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   BGH, 03.11.1997 - VI ZB 47/97   

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https://dejure.org/1997,2043
BGH, 03.11.1997 - VI ZB 47/97 (https://dejure.org/1997,2043)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1997 - VI ZB 47/97 (https://dejure.org/1997,2043)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1997 - VI ZB 47/97 (https://dejure.org/1997,2043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumnis durch Büroangestellte - Vorlage einer fristgebundenen Akte als nicht fristgebunden wegen eines Büroversehens - Nichtzulassung des Wiedereinsetzungsantrags

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Kontrollpflicht des Anwalts bei nicht fristgebunden vorgelegten Akten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Prüfungspflicht des Rechtsanwalts bei Vorlage einer Akte zur Bearbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 460
  • MDR 1998, 178
  • VersR 1998, 342
  • BB 1998, 17
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZN 261/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristberechnung durch Büropersonal

    Auszug aus BGH, 03.11.1997 - VI ZB 47/97
    Es geht daher hier nicht, wie der Beschwerdeführer meint, um die Frage, ob der Rechtsanwalt bei jeder Vorlage der Akten den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich prüfen muß (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91 - NJW 1992, 841; vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632; BAG, Beschl. vom 20. Juni 1995 - 3 AZN 261/95 - NJW 1995, 3339, 3340).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle -

    Auszug aus BGH, 03.11.1997 - VI ZB 47/97
    Es geht daher hier nicht, wie der Beschwerdeführer meint, um die Frage, ob der Rechtsanwalt bei jeder Vorlage der Akten den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich prüfen muß (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91 - NJW 1992, 841; vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632; BAG, Beschl. vom 20. Juni 1995 - 3 AZN 261/95 - NJW 1995, 3339, 3340).
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91

    Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung

    Auszug aus BGH, 03.11.1997 - VI ZB 47/97
    Es geht daher hier nicht, wie der Beschwerdeführer meint, um die Frage, ob der Rechtsanwalt bei jeder Vorlage der Akten den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich prüfen muß (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91 - NJW 1992, 841; vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632; BAG, Beschl. vom 20. Juni 1995 - 3 AZN 261/95 - NJW 1995, 3339, 3340).
  • AG Hamburg, 25.03.2022 - 48 C 483/19

    Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensersatz wegen Wasserschaden am

    Geht es um die Zulässigkeit eines Rechtsmittels, so ist nach dem Bundesgerichtshof regelmäßig das Freibeweisverfahren ausreichend (BGH, Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99; BGH, Beschluss vom 03. November 1997 - VI ZB 47/97; grundlegend BGH, Beschluss vom 09. Juli 1987 - VII ZB 10/86).
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 317/11

    Wiedereinsetzung: Umfang der Prüfungspflicht des Anwalts bei Vorlage der Handakte

    Auch in solchen Fällen darf der Anwalt die ihm vorgelegten Akten jedenfalls nicht eine Woche lang gänzlich unbeachtet lassen (BGH Beschluss vom 3. November 1997 - VI ZB 47/97 - NJW 1998, 461 und vom 29. März 2011 - VI ZB 25/10 - NJW 2011, 1600 Rn. 9).
  • BGH, 17.01.2002 - VII ZB 32/01

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Wiedereinsetzungsverfahren

    Er hätte die Akten in angemessener Zeit durchsehen müssen (BGH, Beschluß vom 3. November 1997 - VI ZB 47/97, NJW 1998, 460, 461).
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZB 25/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenes Verschulden des Rechtsanwalts bei

    Wie der Senat entschieden hat, trifft den Rechtsanwalt, dem aufgrund eines Büroversehens eine Fristsache als nicht fristgebunden vorgelegt wird, jedoch dann ein eigenes Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er sich nicht in angemessener Zeit durch einen Blick in die Akten wenigstens davon überzeugt, was zu tun ist und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann (Senatsbeschluss vom 3. November 1997 - VI ZB 47/97 - VersR 1998, 342).
  • BGH, 31.10.2002 - III ZB 23/02

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen weisungswidriger vorzeitiger

    Soweit das Berufungsgericht den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1997 (VI ZB 47/97 - NJW 1998, 460) und vom 10. Juli 1980 (VII ZB 7/80 - VersR 1980, 1047) weitergehende Anforderungen an die vom Rechtsanwalt selbst wahrzunehmenden Pflichten entnehmen will, verkennt es, daß diesen Entscheidungen keine vergleichbaren Fallgestaltungen zugrunde lagen.
  • BGH, 20.10.2022 - V ZB 26/22

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes;

    Er darf die ihm vorgelegten Akten jedenfalls nicht eine Woche lang gänzlich unbeachtet lassen (BGH, Beschluss vom 3. November 1997 - VI ZB 47/97 - VersR 1998, 342; Beschluss vom 29. März 2011 - VI ZB 25/10, NJW 2011, 1600 Rn. 9).
  • BGH, 16.02.2000 - IV ZR 220/99

    Kontrollpflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich laufender Fristen

    Auch in solchen Fällen darf der Rechtsanwalt die ihm vorgelegten Akten jedenfalls nicht eine Woche lang gänzlich unbeachtet lassen (BGH, Beschluß vom 3. November 1997 - VI ZB 47/97 - NJW 1998, 460 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/00

    Versäumung der Beschwerdefrist nach zugelassener weiterer Beschwerde gegen eine

    Die Sorgfalt eines Rechtsanwalts erfordert es, daß dieser auch Sachen, die ihm als nicht fristgebunden vorgelegt werden, erst dann wieder zurückgibt, wenn er zuvor wenigstens festgestellt hat, um was es sich handelt und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 3.11.1997 - VI ZB 47/97, NJW 1998, 460, 461).
  • BGH, 19.12.2000 - VIII ZB 35/00

    Versäumung der Berufungsfrist; Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts nach fast

    Die Sorgfalt eines Rechtsanwaltes erfordert es, wenn ihm nach fast ganztägiger Abwesenheit in seinem Büro Schriftstücke zur Unterschrift vorgelegt werden, sich wenigstens durch einen Blick davon zu überzeugen, um was es sich handelt und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. November 1997 - VI ZB 47/97, NJW 1998, 460).
  • OLG Köln, 27.04.2010 - 19 U 28/10

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Einhaltung der

    Auch in solchen Fällen darf der Rechtsanwalt die ihm vorgelegten Akten jedenfalls nicht eine Woche lang gänzlich unbeachtet lassen (BGH, Urteil vom 03.11.1997 - VI ZB 47/97 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 U 16/97

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Überprüfung einer ihm kommentarlos vorgelegten

  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2008 - 7 K 2584/07

    Klagefrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; Vorfrist;

  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2008 - 7 K 2588/07

    Klagefrist, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung, Anwaltsverschulden, Vorfrist,

  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2008 - 7 K 2585/07

    Klagefrist, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung, Anwaltsverschulden, Vorfrist,

  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2008 - 7 K 2586/07

    Klagefrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; Vorfrist;

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