Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2106
BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97 (https://dejure.org/1998,2106)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1998 - VI ZR 276/97 (https://dejure.org/1998,2106)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - VI ZR 276/97 (https://dejure.org/1998,2106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847; ZPO § 308; ZPO § 536
    Verfahrensrechtlich unzulässige Abweichung vom Schmerzensgeldantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847; ZPO §§ 308, 536
    Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital- und Rentenbeträge in der Berufungsinstanz ohne Antrag des Klägers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3411
  • MDR 1998, 1428
  • MDR 1998, 1429
  • NZV 1998, 500 (Ls.)
  • VersR 1998, 1565
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1961 - III ZR 189/60

    Berücksichtigung körperlicher Beschwerden aufgrund der Körperkonstitution des

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97
    Es braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden, ob der Tatrichter, wenn in dieser Weise Schmerzensgeld mittels unbezifferten Leistungsantrags geltend gemacht wird, im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens eine Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital und Rente vornehmen darf oder ob, wofür viel spricht, die Zuerkennung einer Rente stets einen dahingehenden Antrag der Klägerseite voraussetzt (so etwa OLG Schleswig, VersR 1992, 462 f.; MünchKomm BGB-Stein, 3. Aufl., § 847 Rdn. 57; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. November 1961 - III ZR 189/60 - VersR 1962, 93, 95).
  • OLG Schleswig, 09.01.1991 - 9 U 40/89

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung; Familienrechtlichtliche Beziehung;

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97
    Es braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden, ob der Tatrichter, wenn in dieser Weise Schmerzensgeld mittels unbezifferten Leistungsantrags geltend gemacht wird, im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens eine Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital und Rente vornehmen darf oder ob, wofür viel spricht, die Zuerkennung einer Rente stets einen dahingehenden Antrag der Klägerseite voraussetzt (so etwa OLG Schleswig, VersR 1992, 462 f.; MünchKomm BGB-Stein, 3. Aufl., § 847 Rdn. 57; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. November 1961 - III ZR 189/60 - VersR 1962, 93, 95).
  • RG, 16.06.1932 - VI 66/32

    Können die Parteien auf die Einhaltung der Vorschriften über die Formen der

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97
    Gegenüber dem jeweils mit diesen Parteianträgen verfolgten Begehren stellte sich die Verurteilung zur Rentenzahlung als etwas qualitativ anderes dar, als ein "aliud", nicht etwa lediglich als ein "minus" (vgl. MünchKomm ZPO-Musielak § 308 Rdn. 11 m.w.N.; siehe auch RGZ 136, 373, 375).
  • BGH, 15.02.2022 - VI ZR 937/20

    BGH verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes

    Eine Gliederung nach Zeitabschnitten käme nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74, DB 1976, 1520, 1521, juris Rn. 15 ff.) allenfalls bei zusätzlicher Gewährung einer Schmerzensgeldrente in Betracht, die hier aber vom Kläger schon nicht beantragt war (vgl. zum Antragserfordernis jedenfalls in der Berufungsinstanz Senatsurteil vom 21. Juli 1998 - VI ZR 276/97, NJW 1998, 3411, juris Rn. 7 ff.; zu den engen Voraussetzungen für die Gewährung einer Schmerzensgeldrente im Übrigen Senatsurteile vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74, DB 1976, 1520, 1521, juris Rn. 15 ff.; vom 15. März 1994 - VI ZR 44/93, NJW 1994, 1592, 1594, juris Rn. 23; im Überblick Diederichsen, VersR 2005, 433, 441; Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 11. Aufl., Rn. 138 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    b) Der erforderliche Antrag des Klägers auf Gewährung einer Schmerzensgeldrente und damit Aufteilung auf des zuerkannten Schmerzensgeldkapitals in Kapital- und Rentenbeträge liegt ebenfalls vor (vgl. auch BGH NJW 1998, 3411-3412 [juris Tz. 9]).
  • LG Hamburg, 26.07.2011 - 302 O 192/08

    Prozess gegen KfZ-Haftpflichtversicherer - Keine einmalige Kapitalabfindung für

    Voraussetzung ist aber auch ein entsprechender Antrag des Verletzten (vgl. BGH, NJW 1998, 3411).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Wird neben einem Kapitalbetrag auch eine Schmerzensgeldrente ausgeurteilt, muss der Kapitalwert der Rente ermittelt werden, da der kapitalisierte Schmerzensgeldbetrag und die Rente nur verschiedene Formen desselben Leistungsgegenstandes sind (BGH, NJW 1998, 3411; NJW 2007, 2475).
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 212/00

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Verletzung eines Vorkaufsrechts;

    Die Klägerin hat nämlich mit ihrem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ihr Klagebegehren auf die Schadensberechnung gerichtet, die im landgerichtlichen Grundurteil enthalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1998, VI ZR 276/97, NJW 1998, 3411).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

    Die beklagte Partei darf nicht zu etwas anderem (aliud) verurteilt werden, als zu dem, worauf sie ihre Verteidigung einrichten mußte (§ 308 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH 21. Juli 1998 - VI ZR 276/97 - NJW 1998, 3411; MünchKommZPO-Musielak 2. Aufl. § 308 Rn. 9 ff. mwN).
  • OLG Koblenz, 26.02.2009 - 5 U 1212/07

    Grobe Behandlungsfehler im Zuge einer vaginalen Entbindung mit Vakuumextraktion;

    Denn es würde eine anders geartete Rechtsfolge ausgesprochen, die von den Parteianträgen nicht umfasst und auch nicht verfahrensrechtlich gedeckt wäre (BGH NJW 1998, 3411 ).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 14 U 78/98

    Arzthaftung

    Der Kläger hat jedoch mit dem Antrag auf Zurückweisung der Berufung sein Klagebegehren nicht mehr wie in erster Instanz auf ein angemessenes, vom Ermessen des Gerichts abhängiges Schmerzensgeld gerichtet, sondern auf die konkreten Schmerzensgeldkapitalbeträge gerichtet, die im landgerichtlichen Urteil zugesprochen worden waren (BGH, Urteil vom 21.07.1998, VI ZR 276/97, VersR 1998, 1565).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Wird neben einem Kapitalbetrag auch eine Schmerzensgeldrente ausgeurteilt, muss der Kapitalwert der Rente ermittelt werden, da der kapitalisierte Schmerzensgeldbetrag und die Rente nur verschiedene Formen desselben Leistungsgegenstandes sind (BGH NJW 1998, 3411; NJW 2007, 2475).
  • OLG Schleswig, 28.02.2003 - 4 U 10/01

    Spanungspneumothorax bei Neugeborenem: Schmerzensgeld wegen groben

    Für die Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital und Rente war mangels entsprechenden Antrags kein Raum (BGH, VersR 1998, 1565; Frahm/Nixdorf, a. a. O., Rn. 237).
  • OLG Köln, 13.10.2000 - 20 U 125/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht