Weitere Entscheidung unten: OLG München, 19.02.1997

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   BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96   

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https://dejure.org/1997,2551
BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96 (https://dejure.org/1997,2551)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1997 - 1 StR 793/96 (https://dejure.org/1997,2551)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96 (https://dejure.org/1997,2551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 Abs. 2 StPO; § 31 Abs. 1 StPO
    Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung einer Genossenschaftsbank ist, gegen deren Vorstandsmitglied das Verfahren geführt wird; gesetzlicher Richter

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Befangenheit von Schöffen (objektiv-individueller Maßstab) - Wirtschaftliches Interesse von Verfahrensbeteiligten am Ausgang des Verfahrens (in genossenschaftsrechtlicher Funktion)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24, § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 16
  • NJW 1998, 550
  • NStZ 1997, 559
  • StV 1997, 449
  • JR 1998, 297
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Nur auf die subjektive Sicht des Ablehnenden abzustellen kommt schon wegen der Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Betracht, die es verbietet, daß der an sich zuständige Richter ohne zureichend objektivierbaren Grund in einem Einzelfall von der Mitwirkung an der Entscheidung ausgeschlossen wird (vgl. Paulus in KMR § 22 StPO, Vorbem. Rdn. 10, § 24 StPO Rdn. 6; BVerfGE 31, 145, 165).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Es kommt vielmehr auf den Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten an (BGHSt 21, 334, 341).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Ein verständiger Angeklagter wird vielmehr von der zutreffenden Erwägung ausgehen, daß ein Richter - für einen Schöffen gilt im wesentlichen Gleiches - sich aufgrund der ihm nach seiner Stellung und gesetzlichen Verantwortung eigenen Haltung von Befangenheit freihält und sich nicht durch ein aus seiner genossenschaftsrechtlichen Funktion fließendes Miterleben bei künftigen Entscheidungen, namentlich dem Urteil beeinflussen läßt (vgl. zu der Frage der Befangenheit wegen richterlicher Vorbefassung: Wendisch in LR § 24 StPO Rdn. 26; BGHSt 9, 234; vgl. auch BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 und vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Die Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach §§ 31, 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Ein verständiger Angeklagter wird vielmehr von der zutreffenden Erwägung ausgehen, daß ein Richter - für einen Schöffen gilt im wesentlichen Gleiches - sich aufgrund der ihm nach seiner Stellung und gesetzlichen Verantwortung eigenen Haltung von Befangenheit freihält und sich nicht durch ein aus seiner genossenschaftsrechtlichen Funktion fließendes Miterleben bei künftigen Entscheidungen, namentlich dem Urteil beeinflussen läßt (vgl. zu der Frage der Befangenheit wegen richterlicher Vorbefassung: Wendisch in LR § 24 StPO Rdn. 26; BGHSt 9, 234; vgl. auch BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 und vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96).
  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Die Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach §§ 31, 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86).
  • LG Koblenz, 19.12.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Besorgnis der Befangenheit durch das Hinlegen von zwei "Schokoladenikoläusen" auf

    Denn es genügt nicht allein das Misstrauen als rein subjektives Empfinden; dieses muss vielmehr gerechtfertigt, also in objektivierbaren Umständen begründet sein (individuell-objektiver Maßstab, vgl. BVerfGE 31, 145, 165 = NJW 1971, 2122 ; BGHSt 43, 16, 18 = NJW 1998, 550 ).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341 und vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71 und vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    Allein das Misstrauen als rein subjektives Empfinden des Ablehnenden genügt demnach nicht (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 341; BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 341; BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1995- 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • OLG Celle, 02.06.2014 - 31 Ss 22/14

    Besorgnis der Befangenheit bzgl. Mitgliedschaft eines Schöffen bei "Wildwasser

    Die Ablehnung einer Schöffin wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach §§ 31, 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, die abgelehnte Schöffin nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die deren Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86; 43, 16, 18).

    Es ist ein individuell-objektiver Maßstab anzulegen (BGHSt 43, 16, 18).

    Ein verständiger Angeklagter wird vielmehr von der zutreffenden Erwägung ausgehen, dass ein Richter - für einen Schöffen gilt im wesentlichen Gleiches - sich aufgrund der ihm nach seiner Stellung und gesetzlichen Verantwortung eigenen Haltung von Befangenheit freihält und sich nicht durch ein aus seiner Vereinsmitgliedschaft fließendes Miterleben bei künftigen Entscheidungen, namentlich dem Urteil, beeinflussen lässt (vgl. BGHSt 43, 16, 22).

  • LG Koblenz, 28.09.2015 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Schöffe, Besorgnis der Befangenheit, Handynutzung während der Hauptverhandlung

    Denn es genügt nicht allein das Misstrauen als rein subjektives Empfinden; dieses muss vielmehr gerechtfertigt, also in objektivierbaren Umständen begründet sein (individuell-objektiver Maßstab, vgl. BVerfGE 31, 145, 165; NJW 1971, 2122; BGHSt 43, 16, 18 = NJW 1998, 550).
  • BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit (vorherige dienstliche Beziehungen zu einem

    Maßgeblich ist hierbei die Sicht eines verständigen und vernünftigen Verfahrensbeteiligten ( BVerfGE 88, 1, 4; NJW 1995, 1277; BGHSt 24, 336, 338; StV 1997, 449 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 24 Rn. 8 mwN; Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 24 Rn. 7; KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 24 Rn. 3).

    Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können eine Besorgnis der Befangenheit allenfalls dann begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben (BGH StV 1997, 449, 450; wistra 2009, 446; NStZ 2007, 475; Siolek aaO Rn. 5; Meyer-Goßner aaO Rn. 10).

  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 654/19

    Besorgnis der Befangenheit (Beurteilungsmaßstab; Mitwirkung an

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen sind dabei der Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten und die Vorstellungen, die er sich bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN; Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 1 StR 36/17).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein "vernünftiger' (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18) oder "verständiger' Angeklagter (BGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71).
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96   

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https://dejure.org/1997,4547
OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96 (https://dejure.org/1997,4547)
OLG München, Entscheidung vom 19.02.1997 - 7 U 4303/96 (https://dejure.org/1997,4547)
OLG München, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 7 U 4303/96 (https://dejure.org/1997,4547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht ; Anforderungen an die Gewährung einer Möglichkeit für eine Partei zur Reaktion auf den Hinweis auf Substantiierungsmängel ; Auswirkung eines Verfahrensmangels auf eine Entscheidung; Relevanz einer Modifizierung des ...

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 139 278
    Hinweispflicht des Gerichts wegen fehlender Substantiierung von Parteivortrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 550 (Ls.)
  • NJW-RR 1997, 1425
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1992 - X ZR 84/90

    Anforderungen an Darlegungslast und Substantiierung im Klagevorbringen

    Auszug aus OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96
    Die Partei genügt ihrer Darlegungslast nur dann nicht, wenn das Gericht nicht (mehr) beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (BGH NJW-RR 93, 189).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96
    Das Gericht ist verpflichtet, darauf zu achten, daß die Partei ihr Anliegen wirklich hat vortragen können und genügend Zeit bekommt, um ihr gestellte Fragen - gegebenenfalls nach Rücksprache - zu beantworten (vgl. Zöller, ZPO , 20.Aufl., § 539 Rn. 15; BGH NJW 1995, 399/401).
  • BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93

    Anforderungen an schlüssiges Klagevorbringen

    Auszug aus OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96
    Der BGH hat festgestellt, daß eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen, erheblichen Vorbringen nicht abgelehnt werden darf, wenn die Behauptung der beweisbelasteten Partei konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH NJW-RR 1996, 56 ).
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 243/92

    Substantiierung des Beweisantrags des Verkäufers eines Warenbestandes

    Auszug aus OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96
    Wie konkret der Tatsachenvortrag der Partei gestaltet sein muß, hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere auch von der Erklärung des Gegners ab (BGH NJW-RR 94, 377).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Da - aus der insoweit im Rahmen von § 538 ZPO maßgeblichen Sicht des LG (s.o.) - das LG offenbar davon ausgegangen ist, dass die Klägerin auf die o.a. "Hinweise" des LG keine hinreichende Stellungnahme abgegeben habe, war schon deswegen jedenfalls - bei etwaigen Zweifeln des LG insbesondere zu Inhalt bzw. Blattfolge von Anlage K 6 bzw. zum tatsächlichen bzw. richtigen Datum der Kündigungserklärung der Beklagten - eine Nachfrage des LG und ein ergänzender, hinreichend verständlicher gerichtlicher Hinweis an die Klägerin erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2003, VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281; BGH, Urteil vom 25.06.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; OLG München, Urteil vom 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1425; Zöller-Greger, a.a.O., § 139, Rn 14 a/d mwN).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 123/17

    Abgrenzung von (zulässigem) Beweisantrag und (unzulässiger) Beweisermittlung?

    Da - aus der insoweit im Rahmen von § 538 ZPO maßgeblichen Sicht des LG (s.o.) - die Klägerinnen auf den Hinweis in der Sitzung vom 03.02.2017 keine hinreichende Stellungnahme abgegeben hatten, war schon deswegen eine Nachfrage des LG und ein ergänzender, hinreichend verständlicher gerichtlicher Hinweis an die Klägerinnen erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2003, VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281; BGH, Urteil vom 25.06.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; OLG München, Urteil vom 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1425; Zöller-Greger, a.a.O., § 139, Rn 14 a/d mwN).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 22 U 148/15

    Mängelbeseitigung nicht (mehr) möglich: Werklohn ohne Abnahme fällig!

    Da indes - aus der insoweit im Rahmen von §§ 538, 139 ZPO maßgeblichen Sicht des LG (s.o.) - die Klägerin auf den Hinweis in der Sitzung vom 12.08.2015 keinerlei Stellungnahme abgegeben hatte, war schon deswegen eine Nachfrage des LG und ein hinreichend verständlicher gerichtlicher Hinweis an die Klägerin erforderlich (vgl. BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281; BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; OLG München, Urteil vom 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1425; Zöller-Greger, a.a.O., § 139, Rn 14 a).
  • OLG Hamm, 22.07.2011 - 20 U 27/11

    Anforderungen an die Substantiierung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers

    Bei korrekter Verfahrensweise hätte es deshalb vor der die Instanz abschließenden Entscheidung eines weiteren Hinweises bedurft, der dem Kläger die später im Urteil angelegten, nochmals strengeren Maßstäbe rechtzeitig vor Augen geführt und es ihm so ermöglicht hätte, seinen Sachvortrag (auch) diesen weitergehenden Anforderungen anzupassen (vgl. OLG München, Urteil v. 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1425; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl., § 139 Rn 14-14a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 148/11

    Gerichtliche Hinweise müssen konkret formuliert sein!

    Vielmehr bestand im Hinblick auf die Reaktion der Klägerin auf den o.a. unzureichenden gerichtlichen Hinweis zum Fragenkomplex der Abnahme in der letzten mündlichen Verhandlung in erster Instanz am 20.06.2011 (565 ff. GA) in deren Schriftsatz vom 15.08.2011, dort Seite 16/17 (590/591GA) für das LG erst recht ein Anlass zu einem weitergehenden gerichtlichen Hinweis gemäß § 139 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2003, VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281; BGH, Urteil vom 25.06.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; OLG München, Urteil vom 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1245; Zöller-Greger, a.a.O., § 139, Rn 14a mwN).
  • OLG Köln, 21.06.2006 - 17 U 93/05

    Hinweispflicht im Anwaltsprozess

    Aber selbst wenn das Gericht einen Hinweis erteilt, kann es zu einem weiteren verpflichtet sein, wenn die Partei bzw. für diese der Rechtsanwalt wiederum eine nicht ausreichende Erklärung abgibt (OLG München NJW-RR 1997, 1425) oder aber der Hinweis falsch aufgenommen und die Partei zu verstehen gibt, dass sie den Hinweis nicht verstanden hat (BGH NJW 2002, 3317).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2317/08

    Gewerberaummiete: Berechtigung der Minderungseinrede

    Soweit der Klägervertreter ausdrücklich an seiner Rüge des weiteren Sachvortrages der Beklagten als verspätet festhalten möchte, vertritt der Senat die Auffassung, dass gerade in einem Fall, in dem das Verfahren erster Instanz durch ein nicht dem Verfahrensrecht entsprechendes Urteil ein zunächst "vorzeitiges Ende" gefunden hat, der davon betroffenen Partei Gelegenheit gegeben werden muss, ihren Sachvortrag insgesamt zu ergänzen; von daher sieht der Senat ein Argument der "Verspätung" für die Frage der Zweckmäßigkeit der Rückverweisung nicht als entscheidend an (ebenso OLG München [7. ZS] NJW-RR 1997, 1425 [1426]).
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