Rechtsprechung
BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Gysi III
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfassungsgerichtliche Kontrolle - Abgeordnetengesetz
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Überprüfung eines Abgeordneten auf eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR; Verletzung eines Abgeordneten in einem organschftlichen Recht durch ein parlamentarisches Überprüfungsverfahren; Berufung eines Abgeordneten auf ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsgerichtliche Kontrolle der abschließenden Feststellungen einer Abgeordnetenüberprüfung nach § 44b AbgG
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Anträge des Abgeordneten Dr. Gysi
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Anträge des Abgeordneten Dr. Gysi
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- berliner-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.03.1998)
Berichtsentwurf im Bundestag sieht Gysi als IM // CDU, SPD, Grüne im Immunitätsausschuß nennen Stasi-Zuarbeit erwiesen / Gysi bestreitet Vorwurf
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Gysi III
BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98Gysi II
Gregor Gysi
Verfahrensgang
- BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98
- BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Papierfundstellen
- BVerfGE 99, 19
- NJW 1998, 3042
- NJ 1998, 528
- DVBl 1998, 974 (Ls.)
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
Auszug aus BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Das vom Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (im folgenden: 1. Ausschuß) durchzuführende Verfahren ist durch die Richtlinien zur Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (BTDrucks 12/1324, abgedruckt in BVerfGE 94, 351 - im folgenden: Richtlinien) und durch eine Absprache zur Durchführung der Richtlinien gemäß § 44b AbgG (BTDrucks 12/4613 S. 8 f., teilweise abgedruckt in BVerfGE 94, 351 - im folgenden: Absprache) ausgestaltet.Das Überprüfungsverfahren nach § 44b Abs. 2 AbgG wurde vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 21. Mai 1996 (BVerfGE 94, 351) als mit dem Abgeordnetenstatus vereinbar angesehen.
Sie verstoßen nach seiner Auffassung gegen die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1996 (BVerfGE 94, 351) formulierten Grundsätze und verletzen damit seine Rechte aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG.
Das Bundesverfassungsgericht müsse die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Bindungen des 1. Ausschusses prüfen können, die zum Schutz des Abgeordnetenstatus einzuhalten seien (vgl. BVerfGE 94, 351).
Sein Antrag ist zulässig, wenn es nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, daß der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (§ 64 Abs. 1 BVerfGG, vgl. BVerfGE 94, 351 ).
a) Das Überprüfungsverfahren gemäß § 44b AbgG muß von Verfassungs wegen verschiedene Sicherungen zum Schutz des Abgeordnetenstatus enthalten (vgl. BVerfGE 94, 351 ).
Ein Abgeordneter kann im Organstreit ausschließlich Rechte geltend machen, die sich aus seiner organschaftlichen Stellung im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben (vgl. BVerfGE 94, 351 ).
Der Status eines Abgeordneten ist daher berührt, wenn die Legitimität seines Mandats im Rahmen einer Kollegialenquete in Abrede gestellt wird (vgl. BVerfGE 94, 351 ).
In seinem Beschluß vom 21. Mai 1996 hat das Bundesverfassungsgericht die Integrität und politische Vertrauenswürdigkeit des Bundestages als ein Rechtsgut von Verfassungsrang angesehen, das jedenfalls in der besonderen Situation des Übergangs von der Diktatur zur Demokratie in den neuen Ländern der Bundesrepublik die Einführung eines Verfahrens zur Überprüfung eines Abgeordneten auf eine frühere Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst (vgl. § 44b AbgG) rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 94, 351 ).
a) In seiner Entscheidung vom 21. Mai 1996 hat der Senat die Sicherungen aufgeführt, die das Überprüfungsverfahren nach § 44b Abs. 2 AbgG von Verfassungs wegen zum Schutze des Abgeordneten enthalten muß (BVerfGE 94, 351 ).
Mutmaßungen sind ihm verwehrt (BVerfGE 94, 351 ).
Der Gesetzgeber des § 44b AbgG sah dieses Vertrauen in besonderer Weise als gestört an, wenn dem Parlament Repräsentanten angehören, bei denen der Verdacht besteht, daß sie durch Überwachung politisch Andersdenkender eine Diktatur unterstützt und Freiheitsrechte der Bürger verletzt haben (vgl. BVerfGE 94, 351 ).
Auch wenn die Feststellung einer solchen Verstrickung das Mandat und die aus ihm folgenden Rechte unberührt läßt, so kann sie in der Sache zu dem Verdikt führen, daß der betroffene Abgeordnete politisch unwürdig sei, dem Parlament anzugehören (BVerfGE 94, 351 ).
Allerdings kann diese Feststellung allein nicht stets eine hinreichende Grundlage für die Beurteilung der Legitimität eines Abgeordnetenmandats abgeben (vgl. insoweit zutreffend die Stellungnahme des Landtags Brandenburg zu dem am 21. Mai 1996 entschiedenen Organstreitverfahren des Antragstellers, BVerfGE 94, 351 ).
(2 a) Hiervon geht zunächst auch die Absprache zur Durchführung der Richtlinien gemäß § 44b AbgG (vgl. dazu BVerfGE 94, 351 ) aus.
Da aber nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Wertung des § 44b AbgG die Legitimität des Mandats eines Abgeordneten erst dann in Frage gestellt wird, wenn er Bürger hintergangen und verraten hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ), so gehört auch dieser Sachverhalt zur Feststellung der äußeren und inneren Tatsachen, die der Öffentlichkeit die Beurteilung erlauben, ob ein Abgeordneter würdig ist, ein Parlamentsmandat wahrzunehmen.
Auch insoweit kann er sich nicht mit Mutmaßungen begnügen (vgl. BVerfGE 94, 351 ).
Bereits die Feststellung des in § 44b Abs. 1 AbgG bezeichneten Sachverhalts belastet den Abgeordneten in seiner Organstellung gemäß Art. 38 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 94, 351 ).
Insofern ist zwischen der im Verfahren zu treffenden Feststellung und dem politischen Zweck des Untersuchungsverfahrens zu unterscheiden (vgl. dazu auch BVerfGE 94, 351 ).
Die in Nr. 6 der Absprache genannten Kriterien (abgedruckt in BVerfGE 94, 351 ) sind auf nachweisliche - und damit auch widerlegbare - Feststellungen eines Handelns beschränkt.
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Diese Norm schützt nicht nur den Bestand und die tatsächliche Ausübung des Mandats (BVerfGE 80, 188 ).Die Repräsentations- und die Funktionsfähigkeit des Parlaments sind als solche Rechtsgüter anerkannt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Das wäre nicht einmal bei einer gerichtlichen Entscheidung zu verlangen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
Auszug aus BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Die Repräsentations- und die Funktionsfähigkeit des Parlaments sind als solche Rechtsgüter anerkannt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ). - BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
Auszug aus BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Die einschlägigen Entscheidungen des Senats vom 14. Dezember 1976 und 29. Juni 1983 (BVerfGE 43, 142 ; 64, 301 ) weisen den aktiven Abgeordneten in allen Fragen, die seinen Abgeordnetenstatus betreffen, auf den Weg des Organstreits und verneinen die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde, selbst wenn er zusätzlich die Verletzung von Grundrechten rügt. - BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur …
Auszug aus BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Die einschlägigen Entscheidungen des Senats vom 14. Dezember 1976 und 29. Juni 1983 (BVerfGE 43, 142 ; 64, 301 ) weisen den aktiven Abgeordneten in allen Fragen, die seinen Abgeordnetenstatus betreffen, auf den Weg des Organstreits und verneinen die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde, selbst wenn er zusätzlich die Verletzung von Grundrechten rügt.
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Sie berufen sich nicht auf ihren verfassungsrechtlichen Status gegenüber einem im Organstreitverfahren parteifähigen Verfassungsorgan, sondern machen eine Verletzung ihrer Grundrechte durch die öffentliche Gewalt geltend (vgl. BVerfGE 64, 301 ; 99, 19 ; 108, 251 ). - BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Abgeordneter zwar nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde um seine Abgeordnetenrechte mit einem Staatsorgan streiten (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ).Diese Norm schützt nicht nur den Bestand, sondern auch die tatsächliche Ausübung des Mandats (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 99, 19 ; 118, 277 ).
Auch die Überprüfung eines Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erfolgt vor dem Hintergrund der davon berührten Parlamentsautonomie ausschließlich durch das Parlament selbst, und zwar im Rahmen einer Kollegialenquete aufgrund einer speziellen Rechtsgrundlage im Abgeordnetengesetz (§ 44c Abs. 2 AbgG; zum inhaltsgleichen § 44b Abs. 2 AbgG a.F., vgl. BVerfGE 94, 351; 99, 19).
Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
Ob das angegriffene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darüber hinaus die vom Beschwerdeführer ebenfalls als verletzt gerügten Grundrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 GG), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie das Recht auf chancengleiche Teilnahme an Parlamentswahlen verletzt, oder ob diese Rechte bereits tatbestandlich nicht einschlägig sind, weil sie zu den Abgeordnetenrechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG in einem Verhältnis wechselseitiger Ausschließlichkeit stehen (vgl. dazu zuletzt BVerfGE 99, 19 ; 118, 277 ), kann offenbleiben.
a) Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ).
(a) Die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages stellt ein Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 95, 408 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ), auf das sich dieser im Organstreitverfahren berufen kann.
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
g) Mit Blick auf die vom Bundesverfassungsgericht bislang noch nicht entschiedene Frage, ob eine Maßnahme, die auf den Status des Abgeordneten zielt, in besonderen Ausnahmefällen auch in dessen grundrechtlich geschützte Privatsphäre eingreifen kann und ob in einem solchen Fall Grundrechte neben dem verfassungsrechtlichen Abgeordnetenstatus in irgendeiner Weise Beachtung finden müssen (vgl. BVerfGE 99, 19 [29]), rügen die Antragsteller zugleich auch - hilfsweise - eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).g) Grundrechte dürften im Organstreitverfahren nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt werden, sofern nicht ein Ausnahmefall im Sinne seiner Rechtsprechung (BVerfGE 99, 19 [29]) vorliege.
Sein Antrag ist nach § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 [362 f.]; - 99, 19 [28]; - 104, 310 [325]; - 108, 251 [271 f.]).
Die behauptete Beeinträchtigung ihrer Abgeordnetenstellung erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 94, 351 [363 f.]; - 99, 19 [28 f.]).
Grundsätzlich kann ein Abgeordneter im Organstreit ausschließlich Rechte geltend machen, die sich aus seiner organschaftlichen Stellung im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben (vgl. BVerfGE 94, 351 [365]; - 99, 19 [29]).
Der Senat hat den aktiven Abgeordneten in ständiger Rechtsprechung in allen Fragen, die seinen Abgeordnetenstatus betreffen, auf den Weg des Organstreits verwiesen und die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde verneint, selbst wenn er zusätzlich die Verletzung von Grundrechten rügt (vgl. BVerfGE 43, 142 [148 f.]; - 64, 301 [312]; - 99, 19 [29]).
Auch im vorliegenden Fall braucht nicht entschieden zu werden, ob eine Maßnahme, die auf den Status des Abgeordneten zielt, in besonderen Ausnahmefällen in dessen grundrechtlich geschützte Privatsphäre eingreifen kann (vgl. BVerfGE 99, 19 [29]).
Diese Norm schützt nicht nur den Bestand, sondern auch die tatsächliche Ausübung des Mandats (vgl. BVerfGE 80, 188 [218]; - 99, 19 [32]).
Die Repräsentations- und die Funktionsfähigkeit des Parlaments sind als solche Rechtsgüter anerkannt (vgl. BVerfGE 80, 188 [219]; - 84, 304 [321]; - 96, 264 [279]; - 99, 19 [32]).
Das Bundesverfassungsgericht hat sich Erwägungen, die Rechte- und Pflichtenstellung des Abgeordneten nicht nur aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG zu bestimmen, sondern dafür auch auf Grundrechte zurückzugreifen, zu Recht nicht geöffnet (vgl. BVerfGE 94, 351 [365]; - 99, 19 [29]).
Dies hat seinen Grund nicht allein darin, dass die Fragen parlamentarischer Repräsentation und des Abgeordnetenstatus in den Art. 38 und Art. 48 GG eine staatsorganisatorische Regelung erfahren haben und sich der Beantwortung anhand grundrechtlicher Argumentationsfiguren entziehen (allenfalls für Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre hat der Senat daher eine Beachtung von Grundrechten neben dem Abgeordnetenrecht für möglich gehalten; vgl. BVerfGE 99, 19 [29]).
c) Über Gegenstand und Reichweite von Offenbarungspflichten hat der Gesetzgeber in Ausübung seiner Kompetenz nach Art. 38 Abs. 3 GG zu entscheiden und dabei die betroffenen Rechtsgüter einem angemessenen Ausgleich zuzuführen (vgl. BVerfGE 99, 19 [32]).
Vielmehr kann diese Freiheit begrenzt werden, allerdings nur durch andere Rechtsgüter von Verfassungsrang (s. BVerfGE 99, 19 [32];… Morlok, in: Dreier, GG, Bd. II, 2. Aufl. 2006, Art. 38 Rn. 151 ff.).
Sie kann durch andere Rechtsgüter von Verfassungsrang, namentlich die Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 [219, 222]; - 84, 304 [321]; - 99, 19 [32]), zugleich aber auch den Status der formalisierten Gleichheit des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 40, 296 [318]; - 80, 188 [220 ff.]; - 93, 195 [204]; - 112, 118 [133]), begrenzt werden (BVerfGE 99, 19 [32]).
- VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06
Parlamentsunwürdigkeit
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben deswegen mehrfach festgestellt, dass Parlamentarier auf eine frühere Tätigkeit für das MfS/AfNS überprüft werden dürfen (ThürVerfGH, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -; Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 -, S. 18 f.; BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ebenso: Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 1996 - LVerfG 1/96 -, LVerfGE 5, 203 ; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Rechtsgutachten vom 13. Dezember 1993 - StGH 1/93 -).Nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts muss das Überprüfungsverfahren Sicherungen zum Schutz des Abgeordnetenstatus enthalten (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 - VerfGH 18/95 -, S. 23 ff.).
Schließlich ist zu gewährleisten, dass bis zum Abschluss des Verfahrens schutzwürdige persönliche Daten oder den Abgeordneten belastende Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 - VerfGH 18/95 -, S. 23).
Er muss die Möglichkeit haben, aktiv an der Herstellung der Beweisergebnisse mitzuwirken (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 - VerfGH 18/95 -, S. 23).
Insbesondere ist der Anschein zu vermeiden, es handele sich um das Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens oder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -, S. 24).
(1) Es ist allgemein anerkannt, dass ein Gremium durch einfaches Gesetz mit der Aufgabe betraut werden kann, Abgeordnete auf eine Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS zu überprüfen (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -).
VerfGH 38/06 23 fassungsgericht deswegen keine Zweifel geäußert (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ).
Insbesondere stehen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1998 zu § 44b AbgG a.F. (BVerfGE 99, 19 ff) einer gesetzlichen Regelung nicht entgegen, nach der die Feststellungen ein Gremium zu treffen hat.
Er habe die festgestellten Tatsachen auch zu werten und zu beurteilen (BVerfGE 99, 19 ).
VerfGH 38/06 24 Aus dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht weiter ausführt, der Ausschuss sei (nur) für "die Feststellung der Verstrickung" zuständig, während ihm "die politische Bewertung" nicht zustehe, diese vielmehr der Öffentlichkeit überlassen sei (BVerfGE 99, 19, juris Rn. 57) folgt keine abweichende Beurteilung.
Dieser Verweis auf den gesetzlich enger gefassten Untersuchungsauftrag findet sich folgerichtig in dem Votum der Richter des Bundesverfassungsgerichts wieder, die das Urteil nicht uneingeschränkt mittragen (BVerfGE 99, 19 ).
Denn die vom Verfassungsgerichtshof als Beleg herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages (BVerfGE 94, 351, 369; 99, 19, 33) aus den Jahren 1996 und 1998 sowie des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (ThürVerfGH 18/95) aus dem Jahr 1997 können diese Behauptung nicht stützen.
Seine - im Urteil zitierte - Feststellung, das Abgeordnetenüberprüfungsverfahren kann " in der Sache zu dem Verdikt führen, dass der betroffene Abgeordnete politisch unwürdig sei, dem Parlament anzugehören" (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ), bezieht sich auf die abschließend durch die Öffentlichkeit vorzunehmende Bewertung, d.h. auf das am Ende durch die Öffentlichkeit zu treffende Verdikt über die Parlamentswürdigkeit des überprüften Abgeordneten.
Denn an anderer Stelle stellt das Bundesverfassungsgericht den Zusammenhang klar: "Der Ausschuss trifft also die Feststellung der Verstrickung, auf die die Öffentlichkeit eine politische Bewertung des Verhaltens des Abgeordneten gründen mag; diese Bewertung selbst vorzunehmen, ist dem Ausschuss aber versagt." (BVerfGE 99, 19 ).
Dementsprechend ist es von Verfassungs wegen geboten, die Überprüfung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und dem Betroffenen zum Schutz seines Abgeordnetenstatus zu ermöglichen, sich in dem Überprüfungsverfahren zu verteidigen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ).
- BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
Diese Norm schützt nicht nur den Bestand, sondern auch die tatsächliche Ausübung des Mandats (BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 - BVerfGE 80, 188 ; Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 BvE 2/98 - BVerfGE 99, 19 ). - BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23
Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 …
Liegt zu den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Verstoß gegen die geltend gemachten Rechte in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. für das Organstreitverfahren BVerfGE 24, 252 ; 80, 188 ; 93, 195 ; 94, 351 ; 99, 19 ; 102, 224 ; 129, 356 ; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II; stRspr; für das Verfassungsbeschwerdeverfahren BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; stRspr). - BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
Die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten kann insoweit nicht geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 118, 277 ). - BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00
Pofalla II
Sein Antrag ist zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (§ 64 Abs. 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ). - BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ; 134, 141 ). - BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19
Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von …
Es darf nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ).Die Repräsentations- und die Funktionsfähigkeit des Parlaments sind als solche Rechtsgüter von Verfassungsrang anerkannt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 118, 277 ).
Zwar können sich Abgeordnete hinsichtlich ihrer Rechtsstellung nicht auf Grundrechte berufen (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 118, 277 ).
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Abgeordnetenbüro
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08
Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz …
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- BVerwG, 21.01.2015 - 10 C 11.14
Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitierungsinteresse; Wahl; Kommunalwahl; …
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12
Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische …
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
- BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
- VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
Parlamentsunwürdigkeit
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17
Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02
Teilweise begründete Organklage: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Landtags …
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …
- VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am …
- BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Hamburgischen …
- BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19
Unzulässige Anträge im Organstreitverfahren zur Bundesverfassungsrichterwahl
- StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18
Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19 …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.10.2010 - VGH O 24/10
Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit der Verwendung von …
- BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen eines Bundestagsabgeordneten im …
- VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische …
- BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 2599/10
Verfassungsbeschwerde gegen die landesverfassungsgerichtliche Anordnung von …
- VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11
Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei …
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
- BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02
Kommunalwahl-Sperrklausel II
- VerfG Hamburg, 15.09.2015 - HVerfG 5/14
Norminterpretationsantrag zur Auslegung von Art 26 Abs 5 S 1 Verf HA - Vorrang …
- VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 151-IX-07
Abgeordnetenanklage, Aberkennung des Mandats, Art. 118 Abs. 1 Nr. 2 SächsVerf, …
- StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08
Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig …
- VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 95-I-08
Verletzung von Abgeordnetenrechten nach Art. 39 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf durch …
- VerfG Brandenburg, 22.07.2016 - VfGBbg 70/15
Zur Rechtsstellung einer parlamentarischen Gruppe nach der Verfassung des Landes …
- BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von Abgeordnetenrechten im Streit mit …
- BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13
Unzulässigkeit einer objektiven Beanstandungsklage im Organstreit
- VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 31/17
Zu den Anforderungen an einen Sitzungsausschluss gem § 35 Abs 1 S 1 LTGO BB wegen …
- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 118-IV-08
- VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
Organstreitverfahren - Recht der Landtagsabgeordneten, mit Gefangenen einer …
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12
Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38 …
- VerfGH Berlin, 28.08.2019 - VerfGH 189/18
Organstreitverfahren des Abgeordneten Wild erfolglos
- StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/03
Zur Verfassungsmäßigkeit der Zahlung von Funktionszulagen an stellvertretende …
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 46/16
Organstreitverfahren; parlamentarische Ordnungsmittel; Ordnungsruf; "Lügner"; …
- VerfGH Thüringen, 18.07.2006 - VerfGH 8/05
5-vom-Hundert-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht
- VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 45/08
Organstreitverfahren
- VerfGH Sachsen, 25.09.2008 - 95-I-08
Rechtmäßigkeit der Einführung einer zusätzlichen Voraussetzung für die …
- StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
Organstreitverfahren zwischen dem Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Jan Timke …
- VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 16-IX-98
- VG Berlin, 22.06.2021 - 2 L 174.21
Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse nicht justiziabel
- VerfGH Thüringen, 29.05.2006 - VerfGH 20/06
Einstweilige Anordnung - wegen Einzelfallprüfung nach dem ThürAbgÜpG
- VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 18-IX-98
- VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 73-I-07
Erstmalige Kenntnisnahme als Beginn des Fristenlaufs bei fortdauernden Maßnahmen; …
- VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 17-IX-98
- VG Düsseldorf, 21.03.2018 - 20 L 6077/17
Angreifbarkeit des Abschlussberichts eines Untersuchungsausschusses des Landes …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - VerfGH 5/10
Verletzung der Kompetenzen des Landtags NRW durch Erlass von § 6 Abs. 3 des …
- LG Hamburg, 22.03.1999 - 324 O 588/94