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   BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96   

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BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96 (https://dejure.org/1998,791)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.1998 - 1 BvL 25/96 (https://dejure.org/1998,791)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 1998 - 1 BvL 25/96 (https://dejure.org/1998,791)
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Minderjährigenhaftung

§ 828 Abs. 2 BGB, § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV;

Art. 100 Abs. 1 GG, vorkonstitutionelles Recht

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige gerichtliche Vorlage zur Deliktshaftung Minderjähriger

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige gerichtliche Vorlage zur Deliktshaftung Minderjähriger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3557
  • NZV 1999, 39
  • FamRZ 1998, 1500
  • VersR 1998, 1289
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84

    Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
    Das gleiche gilt, wenn der Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und von ihrer Aufhebung oder sachlichen Änderung vorerst absieht, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (BVerfGE 70, 126 ).

    Die gesetzgebenden Organe müssen, sofern von einem Bestätigungswillen ausgegangen werden soll, zumindest in irgendeiner Weise mit der zur Prüfung gestellten Norm und ihrem Regelungsgehalt befaßt gewesen sein (BVerfGE 70, 126 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
    In diesem Zusammenhang kann es erforderlich sein, vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob ein verfassungswidriges Ergebnis auf andere Weise - etwa durch Heranziehung anderer Vorschriften - vermieden werden kann (BVerfGE 88, 187 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat gerade im Hinblick auf die deliktischen Haftungsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeführt, daß die Auslegung einer Gesetzesnorm nicht immer auf die Dauer bei dem ihr zu ihrer Entstehungszeit beigelegten Sinn stehenbleiben kann (BVerfGE 34, 269 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
    Dem genügt eine Richtervorlage nur, wenn das Gericht die für seine Entscheidung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegt und sich dabei mit sämtlichen naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzt (BVerfGE 86, 52 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
    Auch das Schweigen des Gesetzgebers zur bisherigen Rechtsprechung der Zivilgerichte kann nicht als ausreichender objektiver Anhaltspunkt für einen Bestätigungswillen angesehen werden (BVerfGE 78, 20 ).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 190/81

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
    Sie gibt dem Betroffenen einen öffentlichrechtlichen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Forderungserlaß, was grundsätzlich von den Sozialgerichten überprüft wird (BSG, VersR 1990, S. 175 f.; BGHZ 88, 296 ff.).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
    Das gilt insbesondere bei zunehmendem zeitlichen Abstand zwischen Gesetzes-erlaß und richterlicher Einzelfallentscheidung (BVerfGE 96, 375 ).
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 32/88

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entscheidung über den Forderungserlaß

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
    Sie gibt dem Betroffenen einen öffentlichrechtlichen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Forderungserlaß, was grundsätzlich von den Sozialgerichten überprüft wird (BSG, VersR 1990, S. 175 f.; BGHZ 88, 296 ff.).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvL 24/68

    Unzulässige Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
    Tauscht der Gesetzgeber lediglich ein veraltetes durch ein neues Wort aus, liegt darin grundsätzlich keine Aufnahme der vorkonstitutionellen Regelung in den Willen des Gesetzgebers (BVerfGE 25, 25 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
    Ebenso wie im Fall der Kinderhaftung für Gesellschaftsschulden (BVerfGE 72, 155 ) sei der Gesetzgeber in Wahrnehmung seines Wächteramtes aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG aufgerufen, Regelungen zu treffen, die verhindern, daß der volljährig Gewordene nicht mehr als nur eine scheinbare Freiheit erreiche.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • LG Dessau, 25.09.1996 - 8 O 853/96

    Entscheidung; BVerfG; Fahrlässigkeit; Kind; Jugendlicher; Jugendverfehlung;

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvL 17/81

    Verfassungswidrigkeit des Art. 15 EGBGB

  • LG Dessau, 25.09.1996 - [6] 8 O 853/96
  • LG Bremen, 15.02.1991 - 6 O 2866/89
  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R

    Rücknahme von Bewilligungen und die Erstattung von SGB-II -Leistungen und

    Das hat das BSG zu § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV bereits aus dessen Entstehungsgeschichte und der Parallele zu § 59 BHO abgeleitet (BSG vom 13.6.1989 - 2 RU 32/88 - BSGE 65, 133, 137 = SozR 2100 § 76 Nr. 2 S 8; BSG vom 29.10.1991 - 13/5 RJ 36/90 - BSGE 69, 301, 306 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 1 S 6; in diesem Sinne auch BVerfG vom 13.8.1998 - 1 BvL 25/96 - NJW 1998, 3557, 3558) .
  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 29/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Das hat das BSG zu § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV bereits aus dessen Entstehungsgeschichte und der Parallele zu § 59 BHO abgeleitet (BSG vom 13.6.1989 - 2 RU 32/88 - BSGE 65, 133, 137 = SozR 2100 § 76 Nr. 2 S 8; BSG vom 29.10.1991 - 13/5 RJ 36/90 - BSGE 69, 301, 306 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 1 S 6; in diesem Sinne auch BVerfG vom 13.8.1998 - 1 BvL 25/96 - NJW 1998, 3557, 3558) .
  • BGH, 05.10.2022 - VIII ZR 307/21

    Auswirkungen einer Schonfristzahlung eines Mieters auf das Kündigungsrecht eines

    Das Berufungsgericht weist diesbezüglich zwar im rechtlichen Ausgangspunkt noch zutreffend darauf hin, dass anerkanntermaßen ein Schweigen des Gesetzgebers zur bisherigen Rechtsprechung der Zivilgerichte nicht ohne Weiteres als ausreichender objektiver Anhaltspunkt für einen Bestätigungswillen angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 78, 20, 25; BVerfG, NJW 1998, 3557, 3558; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221 Rn. 48 [zu § 252 StPO]).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 8.02

    Haftpflichtversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

    Soweit die Revision im Zusammenhang mit der Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen einer Schuldenhaftung Minderjähriger unter dem Gesichtspunkt des im allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verankerten Rechts Minderjähriger, ihr weiteres Leben selbst und ohne unzumutbare (Schulden-)Belastungen - hier: aus einer gesetzlichen Haftpflicht - gestalten zu können, auf die Beschränkungen der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht der Eltern gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 1542/84 - (BVerfGE 72, 155 = FamRZ 1986, 769) und für den Bereich der deliktischen Haftung auf die gemäß Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1998 - 1 BvL 25/96 - (NJW 1998, 3557) bestehende rechtliche Möglichkeit eines Forderungserlasses durch den Sozialversicherungsträger nach § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV hinweist, lässt sich daraus nicht herleiten, es bedürfe deshalb nicht der sozialhilferechtlichen Anerkennung privater Vorsorge im Rahmen des § 76 Abs. 2 Nr. 3 BSHG.
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Ein Indiz dafür ist, dass ein begrenztes und überschaubares Rechtsgebiet durchgreifend geändert wird und veränderte und unveränderte Normen eng miteinander zusammen hängen (BVerfGE 70, 126, 129; BVerfG , NJW 1998, 3557, sowie Clemens in Umbach/Clemens , GG, 2002, Art. 100 RdNr 61 ff).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Ein Indiz dafür ist, dass ein begrenztes und überschaubares Rechtsgebiet durchgreifend geändert wird und veränderte und unveränderte Normen eng miteinander zusammen hängen (BVerfGE 70, 126, 129; BVerfG , NJW 1998, 3557, sowie Clemens in Umbach/Clemens , GG, 2002, Art. 100 RdNr 61 ff).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 163/13

    Heranziehung eines minderjährigen Ausländers zu den Kosten der Abschiebung

    Die Nichtbefolgung der Ausreisepflicht stellt zwar eine "sonstige Handlung" im Sinne des § 1629a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BGB dar (vgl. zum Begriff "sonstige Handlung": Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, a.a.O., § 1629a Rn. 10 f. und zur Abgrenzung gegenüber der Haftung aus Deliktsrecht: BVerfG, Beschl. v. 13.8.1998 - 1 BvL 25/96 -, NJW 1998, 3557 f.).
  • VerfGH Berlin, 14.12.2009 - VerfGH 31/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts iSv Art 6

    Sie müssen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass eine unbegrenzte Haftung Minderjähriger verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, weil durch die Auferlegung finanzieller Verpflichtungen in erheblichem Maße die Grundbedingungen freier Entfaltung und Entwicklung und damit nicht nur einzelne Ausformungen allgemeiner Handlungsfreiheit, sondern die engere persönliche Lebenssphäre junger Menschen betroffen werden (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 72, 155 ; NJW 1998, 3557 ; VRS 80, 81 ).

    Härten, die sich aus dem Grundsatz der Totalreparation ergeben, können durch Rückgriff auf § 242 BGB abgemildert werden (vgl. BVerfG, NJW 1998, 3557 ; LG Bremen, NJW-RR 1991, 1432; Looschelders, VersR 1999, 141 ).

  • BVerwG, 28.03.2008 - 5 B 32.08

    Anwendbarkeit der in § 1629a BGB angeordneten Beschränkungen der Haftung

    Es erfordert auch keine umfassende Auseinandersetzung mit den Grenzen, die das verfassungsrechtlich gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; s. dazu BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1986 1 BvR 1542/84 BVerfGE 72, 155; zur deliktischen Minderjährigenhaftung s.a. BVerfG, Beschluss vom 13. August 1998 1 BvL 25/96 NJW 1998, 3557) des minderjährigen Kindes bei Erreichen der Volljährigkeit öffentlich-rechtlichen Ansprüchen setzt, die auf die Rückforderung solcher Leistungen zielen, die dem Kind aufgrund eines durch die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht gestellten Antrages bewilligt worden waren und zugeflossen sind.
  • BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21

    Verfassungsbeschwerde einer Vierjährigen bezüglich überschuldeter Erbschaft wegen

    Aus diesem Grunde haben die Fachgerichte jedenfalls auch in den Blick zu nehmen, inwieweit sich die mit der Erbschaft eintretende Haftung für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB) nachteilig auf die verfassungsrechtlich geschützten Vermögensinteressen des betroffenen Kindes auswirken kann (vgl. BVerfGE 72, 155 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. August 1998 - 1 BvL 25/96 -, Rn. 20).
  • LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 121/05

    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

  • LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05

    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

  • OLG Koblenz, 21.01.2009 - 12 U 1299/08

    Das Bürgerliche Gesetzbuch folgt nicht abstrakt der Maxime "Eltern haften für

  • OLG München, 15.03.2000 - 12 UF 1742/99

    Abänderung eines vor dem Familiengericht geschlossenen Vergleichs zum

  • LG Köln, 10.02.2005 - 2 O 651/03

    Ausgenommene Forderungen bei der Erteilung einer Restschuldbefreiung; Vorliegen

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