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   VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95   

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VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95 (https://dejure.org/1997,3100)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 12.06.1997 - VerfGH 13/95 (https://dejure.org/1997,3100)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - VerfGH 13/95 (https://dejure.org/1997,3100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 6 Abs 1; ThürVerf Art 2 Abs 1; ThürVerf Art 17 Abs 1; ThürVerf Art 46 Abs 1; ThürVerf Art 46 Abs 2; T... hürVerf Art 46 Abs 3; ThürVerf Art 48 Abs 2; BGB § 7; ThürLWG § 13 Satz 2; ThürLWG § 51 Nr 3; ThürLWG § 53; ThürLWG § 63 Nr 6; ThürLWG § 64; ThürLWG § 73 Abs 3; MRRG § 12 Abs 2 Satz 2; MRRG § 12 Abs 2 Satz 5; ThürVerfGHG § 11 Nr 9; ThürVerfGHG § 48 Abs 1; ThürMeldeG § 15 Abs 2 Satz 2; ThürMeldeG § 15 Abs 2 Satz 5
    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff; wählbarkeitsbegründender Wohnsitz; Wahlrecht; Verfassungsnorm; Konkretisierung; Melderecht; melderechtliche Hauptwohnung; Allgemeinheit der Wahl; Ehe; Familie; Familienbild; Schutzbereich; familiäre ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Inhaltsgleichheit des Wohnsitzbegriffs des Art. 46 Abs. 2 Thüringer Verfassung (ThürVerf) mit dem Wohnsitzbegriff des § 7 BGB; Zulässigkeit der Orientierung an den Regelungen des Melderechts bei der Festlegung des wahlrechtlichen Wohnsitzbegriffs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 525
  • NVwZ 1998, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.1986 - 15 A 1274/85
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
    § 12 Abs. 2 und 3 MRRG legen unabhängig vom Willen des Inhabers mehrerer Wohnungen dessen Hauptwohnung fest (OVG NW, DVBl. 1987, 144 ff.; VGH Bad- Württ., DÖV 1987, 117 f.; Medert/Süßmuth/Dette-Koch, Melderecht des Bundes und der Länder, 1981/1996, § 12 MRRG, Rdnrn. 1 und 7).

    Denn es handelt sich dabei auch nicht um ganz seltene Ausnahmefälle, die der Gesetzgeber aus Gründen der notwendigen Bestimmtheit und Praktikabilität der Vorschrift vernachlässigen dürfte (so aber OVG NW DVBl 1987, 144, 145; BayVGH, BayVBl. 1985, 274).

    Diese Vorschrift erfaßt jedoch nur Zweifel darüber, welche Wohnung die vorwiegend genutzte ist (BVerwG NVwZ 1987, 976; OVG NW, DVBl. 1987, 144 f.; VGH Bad.-Württ., DÖV 1987, 117; ThürVerfGH, Urteil vom 12.6.1997, Az.: VerfGH 5/96).

    Ein Verheirateter, der mit seiner Familie zusammenlebt, hat üblicherweise den gleichen Lebensmittelpunkt wie diese (vgl. VGH München a. a. O.; OVG Münster, Urteil vom 4. September 1986 - 15 A 1274/85 - NVwZ 1987, S. 1005 f.).

  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
    Da diese Grundsätze eine wichtige Ausprägung des Demokratieprinzips sind, dürfen sie nur insoweit eingeschränkt werden, als ein zwingender, sachlich anerkennenswerter Grund hierfür vorliegt (s. BVerfGE 36, 139, 141; 60, 162, 168).

    Ein solcher Grund ist bereits darin zu sehen, daß die in Wahlen zum Ausdruck kommende demokratische Legitimation eine gewisse Vertrautheit und Verbundenheit der wählenden Bürger mit den Verhältnissen im Wahlgebiet voraussetzt (s. BVerfGE 5, 2, 6; 36, 139, 142; 60, 162, 167).

    Das Erfordernis der Seßhaftigkeit im Sinne einer Beschränkung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl gehörte zu den traditionellen Begrenzungen der Allgemeinheit der Wahl, die der Verfassungsgeber vorgefunden hat (BVerfGE 36, 139/205).

  • BVerfG, 03.05.1956 - 1 BvC 1/55

    Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach dem BWG 1953

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
    Ein solcher Grund ist bereits darin zu sehen, daß die in Wahlen zum Ausdruck kommende demokratische Legitimation eine gewisse Vertrautheit und Verbundenheit der wählenden Bürger mit den Verhältnissen im Wahlgebiet voraussetzt (s. BVerfGE 5, 2, 6; 36, 139, 142; 60, 162, 167).

    Schon die Wahlgesetze der deutschen Länder aus den 20er Jahren kannten die Wählbarkeitsvoraussetzung des Wohnsitzes im Lande (vgl. BVerfGE 5, 2/5 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 05.12.1984 - 4 B 84 A.2206
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
    Die soziale Realität stimmt daher nicht mehr mit dem Familienbild überein, das - soweit erkennbar - der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zugrunde liegt (deutlich BayVGH, NVwZ 1985, 846 f.).

    Dies gilt auch für den Fall des Abgeordneten Schuster, da dieser jedenfalls an seinem Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wählbar ist (vgl. ebenso VGH München, Urteil vom 5.12 1984 - 4 b 84 A.2206- NVwZ 1985, S. 846).

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
    Da diese Grundsätze eine wichtige Ausprägung des Demokratieprinzips sind, dürfen sie nur insoweit eingeschränkt werden, als ein zwingender, sachlich anerkennenswerter Grund hierfür vorliegt (s. BVerfGE 36, 139, 141; 60, 162, 168).

    Ein solcher Grund ist bereits darin zu sehen, daß die in Wahlen zum Ausdruck kommende demokratische Legitimation eine gewisse Vertrautheit und Verbundenheit der wählenden Bürger mit den Verhältnissen im Wahlgebiet voraussetzt (s. BVerfGE 5, 2, 6; 36, 139, 142; 60, 162, 167).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
    Die Vorschrift enthält neben einer Institutsgarantie ein Freiheitsrecht und eine wertentscheidende Grundsatznorm (vgl. Linck/Jutzi/Hopfe a.a.O., Art. 17 Rdnr. 2; BVerfGE 80, 81, 92 f. zum wortgleichen Art. 6 Abs. 1 GG).

    Aus diesen Erwägungen hat das Bremer Wahlprüfungsgericht II. Instanz unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (etwa BVerfGE 80, 81, 92) einen derart pluralistischen Familienbegriff seiner Auslegung der entsprechenden Vorschrift des BremMeldeG zugrundegelegt.

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
    Das wird auch in der Rechtsprechung zum Teil unter Hinweis auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung zutreffend betont (BVerwG, DVBl. 1992, 305, 307; HessVGH, HSGZ 1991, 456; VG Gießen, HSGZ 1996, 21 ff.).
  • BVerfG, 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Kontrolle der Bewertung von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
    Gegen den dadurch bewirkten Ausschluß einer mehrfachen Wahlberechtigung bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zuletzt Beschluß des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91 - NVwZ 1992, 55 - 57).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87

    Melderecht - Hauptwohnsitz - Verheirateter Einwohner

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
    Diese Vorschrift erfaßt jedoch nur Zweifel darüber, welche Wohnung die vorwiegend genutzte ist (BVerwG NVwZ 1987, 976; OVG NW, DVBl. 1987, 144 f.; VGH Bad.-Württ., DÖV 1987, 117; ThürVerfGH, Urteil vom 12.6.1997, Az.: VerfGH 5/96).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
    Eine derartige Ungleichbehandlung wäre nur dann mit der Verfassung vereinbar, wenn sie sich durch einleuchtende Sachgründe (so BVerfGE 78, 128, 130) oder gar - so die bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen vom Bundesverfassungsgericht entwickelte "neue Formel" (zusammenfassend BVerfGE 88, 87, 96 ff.; dazu K. Hesse, Der allgemeine Gleichheitssatz in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsetzungsgleichheit, Festschrift für Lerche, 1993, S. 121 ff.) - nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes rechtfertigen läßt.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81

    Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 5/96

    Wahlprüfung; Wohnsitz; Hauptwohnung

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

  • StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93

    Zur Frage, welche persönlichen Anforderungen die Bremische Landesverfassung und

  • StGH Bremen, 17.12.1993 - St 1/93

    Zur Prüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzung im Sinne des § 1 Abs. 1

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52

    Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

  • VG Cottbus, 27.05.2021 - 1 K 1376/19

    Nichtwählbarkeit eines Stadtverordneten der Stadt Lauchhammer festgestellt

    Entsprechend dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 12. Juni 1997 (VerfGH 13/95) sei eine "verfassungskonforme Auslegung" der Norm mit Blick auf Art. 26 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg (LV) möglich und auch geboten.

    Diese Rechtslage hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes vom 30. März 1998 (GVBl. I S. 54) unter ausdrücklicher Inbezugnahme des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juni 1997 (VerfGH 13/95 -, juris [wonach die uneingeschränkte Berücksichtigung des melderechtlichen Begriffs der Hauptwohnung nicht mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und dem Schutz von Ehe und Familie vereinbar sei]; vgl. auch: Hessischer VGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 - 8 A 1330/08 -, juris Rn. 38) geändert, um verheirateten Bürgern, die den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse am Ort der Nebenwohnung haben, das Kommunalwahlrecht zu ermöglichen.

    Es erscheint daher auch aus verfassungsrechtlichen Gründen angezeigt, daß das Kommunalwahlrecht aus dieser Entwicklung Konsequenzen zieht (vgl. VerfGH Thür, Urteil vom 12. Juni 1997 - VerfGH 13/95).

    Mit Blick darauf, dass sich die Beklagte weiterhin auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juni 1997 (VerfGH 13/95 -, juris; vgl. krit. dazu: Schreiber: "Die Wohnsitznahme im Wahlgebiet als Wählbarkeitsvoraussetzung" in NJW 1998, S. 492 ff.) bezieht, sei ergänzend angemerkt, dass der Entscheidung im Übrigen auch eine mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbare Konstellation zugrunde lag:.

  • VerfGH Bayern, 11.01.2010 - 79-VI-09

    Amtsverlust eines Gemeinderatsmitglieds

    Eine unmodifizierte Übernahme der das Melderecht prägenden schlechthin zwingenden Festlegung der Hauptwohnung eines Verheirateten für die Regelung des passiven Wahlrechts ist unter dem Blickwinkel des Schutzes von Ehe und Familie und vom Regelfall abweichender Gestaltung des Familienlebens verfassungsrechtlich beanstandet worden (ThürVerfGH vom 12.6.1997 = NJW 1998, 525/526 ff.; dazu kritisch Schreiber, NJW 1998, 492; offengelassen HessVGH vom 18.12.2008 Az. 8 A 1330/08).

    Ich halte die Erwägungen des ThürVerfGH vom 12.06.1997 = NJW 1998, 525 ff., 527, re.

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

    Das Verwaltungsgericht wird sich insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juni 1997 (- VerfGH 13/95 -, NJW 1998, S. 525 ), das weder im verwaltungsgerichtlichen Eilbeschluss noch in der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Erwähnung gefunden hat, mit den verfassungsrechtlichen Bedenken des Beschwerdeführers auseinanderzusetzen haben.

    Von einem derartigen wahlrechtlichen Zweifelsfall sei auszugehen, wenn ein Bürger geltend mache, an einem anderen Ort als dem der Familienwohnung seinen Lebensmittelpunkt zu haben (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juni 1997, a.a.O., S. 528 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09

    Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als

    A. ThürVerfGH, Urteil vom 12.6.1997 - VerfGH 13/95 -, NJW 1998, 525 (527 f.).

    So zutreffend die Richter Becker und Morneweg in ihrer abweichenden Meinung zum Urteil des ThürVerfGH vom 12.6.1997 - VerfGH 13/95 -, NJW 1998, 525 (529 ff.).

  • VGH Hessen, 18.12.2008 - 8 A 1330/08

    Wahlanfechtung - Überprüfung der Gültigkeit der Wahl zur

    Zudem ignoriere das Melderecht die im Einzelfall vorhandene und äußerlich zum Ausdruck gebrachte Beziehung eines Wahlbewerbers zum Wahlbezirk (ThürVerfGH, Urt. vom 12.06.1997 - VerfGH 13/95 -, NJW 1998, 525).
  • VG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 6793/08

    Klage gegen Verlust der Ratsmitgliedschaft erfolglos

    vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 12.06.1997 - VerfGH 13/95 -, NJW 1998, s. 525ff.

    vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 12.06.1997 - VerfGH 13/95 -, NJW 1998, s. 525ff.

  • OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05

    Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen;

    Maßgebend sollen vielmehr letztendlich die tatsächlichen Verhältnisse sein (vgl. auch ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - 13/95 - ThürVBl. 1997, 204-209 zur insoweit ähnlichen Formulierung in § 13 Satz 2 Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97

    Feststellung des Hauptwohnsitzes nach Melderecht im Falle eines kinderlosen

    Auch die im Wahlrecht teilweise als unangemessen empfundene Einengung der Wählbarkeit eines verheirateten und nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebenden Einwohners durch den Zwang zu einer einzigen Hauptwohnung oder eines einzigen Hauptwohnsitzes der Familie (vgl. hierzu BremWahlPrüfG II. Instanz, Entscheidung v. 17.12.1993 - St 1/93 -, NJW 1994, 1526 und ThürVerfGH, Urt. v. 14.3.1997 - VerfGH 13/95 -, DÖV 1997, 1001 und hierzu Schreiber, Die Wohnsitznahme im Wahlgebiet als Wählbarkeitsvoraussetzung, NJW 1998, 492) würde zumindest bei kinderlosen Ehepaaren vermieden.
  • VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08

    Feststellung des Ausscheidens aus einer Stadtverordnetenversammlung wegen

    Die demgegenüber gegen die strikte Anbindung der melderechtlichen Hauptwohnung an nur eine Familienwohnung bzw. gegen die zwingende Verknüpfung der melderechtlichen Hauptwohnung mit dem aktiven und passiven Wahlrecht gerichteten Entscheidungen des Bremer Wahlprüfungsgerichts II. Instanz vom 17. Dezember 1993 - St 1/93 - (NJW 1994 S. 1526 f.), des Bremer Staatsgerichtshofs vom 28. Februar 1994 - St 2/93 - (NVwZ 1994 S. 996 f.) und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juni 1997 - 13/95 - (NJW 1998 S. 525 ff. = DÖV 1997 S. 1001 ff. = juris) sind zu besonderen Fallgestaltungen ergangen, mit denen die des Klägers nicht vergleichbar ist (so auch BremStGH a.a.O. zu dem von ihm entschiedenen Fall); es bedarf hier deshalb keiner Auseinandersetzung mit den dort vertretenen Auffassungen.
  • VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09

    Ludwigshafener Ratsmitglied darf sein Amt vorläufig weiter ausüben

    Es wird auch zu überprüfen sein, inwieweit die Rechtsprechung des Thüringischen Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 12. Juni 1997 - VerfGH 13/95 -, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -) eine verfassungskonforme Auslegung des Hauptwohnungsbegriffs erfordert.
  • VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09

    Keine Neufeststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Herforst

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1997 - VerfGH 11/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Kommunale Neugliederung; Normenklarheit;

  • VerfGH Thüringen, 30.11.2011 - VerfGH 7/10

    Wahlprüfungsbeschwerde

  • VG Regensburg, 18.02.2009 - RN 3 K 08.02007

    Schwerpunkt der Lebensbeziehungen Verheirateter; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte

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