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   BGH, 08.10.1997 - IV ZR 236/96   

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https://dejure.org/1997,1061
BGH, 08.10.1997 - IV ZR 236/96 (https://dejure.org/1997,1061)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1997 - IV ZR 236/96 (https://dejure.org/1997,1061)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - IV ZR 236/96 (https://dejure.org/1997,1061)
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Schlußerben-Ausschlagung

Eine Ausschlagung, die der Schlußerbe eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) vor dem Tod des Letztversterbenden erklärt, ist unwirksam (§ 1946 BGB): keine entsprechende Anwendung von § 2142 Abs. 1 BGB, Möglichkeit eines Verzichts lediglich nach § 2352 BGB

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Prof. Dr. Lorenz

    "Berliner Testament" (§ 2269 BGB): Keine Erbausschlagung durch Schlußerben vor dem zweiten Erbfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1946, 2269; BGB §§ 1946, 2269
    Ausschlagung der Erbschaft aufgrund eines Berliner Testaments durch den Schlußerben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Ausschlagung des Schlußerben beim sog. Berliner Testament

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 543
  • MDR 1998, 108
  • DNotZ 1998, 830
  • NJ 1998, 148
  • FamRZ 1998, 103
  • WM 1998, 188
  • DB 1998, 517
  • Rpfleger 1998, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 15/82

    Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Berliner Testament

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - IV ZR 236/96
    Das aber ist der Tod des längerlebenden Ehegatten (BGHZ 88, 102, 105 f.).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61

    Rechtsstellung des Schlußerben

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - IV ZR 236/96
    Ob man insoweit von einer Anwartschaft oder nur von einer rechtlich begründeten Aussicht sprechen kann, künftig Erbe zu werden, spielt hier keine Rolle (offengelassen auch in: BGHZ 37, 319, 322 f.).
  • RG, 09.11.1912 - IV 187/12

    Nacherbschaft

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - IV ZR 236/96
    Da § 1946 BGB für die Ausschlagung nur den Erbfall, nicht aber den Anfall der Erbschaft voraussetzt, ist es gerechtfertigt, ebenso wie § 2142 Abs. 1 BGB dem Nacherben die Ausschlagung schon mit dem Erbfall einräumt, auch dem Ersatzerben diese Möglichkeit zu geben, selbst wenn der vorberufene Erbe noch nicht weggefallen ist und es unter Umständen zu einem Anfall an den Ersatzerben überhaupt nicht kommt (RGZ 80, 377, 382).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Selbst wenn man aber insofern eine Anwartschaft oder eine rechtlich begründete Aussicht annimmt (ausdrücklich offen gelassen in den Urteilen des BGH vom 8.10.1997 - IV ZR 236/96 -, NJW 1998, 543 und von BGHZ 37, 319, 322 f) , wäre diese lediglich auf einen möglichen zukünftigen Vermögenszuwachs in nicht bestimmbarer Höhe gerichtet.
  • OLG Naumburg, 15.02.2013 - 12 Wx 62/12

    Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Erfordernis eines Erbscheins bei Vorliegen

    Eine Beeinträchtigung liegt jedoch nicht vor, wenn die vorrangige wechselbezügliche Verfügung zuvor gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH FamRZ 1998, 103; BayObLG FamRZ 2001, 319; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 265; Reymann in jurisPK-BGB, 06. Aufl., Bearbeitung 2012, Rdn. 95 ff; Weidlich in Palandt, BGB, 71. Aufl., Rdn. 14 zu § 2271 BGB).

    Der Überlebende wird von der Bindungswirkung frei (vgl. BGH FamRZ 1998, 103; BayObLG FamRZ 2001, 319; Reymann in jurisPK-BGB, 06. Aufl., Bearbeitung 2012, Rdn. 95 ff zu § 2271 BGB; Weidlich in Palandt, BGB, 71. Aufl., Rdn. 14 zu § 2271 BGB; ders. In Palandt, a.a.O., Rdn. 1 zu § 2352 BGB).

  • OLG München, 24.08.2020 - 31 Wx 241/18

    Bindungswirkung eines in Österreich geschriebenes gemeinschaftlichen Testaments

    Der Begriff des Schlusserben ist in deutscher Rechtsprechung anerkannt (BGH NJW 1998, 543; 2002, 1126; 2017, 329), während er im österreichischen Recht keine Verwendung findet.
  • OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 21 W 175/21

    Erbschein: Fehlen von Verzichtserklärungen

    Denn eine Ausschlagung vor Anfall der Schlusserbschaft ist bereits nicht möglich (vgl. BGH NJW 1998, 543).
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