Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.12.1997

Rechtsprechung
   BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98   

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https://dejure.org/1998,46
BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98 (https://dejure.org/1998,46)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1998 - 1 StR 94/98 (https://dejure.org/1998,46)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 (https://dejure.org/1998,46)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1, 4 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 200 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG
    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches Gehör; Informationsfunktion der Anklageschrift; Heilung); Beweiswürdigung bezüglich der Aussage des einzigen Belastungszeugen (Glaubwürdigkeit); Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift

  • DFR

    Hinweis bei Ungenauigkeit der Anklage

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der genaueren Beschreibung des Tatablaufs; Widerlegung der Aussage des einzigen Belastungszeugen

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 153
  • NJW 1998, 3788
  • NStZ 1999, 43 (Ls.)
  • NJ 1998, 605
  • StV 1998, 580
 
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Wird zitiert von ... (216)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).

    Sie verpflichten das Tatgericht allerdings dann, wenn sich im Verfahren wegen einer Serie nicht näher individualisierter Einzeltaten nachträglich die Möglichkeit einer weitergehenden Präzisierung der Umschreibung dieser Einzeltaten ergibt, dazu dem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren (BGHSt 40, 44, 48; BGH NJW 1996, 206).

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    a) Bei einer - durch die Natur der Sache bedingt - im Tatsächlichen ungenauen Fassung der Anklageschrift ist das Gericht verpflichtet, dem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren, sobald sich die Möglichkeit der genaueren Beschreibung des Tatablaufs ergibt (im Anschluß an BGHSt 40, 44, 48).

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).

    Sie verpflichten das Tatgericht allerdings dann, wenn sich im Verfahren wegen einer Serie nicht näher individualisierter Einzeltaten nachträglich die Möglichkeit einer weitergehenden Präzisierung der Umschreibung dieser Einzeltaten ergibt, dazu dem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren (BGHSt 40, 44, 48; BGH NJW 1996, 206).

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Eine lückenlose Gesamtwürdigung der Indizien ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; StV 1996, 582; 1997, 513; NStZ-RR 1998, 16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).

  • BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98

    Verfahrenseinstellung wegen des Verfahrenshindernisses unwirksamer Anklage -

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Nur wenn das Geschehen der jeweiligen Einzeltat nicht mehr durch Beschreibung der Umstände seines Ablaufs näher konkretisiert werden kann, besitzt die Bezeichnung der Tatzeit der Einzelhandlung oder des Zeitraums der Tatserie für die Festlegung des Verfahrensgegenstandes solche Bedeutung, daß sie einen unverzichtbaren Rahmen für die Umgrenzung des Verfahrensgegenstandes bildet (BGH, Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98).

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.

  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Eine lückenlose Gesamtwürdigung der Indizien ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; StV 1996, 582; 1997, 513; NStZ-RR 1998, 16).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).
  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).
  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 16.10.1996 - 2 StR 204/96

    Hinreichende Beschreibung eines Tatvorwurfs als gesetzliche Anforderung an eine

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96

    Bestimmtheit der Anklage - Überschreitung der Begrenzung des

  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Weitergehende zum Schutz des Angeklagten aufgestellte besonders strikte Anforderungen an die Begründung der Beweiswürdigung in der Situation "Aussage gegen Aussage" (BGHSt 44, 153, 158 f.; 44, 256, 257) gelten zwar - wie die Revision des Angeklagten M zutreffend hervorgehoben hat - grundsätzlich unmittelbar nur in Verurteilungsfällen.
  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Die Urteilsgründe müssen dieses Bewusstsein und beweiswürdigende Vorgehen in intersubjektiv-vermittelbarer Weise erkennen lassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juli 1999 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 261 Rn. 11a m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Dies gilt insbesondere für Beweissituationen, die - auch von Verfassungs wegen - erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung stellen, wie u.a. die Beurteilung der Aussage eines Zeugen vom Hörensagen (vgl. BGH StV 1985, S. 45 ; StV 1985, S. 268 ; BVerfGE 57, 250 ; StV 1995, S. 561 ), Fälle, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen die Entscheidung davon abhängt, welcher der einander widersprechenden Aussagen das Gericht folgt (vgl. BGH StV 1995, S. 115 f.; 1996, S. 249 f.; NStZ 1997, S. 494; 2000, S. 496 f.; 2001, S. 161 ; StV 2002, S. 466 ; S. 468 f.; S. 469; S. 470 und S. 470 ; NStZ 2003, S. 164 und S. 165 ; BGHSt 44, 153 ; 44, 256 ), sowie Fälle des Wiedererkennens (vgl. BGH StV 1993, S. 234 und S. 627 f. ; 1994, S. 282; BGHR § 261 StPO Identifizierung 1 und 3).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3047
BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97 (https://dejure.org/1997,3047)
BayObLG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 1Z BR 143/97 (https://dejure.org/1997,3047)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 1Z BR 143/97 (https://dejure.org/1997,3047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Adoptionsanträge des nichtehelichen Vaters und dessen Ehefrau ; Entschädigung eines Sachverständigen für ein vorgelegtes familienpsychologisches Gutachten ; Objektiv erforderlicher Zeitaufwand für die sachgemäße Beantwortung der Beweisfrage ; ...

  • rechtsportal.de

    Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der Sachverständigenentschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Sachverständigen zum Hinweis auf die Höhe der Kosten eines Gutachtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3788 (Ls.)
  • NJW-RR 1998, 1294
  • FamRZ 1998, 1456
  • BayObLGZ 1997 Nr. 71
  • BayObLGZ 1997, 353
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 26.06.1996 - 7 W 69/95
    Auszug aus BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
    bb) In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß ein Sachverständiger, der seiner Hinweispflicht gemäß § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht nachkommt und es schuldhaft versäumt, das Gericht darauf hinzuweisen, daß die voraussichtlichen Gutachterkosten den Auslagenvorschuß erheblich übersteigen, eine Kürzung seines Entschädigungsanspruchs grundsätzlich hinzunehmen hat (vgl. SchlHOLG SchlHA 1997, 190; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 96/97; Meyer/Höver/Bach Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen 20. Aufl. § 16 Rn. 10.1 und § 3 Rn. 10.1 m.w.N.; Hartmann Kostengesetze 27. Aufl. § 3 ZSEG Rn 17 m.w.N.; Zöller/Greger ZPO 20. Aufl. § 413 Rn. 6 m.w.N.; Jessnitzer/Frieling Der gerichtliche Sachverständige 10. Aufl. Rn. 855; Bayerlein/Vygen Sachverständigenrecht § 41 Rn. 68).

    Eine Überschreitung des Auslagenvorschusses ist im Regelfall dann als wesentlich anzunehmen, wenn die voraussichtlichen Kosten 20 bis 25 % darüberliegen (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 96/97).

  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
    b) Beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, so wird zwischen dem Justizfiskus und dem Gutachter ein Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur begründet (BGHZ 59, 310/311), für das die Grundsätze des § 242 BGB sinngemäß anzuwenden sind.
  • BGH, 04.06.1987 - X ZR 27/86

    Angemessenheit des Zeitaufwands eines Sachverständigen

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
    Die Höhe der Leistungsentschädigung des Sachverständigen bemißt sich für eine schriftliche Gutachtertätigkeit grundsätzlich nach dem für die sachgemäße Beantwortung der Beweisfrage objektiv erforderlichen Zeitaufwand (§ 3 Abs. 2 Sätze 1, 2 ZSEG ; BGH NJW-RR 1987, 1470/1471).
  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

    Denn eine solche ist nur möglich, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände anzunehmen ist, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mehrkosten der Gutachtensauftrag eingeschränkt oder beendet worden wäre (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652 f.; OLG Celle, BauR 2008, 718 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1448; BayObLGZ 1997, 353 ff.).

    Hierbei kommt es darauf an, ob und inwieweit das Gutachten für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich war und ob der Kläger bei rechtzeitiger Mitteilung von Mehrkosten die Klage oder die Berufung zurückgenommen hätte (OLG Celle, BauR 2008, 718 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1448; BayObLGZ 1997, 353 ff.).

  • AG Ebersberg, 24.02.2019 - 3 F 733/15

    Gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenvergütung und

    Es ist bereits zweifelhaft, ob diese Überlegungen auf Kindschaftssachen anwendbar sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - II-6 WF 43/12; a.A. BayObLG, Beschluss vom 11.12.1997 - 1Z BR 143/97; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 WF 900/18).

    Jedenfalls kommt eine Einschränkung der Vergütung nur in Betracht, wenn angenommen werden kann, dass bei rechtzeitiger Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen eingeschränkt oder zurückgenommen worden wäre (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11.12.1997 - 1Z BR 143/97; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 WF 900/18).

  • OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Diese von der Rechtsprechung (OLGR Bremen 2006, 150; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2005, Az. 10 W 98/04; OLGR Düsseldorf 2003, 263; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791; OLG Koblenz ZfSch 2002, 134; BayObLG NJW-RR 1998, 1294; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht HVBG-INFO 1998, 2816: 10%; OLG Celle NJW-RR 1997, 1295; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 96; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen E-LSG B-021: 10%; OLG Köln MDR 1990, 559; Huber in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 407a Rdnr. 4 und 7; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 407a Rdnr. 3 und § 413 Rdnr. 6; je m. w. N.) festgelegte Grenze wird durch die Kostenrechnung des Antragstellers bei weitem überschritten.
  • OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung

    Dies war bereits Stand der Rechtsprechung vor den Reformen des Familienverfahrensrechts (vgl. zum FGG BayObLG, FamRZ 1998, 1456) und folgt seit dem 01. September 2009 aus den §§ 30 Abs. 1 FamFG, 407a Abs. 4 S. 2 ZPO (OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; i.E. auch OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154).

    Kann im Rahmen der durchgeführten Prognose nicht festgestellt werden, ob der Auftrag trotz Kostenüberschreitung weitergeführt worden wäre, so trägt der Sachverständige das Risiko der Unaufklärbarkeit (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154; BayObLG FamRZ 1998, 1456).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 4 UF 258/21

    Anwendungsbereich § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO

    Nach der auch vom Bezirksrevisor, in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung findet § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO über § 30 Abs. 1 FamFG auch in den von Amts wegen einzuleitenden Kindschaftssachen uneingeschränkte Anwendung mit der Folge, dass ein vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragter Sachverständiger dem Gericht rechtzeitig einen Hinweis zu erteilen hat, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten der Gutachtenerstattung erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands stehen (so BayObLG FamRZ 1998, 1456; OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368; OLG Oldenburg NZFam 2022, 116; OLG Frankfurt am Main (18. Zivilsenat) NZFam 2022, 30; OLG Frankfurt am Main (1. Familiensenat) MDR 2023, 108 in Bezug auf eine Umgangssache; OLG München FamRZ 2023, 372; LG Frankfurt am Main NZFam 2022, 947; Schneider JVEG, 4. Aufl. 2021, § 8a, Rdnr. 29; BeckOK-Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn/Bleutge, 41. Edition, Stand: 1.4.2023, § 8a, Rdnr. 25; Prütting/Helms/Hammer/Dürbeck, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 163, Rdnr. 32).

    Von erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands stehenden Kosten der Gutachtenerstattung wird dabei ausgegangen, wenn die Kosten den sich aus § 45 Abs. 1 FamGKG ergebenden Regelwert um mehr als ein Viertel (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1456), mehr als die Hälfte (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368), mehr als das Doppelte (so OLG Frankfurt am Main MDR 2023, 108, allerdings auf die Nettokosten ohne die darauf entfallende Umsatzsteuer abstellend) oder mehr als das Dreifache (so OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; LG Frankfurt am Main NZ Fam 2022, 847) übersteigen.

  • OLG Jena, 01.08.2014 - 7 U 405/12

    Minderung der Vergütung des Sachverständigen

    Denn eine solche ist nur möglich, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände anzunehmen ist, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mehrkosten der Gutachtensauftrag eingeschränkt oder beendet worden wäre (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652 f.; OLG Celle, BauR 2008, 718 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1448; BayObLGZ 1997, 353 ff.).

    Hierbei kommt es darauf an, ob und inwieweit das Gutachten für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich war und ob der Kläger bei rechtzeitiger Mitteilung von Mehrkosten die Klage oder die Berufung zurückgenommen hätte (OLG Celle, BauR 2008, 718 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1448; BayObLGZ 1997, 353 ff.).

  • OLG Nürnberg, 22.08.2018 - 11 WF 900/18

    Überhöhte Gutachtenkosten für familienpsychologisches Gutachten

    Erforderlich hierfür wäre aber nicht nur ein schuldhafter Verstoß, sondern auch, dass der Auftrag an den Sachverständigen bei Hinweis auf die erhöhten Kosten eingeschränkt oder zurückgenommen worden wäre (BayObLG NJW-RR 1998, 1294; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791; Scheuch, a.a.O., Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 19.06.2012 - 1 W 30/12

    Sachverständigenvergütung: Unterlassener Hinweis des Sachverständigen auf eine

    Hat der Sachverständige gegen diese Hinweispflicht verstoßen, so kann dies im Einzelfall eine Kürzung seiner Vergütungsansprüche zur Folge haben (vgl. OLG Stuttgart, MDR 2008, 625; OLG Koblenz, JurBüro 2010, 214; BayObLG, NJW-RR 1998, 1294 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2003, 263 ff.; offen gelassen in BGH, NJW-RR 2012, 311-313).
  • LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17

    Keine Kürzung der Sachverständigenvergütung trotz Verletzung der Hinweispflicht

    Bis zur Neufassung des § 8a Abs. 4 JVEG durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 15.10.2016 (BGBl. I Seite 2222) entsprach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur, dass eine Kürzung unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre (vgl. BayObLGZ 1997, 353 Tz. 16; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12 -, Tz. 6 jeweils m. w. Nachw., zitiert nach juris).

    Da grundsätzlich bei einer Abweichung der Vergütung vom geforderten Auslagenvorschuss um mehr als 20% eine Kürzung vorzunehmen ist, trifft das Risiko der Unaufklärbarkeit dieser Voraussetzungen den Sachverständigen (vgl. BayObLGZ 1997, 353 Tz. 16, juris; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 407a ZPO Tz. 12 m.w.Nachw.).

  • OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 WF 121/12

    Sachverständigenvergütung im FamFG-Verfahren: Kürzung des Vergütungsanspruchs bei

    9 Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in einem Verfahren nach dem FamFG ein Sachverständiger grundsätzlich verpflichtet ist, das Gericht rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass voraussichtlich Kosten erwachsen, die erkennbar außerhalb im Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes stehen (vgl. dazu BayObLG, FamRZ 1998, 1456 zum FGG), kommt eine Kürzung des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen hier nicht in Betracht.

    Kann im Rahmen der durchgeführten Prognose nicht festgestellt werden, ob der Auftrag trotz Kostenüberschreitung weitergeführt worden wäre, so trägt der Sachverständige das Risiko der Unaufklärbarkeit (BayObLG FamRZ 1998, 1456).

  • OLG Celle, 02.10.2007 - 2 W 85/07

    Überschreitung eines Vorschusses ohne vorherige Anzeige durch einen gerichtlich

  • LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17

    Beschwerde, Erinnerung, Verletzung, Anordnung, Auslegung, Kostenrechnung,

  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 120/02

    Sachverständigenkosten im Wohnungseigentumsverfahren - Hinweispflicht bei

  • OLG Nürnberg, 10.10.2002 - 6 W 1891/02

    Entschädigung des Sachverständigen bei erheblicher Überschreitung des

  • LG Berlin, 11.07.2007 - 82 T 112/06
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 5 U 198/94

    Festsetzung der Entschädigung für ein Sachverständigengutachten

  • OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 4 W 100/06

    Überschreitung des Kostenvorschusses

  • BayObLG, 18.11.2004 - 3Z BR 224/04

    Niederschlagung von Auslagen für Sachverständigen im Wohnungseigentumsverfahren

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 237/03

    Kostenschuldner in Antragsverfahren - Hinweispflicht des Sachverständigen auf

  • OLG Frankfurt, 22.07.2022 - 12 W 21/22

    Vergütung von Hilfskräften des Sachverständigen

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2004 - L 12 U 2047/03 KO-A

    Keine Begrenzung der Entschädigung des Sachverständigen auf Kostenvorschuss bei

  • LG Neuruppin, 28.11.2018 - 4 T 108/18
  • KG, 25.01.2001 - 19 WF 9138/00

    Rechtsfolgen der Überschreitung des Auslagenvorschusses durch den

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 16.02.1999 - 16 F 194/97
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