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   OLG Köln, 16.07.1997 - 16 Wx 190/97   

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https://dejure.org/1997,2214
OLG Köln, 16.07.1997 - 16 Wx 190/97 (https://dejure.org/1997,2214)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.1997 - 16 Wx 190/97 (https://dejure.org/1997,2214)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 16 Wx 190/97 (https://dejure.org/1997,2214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung auch nach Beendigung der Maßnahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FEVG §§ 3, 7, FGG §§ 27, 29
    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung auch nach Beendigung der Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Sicherungshaft wegen Gefahr der Entziehung vor einer Abschiebung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeentscheidung trotz Erledigung der Hauptsache

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung auch nach Beendigung der Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 462
  • NVwZ 1998, 215 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1997 - 16 Wx 190/97
    Der Senat gibt seine bisherige gegenteilige Auffassung, die im Einklang mit der einhelligen Ansicht der Rechtsprechung stand (BGH, NJW 1990, 1418, m.w.N.) angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.6.1997 - 2 BvR 941/91 - und 26.6.1997 - BvR 126/91 - auf.

    Das Bundesverfassungsgericht hat indes mit Beschlüssen vom 19. Juni 1996 - 2 BvR 941/91 - und 26. Juni 1996 - 2 BvR 126/91 - ausgeführt, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes sei es zwar grundsätzlich vereinbar, wenn die Gerichte ein Rechtsschutzinteresse nur solange als gegeben ansähen, als ein gerichtliches Verfahren dazu dienen könne, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen.

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1997 - 16 Wx 190/97
    Der Senat gibt seine bisherige gegenteilige Auffassung, die im Einklang mit der einhelligen Ansicht der Rechtsprechung stand (BGH, NJW 1990, 1418, m.w.N.) angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.6.1997 - 2 BvR 941/91 - und 26.6.1997 - BvR 126/91 - auf.

    Der Senat hat bisher in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß damit die Haftanordnung unwirksam geworden und der im Rechtsmittelzug auf Rechtmäßigkeit zu überprüfende Verfahrensgegenstand weggefallen sei, so daß eine sachliche Überprüfung nach Erledigung der Hauptsache nicht mehr erfolgen könne ( vgl. BGH, NJW 1990, 1418, 1419; vgl. zuletzt Senat, Beschluß vom 15. Mai 1997 - 16 Wx 135/97 - ).

  • OLG Köln, 11.04.1997 - 16 Wx 95/97

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift in FGG-Sachen

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1997 - 16 Wx 190/97
    Dieser Umstand unterliegt nicht der Prüfung im Abschiebehaftverfahren ( vgl. Senat, Beschluß vom 11. April 1997 - 16 Wx 95/97 - Beschluß vom 18. Juni 1997 - 16 Wx 159/97 - ).
  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1997 - 16 Wx 190/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat indes mit Beschlüssen vom 19. Juni 1996 - 2 BvR 941/91 - und 26. Juni 1996 - 2 BvR 126/91 - ausgeführt, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes sei es zwar grundsätzlich vereinbar, wenn die Gerichte ein Rechtsschutzinteresse nur solange als gegeben ansähen, als ein gerichtliches Verfahren dazu dienen könne, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen.
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    OLG, FGPrax 1998, S. 244 und LG Köln NJW 1998, S. 1323 jeweils zur Unterbringung; OLG Köln, NJW 1998, S. 462 zur Abschiebungshaft; vgl. auch OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 145 - mit ablehnender Anm. Demharter, FGPrax 2003, S. 237 - zum Grundsatz der "wohlwollenden" Auslegung der gegenüber dem Gericht gestellten Anträge im FGG-Verfahren, in dem Beschwerde und sofortige Beschwerde überhaupt keines förmlichen Antrags oder einer Begründung bedürfen).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Es sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Köln vom 16. Juli 1997 (NJW 1998, 462) und Frankfurt am Main vom 21. November 1997 (NVwZ-Beilage 1998, 22) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 2 Ws 102/00

    Weitere Beschwerde gegen Ordnungshaft und gegen Erzwingungshaft

    Sie ist somit ein bloßer Annex der eigentlich das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (vgl. BGH, NJW 1989, 2703; 1998, 462; OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 18.8.1999 - 2 Ws 99/99 -).
  • OLG Hamburg, 08.10.2001 - 2 Wx 84/01

    Sofortige weitere Beschwerde nach Entlassung aus Verbringungshaft

    Nachdem im Anschluß an diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Oberlandesgerichte vereinzelt (z.B. OLG Köln NJW 98, 462) entschieden hatten, daß bei Anordnung von Abschiebungshaft eine sachliche Überprüfung auch noch nach Beendigung der Freiheitsentziehung erfolgen kann, kam der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG Karlsruhe mit Beschluß vom 25. Juni 1998 (NJW 98, 2829) zu dem Ergebnis, daß es sich bei der Abschiebungshaft nicht um einen Anwendungsfall im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handele, weil - anders als bei der Durchsuchung und präventiven Ingewahrsamnahme - sie nach ihrem typischen Ablauf nicht auf eine so kurze Beeinträchtigung angelegt sei, daß die Gefahr des "Leerlaufens" der gegen ihre Anordnung eröffneten Rechtsmittel bestünde, sie vielmehr regelmäßig auf eine Dauer von mehreren Wochen oder sogar Monaten hinauslaufe, wobei Einzelfälle von nur wenigen Tagen nicht den typischen Verfahrensablauf bestimmen würden.
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 8/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Es sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Juli 1997 (NJW 1998, 462) und vom 21. Juli 1997 (16 Wx 199/97) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Köln, 15.10.1999 - 16 Wx 148/99

    Beschwerde gegen Anordnung der Wohnungsdurchsuchung

    Der Senat hat im übrigen entsprechend seinen Beschlüssen vom 16.7.97 (NJW 98, 462) und 21.7.97 (unveröffentlicht) keine Bedenken, die vom BVerfG bei Wohnungsdurchsuchungen zu § 3o4 StPO entwickelten Grundsätze auch im Bereich des FG-Verfahrens bei Durchsuchungsanordnungen nach den Polizeigesetzen der Länder anzuwenden.
  • BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 244/01

    Anhörung vor Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft - Kosten des Betroffenen

    Daher kann der Betroffene sein gegen die Erstentscheidung eingelegtes Rechtsmittel mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung fortführen, auch wenn sich das ursprünglich damit verfolgte Begehren wegen des Endes der Haft prozessual überholt hat, da ihm anderenfalls der durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierte effektive Rechtsschutz versagt würde (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432/2433; BayObLGZ 2000, 220/221; OLG Köln BtPrax 1998, 35; OLG Karlsruhe InfAuslR 2001, 179/180).
  • OLG Köln, 21.09.1998 - 16 Wx 132/98

    Gerichtliche Überprüfung einer folgenlos abgeschlossenen Überwachungsmaßnahme

    Zum einen kommt nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsmittel auch gegen eine bereits vollzogene, abgeschlossene gerichtliche Maßnahme in Betracht, wenn es sich um tiefgreifende - nicht mehr fortwirkende - Grundrechtseingriffe handelt und der Betroffene während der Zeitspanne, in der der Eingriff sich auswirkt hat, aufgrund des typischen Geschehensablaufs keine gerichtliche Entscheidung erlangen konnte (vgl. BVerfG v. 30.4.1997, NJW 97, 2163; v. 27.5.1997, NJW 97, 2165; OLG Frankfurt NJW 98, 1165; Senat v. 16.7.1997,NJW 98, 462; a.A. für das Verfahren der FG: OLG Hamm NJW 98, 463).
  • OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 20 W 358/97

    Die Rechtmäßigkeit von Abschiebehaft kann auch nach Beendigung der angeordneten

    Vgl. zuletzt OLG Köln, NJW 98, 462 (wie oben); a.A. OLG Hamm, NJW 98, 463 und - im Hinblick auf § 28 Abs. 2 FGG - BGHZ 109, 108.
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