Rechtsprechung
   BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Singen und Musizieren außerhalb festgelegter Ruhezeiten (Saxophonist)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Singen und Musizieren in Eigentumswohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Musizierverbot oder gleichkommende Ruhezeitregelung unzulässig - Musizieren ist sozial übliches Verhalten - auch Saxophonspielen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 139, 288
  • NJW 1998, 3713
  • MDR 1999, 28
  • NZM 1998, 955
  • FGPrax 1999, 7
  • ZMR 1999, 41
  • WM 1998, 2336
  • DB 1998, 2594
  • Rpfleger 1999, 19
  • JR 1999, 284



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Wird zitiert von ... (254)  

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01  

    Wohnungseigentum - Beschlussfassung durch Wohnungseigentümergemei

    Allerdings ist zu beachten, daß - zumindest dann, wenn der Beschluß auch für Sondernachfolger gelten soll (§ 10 Abs. 3 WEG) - für die Auslegung nur solche Umstände Berücksichtigung finden können, die für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, sich insbesondere aus dem Protokoll ergeben (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 292).

    Die Auslegung des festgestellten und verkündeten Beschlußergebnisses hat "aus sich selbst heraus" - objektiv und normativ - zu erfolgen und kann vom Rechtsbeschwerdegericht selbst vorgenommen werden (Senat, BGHZ 139, 288, 291 ff).

    Aus dem Zusammenhang mit dem ebenfalls protokollierten und daher zu berücksichtigenden (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 292) Abstimmungsergebnis unter Angabe der Ja-Stimmen und der Stimmenthaltungen folgt, daß mit der - nicht seltenen, ungenauen - Formulierung des Protokolls (vgl. Zöllner, aaO, S. 823) die Ablehnung des (hilfsweisen) Beschlußantrags der Antragsteller festgestellt worden ist.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99  

    Wohnungseigentum - Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    In Übereinstimmung mit dem vorlegenden Gericht legt der Senat den Eigentümerbeschluß vom 18. April 1989 in eigener Kompetenz (Senat, BGHZ 139, 288, 292) als Einräumung eines Sondernutzungsrechts an den Vorgartenbereichen zugunsten des Eigentümers der Teileigentumseinheit Nr. 3 aus.
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03  

    Wohnungseigentum - Anbringen von Parabolantennen

    bb) Die Teilungserklärung vom 6. Juni 1997, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst auslegen kann (vgl. Senat BGHZ 139, 288, 292 m.w.N.), enthält indessen keine Regelungen, die den Antragsgegnern die Installation (und den Betrieb) der Satellitenempfangsanlage untersagen.

    Dieser Gebrauch des Wohnungseigentums ist nicht nur sozial üblich und Teil der Zweckbestimmung der Wohnanlage (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 293 für das Musizieren in der eigenen Wohnung), sondern nach allgemeinem Verständnis auch ein wesentliches Element der Nutzung einer Wohnung.

    Aus der damit herbeigeführten endgültigen Unwirksamkeit zumindest gegenüber ausländischen Wohnungseigentümern ergibt sich entsprechend § 139 BGB die Unwirksamkeit des gesamten Verbots von Parabolantennen, selbst wenn - wegen der Programmangebote im Kabelnetz - eine wesentliche Nutzungsbeschränkung nur für Ausländer bejaht werden sollte (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 297).

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