (BGHSt 24, 134, 136; BGH, Urt. vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 366/76 - bei Holtz MDR 1977, 106).
  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
    Entscheidend ist, daß sie auf dieselbe psychische Störung zurückzuführen ist, die auch die Gefahr weiterer Taten begründet (BGHSt 24, 134, 136; BGH, Urt. vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 366/76 - bei Holtz MDR 1977, 106).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
    Im übrigen braucht die Tat, die Anlaß gibt, die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus zu prüfen, nur insofern für seine künftige Gefährlichkeit symptomatisch zu sein, als sie Ausfluß - sei es auch nur im Sinne einer mitwirkenden Ursache (BGHSt 27, 246) - des Zustandes ist, der als solcher erhebliche rechtswidrige Taten erwarten läßt.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
    All dies ist der Rechtsprechung des Bundesgrichtshofs zu entnehmen und wird im Schrifttum klargestellt (vgl. BGHSt 34, 22, 27; StV 1984, 508; NStZ 1985, 309, 310; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4; Beschl. vom 7. Juli 1993 - 5 StR 369/93; ebenso - je zu § 63 - Hanack in LK 11. Aufl. Rdn. 61; Horn in SK StGB I 21. Lfg. 6. Aufl. Rdn. 16; Lackner, StGB 22. Aufl. Rdn. 6; Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 17).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
    All dies ist der Rechtsprechung des Bundesgrichtshofs zu entnehmen und wird im Schrifttum klargestellt (vgl. BGHSt 34, 22, 27; StV 1984, 508; NStZ 1985, 309, 310; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4; Beschl. vom 7. Juli 1993 - 5 StR 369/93; ebenso - je zu § 63 - Hanack in LK 11. Aufl. Rdn. 61; Horn in SK StGB I 21. Lfg. 6. Aufl. Rdn. 16; Lackner, StGB 22. Aufl. Rdn. 6; Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 17).
  • BGH, 07.07.1993 - 5 StR 369/93

    Erörterungen über die Zuverlässigkeit der Aussagen von sehr jungen Kindern über

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
    All dies ist der Rechtsprechung des Bundesgrichtshofs zu entnehmen und wird im Schrifttum klargestellt (vgl. BGHSt 34, 22, 27; StV 1984, 508; NStZ 1985, 309, 310; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4; Beschl. vom 7. Juli 1993 - 5 StR 369/93; ebenso - je zu § 63 - Hanack in LK 11. Aufl. Rdn. 61; Horn in SK StGB I 21. Lfg. 6. Aufl. Rdn. 16; Lackner, StGB 22. Aufl. Rdn. 6; Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 17).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
    Nötig ist, daß die Tatbegehung durch die (nicht nur vorübergehende) psychische Störung ausgelöst oder doch mitausgelöst worden ist und daß auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (BGH NStZ 1991, 528), Ist ein solcher Zusammenhang gegeben, kann es für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB genügen, daß die psychische Störung die Wahrscheinlichkeit auch anders gearteter Straftaten begründet.
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
    Daß sein psychischer Zustand die Wahl des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe mildernd beeinflussen kann, ändert nichts daran, daß für eine Verwertung der Handlungsintensität noch Raum bleibt (BGH NStZ 1987, 321 f.; 453; 1992, 538; NJW 1993, 3210, 3211 f.).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
    Allerdings darf die Art der Tatausführung nicht strafschärfend ins Gewicht fallen, soweit sie eine unverschuldete Folge des geistig-seelischen Ausnahmezustands darstellt, in dem sich der Täter bei Begehung der Tat befand (st. Rspr. im Anschluß an BGHSt 16, 360, 363 f.).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98
    Daß sein psychischer Zustand die Wahl des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe mildernd beeinflussen kann, ändert nichts daran, daß für eine Verwertung der Handlungsintensität noch Raum bleibt (BGH NStZ 1987, 321 f.; 453; 1992, 538; NJW 1993, 3210, 3211 f.).
  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an

    Sollte der neue Tatrichter wiederum die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht ziehen, wird er auch zu bedenken haben, dass frühere Verurteilungen des Angeklagten zur Begründung der Gefährlichkeitsprognose nur dann herangezogen werden können, wenn sie ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit seiner Erkrankung stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Wegen des Erfordernisses eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen den zu erwartenden Taten und dem Zustand des Täters sind Taten, die in keinem irgendwie gearteten Zusammenhang mit seiner Erkrankung stehen, bei der Prüfung der Gefahrenprognose nicht ohne weiteres aussagekräftig (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nötig ist, daß die Tatbegehung durch den (nicht nur vorübergehenden) Zustand ausgelöst oder doch mitausgelöst worden ist und daß auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (BGH NStZ 1991, 528; BGH NJW 1998, 2986, 2987).

    Erforderlich ist aber nur, daß es sich um dieselben "Defektquelle" handelt (vgl. BGH NJW 1998, 2986, 2987).

  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung

    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten bzw. Angeklagten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04).
  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

    Insoweit muß es sich um dieselbe Defektquelle handeln (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1998 - 1 StR 103/98, juris Rn. 18, NJW 1998, 2986 ; Beschluss vom 24.06.2004 - 4 StR 210/04, juris Rn. 8, NStZ-RR 2004, 331 ).

    Nötig ist, daß die Tatbegehung durch die (nicht nur vorübergehende) psychische Störung ausgelöst oder doch mitausgelöst worden ist und daß auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (BGH, Urteil vom 21.04.1998 - 1 StR 103/98, juris Rn. 18, NJW 1998, 2986 ; Beschluss vom 24.06.2004 - 4 StR 210/04, juris Rn. 5, NStZ-RR 2004, 331 ).

  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeit aufgrund

    Die in der Anlasstat zum Ausdruck gekommene Gefährlichkeit des Täters muss als Folge der psychischen Störung erscheinen; die Störung muss mindestens wesentlich mitursächlich geworden sein (vgl. BGH NJW 1998, 2986 m.w.N.; BGHSt 27, 246, 249).
  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20

    Urteilsgründe (Mitteilung der Einlassungen des Beschuldigten durch das

    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung der länger

    Diese setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen länger dauernden Zustand der Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit voraus, dessen Ursache - schon im Hinblick auf die Feststellung des Symptomcharakters der Anlaßtat und die erforderliche Gefährlichkeitsprognose - nur ausnahmsweise offen bleiben kann (BGHSt 42, 385, 388; BGH NJW 1998, 2986, 2987; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 11 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit

    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die Anlasstat auf dieselbe psychische Störung zurückzuführen ist, die auch die Gefahr weiterer Straftaten begründet (BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; OLG München, Beschluss vom 30. März 2016 - 1 Ws 160/16, juris).
  • BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Daraus läßt sich selbst dann, wenn der - nach den Feststellungen allerdings bereits seit 20 Jahren andauernde - Betäubungsmittelmißbrauch, wie das Landgericht meint, als symptomatisch für die Grunderkrankung des Angeklagten anzusehen ist, nicht entnehmen, daß die rechtswidrige Tat mit dem nach Auffassung des Landgerichts die Annahme des § 20 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt in einem ursächlichen symptomatischen Zusammenhang steht und daß dieser Zustand als solcher erhebliche rechtswidrige Taten erwarten läßt (vgl. BGH NJW 1998, 2986).
  • BGH, 04.04.2006 - 4 StR 60/06

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG München, 30.03.2016 - 1 Ws 160/16

    Sofortige Beschwerde gegen Erledigterklärung einer Unterbringung in einem

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 Ws 171/20

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 09.04.2014 - 5 StR 106/14

    Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von dem Täter nicht oder nur

  • OLG Hamm, 18.07.2023 - 3 Ws 226/23

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Zustand; dieselbe "Defektquelle"

  • BayObLG, 16.12.1999 - 2St RR 209/99

    Revision; Unterbringung ; Zuständigkeit; Voraussetzungen; Verweisung ;

  • LG Osnabrück, 06.12.2013 - 6 Ks /710 Js 16781/13

    Einschränkung der Schuldfähigkeit aufgrund einer paranoid-halluzinatorischen

  • LG Osnabrück, 06.12.2013 - 6 Ks / 710 Js 16781/13

    Einschränkung der Schuldfähigkeit aufgrund einer paranoid-halluzinatorischen

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