Rechtsprechung
BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlauf des Rechtsmittelverfahrens - Bezifferung einer Forderung - Feststellungsklage - Übergang zur Leistungsklage - Beschäftigte des Deutschen Gewerkschaftsbundes - Anspruch auf Urlaubsgeld - Urlaubsansprüche - Allgemeine Arbeitsbedingungen - Urlaubsgewährung - ...
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Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs ?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 06.04.1995 - 2 Ca 424/95
- LAG Düsseldorf, 11.10.1995 - 11 Sa 862/95
- BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
Papierfundstellen
- BAGE 85, 306
- NJW 1998, 402 (Ls.)
- NZA 1997, 1168
- BB 1997, 2008
- BB 1997, 2278
- DB 1997, 681
Wird zitiert von ... (75) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 30.01.1969 - X ZR 19/66
Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
Deshalb ist die Rechtsprechung vom Vorrang der Leistungsklage abgegangen, soweit erst im Laufe des Rechtsstreits die Bezifferung einer Forderung möglich geworden ist (BGH Urteil vom 30. Januar 1969 - X ZR 19/66 - LM Nr. 92 zu § 256 ZPO; BGH Urteil vom 15. November 1977 - VI ZR 101/76 - BGHZ 70, 39 = NJW 1978, 210).Die im Rechtsmittelverfahren eintretende Möglichkeit der Bezifferung nötigt nicht dazu, zur Leistungsklage überzugehen (BGH Urteil vom 30. Januar 1969 - X ZR 19/66 -, aaO).
- BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60
Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses - …
Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
Der mit dem Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit begründete Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAGE 4, 149, 151 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu II der Gründe; MünchKommZPO-Lüke, § 256 Rz 49) steht nicht entgegen.Die Möglichkeit der Leistungsklage schließt das Feststellungsinteresse nicht schlechthin aus (BAGE 11, 312, 314 = AP, aaO).
- BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93
Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub
Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Einzelhandel; vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 -, n.v.) sind die Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder Urlaubsansprüchen eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren.
- BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54
Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung - …
Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
Der mit dem Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit begründete Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAGE 4, 149, 151 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu II der Gründe; MünchKommZPO-Lüke, § 256 Rz 49) steht nicht entgegen. - BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
Deshalb kommt es auf den typischen Sinn der Erklärung an, der grundsätzlich nach objektiven Maßstäben und unabhängig von den subjektiven Vorstellungen der Parteien unter Berücksichtigung der Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Erklärungsempfängers zu ermitteln ist (BGH Urteil vom 25. Oktober 1952 - I ZR 48/52 - BGHZ 7, 365). - BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96
Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub
Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in Auslegung eines nichttypischen Arbeitsvertrages aus der Verwendung des Begriffs "Urlaubsgeld" geschlossen, der mit dieser Bezeichnung verbundene Zweck schließe den Anspruch aus, wenn der Arbeitnehmer sich im Erziehungsurlaub befinde und ihm deshalb kein Urlaub gewährt werden könne (Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG). - BAG, 25.06.1964 - 5 AZR 440/63
DGB - Allgemeinen Anstellungsbedingungen - Tarifvertrag - Tariflicher Anspruch …
Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
Die AAB des Beklagten sollen nämlich für eine einheitliche Gestaltung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Arbeitnehmer des Beklagten sorgen (vgl. BAGE 16, 141 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gewerkschaftsangestellte). - BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 433/89
Anspruch auf Weihnachtszuwendung während des Erziehungsurlaubs - Erfordernis der …
Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Einzelhandel; vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 -, n.v.) sind die Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder Urlaubsansprüchen eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren. - BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung
Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
Schon wegen der Vielgestaltigkeit der in Betracht kommenden Ausschlußtatbestände hätte der Beklagte nicht auf eine richterliche Auslegungshilfe vertrauen, sondern eine eigenständige Regelung der Ausschluß- oder Kürzungsgründe treffen müssen (vgl. BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90
Tarifliches Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub
Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Einzelhandel; vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 -, n.v.) sind die Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder Urlaubsansprüchen eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren. - BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
Alkoholtest
- BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72
Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke …
- BAG, 21.09.1962 - 1 AZR 388/61
Einrede der Verjährung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - …
- BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage
- BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08
Nachbindung an einen Tarifvertrag
Da der Kläger zunächst eine nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässige Feststellungsklage erhoben hatte, war er nicht verpflichtet, aufgrund eines "überholenden Ereignisses", hier des im Verlauf der Berufungsinstanz in Kraft getretenen ETV, zur Leistungsklage überzugehen (…st. Rspr., etwa BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 12, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 85, 306, 308). - BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
Entgeltumwandlung - Pfändbares Arbeitseinkommen
Die im Laufe des Rechtsstreits nachträglich eingetretene Möglichkeit einer Leistungsklage lässt das ursprünglich bestehende Feststellungsinteresse nicht entfallen (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 327/11 - Rn. 16; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe, BAGE 85, 306) . - BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit
auf Grund der unstreitig zwischenzeitlich eingetretenen Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, von der Feststellungsklage zur jetzt möglichen Leistungsklage auf Zahlung der Ausbildungsvergütung bis zum 29. Januar 2005 oder auf Schadensersatz überzugehen (vgl. Senat 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306 mwN).
- BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01
Tarifliche Urlaubsberechnung
Eine Feststellungsklage ist dann zulässig, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung aller Streitpunkte zu erreichen ist und prozeßwirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (Senat 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - EzA ZPO § 256 Nr. 59; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306). - BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09
Wettbewerbsverbot - Vorvertrag
Der Kläger kann schon deswegen nicht vorrangig auf die Leistungsklage verwiesen werden, weil die Ansprüche erst nach der mündlichen Verhandlung vom 22. September 2008 vor dem Landesarbeitsgericht fällig wurden (vgl. BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306, 308) und zudem von einem künftigen anderweitigen Erwerb abhängen. - BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99
Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub
Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 6. September 1994 (- 9 AZR 92/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 50 = EzA BUrlG § 11 Nr. 34), 18. März 1997 (- 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306) und 19. Januar 1999 (- 9 AZR 204/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 68 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 39).Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306, 309; 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 50 = EzA BUrlG § 11 Nr. 34) sind die Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder Urlaubsansprüchen eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren.
Die für die Auslegung von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen geltenden Grundsätze sind bei einem tariflichen Anspruch nicht anwendbar (vgl. BAG 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 - nv.; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - aaO;… 19. Januar 1999 - 9 AZR 158/98 - aaO).
Auch die Festlegung des einheitlichen Zahltermins auf den Zeitpunkt, an dem bei der Beklagten die Maigehälter fällig werden, spricht für die Eigenständigkeit des Anspruchs (vgl. BAG 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 78 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 36; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306, 310).
Sie muß die von ihr aus dem Zweck der Leistung abgeleiteten "ungeschriebenen Voraussetzungen" für einen Sonderzahlungsanspruch gemeinsam mit der anderen Tarifvertragspartei im Wortlaut des Tarifvertrages zum Ausdruck bringen (vgl. BAG 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134, 140; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306, 311).
- BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01
Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines …
Die Klägerin war auch nicht genötigt, von einer Feststellungsklage zur Leistungsklage überzugehen, nur weil die Bezifferung im Lauf des Rechtsstreits möglich wurde (BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306; BGH 30. Januar 1969 - X ZR 19/66 - LM ZPO § 256 Nr. 92; BGH 15. November 1977 - VI ZR 101/76 - BGHZ 70, 39). - BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06
Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie
Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn auf diesem Wege eine sachgemäße einfache Erledigung der Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - EzA ZPO § 256 Nr. 59; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306). - BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit
Der Vorrang der Leistungsklage folgt aus dem Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe, BAGE 85, 306) . - BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11
Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug
Ob der Kläger gehalten war, in Bezug auf diesen bereits bei Klageerhebung abgeschlossenen Zeitraum Leistungsklage zu erheben (vgl. zum fehlenden Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Leistungsklage: BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 85, 306) , oder ob aufgrund der konkreten Gegebenheiten eine abschließende Klärung der Streitfragen allein auf der Grundlage eines Feststellungsurteils zu erwarten war (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 134, 202; 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 38) , kann dahinstehen. - OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 16 U 131/03
Gemeinschaftliche Nachlassverwaltung durch Miterben: Verfügungen nur eines …
- BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03
Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt
- BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02
Interessenausgleich in der Insolvenz
- BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts …
- BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 30/03
Interessenausgleich in der Insolvenz
- BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 158/98
Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erziehungsurlaub?
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der …
- BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 347/03
Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz
- BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 374/06
Maßregelungsklausel in tariflicher Protokollnotiz - tarifliche Jahresleistung und …
- BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 140/02
Eingruppierung eines Projektmitarbeiters beim Bundesvorstand des DGB
- BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03
Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand
- BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf …
- BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 137/02
Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 28.08.2019 - 6 Sa 379/18
Schadensersatz, Compliance, Korruption, Pflichtverletzung, Schaden
- BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 204/98
Urlaubsgeld - Erziehungsurlaub
- BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
Stufenzuordnung im TVöD nach Beförderung zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1. …
- BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 468/02
Chemische Industrie - Urlaubsdauer bei Schichtarbeit
- BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 496/08
Negative Feststellungsklage - Aussonderungsrecht
- BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08
Nachbindung an einen Tarifvertrag
- BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 327/11
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - wöchentliche …
- BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der …
- LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 7 Sa 185/17
Wirksamkeit eines Vorvertrages auf Eingehung eines nachvertraglichen …
- LAG Schleswig-Holstein, 09.05.2007 - 6 Sa 436/06
Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs im laufenden Arbeitsverhältnis durch Zahlung
- BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99
Beschäftigungssicherungstarifvertrag: Betriebsnorm
- BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung - …
- LAG Niedersachsen, 26.11.1999 - 3 Sa 405/99
Tarifliche Eingruppierung eines Arbeitnehmers ohne Berufausbildung nach …
- LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Sa 27/15
Abgetretene Lohnforderung; Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters von …
- LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04
Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit …
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche …
- BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 9/08
Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit
- LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
Freistellungsanspruch, betriebliche Übung
- LAG Saarland, 07.03.2001 - 1 Sa 131/99
Gewährung von Zusatzurlaub für 'Leichtbehinderte' nach dem Saarländischen 'Gesetz …
- BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 300/09
Eingruppierung eines Religionslehrers im Kirchendienst - Bewährungsaufstieg nach …
- BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 485/05
Auslegung einer Tarifvereinbarung
- LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 4 Sa 391/15
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ausgleichzahlung wegen Nichtzurverfügungstellung …
- LAG Niedersachsen, 10.12.2009 - 7 Sa 333/09
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Abfindungsvergleich bei …
- LAG Köln, 26.03.2007 - 14 Sa 545/06
Gleichbehandlung
- BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 329/11
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf …
- BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 52/06
Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes - § 10 MTV Tageszeitungen - Beteiligung an …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15
Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Vergütung - Beförderung eines Kollegen
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe - Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der …
- ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10
Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen
- LAG Düsseldorf, 13.08.2007 - 17 Sa 1006/07
Urlaubsgeld bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit
- LAG Berlin, 06.03.2001 - 3 Sa 2255/00
Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruches auf Zahlung eines tariflichen …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2005 - 4 Sa 294/05
Urlaubsgeld , Kürzung, Streikteilnahme
- LAG Düsseldorf, 30.09.2011 - 10 Sa 119/11
Arbeitsentgelt (Tantiemen
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2005 - 8 Sa 198/05
Beschäftigungs- und Vergütungsanspruch gegen Betriebserwerber nach erfolgreichem …
- LAG Köln, 21.08.2009 - 4 Sa 913/08
Feststellungsklage; beendetes Arbeitsverhältnis
- LAG Niedersachsen, 06.07.2007 - 3 Sa 1866/06
Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers als …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 5 Sa 156/05
Keine erhöhte Pflichtstundenzahl bei Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern
- LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 608/11
In der Satzung festgelegter Zuständigkeitsbereich gibt Auskunft über die …
- LAG Niedersachsen, 13.09.2011 - 3 Sa 147/11
Bei der Beurteilung einer Ortskrankenkasse als bundesunmittelbare Körperschaft …
- OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06
Feststellungsklage: Schadensersatzanspruch wegen Beantragung staatlicher …
- LAG Niedersachsen, 11.11.1998 - 6 Sa 2188/97
Verpflichtung zur vorzeitigen Beendigung gewährten Sonderurlaubs zur …
- LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 607/11
In der Satzung festgelegter Zuständigkeitsbereich gibt Auskunft über die …
- OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99
Bindungswirkung eines Entsorgungsvertrages nach einer Kreisgebietsreform; …
- OLG Düsseldorf, 21.11.2005 - 1 U 41/05
Einwilligung in eine Fahrzeugbeschädigung in Verbindung mit der Verabredung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2017 - 4 Sa 240/16
Eingruppierung einer Büroangestellten
- LAG Hamm, 06.05.2011 - 7 Sa 187/11
Zuschussbetrag, Kurzarbeitergeld, Nettoentgelt, Auslegung
- LAG München, 29.03.2012 - 4 Sa 997/11
Personalüberleitungsvertrag, Bezugnahmeklausel
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2011 - 3 Sa 26/11
Altersteilzeitvertrag - Entgeltberechnung
- ArbG Frankfurt/Main, 15.06.2005 - 9 Ca 8380/04
Auf einen Haustarifvertrag gestützte Einstellung der Zahlung einer Zulage; …
- ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2002 - 9 Ca 2656/01
Schadenersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung ; Abschluss eines …
Rechtsprechung
BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Streitigkeiten zwischen Umschülern und Bildungseinrichtungen - Voraussetzung des privatrechtlichen Vertrages - Umschüler als Arbeitnehmer - Umschüler in "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen"
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Rechtsweg - Umschüler in "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen"
- Der Betrieb
ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1, 2, § 2 Ab. 1 Nr. 3b, § 48 Abs. 1; AFG § 47 Abs. 1, § 44 Abs. 1; GVG § 17a
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Streitigkeiten zwischen Umschülern und sonstigen Bildungseinrichtungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 20.03.1996 - 7 Ca 7101/96
- LAG Bremen, 09.08.1996 - 2 Ta 15/96
- BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Papierfundstellen
- NJW 1998, 402
- NZA 1997, 1013
- BB 1997, 1488
- DB 1997, 2030
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92
Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden
Auszug aus BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Findet die praktische Berufsausbildung dagegen in einem reinen Ausbildungsbetrieb statt (sonstige Berufsbildungseinrichtung im Sinne von § 1 Abs. 5 BBiG), so gehören diese Auszubildenden nicht zur Belegschaft des Ausbildungsbetriebes und sind deshalb auch nicht wahlberechtigt zum Betriebsrat dieses Betriebes (BAG Beschluß vom 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 [BAG 21.07.1993 - 7 ABR 35/92] = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; Beschluß vom 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Beschluß vom 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Zudem beruht die neuere Rechtsprechung zu § 5 Abs. 1 BetrVG im wesentlichen auf der Erwägung, daß eine weite Auslegung der Vorschrift zu unausgewogenen, dem Sinn der Betriebsverfassung nicht entsprechenden Ergebnissen führt (BAG Beschluß vom 21. Juli 1993, aaO, zu B III 2d bb der Gründe).
- BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 270/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Zurückverweisung bei Klageabweisung als unzulässig …
Auszug aus BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Die vorgenommene weite Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 ArbGG entspricht dem Sinn und Zweck der Vorschrift (vgl. auch BAGE 14, 282 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG; BAGE 27, 78 = AP Nr. 14 zu § 5 TVG = EzA § 5 TVG Nr. 3). - BAG, 02.08.1963 - 1 AZR 9/63
Teilnahme an Tarifvertragsverhandlungen - Rechtsanspruch von Gewerkschaften
Auszug aus BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Die vorgenommene weite Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 ArbGG entspricht dem Sinn und Zweck der Vorschrift (vgl. auch BAGE 14, 282 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG; BAGE 27, 78 = AP Nr. 14 zu § 5 TVG = EzA § 5 TVG Nr. 3).
- LAG Bremen, 09.08.1996 - 2 Ta 15/96
Überbetriebliche Ausbildungseinrichtung; Arbeitnehmereigenschaft; Auszubildende ; …
Auszug aus BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 9. August 1996 - 2 Ta 15/96 - wird zurückgewiesen. - BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere daran, daß der Beschäftigte einem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 22.04.1987 - 5 AZR 72/86
Vergütung für Auszubildende nach Tarifvertrag - Mitgliedschaft im …
Auszug aus BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Die Gerichte für Arbeitssachen haben bislang ihre Zuständigkeit für Klagen von Auszubildenden und Umschülern gegen sonstige Berufsbildungseinrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 5 BBiG ohne weiteres bejaht, und zwar unabhängig davon, ob es um die Wirksamkeit von Kündigungen und damit um das Bestehen des Rechtsverhältnisses ging, oder etwa um die angemessene Vergütung (BAG Urteil vom 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzBBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49; Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - AP Nr. 2 zu § 47 BBiG). - BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
Wahlberechtigung der zur Berufsausbildung Beschäftigten
Auszug aus BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Findet die praktische Berufsausbildung dagegen in einem reinen Ausbildungsbetrieb statt (sonstige Berufsbildungseinrichtung im Sinne von § 1 Abs. 5 BBiG), so gehören diese Auszubildenden nicht zur Belegschaft des Ausbildungsbetriebes und sind deshalb auch nicht wahlberechtigt zum Betriebsrat dieses Betriebes (BAG Beschluß vom 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 [BAG 21.07.1993 - 7 ABR 35/92] = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; Beschluß vom 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Beschluß vom 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92
Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden
Auszug aus BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Findet die praktische Berufsausbildung dagegen in einem reinen Ausbildungsbetrieb statt (sonstige Berufsbildungseinrichtung im Sinne von § 1 Abs. 5 BBiG), so gehören diese Auszubildenden nicht zur Belegschaft des Ausbildungsbetriebes und sind deshalb auch nicht wahlberechtigt zum Betriebsrat dieses Betriebes (BAG Beschluß vom 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 [BAG 21.07.1993 - 7 ABR 35/92] = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; Beschluß vom 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Beschluß vom 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89
Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen
Auszug aus BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Hinzukommen muß, daß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig ist (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe). - BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93
Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person
Auszug aus BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96
Hinzukommen muß, daß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig ist (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe). - BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94
Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die …
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90
Auflösend bedingter Umschulungsvertrag
- BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung
- BAG, 12.09.1996 - 7 ABR 61/95
Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb
- LAG Hamburg, 01.03.2002 - 3 Sa 75/01
Umschulungsverhältnis; Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses; …
In diesem Fall liegt unproblematisch aber auch eine Beschäftigung" zur Berufsausbildung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG vor (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21. Mai 1997 5 AZB 30/96 AP Nr. 32 zu § 5 ArbGG 1979; Urteil vom 29 . Oktober 1957 3 AZR 411/55 Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrverhältnis für die Zeit schon vor Erlass des BBiG).Dies zeigt insbesondere die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, die im Betriebsverfassungsgesetz keine Entsprechung findet (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21. Mai 1997, a.a.O.;… Beschuss vom 24. Februar 1999, a.a.O., unter II. 4 c dd der Gründe).
Daher kann die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 5 Abs. 1 BetrVG für die Auslegung des Begriffs der zur Berufsausbildung Beschäftigten in § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG auch nicht maßgebend sein (Bundesarbeitsgericht…, Beschluss vom 24. Februar 1999, a.a.O., unter II. 4 c ee der Gründe; Beschluss vom 21. Mai 1997, a.a.O.; Rohlfing, in NZA 1997, 365, 368 f.).
Entsprechendes gilt für den Begriff der Arbeitnehmerähnlichkeit in § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21. Mai 1997, a.a.O.).
a) Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluss vom 21. Mai 1997 5 AZB 30/96 (NZA 1997, 1.013 f.) für einen Streit aus einem Umschulungsvertrag zwischen einem Umschüler und einem Umschulungsträger, der außerbetriebliche Umschulung durchführt, angenommen, dass hierfür die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben sei, wenn das Rechtsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Auszubildenden bzw. Umschüler und der Bildungseinrichtung beruhe und wenn es sich nicht um schulische Ausbildung handele, was nicht der Fall sei, sofern die praktische Ausbildung im Vordergrund steht.
Im Einzelnen hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 21. Mai 1997 (a.a.O.) hierzu weiter ausgeführt:.
b) In Anwendung dieser vom 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 21. Mai 1997 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätze ist der Kläger jedenfalls als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG anzusehen.
bb) Wie der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 21. Mai 1997 (a.a.O.) im Einzelnen zutreffend dargelegt hat, ist bei vom Arbeitsamt geförderten Umschulungen auch regelmäßig von einer einem Arbeitnehmer vergleichbaren sozialen Schutzbedürftigkeit im Verhältnis zum Ausbildungsträger auszugehen.
Das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit, das für die arbeitnehmerähnliche Person konstituierend ist, tritt vielmehr an die Stelle der persönlichen Abhängigkeit, wobei allerdings hinzukommen muss, dass der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig ist (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21. Mai 1997, a.a.O., unter II. 2 a der Gründe, m. w. N.).
- BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98
Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen …
Auch für Streitigkeiten aus einem Fortbildungs- oder einem Umschulungsverhältnis kann deshalb der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG eröffnet sein (BAG Beschluß vom 21. Mai 1997 - 5 AZB 30/96 - AP Nr. 32 zu § 5 ArbGG 1979 = NZA 1997, 1013; BAG Beschluß vom 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972, m.w.N.;… Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 5 Rz 13; Rohlfing, NZA 1997, 365, m.w.N.).cc) Für § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG gilt zunächst, daß mit einer betrieblichen Ausbildung im Sinne des § 1 Abs. 5, 1. Alt. BBiG regelmäßig auch eine "Beschäftigung" im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes einhergeht (BAG Beschluß vom 21. Mai 1997 - 5 AZB 30/96 - AP Nr. 32 zu § 5 ArbGG 1979 = NZA 1997, 1013; BAG Urteil vom 29. Oktober 1957 - 3 AZR 411/55 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrverhältnis - für die Zeit schon vor Erlaß des BBiG).
Der Senat hat aber in seinem Beschluß vom 21. Mai 1997 (aaO) an der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für diese Fälle festgehalten.
Dies zeigt insbesondere die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, die im Betriebsverfassungsgesetz keine Entsprechung findet (BAG Beschluß vom 21. Mai 1997, aaO).
Daher kann diese Rechtsprechung weder für die Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG (so der Senat im Beschluß vom 21. Mai 1997, aaO) noch für die Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG maßgebend sein (so auch Rohlfing, NZA 1997, 365, 368/369).
- LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 360/97
Rechtsweg; Status; Ausbildungsvertrag; Altenpfleger; Lehrgangsgebühren; zu ihrer …
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- BAG, 15.04.2015 - 9 AZB 10/15
Rechtsweg - Ausbildung - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Auch für Streitigkeiten aus einem Fortbildungs- oder einem Umschulungsverhältnis kann deshalb der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG eröffnet sein (BAG 24. Februar 1999 - 5 AZB 10/98 - zu II 4 b der Gründe; 21. Mai 1997 - 5 AZB 30/96 - zu II 2 b der Gründe) . - BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01
Rechtsweg - Organvertreter
Begehrt ein Organvertreter iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG die Feststellung des Fortbestehens seines Arbeitsverhältnisses, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nur dann eröffnet, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Vertretungsorgan und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (Fortführung von Senat 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 und Senat 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 52). - LAG Köln, 08.09.1997 - 13 Ta 233/97
Rechtswegzuständigkeit - Umschulungsverhältnis
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist für Streitigkeiten aus einem Umschulungsverhältnis gegeben, wenn das Rechtsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht, keine schulische Berufsausbildung vorliegt und der Umschüler zumindest als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist (im Anschluß an BAG Beschluß vom 21.05.1997 - 5 AZB 30/96 -).Hierunter fallen auch Streitigkeiten um Ansprüche aus Umschulungsverhältnissen, wenn das Rechtsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Umschüler und der Bildungseinrichtung beruht, es sich nicht um schulische Berufsausbildung handelt und der Umschüler zumindest gem. § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist ( vgl. BAG , Beschl. v. 21.05.1997 - 5 AZB 30/96 -).
Hierzu reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG v. 21.05.1997 a.a.O.) bereits aus, wenn die Person von Dritten Leistungen erhält und die Berufsbildungseinrichtung durch die Möglichkeit der Kündigung des Vertragsverhältnisses die Leistungsgewährung beeinflussen kann.
- LAG Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 3 Ta 203/05
Umschulungsverhältnis - Streitwert
Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 oder 2 ArbGG bei Umschülern bejaht, obwohl es sich nicht um ein Berufsausbildungsverhältnis handelt, sofern die Umschulung in einem Betrieb stattfindet, der einem eigenen wirtschaftlichen Interesse folgt und nicht lediglich ausschließlich der Berufsbildung dient, wenn dabei die Ausbildung auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Umschüler und der Bildungseinrichtung beruht und es sich nicht um schulische Berufsbildung handelt (vgl. BAG, Beschluss vom 24. September 2002 - 5 AZB 12/02 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 56 - und Beschluss vom 21. Mai 1997 - 5 AZB 30/96 - AP aaO. Nr. 32). - LAG München, 12.02.2009 - 11 Ta 512/08
Rechtsweg
Hinzukommen muss, dass der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig ist (BAG, Beschl. vom 21.5.1997, Az.: 5 AZB 30/96, NZA 1997, 1013). - BAG, 31.08.1998 - 5 AZB 21/98 Der Kläger mag zwar wirtschaftlich unselbständig gewesen sein - eine wirtschaftliche Abhängigkeit gerade von dem Vertragspartner, hier der Beklagten, ist dafür nicht Voraussetzung (vgl. BAG Beschluß vom 21. Mai 1997 - 5 AZB 30/96 - AP Nr. 32 zu § 5 ArbGG 1979) -.
- LAG Köln, 18.01.2019 - 7 Ta 200/17
Rechtswegzuständigkeit; Verweisung; Arbeitsverhältnis; Fortbildungsvertrag; …
Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des LAG Bremen wurde nachfolgend durch die Entscheidung des BAG vom 21.05.1997 in Sachen 5 AZB 30/96 bestätigt. - BAG, 15.10.2003 - 5 AZB 48/03
Umschulungsverhältnis - Rechtsweg
- LAG Hessen, 12.03.2001 - 13 Sa 887/00
Streit über die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der beim Arbeitgeber an …
- LAG Sachsen-Anhalt, 13.08.1997 - 5 Ta 77/97
Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit für arbeitnehmerähnliche natürliche Personen