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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97   

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BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97 (https://dejure.org/1998,618)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1998 - 7 B 440.97 (https://dejure.org/1998,618)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 7 B 440.97 (https://dejure.org/1998,618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Putbus - Verfolgung - Nationalsozialistische Beweiserleichterung - Vorweggenommene Beweiswürdigung - Indizienbeweis - Beweisantrag - Schlüssigkeit - Wahrunterstellung - Schlußfolgerung - Verstoß gegen Denkgesetze - WidersprüchlicheIndizienbewertung - Auslandszeuge - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Beweisregelung; Beweiswürdigung; Beweisermittlungsantrag; Archivrecherche

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VwGO § 86 Abs. 1, Abs. 2; ; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, Satz 2; ; VwGO § 132 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - nationalsozialistische Verfolgung; Beweiserleichterung; Beweiswürdigung, vorweggenommene; Indizienbeweis; Beweisantrag; Schlüssigkeit; Wahrunterstellung; Schlußfolgerung; Verstoß gegen Denkgesetze; Indizienbewertung, widersprüchliche; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3070 (Ls.)
  • NJ 1998, 551
  • NJ 1999, 56
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 12.05.1997 - 7 C 11.97

    Einstellung des Verfahrens nach übereinsimmenden Erledigterklärungen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
    Da mit der Vorschrift in Anlehnung an die alliierten Rückerstattungsgesetze die Wiedergutmachung derjenigen Vermögensverluste nachgeholt werden soll, zu denen es während der nationalsozialistischen Herrschaft auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin gekommen war, müssen bei ihrer Auslegung die alliierten Rückerstattungsregelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung herangezogen werden (Beschluß vom 5. September 1997 - BVerwG 7 C 11.97 und 7 B 146.97 -, ZOV 1997, 442).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 5. September 1997 - BVerwG 7 C 11.97 und 7 B 146.97 -, a.a.O.) sind unter Verfolgungsmaßnahmen aus politischen oder weltanschaulichen Gründen im Sinne der genannten Vorschrift solche Maßnahmen zu verstehen, die ihren Grund darin hatten, daß der Verfolgte auf politischem oder weltanschaulichem Gebiet als ein Gegner der nationalsozialistischen Herrschaft oder nationalsozialistischer Bestrebungen oder nationalsozialistischen Gedankenguts angesehen wurde.

    Damit weicht das angegriffene Urteil von der Rechtsprechung des Senats ab, derzufolge unter den von § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG erfaßten Verfolgungsmaßnahmen im Einklang mit den alliierten Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung solche Maßnahmen zu verstehen sind, deren Grund die politische oder weltanschauliche Gegnerschaft des Verfolgten zum Nationalsozialismus war (Beschluß vom 5. September 1997 - BVerwG 7 C 11.97 und 7 B 146.97 -, a.a.O.).

  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
    Bei den damit in Bezug genommenen, in der mündlichen Verhandlung vom 30. Juli 1997 gestellten Anträgen handelte es sich um Beweisermittlungsanträge (vgl. BGHSt 6, 128 m.w.N.); sie zielten nicht auf eine konkrete Urkunde als individualisiertes Beweismittel, sondern auf die Durchsicht näher bezeichneter Urkundensammlungen (Sonderarchiv Moskau, Staatsarchiv Stettin) zu dem Zweck aufzuklären, welche der darin befindlichen Urkunden die behaupteten Tatsachen erweise, daß.
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß in der Bewertung eines Umstands als "schlechterdings unvorstellbar" keine aus denkgesetzlichen Gründen ausgeschlossene Folgerung gesehen werden (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
    Da die bei einer derart gestuften Indizienkette mehrfach zu treffenden Wahrscheinlichkeitsurteile aus logischen Gründen eine abnehmende Gesamtwahrscheinlichkeit zur Folge haben, ist im Zivilprozeß und auch im Strafprozeß anerkannt, daß die Pflicht zur Erhebung des Indizienbeweises von einer in gewissem Umfang wertenden Schlüssigkeitsprüfung abhängt (vgl. BGHZ 53, 245 - Anastasia; BGHSt 25, 365 ; BGH NJW 1988, 501 f.).
  • BVerwG, 02.08.1991 - 3 B 2.91

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
    Die Beschwerde behauptet zwar, daß dem Verwaltungsgericht ein solcher logischer Fehler unterlaufen sei; doch selbst wenn dem so wäre, könnte das angegriffene Urteil auf diesem Verfahrensfehler nicht beruhen, so daß die Revision entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO nicht aus diesem Grund zuzulassen ist (vgl. Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 Buchholz 418.04 Nr. 16).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
    Eine unzulässige Vorwegnahme der Würdigung des Beweisergebnisses wäre anzunehmen, wenn das Verwaltungsgericht damit der behaupteten Wahrnehmung des Zeugen "vom Hörensagen" von vornherein jeden Beweiswert abgesprochen (vgl. BGH NJW 1986, 1541 f.) oder das Gegenteil der behaupteten (Indiz-)Tatsache bereits für erwiesen gehalten hätte (vgl. BVerfG NJW 1993, 254 f.; Beschluß des Senats vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 Nr. 71 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt die Wahrunterstellung im Verwaltungsprozeß in der Regel nur für nicht entscheidungserhebliche Behauptungen in Frage (vgl. Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 -, BVerwGE 77, 150 ).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
    Eine unzulässige Vorwegnahme der Würdigung des Beweisergebnisses wäre anzunehmen, wenn das Verwaltungsgericht damit der behaupteten Wahrnehmung des Zeugen "vom Hörensagen" von vornherein jeden Beweiswert abgesprochen (vgl. BGH NJW 1986, 1541 f.) oder das Gegenteil der behaupteten (Indiz-)Tatsache bereits für erwiesen gehalten hätte (vgl. BVerfG NJW 1993, 254 f.; Beschluß des Senats vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 Nr. 71 m.w.N.).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
    Da die bei einer derart gestuften Indizienkette mehrfach zu treffenden Wahrscheinlichkeitsurteile aus logischen Gründen eine abnehmende Gesamtwahrscheinlichkeit zur Folge haben, ist im Zivilprozeß und auch im Strafprozeß anerkannt, daß die Pflicht zur Erhebung des Indizienbeweises von einer in gewissem Umfang wertenden Schlüssigkeitsprüfung abhängt (vgl. BGHZ 53, 245 - Anastasia; BGHSt 25, 365 ; BGH NJW 1988, 501 f.).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
    Da die bei einer derart gestuften Indizienkette mehrfach zu treffenden Wahrscheinlichkeitsurteile aus logischen Gründen eine abnehmende Gesamtwahrscheinlichkeit zur Folge haben, ist im Zivilprozeß und auch im Strafprozeß anerkannt, daß die Pflicht zur Erhebung des Indizienbeweises von einer in gewissem Umfang wertenden Schlüssigkeitsprüfung abhängt (vgl. BGHZ 53, 245 - Anastasia; BGHSt 25, 365 ; BGH NJW 1988, 501 f.).
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

  • VG Greifswald, 05.08.1997 - 2 A 825/94
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94

    Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens -

  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94

    Verwerfung einer Revision

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 22.09.1992 - 7 B 40.92

    Abberufung aus dem Amt des Gemeindedirektors.

  • BVerwG, 12.04.1972 - VI B 65.71

    Zulässigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen im Verwaltungsprozess -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 1 S 397/19

    Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters;

    Die Entscheidung über den Beweisantrag darf davon abhängig gemacht werden, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu erwartenden Ergebnisse zu würdigen wären (BVerwG, Urt. v. 29.03.2012, a.a.O., und Beschl. v. 20.05.1998 - 7 B 440.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 153).
  • OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13

    Entfernung eines Verkehrspolizisten aus dem Dienst

    Die Entscheidung über die Beweiserhebung darf in diesem Fall davon abhängig gemacht werden, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu erwartenden Ergebnisse zu würdigen wären (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 7 B 440.97 -, juris).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Die Entscheidung über den Beweisantrag darf davon abhängig gemacht werden, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu erwartenden Ergebnisse zu würdigen wären (Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 153).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 5 A 130/05

    Scientology-Urteil des Oberverwaltungsgerichts seit dem 28.04.2008 rechtskräftig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440/97 - juris, Rn. 23, 26.
  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

    Neben § 98 VwGO und den dort genannten zivilprozessualen Vorschriften zählt dazu auch § 244 StPO, der im Verwaltungsprozess entsprechend anzuwenden ist (BVerwG, Beschlüsse vom 12. April 1972 - 6 B 65.71 - VRspr. 24 Nr. 94 und vom 20. Mai 1998 - 7 B 440.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 153 - juris Rn. 12).

    Da nicht auf eine konkrete Urkunde, sondern auf die Durchsicht von Urkundensammlungen verwiesen wird, handelt es sich um Beweisermittlungsanträge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 7 B 440.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 153 - juris Rn. 23).

    Soweit der Kläger (unter 1) die Beweggründe General S. für die Verfügung der Einreise des Fürsten und seiner Familie nach Südafrika und die Freigabe der dort als Feindvermögen beschlagnahmten Farm unter Beweis stellt, handelt es sich um einen Indizienbeweis, der abgelehnt werden darf, wenn die Indiztatsache für den Nachweis der Haupttatsache nach gerichtlicher Überzeugung nicht ausreicht (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 7 B 440.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 153 - juris Rn. 12 f.).

    Sie kann zwar verfahrensfehlerhaft sein, wenn das Verwaltungsgericht die Wahrscheinlichkeitsanforderungen überspannt (Beschluss vom 20. Februar 1998 - 7 B 440.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 153 - juris Rn. 12 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Der Grund der Verhaftung durch die Gestapo schließlich sei unbekannt geblieben, ob die alleinige Tatsache einer Verhaftung ausreiche, sei klärungsbedürftig und von der Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97) offen gelassen worden.

    Zwar könnte allein die zeitliche Koinzidenz zwischen dem Attentat auf Hitler und der Verhaftung des Alteigentümers noch ohne hinreichende Aussagekraft sein, wie der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1998 (BVerwG 7 B 440.97 - juris Rn. 4) im Anschluss an das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 05. August 1997 (2 A 825/94 - juris ) zum Schicksal des Malte von Putbus - dieser war am 21. Juli 1944 verhaftet, bis Januar 1945 im Gefängnis in Stettin inhaftiert und anschließend in das Konzentrationslager Sachsenhausen verbracht worden, wo er verstarb - belegt.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Fall des Malte von Putbus (Beschl. v. 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97) erwogen hat, dass die Frage,.

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Der Grund der Verhaftung durch die Gestapo schließlich sei unbekannt geblieben, ob die alleinige Tatsache einer Verhaftung ausreiche, sei klärungsbedürftig und von der Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97) offen gelassen worden.

    Zwar könnte allein die zeitliche Koinzidenz zwischen dem Attentat auf Hitler und der Verhaftung des Alteigentümers noch ohne hinreichende Aussagekraft sein, wie der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1998 (BVerwG 7 B 440.97 - juris Rn. 4) im Anschluss an das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 05. August 1997 (2 A 825/94 - juris ) zum Schicksal des Malte von Putbus - dieser war am 21. Juli 1944 verhaftet, bis Januar 1945 im Gefängnis in Stettin inhaftiert und anschließend in das Konzentrationslager Sachsenhausen verbracht worden, wo er verstarb - belegt.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Fall des Malte von Putbus (Beschl. v. 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97) erwogen hat, dass die Frage,.

  • BVerwG, 31.01.2017 - 8 B 23.15

    Entschädigungsanspruch eines Berechtigten für den verfolgungsbedingten

    b) Eine Abweichung des angefochtenen Urteils vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1998 - 7 B 440.97 - (juris) legt die Klägerin ebenfalls nicht dar.

    Im Übrigen hat es sich den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 20. Mai 1998 ausdrücklich angeschlossen, wonach im Rahmen des § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz (VermG) die Beweiserleichterung des § 176 Abs. 2 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) nicht anzuwenden ist (Beschluss vom 20. Mai 1998 - 7 B 440.97 - juris Rn. 3).

    Die weitere von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob es angezeigt sei, neben den Ausführungen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1998 - 7 B 440.97 - (juris) ergänzend und gleichgewichtig klarzustellen, dass weitere Beweiserleichterungen den Rahmen der Alliierten Rückerstattungsregelungen nicht verlassen würden (vgl. Beschwerdebegründung S. 12 unter Buchst. b), ist nicht klärungsbedürftig.

    Die Frage der Beweiserleichterung im Rahmen des § 1 Abs. 6 VermG ist auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Mai 1998 - 7 B 440.97 - juris Rn. 3) in der dargestellten Weise geklärt.

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Der Grund der Verhaftung durch die Gestapo schließlich sei unbekannt geblieben, ob die alleinige Tatsache einer Verhaftung ausreiche, sei klärungsbedürftig und von der Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97) offen gelassen worden.

    Zwar könnte allein die zeitliche Koinzidenz zwischen dem Attentat auf Hitler und der Verhaftung des Alteigentümers noch ohne hinreichende Aussagekraft sein, wie der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1998 (BVerwG 7 B 440.97 - juris Rn. 4) im Anschluss an das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 05. August 1997 (2 A 825/94 - juris ) zum Schicksal des Malte von Putbus - dieser war am 21. Juli 1944 verhaftet, bis Januar 1945 im Gefängnis in Stettin inhaftiert und anschließend in das Konzentrationslager Sachsenhausen verbracht worden, wo er verstarb - belegt.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Fall des Malte von Putbus (Beschl. v. 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97) erwogen hat, dass die Frage,.

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

  • BVerwG, 22.12.2004 - 1 B 94.04

    Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung; Ablehnung eines Beweisantrages

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 1 S 2278/04

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

  • OVG Bremen, 12.01.2023 - 2 LA 140/22

    Materielle Beweislast des Beamten für die Ruhegehaltfähigkeit einer

  • VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05

    Verwaltungsgericht billigt Ausfuhrverbot für Originalhandschriften von Bach und

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 17.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 1922/08

    Rückübertragung der Güter Solms-Baruth abgelehnt

  • BVerwG, 04.04.2006 - 6 B 49.05

    Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit

  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

  • BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05

    NZB: Ablehnung von Beweisanträgen

  • BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00

    Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 13 A 973/22

    Zulassung eines Bewerbers zum Zweitstudium der Humanmedizin durch Vorliegen der

  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 13a ZB 17.2456

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag nach Teilrückforderung einer

  • BVerwG, 07.09.1999 - 2 B 73.98

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 09.05.2007 - 8 B 87.06

    Antrag auf Vernehmung eines ehemaligen Nachlasspflegers

  • BVerwG, 27.02.2004 - 2 B 63.03

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch unterlassene Einholung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - 9 A 432/21

    Berufung wegen Gehörsverletzung gegen Abschiebungsverfügung bei gerichtlicher

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2010 - L 12 AL 12/09

    Arbeitslosenversicherung

  • VG Gera, 07.11.2001 - 2 K 1451/97

    Anspruch auf Herausgabe von Flurstücken bei einer Schädigungsmaßnahme ;

  • BVerwG, 06.12.1999 - 5 B 15.99
  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99

    Wahrung einer einheitlichen Auslegung des revisiblen Rechts - Divergenz als ein

  • VG Cottbus, 12.09.2001 - 1 K 2290/00

    Auskehr des Veräußerungserlöses aus Verkauf eines Flurstückes; Schädigende

  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

  • BVerwG, 22.08.2003 - 7 B 28.03

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Bindung des Verwaltungsreichts an

  • BVerwG, 15.02.2001 - 1 B 48.01

    Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist zur Begründung

  • VG Münster, 20.01.2015 - 2 K 1355/12

    Berücksichtigung eines Offensichtlichkeitsausspruchs bei der Anerkennung eines

  • BSG, 27.11.2008 - B 13 R 413/08 B
  • VGH Hessen, 08.07.1999 - 9 UZ 177/98

    Begründung einer Beweisantragsablehnung im Asylverfahren; hier: Zeuge vom

  • LSG Baden-Württemberg, 02.04.2014 - L 3 U 2643/13
  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
  • LSG Bayern, 12.05.2004 - L 16 RJ 579/02

    Anspruch auf Zahlung von Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres;

  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 110/11
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548

    Antrag auf Zulassung der Berufung; wasserstraßenrechtliche Planergänzung;

  • VG Berlin, 05.07.2012 - 29 K 80.10

    Festsetzung einer Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz für

  • VG Osnabrück, 06.12.2005 - 1 A 257/05

    Abgabe; Abgabenpflicht; Artzuschlag; Aufwand; Aufwandsverteilung;

  • BSG, 09.06.2009 - B 5 R 28/09 B
  • VG Gera, 24.04.2001 - 3 K 265/98

    Anspruch auf Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98   

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https://dejure.org/1998,2210
BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98 (https://dejure.org/1998,2210)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1998 - 7 B 30.98 (https://dejure.org/1998,2210)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 7 B 30.98 (https://dejure.org/1998,2210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruchsfrist - Gesonderte Rechtsbehelfsbelehrung - Unzulässiger Widerspruch - Widerspruchsbehörde - Sachbescheidungsbefugnis - Verwaltungsakt - Drittwirkung

  • grundeigentum-verlag.de

    Rechtsbehelfsbelehrung durch gesondertes Anschreiben; Widerspruch gegen einen drittwirkenden Restitutionsbescheid; Befugnis der Widerspruchsbehörde

  • Judicialis

    VermG § 33 Abs. 4 Satz 2; ; VermG § 36 Abs. 1; ; VwGO § 58; ; VwGO § 73 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Offene Vermögensfragen - Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte; Widerspruch, unzulässiger; Widerspruchsbehörde Sachbescheidungsbefugnis; Verwaltungsakt Drittwirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3070 (Ls.)
  • NJ 1998, 331
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
    Für ihre gegenteilige Ansicht beruft sich die Beschwerde zu Unrecht auf die Berechtigung des Gesetzgebers, bei der Regelung der Rechtsbeständigkeit unanfechtbarer Verwaltungsakte zwischen dem Prinzip der Rechtssicherheit und dem Grundsatz der Gerechtigkeit abzuwägen (vgl. BVerfGE 27, 297 ).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95

    Offene Vermögensragen: Begriff der "staatlichen Verwaltung" i.S. von § 1 Abs. 4

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
    Sofern die Bezugnahme der Rechtsbehelfsbelehrung eindeutig und diese auch im übrigen zutreffend ist, woran hier im Gegensatz zu dem von der Beschwerde angeführten Fall (Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 314.95 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 1) keine Zweifel bestehen, ist jedoch auch eine von dem Bescheid gesonderte Belehrung mit dem Gesetz vereinbar und bewirkt daher nicht, daß die Rechtsmittelbelehrung im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO unterblieben oder unrichtig erteilt ist.
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht; eine derartige Befugnis kann daher nur durch das anzuwendende materielle Recht nach Maßgabe seiner Zuständigkeitsvorschriften eröffnet werden (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244 ; Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 ; Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 4 C 42.79 - Buchholz 406.19 Nr. 49; stRspr).
  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht; eine derartige Befugnis kann daher nur durch das anzuwendende materielle Recht nach Maßgabe seiner Zuständigkeitsvorschriften eröffnet werden (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244 ; Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 ; Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 4 C 42.79 - Buchholz 406.19 Nr. 49; stRspr).
  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98
    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht; eine derartige Befugnis kann daher nur durch das anzuwendende materielle Recht nach Maßgabe seiner Zuständigkeitsvorschriften eröffnet werden (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244 ; Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 ; Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 4 C 42.79 - Buchholz 406.19 Nr. 49; stRspr).
  • BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Drittbezug;

    Der ferner erwähnte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69) behandelt nur die hier nicht einschlägige Frage, ob eine für sich ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung statt dem Bescheid selbst einem Begleitschreiben beigefügt sein kann, mit dem der Bescheid versandt wird.

    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht (Beschluss vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2014 - 3 L 5/13

    Klagefrist bei Berichtigung einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

    Die Nachholung und spätere Berichtigung einer Rechtsmittelbelehrung ist nach anerkannter Rechtsauffassung auch jederzeit möglich (vgl. Kopp/Schenke, a. a. O. § 58 Rn. 8; BVerwG, Beschl. v. 11.02.1998 - 7 B 30.98 -, juris; Urt. v. 02.04.1987 - 5 C 67.84 -, BVerwGE 77, 181 ff. = juris); dies gilt jedenfalls für den Fall, dass die Rechtsmittelfrist - hier die Jahresfrist gem. § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO - noch nicht abgelaufen ist.

    Eine solche nachträglich berichtigte bzw. nachgeholte Rechtsmittelbelehrung hat allerdings zur Folge, dass die Rechtsmittelfrist erst mit der Bekanntgabe der nachträglichen Rechtsmittelbelehrung zu laufen beginnt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 35 Rn. 97 m. w. N.; Kopp/Schenke, a. a. O.; s. auch BVerwG, Beschl. v. 11.02.1998, a. a. O., m. w. N. Rn. 2 juris).

  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Denn § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach der Widerspruchsbescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung "zu versehen" ist, ist offen für eine derartige Auslegung, § 117 Abs. 2 Nr. 6 VwGO ist es dagegen nicht (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69 S. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 15 A 1883/16

    Vorverfahren; Auskunft; Informationszugang; Lebensmittelrecht;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1988 - 6 C24.87 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30.98 -, juris Rn. 3.
  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15

    Baurechtliche Nachbarklage nach stattgebendem Widerspruchsbescheid; vereinfachtes

    Denn der Umstand, dass die Kläger gegen den stattgebenden Widerspruchsbescheid vom 27. Mai 2013 nicht isoliert Anfechtungsklage erhoben haben und dieser ihnen und dem Beigeladenen gegenüber in Bestandskraft erwachsen ist, führte dazu, dass der Beigeladene eine "gesicherte Rechtsposition" erlangte, die ihm nicht entzogen werden durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30/98 -, BayVBl 1999, 58 zur fehlenden Befugnis der Widerspruchsbehörde zur Sacheinlassung bei Verfristung des Widerspruchs in Drittbeteiligungsfällen; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14/85 -, NVwZ 1989, 863 zur Bindungswirkung einer Bebauungsgenehmigung gegenüber einem Dritten, soweit diese ihm gegenüber bei der Erteilung der Baugenehmigung bestandskräftig war).
  • BVerwG, 11.04.2011 - 2 B 17.10

    Auslegung des § 204 Abs. 1 Nr. 12 Halbs. 1 BGB; Sinn und Zweck der Norm;

    Das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO löst lediglich die Rechtsfolge des § 58 Abs. 2 VwGO aus (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz § 310, § 58 VwGO Nr. 69 S. 10).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 8 B 21.06

    Widerspruchsbehörde; Sachbescheidungsbefugnis bei verspätetem Widerspruch;

    Das Vermögensgesetz ermächtigte die Widerspruchsbehörde jedoch weder in formeller noch in materieller Hinsicht, auf einen verspäteten Widerspruch des durch einen ablehnenden Restitutionsbescheid belasteten Antragstellers in der Sache zu entscheiden, wenn ein Dritter durch Eintritt der Bestandskraft eine verfahrensrechtlich gesicherte Rechtsposition erlangt hat (Beschluss vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69).
  • VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 15 K 7677/20

    Prüfung Rücktritt Attest ärztlich Wissenserklärung Unterschrift

    Die Frage, ob die Monatsfrist des § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO nachträglich durch den Widerspruchsbescheid vom 17. November 2020 in Gang gesetzt worden ist, vgl. zu dieser Möglichkeit BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30.98 -, juris, Rdnr. 2; BayVGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 6 ZB 07.2704 -, juris, Rdnr. 13, bedarf keiner Klärung.
  • BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99

    Klagebefugnis der Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines

    Dementsprechend geht auch der Beschluß vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69 S. 9 ) entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht generell von der die Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten vermittelnden "Drittwirkung eines Restitutionsbescheids" aus und mißt insbesondere einem bloßen Aufhebungsbescheid keine solche Drittwirkung bei.
  • FG Sachsen, 12.04.2022 - 4 K 1571/19

    Empfangsberechtigung eines Kindergeldberechtigten hinsichtlich der

    In der allgemeinen verwaltungsrechtlichen Praxis ist anerkannt, dass die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO ) eine derartige Ermächtigungsgrundlage nicht enthalten, weshalb die Widerspruchsbehörde in einer derartigen Fallkonstellation eines bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakts mit Drittwirkung nicht befugt ist, einen verfristeten Widerspruch sachlich zu verbescheiden (vgl. BVerwG-Beschluss vom 11.02.1998 7 B 30/98, ZOV 1998, 326 ; BVerwG-Beschluss vom 11.03.2010 7 B 36/09, NJW 2010, 1686 ; Kopp/Schenke, VwGO , 27. Aufl. 2021, § 70 Rn. 9; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 41. EL Juli 2021, VwGO § 71 Rn. 38).
  • VG Bayreuth, 28.09.2016 - B 3 K 15.828

    Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich

  • VG Cottbus, 22.03.2011 - 6 K 528/09

    Heranziehung eines Grundstücks zur Entrichtung des Schmutzwasserbeitrags und

  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704

    Nachträglich berichtigte Rechtsmittelbelehrung in Anschreiben unter Bezugnahme

  • VG Cottbus, 30.09.2010 - 6 K 476/09

    Anschluss an zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgungseinrichtung

  • VG Göttingen, 10.11.2022 - 2 A 249/17

    Bauweise, geschlossene; Eckgrundstück; Grenzabstand; Grundstücksgrenze,

  • VG Aachen, 27.05.2010 - 4 K 134/10

    Ergebnisse der Wahlen zum Rat der Stadt Aachen und der Stadt Erkelenz müssen

  • VG Minden, 26.10.2004 - 10 K 853/01

    Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist zur Erhebung einer Verpflichtungsklage

  • VG Würzburg, 21.03.2012 - W 2 K 11.768

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Widerspruchsfrist

  • VG Würzburg, 27.06.2012 - W 2 K 10.1283

    Kommunalabgaben; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Rücknahme

  • VG Würzburg, 27.02.2009 - W 2 K 08.2021

    Kommunalabgaben; Rücknahme; Wiederaufgreifen

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.1997 - B 2 S 30/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7482
OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.1997 - B 2 S 30/96 (https://dejure.org/1997,7482)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.02.1997 - B 2 S 30/96 (https://dejure.org/1997,7482)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Februar 1997 - B 2 S 30/96 (https://dejure.org/1997,7482)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehemaliger Vorstand einer Jüdischen Gemeinde; Untersagung von Tätigkeiten als Vorstand; Staatliches Gericht; Einmischung; Öffentliches Recht; Notvorstand; Staatliche Gewährleitungspflicht

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3070
  • NVwZ 1998, 1213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Naumburg, 11.09.1997 - 7 U 1328/97

    Umfang der Vertretungsrechte eines in einer außerordentlichen Gemeindeversammlung

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  • OVG Niedersachsen, 20.10.1998 - 13 O 3662/98

    Vollstreckbarkeitserklärung; Vorläufiger Rechtsschutz; Religionsgemeinschaft

    Auch das OVG Magdeburg (NJW 1998, 3070) hat in Ausnahmesituationen, die eine Religionsgesellschaft handlungsunfähig werden lassen, das Bestehen einer "Notbefugnis" aus verfassungsrechtlichen Gründen als denkbar angesehen (OVG Magdeburg, NJW 1998, 3070 [3072]).
  • OLG Naumburg, 14.12.1998 - 7 U 144/98
    Der Senat bezieht sich hierbei auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in dessen Beschluss vom 24. Februar 1997 - Az. B 2 S 30/96 - und macht sich die nachfolgend aus der Entscheidung zitierten Ausführungen inhaltlich zu eigen:.
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